Klagenfurt: Neonazi-Zeichner verurteilt
Ein 36-jähriger Kärntner ist am 2. April 2026 am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Auf den Mann aufmerksam wurde die Polizei wegen eines Facebook-Posts, das den Kärntner mit einer Gestapo-Halskette und einem Reichsadler zeigte, versehen mit dem Schriftzug „Geheime Staatspolizei“. Eine Hausdurchsuchung förderte zahlreiche NS-Devotionalien zutage – rechtsextreme Parolen und Hitlerbilder am Handy inklusive. Selbst in Untersuchungshaft fertigte der Mann einschlägige Zeichnungen an:
Während seiner Untersuchungshaft zeichnete der 36-Jährige mehrere Bilder: unter anderem einen Reichsadler, zwei Hakenkreuze und einen Grabstein mit der Aufschrift ‚Der Jude 1933–1945‘. Immer wieder fanden sich die Aufschriften „Blut und Ehre” und die Zahlenkombination 88. (kurier.at, 2.4.26)
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, die Geschworenen zweifelten aber an seiner Läuterung – zumal er bereits mehrfach vorbestraft war und auch während laufender Probezeit sowie in Haft straffällig wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wien: Haftstrafen für selbsternannte „Pedo-Hunter“
Drei Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren wurden am 2. April in Wien wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Zwei von ihnen waren auch wegen Mordversuchs angeklagt.
Video um Video führt [Richterin Martina] Frank auf den Monitoren vor, die zeigen, wie die Jugendlichen in Wien gewütet haben. Sie überfielen schlafende Obdachlose oder Suchtkranke, lockten drei vermeintliche Pädophile an abgelegene Orte, um sie verprügeln zu können; schlugen und traten auf andere ein, wenn diese angeblich etwas ‚Schlechtes‘ gesagt hatten. Und filmten sich dabei, um die Videos via Internet zu teilen. (derstandard.at, 2.4.26)
Die drei verbreiteten ihre Videos auch in Gruppen selbsternannter „Pedo-Hunter“. Vor Gericht gaben sie an, aus Gruppendruck und angeblicher Rache gehandelt zu haben und zeigten sich reuig. Der Schöffensenat sprach sie schuldig hinsichtlich der absichtlichen schweren Körperverletzung, nicht aber des Mordversuchs. Die nicht rechtskräftigen Urteile: Drei Jahre und zehn Monate unbedingter Haft für den Erstangeklagten, zwei bzw. drei Jahre für seine Komplizen. Einem Täter, der zugleich auch Opfer der Gruppe wurde, steht der Prozess noch bevor.
Über die Lücken des ersten Prozesstages hat Stoppt die Rechten berichtet. Sie blieben auch am zweiten Prozesstag offen.
Linz: Bedingte Strafe nach KZ-Parole
Am 1. April stand Harald G. (53) am Landesgericht Linz wegen Verhetzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht. Laut Anklage hatte er schwer betrunken mehrere Menschen beleidigt, einen Mann aus einer Straßenbahn gestoßen, der dabei am Hals verletzt wurde, einer Frau am T‑Shirt gerissen und ausländerfeindliche Parolen gebrüllt – darunter auch, „dass die Ausländer alle ins KZ gehören“. Eine Anklage wegen Wiederbetätigung war zuvor fallengelassen worden.
Harald G. erschien ohne Verteidiger. Er räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein, erklärte aber mehrfach, dass er wegen seines Alkoholkonsums keine Erinnerung an den Vorfall habe. Er sei im Entzug gewesen, gehe freiwillig zu Harnkontrollen und warte auf einen Therapieplatz. Bei seinen drei Opfern, die in der Verhandlung nicht mehr befragt wurden, habe er sich entschuldigt. Die Staatsanwältin sprach von einer „letzten Chance“ und verwies darauf, dass die KZ-Parole bei einer Anklage nach dem Verbotsgesetz deutlich schwerer hätte ins Gewicht fallen können.
Das Gericht verurteilte G. zu zehn Monaten bedingt, dazu zu 5.100 Euro Geldstrafe. Außerdem wurden Bewährungshilfe für drei Jahre und die Teilnahme am Programm „Dialog statt Hass“ angeordnet. Beide Seiten kündigten einen Rechtsmittelverzicht an; mangels Rechtsvertretung für den Angeklagten konnte das Urteil erst nach drei Tagen rechtskräftig werden.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Wien: SOS Mitmensch zeigt Wiener FPÖ an
Wegen zahlreicher Mordaufrufe unter Social-Media-Posts der FPÖ hat die Organisation „SOS Mitmensch” jetzt Anzeige erstattet. Die Hasskommentare – darunter Aufrufe zur massenhaften Ermordung von Muslimen – wurden unter auf der Facebook-Seite des Wiener FPÖ-Obmanns Dominik Nepp gepostet, „Ungeziefer“ und „Rattendreck“ sind dabei noch die harmloseren Formulierungen. Trotz eines Hinweises durch „SOS Mitmensch” an die FPÖ seien die Gewaltaufrufe nicht gelöscht worden. Nun soll die Staatsanwaltschaft eine mögliche Beitragstäterschaft durch die Wiener FPÖ prüfen.
Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, dazu:
Nepps Posting war klar auf Aufwiegelung gegen Muslim:innen ausgerichtet. Er hätte wissen müssen, dass es in den Kommentaren zu Hassausbrüchen kommen kann, bei denen auch strafrechtliche Grenzen verletzt werden. Zusätzlich haben wir versucht, Herrn Nepp in einer E‑Mail auf die schrecklichen Hass- und Gewaltkommentare unter seinem Posting aufmerksam zu machen. Doch es erfolgte keine Löschung der Kommentare. Daher haben wir nicht nur Anzeige gegen die Verfasser der Mordaufrufe erstattet, sondern die Staatsanwaltschaft auch gebeten, eine Beitragstäterschaft der FPÖ zu prüfen. (sosmitmensch.at, 1.4.26)
Wenige Stunden nach Bekanntmachung der Strafanzeige wurden Nepps Posting und damit die zahlreichen Hasskommentare entfernt.
AUF1: Der sang- und klanglose Abgang eines Rechtsextremisten
Bei der rechtsextremen Desinformationsschleuder „AUF1” herrscht seit seit Bestehen ein reges Kommen und Gehen. Vom ursprünglichen Team aus dem Mai 2021 ist neben Stefan Magnet und dessen Ehefrau Elsa Mittmannsgruber nur mehr der Moderator Bernhard Riegler an Board. Der jüngste Abgang betrifft den Ex-Identitärenkader Philipp Huemer, der seit März von der AUF1-Bildfläche verschwunden ist – wie alle anderen sang- und klanglos. Im Jänner war Huemer der Presseausweis entzogen worden.
Beim Interview, das Huemer am 21. März bei der CPAC in Budapest dem Orbán-nahen „The European Conservative” gab, wurde er nur mehr vage als „Austrian identitarian activist and publicist” vorgestellt. In welcher Funktion Huemer beim Stelldichein der Rechtsextremisten in Ungarn war, ist nicht bekannt.
Bayern: AfD-Abgeordneter beschäftigt verurteilten Vergewaltiger
Ängste vor Migranten zu schüren, die Frauen vergewaltigen – ein beliebtes Motiv rechter Hetze. Vor diesem Hintergrund ist eine Meldung der „Augsburger Allgemeinen” (2.4.26) besonders interessant: Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Jurca beschäftigt seit Jahren einen Mitarbeiter, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde.
Besagter Mann sei schon länger und vor allem „vielseitig“ für den Abgeordneten Jurca aktiv – etwa in der Arbeit mit dem Parteinachwuchs, auch nahm er an der Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ im November 2025 teil. Bevor der Mann 2023 fester Mitarbeiter der AfD wurde, saß er sieben Monate in Untersuchungshaft. Im Jahr 2022 soll er seine damalige Freundin zweimal vergewaltigt haben. Im Gerichtsprozess 2023 legte der AfD-Mitarbeiter ein Geständnis ab und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Sein Dienstgeber Andreas Jurca aber relativiert die gerichtlich bestätigte Schuld seines Mitarbeiters: „Ich wusste genau, worauf ich mich einlasse. Ich habe überhaupt keinen Zweifel an seiner charakterlichen Integrität, was Frauen betrifft.“ Es sei „nicht das Richtige, wenn ich ihn fallen lasse, wo ich weiß: Der Mann ist kein Vergewaltiger.“ Er habe sich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und sehe darin eher ein „Beziehungsdrama“. In Deutschland sei es „nicht schwer“, wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden, „wenn man in einer Beziehung ist” (augsburger-allgemeine.de, 2.4.26).
In einem nach einem derartigen Vorfall wohl als beispiellos zu bezeichnenden YouTube-Video erörtert Jurca mit seinem Mitarbeiter die Vorwürfe in einer locker-flockigen Weise, in der auch über die betroffene Frau hergezogen wird.
Jurca ist kein unbeschriebenes Blatt. 2023 posierte er mit Blutergüssen unter beiden Augen und behauptete, von unbekannten Tätern zusammengeschlagen worden zu sein. Es gab Zweifel an Jurcas Darstellung, das Ermittlungsverfahren wurde schließlich eingestellt.
Im November 2025 war bekannt geworden, dass gegen Jurca wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs ermittelt wird. Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilte, sollen im Zeitraum von 2022 bis 2023 — Jurca war damals AfD-Vorsitzender im Augsburger Stadtrat — Gelder zweckentfremdet worden sein, die von der Stadt Augsburg für Fraktionsarbeit bereitgestellt wurden. Anschließend sollen die Beschuldigten die Gelder im Rechenschaftsbericht „bewusst wahrheitswidrig falsch deklariert” haben, so die Staatsanwaltschaft weiter. (br.de, 2.4.26)
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