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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 14/26: SOS Mitmensch zeigt FPÖ an

SOS Mit­mensch hat wegen unge­lösch­ter Mord­auf­ru­fe in Face­book-Kom­men­ta­ren die FPÖ Wien ange­zeigt. Haft­stra­fen gab es für einen unbe­lehr­ba­ren Neo­na­zi in Kärn­ten und für jugend­li­che Schlä­ger in Wien. In Bay­ern beschäf­tigt die AfD einen ver­ur­teil­ten Vergewaltiger.

8. Apr. 2026
Rückblick
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Inhalt

Togg­le
  • Kla­gen­furt: Neo­na­zi-Zeich­ner verurteilt
  • Wien: Haft­stra­fen für selbst­er­nann­te „Pedo-Hun­ter“
  • Linz: Beding­te Stra­fe nach KZ-Parole
  • Wien: SOS Mit­mensch zeigt Wie­ner FPÖ an
  • AUF1: Der sang- und klang­lo­se Abgang eines Rechtsextremisten
  • Bay­ern: AfD-Abge­ord­ne­ter beschäf­tigt ver­ur­teil­ten Vergewaltiger

Klagenfurt: Neonazi-Zeichner verurteilt

Ein 36-jäh­ri­ger Kärnt­ner ist am 2. April 2026 am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung zu 20 Mona­ten unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt wor­den. Auf den Mann auf­merk­sam wur­de die Poli­zei wegen eines Face­book-Posts, das den Kärnt­ner mit einer Gesta­po-Hals­ket­te und einem Reichs­ad­ler zeig­te, ver­se­hen mit dem Schrift­zug „Gehei­me Staats­po­li­zei“. Eine Haus­durch­su­chung för­der­te zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en zuta­ge – rechts­extre­me Paro­len und Hit­ler­bil­der am Han­dy inklu­si­ve. Selbst in Unter­su­chungs­haft fer­tig­te der Mann ein­schlä­gi­ge Zeich­nun­gen an:

Wäh­rend sei­ner Unter­su­chungs­haft zeich­ne­te der 36-Jäh­ri­ge meh­re­re Bil­der: unter ande­rem einen Reichs­ad­ler, zwei Haken­kreu­ze und einen Grab­stein mit der Auf­schrift ‚Der Jude 1933–1945‘. Immer wie­der fan­den sich die Auf­schrif­ten „Blut und Ehre” und die Zah­len­kom­bi­na­ti­on 88. (kurier.at, 2.4.26)

Der Ange­klag­te leg­te ein Geständ­nis ab, die Geschwo­re­nen zwei­fel­ten aber an sei­ner Läu­te­rung – zumal er bereits mehr­fach vor­be­straft war und auch wäh­rend lau­fen­der Pro­be­zeit sowie in Haft straf­fäl­lig wur­de. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wien: Haftstrafen für selbsternannte „Pedo-Hunter“

Drei Jugend­li­che zwi­schen 15 und 17 Jah­ren wur­den am 2. April in Wien wegen absicht­li­cher schwe­rer Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt. Zwei von ihnen waren auch wegen Mord­ver­suchs angeklagt.

Video um Video führt [Rich­te­rin Mar­ti­na] Frank auf den Moni­to­ren vor, die zei­gen, wie die Jugend­li­chen in Wien gewü­tet haben. Sie über­fie­len schla­fen­de Obdach­lo­se oder Sucht­kran­ke, lock­ten drei ver­meint­li­che Pädo­phi­le an abge­le­ge­ne Orte, um sie ver­prü­geln zu kön­nen; schlu­gen und tra­ten auf ande­re ein, wenn die­se angeb­lich etwas ‚Schlech­tes‘ gesagt hat­ten. Und film­ten sich dabei, um die Vide­os via Inter­net zu tei­len. (derstandard.at, 2.4.26)

Die drei ver­brei­te­ten ihre Vide­os auch in Grup­pen selbst­er­nann­ter „Pedo-Hun­ter“. Vor Gericht gaben sie an, aus Grup­pen­druck und angeb­li­cher Rache gehan­delt zu haben und zeig­ten sich reu­ig. Der Schöf­fen­se­nat sprach sie schul­dig hin­sicht­lich der absicht­li­chen schwe­ren Kör­per­ver­let­zung, nicht aber des Mord­ver­suchs. Die nicht rechts­kräf­ti­gen Urtei­le: Drei Jah­re und zehn Mona­te unbe­ding­ter Haft für den Erst­an­ge­klag­ten, zwei bzw. drei Jah­re für sei­ne Kom­pli­zen. Einem Täter, der zugleich auch Opfer der Grup­pe wur­de, steht der Pro­zess noch bevor.

Über die Lücken des ers­ten Pro­zess­ta­ges hat Stoppt die Rech­ten berich­tet. Sie blie­ben auch am zwei­ten Pro­zess­tag offen.

