Spittal an der Drau-Klagenfurt: Der braune Sohn
Weil ihn seine Mutter in der Nacht auf den 31. Jänner 2025 nicht mitten in der Nacht in ihr Haus reinlassen wollte, das sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und zwei Kindern bewohnt, drehte der 35-jährige Sohn durch.
Warf Gegenstände aus dem Garten herum oder gegen das Haus, tobte und schrie. Schließlich drang er über eine Außenstiege und eine Türe, die er aufbrach, ins Haus und drohte dem Lebensgefährten der Mutter, den er dafür verantwortlich machte, dass er nicht mehr ins Haus durfte. „Das hat aber nichts mit ihm zu tun. Nur mit den Drogen “, sagt die Mutter. Er trat eine Türe ein und ging, nachdem ihm seine Mutter zugeredet hatte, in den Keller. „Natürlich hatte meine Mama Angst vor mir.“ Dort wurde er kurze Zeit später von der Polizei festgenommen. (kleinezeitung.at, 11.6.25)
Dieser Vorfall wurde den Anklagepunkten Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zugerechnet. Vor dem Landesgericht Klagenfurt musste er sich am 10. Juni aber auch wegen NS-Wiederbetätigung verantworten. Schon Wochen zuvor hatte er in das Auto des Lebensgefährten der Mutter zahlreiche Symbole und Zeichen, darunter auch nationalsozialistische, geritzt, an die er sich zu Beginn der Verhandlung nicht erinnern wollte, dann aber dafür doch die Verantwortung übernahm: „Das wird schon zu mir passen. Und natürlich weiß ich, dass das verboten ist.“ (kleinezeitung.at)
Zuvor war der Angeklagte bereits einmal wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden, was sich aufs Urteil auswirkte. Die Geschworenen sprachen ihn wegen NS-Wiederbetätigung und Sachbeschädigung (nicht aber beim Hausfriedensbruch) schuldig: 20 Monate unbedingt. Dazu kommen noch 18 Monate Haft aus einer früheren Verurteilung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erbat Bedenkzeit – nicht rechtskräftig.
Leiben-St. Pölten: Sondengeher mit NS-Devotionalien
Der Lack- und Lederball in Leiben, einer kleinen Gemeinde im Bezirk Melk, ist jedes Jahr ein Highlight: „Es gibt kaum eine Veranstaltung in Österreich, die so schnell ausverkauft ist, wie der Lack- & Lederball in Leiben im Bezirk Melk“, meint der. „Kurier“ (11.6.25). Auch die Fotostrecken vom Ball im Jänner sind legendär.
Bei der Nachbetrachtung fiel aber jemandem auf, dass ein Ballgast „ein Totenkopf-Abzeichen der Waffen-SS auf seiner Weste befestigt hatte. Die Folgen waren für den Harley-Davidson-Fahrer gravierend: Er bekam nicht nur Besuch vom Verfassungsschutz, der Pin brachte ihm auch eine Anklage samt Prozess am Landesgericht St. Pölten ein.“ (kurier.at)
Der Angeklagte, ein 49-jähriger Mostviertler, versuchte es bei der Verhandlung am 11.6. am Landesgericht mit Unwissenheit: „Es tut mir leid, aber ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um ein Abzeichen der Schutzstaffel gehandelt hat. Mir hat der Totenkopf einfach nur gefallen.“ (kurier.at)
Bei der Hausdurchsuchung wurde auch ein Schrank mit Nazi-Devotionalien gefunden. Die Erklärung, die der Angeklagte dafür hatte, war nicht nur etwas seltsam, sondern spräche auch nicht sehr für die Gegend, in der wohnt: Er sei Sondengeher und stoße dabei immer wieder auf solche Relikte, die er dann in der Vitrine aufbewahre. Für die Schwarze Sonne, die er sich tätowieren ließ, hatte er hingegen eine einfache Erklärung: Er habe im Internet nach Symbolen gesucht, und die Schwarze Sonne habe ihm einfach gefallen.
Die Geschworenen ließen sich mit solchen Ausreden nicht abspeisen: Die zwölf Monate bedingter Haft sind noch nicht rechtskräftig.
Eisenstadt: Der braune Hetzer
Die Pressemitteilung des Landesgerichts für die Verhandlung am 11.6. in Eisenstadt war sehr deutlich. Dem Angeklagten (58) wurde das Verbrechen der NS-Wiederbetätigung, das Vergehen der Verhetzung und des unerlaubten Waffenbesitzes über einen sehr langen Zeitraum (Mai 2016 bis März 2024) zur Last gelegt. Antisemitische, rassistische und NS-Sprüche habe er auf seinem Handy gespeichert und über Facebook mit vielen anderen geteilt. Außerdem habe er trotz eines Waffenverbots ein Kampfmesser, einen Schlagring und andere Waffen besessen.