Linz: Bedingte Strafe nach KZ-Parole

Am 1. April stand Harald G. (53) am Lan­des­ge­richt Linz wegen Ver­het­zung, Kör­per­ver­let­zung und Sach­be­schä­di­gung vor Gericht. Laut Ankla­ge hat­te er schwer betrun­ken meh­re­re Men­schen belei­digt, einen Mann aus einer Stra­ßen­bahn gesto­ßen, der dabei am Hals ver­letzt wur­de, einer Frau am T‑Shirt geris­sen und aus­län­der­feind­li­che Paro­len gebrüllt – dar­un­ter auch, „dass die Aus­län­der alle ins KZ gehö­ren“. Eine Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung war zuvor fal­len­ge­las­sen worden.

Harald G. erschien ohne Ver­tei­di­ger. Er räum­te die Vor­wür­fe im Wesent­li­chen ein, erklär­te aber mehr­fach, dass er wegen sei­nes Alko­hol­kon­sums kei­ne Erin­ne­rung an den Vor­fall habe. Er sei im Ent­zug gewe­sen, gehe frei­wil­lig zu Harn­kon­trol­len und war­te auf einen The­ra­pie­platz. Bei sei­nen drei Opfern, die in der Ver­hand­lung nicht mehr befragt wur­den, habe er sich ent­schul­digt. Die Staats­an­wäl­tin sprach von einer „letz­ten Chan­ce“ und ver­wies dar­auf, dass die KZ-Paro­le bei einer Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz deut­lich schwe­rer hät­te ins Gewicht fal­len können.

Das Gericht ver­ur­teil­te G. zu zehn Mona­ten bedingt, dazu zu 5.100 Euro Geld­stra­fe. Außer­dem wur­den Bewäh­rungs­hil­fe für drei Jah­re und die Teil­nah­me am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ ange­ord­net. Bei­de Sei­ten kün­dig­ten einen Rechts­mit­tel­ver­zicht an; man­gels Rechts­ver­tre­tung für den Ange­klag­ten konn­te das Urteil erst nach drei Tagen rechts­kräf­tig werden.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Wien: SOS Mitmensch zeigt Wiener FPÖ an

Wegen zahl­rei­cher Mord­auf­ru­fe unter Social-Media-Posts der FPÖ hat die Orga­ni­sa­ti­on „SOS Mit­mensch” jetzt Anzei­ge erstat­tet. Die Hass­kom­men­ta­re – dar­un­ter Auf­ru­fe zur mas­sen­haf­ten Ermor­dung von Mus­li­men – wur­den unter auf der Face­book-Sei­te des Wie­ner FPÖ-Obmanns Domi­nik Nepp gepos­tet, „Unge­zie­fer“ und „Rat­ten­dreck“ sind dabei noch die harm­lo­se­ren For­mu­lie­run­gen. Trotz eines Hin­wei­ses durch „SOS Mit­mensch” an die FPÖ sei­en die Gewalt­auf­ru­fe nicht gelöscht wor­den. Nun soll die Staats­an­walt­schaft eine mög­li­che Bei­trags­tä­ter­schaft durch die Wie­ner FPÖ prüfen.

Alex­an­der Poll­ak, Spre­cher von SOS Mit­mensch, dazu:

Nepps Pos­ting war klar auf Auf­wie­ge­lung gegen Muslim:innen aus­ge­rich­tet. Er hät­te wis­sen müs­sen, dass es in den Kom­men­ta­ren zu Hass­aus­brü­chen kom­men kann, bei denen auch straf­recht­li­che Gren­zen ver­letzt wer­den. Zusätz­lich haben wir ver­sucht, Herrn Nepp in einer E‑Mail auf die schreck­li­chen Hass- und Gewalt­kom­men­ta­re unter sei­nem Pos­ting auf­merk­sam zu machen. Doch es erfolg­te kei­ne Löschung der Kom­men­ta­re. Daher haben wir nicht nur Anzei­ge gegen die Ver­fas­ser der Mord­auf­ru­fe erstat­tet, son­dern die Staats­an­walt­schaft auch gebe­ten, eine Bei­trags­tä­ter­schaft der FPÖ zu prü­fen. (sosmitmensch.at, 1.4.26)

Weni­ge Stun­den nach Bekannt­ma­chung der Straf­an­zei­ge wur­den Nepps Pos­ting und damit die zahl­rei­chen Hass­kom­men­ta­re entfernt.

AUF1: Der sang- und klanglose Abgang eines Rechtsextremisten

Bei der rechts­extre­men Des­in­for­ma­ti­ons­schleu­der „AUF1” herrscht seit seit Bestehen ein reges Kom­men und Gehen. Vom ursprüng­li­chen Team aus dem Mai 2021 ist neben Ste­fan Magnet und des­sen Ehe­frau Elsa Mitt­manns­gru­ber nur mehr der Mode­ra­tor Bern­hard Rieg­ler an Board. Der jüngs­te Abgang betrifft den Ex-Iden­ti­tä­ren­ka­der Phil­ipp Hue­mer, der seit März von der AUF1-Bild­flä­che ver­schwun­den ist – wie alle ande­ren sang- und klang­los. Im Jän­ner war Hue­mer der Pres­se­aus­weis ent­zo­gen worden.

Beim Inter­view, das Hue­mer am 21. März bei der CPAC in Buda­pest dem Orbán-nahen „The Euro­pean Con­ser­va­ti­ve” gab, wur­de er nur mehr vage als „Aus­tri­an iden­ti­ta­ri­an acti­vist and publi­cist” vor­ge­stellt. In wel­cher Funk­ti­on Hue­mer beim Stell­dich­ein der Rechts­extre­mis­ten in Ungarn war, ist nicht bekannt.

Bayern: AfD-Abgeordneter beschäftigt verurteilten Vergewaltiger

Ängs­te vor Migran­ten zu schü­ren, die Frau­en ver­ge­wal­ti­gen – ein belieb­tes Motiv rech­ter Het­ze. Vor die­sem Hin­ter­grund ist eine Mel­dung der „Augs­bur­ger All­ge­mei­nen” (2.4.26) beson­ders inter­es­sant: Der baye­ri­sche AfD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Jur­ca beschäf­tigt seit Jah­ren einen Mit­ar­bei­ter, der wegen Ver­ge­wal­ti­gung ver­ur­teilt wurde.

Besag­ter Mann sei schon län­ger und vor allem „viel­sei­tig“ für den Abge­ord­ne­ten Jur­ca aktiv – etwa in der Arbeit mit dem Par­tei­nach­wuchs, auch nahm er an der Grün­dung der AfD-Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on „Gene­ra­ti­on Deutsch­land“ im Novem­ber 2025 teil. Bevor der Mann 2023 fes­ter Mit­ar­bei­ter der AfD wur­de, saß er sie­ben Mona­te in Unter­su­chungs­haft. Im Jahr 2022 soll er sei­ne dama­li­ge Freun­din zwei­mal ver­ge­wal­tigt haben. Im Gerichts­pro­zess 2023 leg­te der AfD-Mit­ar­bei­ter ein Geständ­nis ab und erhielt eine zwei­jäh­ri­ge Bewährungsstrafe.

Sein Dienst­ge­ber Andre­as Jur­ca aber rela­ti­viert die gericht­lich bestä­tig­te Schuld sei­nes Mit­ar­bei­ters: „Ich wuss­te genau, wor­auf ich mich ein­las­se. Ich habe über­haupt kei­nen Zwei­fel an sei­ner cha­rak­ter­li­chen Inte­gri­tät, was Frau­en betrifft.“ Es sei „nicht das Rich­ti­ge, wenn ich ihn fal­len las­se, wo ich weiß: Der Mann ist kein Ver­ge­wal­ti­ger.“ Er habe sich mit den Vor­wür­fen aus­ein­an­der­ge­setzt und sehe dar­in eher ein „Bezie­hungs­dra­ma“. In Deutsch­land sei es „nicht schwer“, wegen Ver­ge­wal­ti­gung ver­ur­teilt zu wer­den, „wenn man in einer Bezie­hung ist” (augsburger-allgemeine.de, 2.4.26).

In einem nach einem der­ar­ti­gen Vor­fall wohl als bei­spiel­los zu bezeich­nen­den You­Tube-Video erör­tert Jur­ca mit sei­nem Mit­ar­bei­ter die Vor­wür­fe in einer locker-flo­cki­gen Wei­se, in der auch über die betrof­fe­ne Frau her­ge­zo­gen wird.

Jur­ca ist kein unbe­schrie­be­nes Blatt. 2023 posier­te er mit Blut­ergüs­sen unter bei­den Augen und behaup­te­te, von unbe­kann­ten Tätern zusam­men­ge­schla­gen wor­den zu sein. Es gab Zwei­fel an Jur­cas Dar­stel­lung, das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de schließ­lich eingestellt.

Im Novem­ber 2025 war bekannt gewor­den, dass gegen Jur­ca wegen des Ver­dachts der Untreue und des Betrugs ermit­telt wird. Wie die Staats­an­walt­schaft Augs­burg mit­teil­te, sol­len im Zeit­raum von 2022 bis 2023 — Jur­ca war damals AfD-Vor­sit­zen­der im Augs­bur­ger Stadt­rat — Gel­der zweck­ent­frem­det wor­den sein, die von der Stadt Augs­burg für Frak­ti­ons­ar­beit bereit­ge­stellt wur­den. Anschlie­ßend sol­len die Beschul­dig­ten die Gel­der im Rechen­schafts­be­richt „bewusst wahr­heits­wid­rig falsch dekla­riert” haben, so die Staats­an­walt­schaft wei­ter. (br.de, 2.4.26)

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