Vor Gericht wollte der Angeklagte nicht so recht einsehen, dass seine Postings dem Tatbestand der Wiederbetätigung entsprachen. Eine der Richterinnen wies ihn darauf hin, dass mit derartigen Bildern und Bemerkungen der Nationalsozialismus verherrlicht und verharmlost werde. „Ich habe mir nicht groß etwas dabei gedacht“, sagte der Angeklagte.
„Wieso bezeichnen Sie Ausländer als G’sindel?“, fragte die Richterin, die bei diesem Schwurprozess den Vorsitz führte. „Das hat damit zu tun, wie sie sich benehmen“, antwortete der Angeklagte und beschwerte sich über die Regierung, die den Flüchtlingen nicht erklären würde, „wie hier die Sitten sind“. (bvz.at, 13.6.25)
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten bei einigen der ihnen vorgelegten Fragen schuldig, bei anderen nicht. Im Endergebnis bedeutet das ein Jahr Freiheitsstrafe (bedingt) und 1.440 Euro Geldstrafe (unbedingt). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Bez. Zwettl-Krems/NÖ: Hitler im Fußballdress
In dem Haus, das er mit seiner Mutter und zwei Schwestern bewohnt, fand man bei dem 24-jährigen Angeklagten bei der Hausdurchsuchung zwei Vitrinen mit Nazi-Devotionalien im Stiegenhaus. Weitere NS-Devotionalien waren in einer Kommode und in seinem Zimmer deponiert. Die Hausdurchsuchung gab’s aber, weil er zwischen 2017 und 2019 „Nachrichten und Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten wie zum Beispiel eine Abbildung von Adolf Hitler im Fußballdress und mit den Worten ‚endlich ein Spieler, der Gas geben kann‘ versehen, mittels WhatsApp an andere Personen weitergeleitet“ haben soll, so „meinbezirk.at“ ( 13.6.25).
Warum das so spät verhandelt wurde, erschließt sich aus dem Artikel nicht. Der Verteidiger war deswegen auch der – allerdings irrigen – Ansicht, alle angeklagten Fakten seien bereits verjährt.
Der 24-Jährige gab bei der Befragung durch die Vorsitzende Richterin gebetsmühlenartig von sich, dass er nicht mehr wisse, was er sich beim Versenden der Nachrichten gedacht habe. Es sei leichtsinnig und dumm gewesen. Zudem sei er geschichtlich interessiert. Deshalb habe er die Sachen, die er teils vom Großvater und Vater geerbt habe, aufgehoben. Eine der Waffen habe er mittels Metalldetektor gefunden und ausgegraben. Sie seien Schrott. (meinbezirk.at)
Warum ihn die Geschworenen nach längerer Beratung vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei- und nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig sprachen, ist nicht nachvollziehbar. Die Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je 30 Euro (davon 90 Tagsätze bedingt nachgesehen) ist rechtskräftig. Die beschlagnahmten Waffen wurden eingezogen, die NS-Devotionalien jedoch nicht.
Kindberg-Leoben/Stmk: Sondengeher mit Waffenarsenal
Spreng- und Mörsergranaten, Waffen, Munition und sogar Panzerfaust-Rohre wurden bei dem Angeklagten Werner S. (33) aus Kindberg gefunden und wurden durch den Entminungsdienst der Cobra sichergestellt: Kriegsmaterial und natürlich verbotene Waffen, die er seit dem Jahr 2020 in seinem Keller zusammengetragen hatte. Er will alles mittels eines Metalldetektors aufgespürt und zusammengetragen haben.
Vor dem Landesgericht Leoben, wo über S. am 10.6. verhandelt wurde, bekannte sich der Steirer schuldig, verwies aber darauf, dass er nur ein „historisches Interesse“ an den Waffen gehabt habe, sie aber niemals verwenden hätte wollen.
„Mein Mandant lässt in Zukunft die Finger von dem Zeug“, versprach der Verteidiger und bat um Milde. Der Schuldspruch lautete auf sieben Monate, bedingt auf drei Jahre, die Waffen werden vernichtet. „Ich will sie beruflich nie wieder sehen“, mahnte Krenn zum Abschluss der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.“ (kleinezeitung.at, 10.6.25)
Nach nur 15 Minuten war der Prozess vorbei. Richter Krenn legte der Angeklagte aber noch eines seiner Fundstücke ans Herz: eine seltene Bordkanone einer „Messerschmitt“, die unbedingt ins Heeresgeschichtliche Museum sollte.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »
