Wien: Extrem kurzer Prozess
Was war das da am 3. September am Landesgericht Wien? Angekündigt war eine Verhandlung zu Delikten nach § 282 (1) StGB (Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung) und § 283 (1), Z.1 und § 283 (2) (Verhetzung). Der Angeklagte, Boris D., ein Serbe, wartet zeitig vor dem Verhandlungssaal auf den Beginn des Prozesses. Anwalt hat er keinen. Um 9:35 Uhr startet die Verhandlung mit der Aufnahme der Personalien.
Eine Anklage wird nicht vorgetragen – um 9:37 Uhr beginnt die Befragung des Angeklagten, dessen Deutsch nicht optimal ist. Er will die Verhandlung schnell hinter sich haben. Da ist er offensichtlich nicht der einzige. Der Richter stellt einige Fragen, aus denen nur umrisshaft klar wird, dass es um ein Video mit dem Titel „Braucht man in Serbien ein neues Srebrenica?“ geht. Der Angeklagte dürfte dieses Video, in dem er offenbar gegen bosnische Muslime gehetzt hat, online gestellt haben. Wo, wie lange und auch warum, wird nicht erörtert, Boris D. schwört, „dass ich so was nicht noch mal mache“.
Die Staatsanwaltschaft hat keine Fragen, Akteninhalte werden nicht verlesen, daher verkündet der Richter um 9:40 Uhr das Ende des Beweisverfahrens. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft beschränkt sich auf einige wenige unverständliche Sätze, ein Schlussplädoyer der Verteidigung fällt mangels Verteidiger*in aus, der Angeklagte verzichtet auf ein Schlusswort, sodass um 9:42 Uhr, also sieben Minuten nach Beginn, der Richter das Urteil verkünden kann: acht Monate bedingt auf drei Jahre. Es folgt eine Minute später eine Rechtsmittelbelehrung. Angeklagter und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, der Angeklagte hat aber noch drei Tage Bedenkzeit. Um 9:44 Uhr ist die Verhandlung beendet.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Ried/OÖ: Geplatzter Prozess
Am Landesgericht Ried sollte am 3. September eine Verhandlung wegen Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung gegen einen deutschen Staatsbürger (66) stattfinden. Weil er sich angeblich vor einem „islamischen Schauprozess“ gefürchtet hat, zog es der angeklagte Helmut S. vor, nicht zu erscheinen.
Er soll am 17. April auf dem Wochenmarkt in Schärding eine Frau mit Kopftuch laut beschimpft und wegen ihrer Zugehörigkeit zum Islam gezielt beleidigt und herabgesetzt haben. Dann soll er sie gewaltsam gepackt haben, um ihr ein Stück Wurst in den Mund zu stecken. „Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen”, soll er gerufen haben. Danach habe er die Frau noch am Handgelenk gepackt, ihr den Arm verdreht und gedroht, ihr die Hand abzuhacken. Auch drei Faustschläge ins Gesicht habe er ihr laut Staatsanwaltschaft versetzt. (nachrichten.at, 3.9.25)
In einem 28-seitigen Schreiben an das Landesgericht Ried hatte S. der Richterin aufgrund ihres Namens unterstellt, eine „islamische Richterin“ zu sein. Außerdem passte ihm die lange Anreise (700 km) nach Ried nicht – die 700 km Anreise für die widerliche Attacke in Schärding waren für ihn kein Problem. Der Prozess wurde vertagt. Er ist unwahrscheinlich, dass sich S. bei einem neuerlichen Termin verantworten wird, wenn er nicht mit einem internationalen Haftbefehl festgenommen und in Ried vorgeführt wird.
Wels/OÖ: Informationsarmer Prozess
Am 3. September fand in Wels ein Prozess statt, der eine ausführliche Berichterstattung verdient hätte. Zu finden war jedoch nur eine knappe Meldung in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ am 4.9.25 (S. 26), wonach der 53-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Vöcklabruck zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, weil er seine einschlägigen Tattoos öffentlich zur Schau gestellt hatte. „Laut Anklage handelte es sich um eine ‚schwarze Sonne‘ und einen ‚Wotansknoten‘, die der Beschuldigte am Genick bzw. am Handrücken trägt.“ (OÖN)
Innsbruck: Prozess wegen unterlassener Strafanzeigen
Ein Oberst des Bundesheeres musste sich am 4.9. vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten, weil er etliche ihm übertragene Aufgaben wie die Bearbeitung von Disziplinarverfahren oder auch ein Ansuchen um Sonderurlaub nicht bearbeitet hatte. Nach dem ersten Verhandlungstag im Mai kam es nun zu einem Urteil.
Ebenso gewichtig für die Staatsanwältin: Der Bataillonskommandant leitete strafrechtlich durchaus relevante Sachverhalte nicht zur Beurteilung an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch eine Anzeige wegen einer NS-Wiederbetätigung durch einen Hitlergruß war dabei. (Tiroler Tageszeitung, 5.9.25, S. 5)
Der Schöffensenat urteilte differenziert und sprach den Oberst nur wegen der unterlassenen Meldungen der Strafanzeigen schuldig: sechs Monate bedingt und eine Geldstrafe von 20.640 Euro.
Wien: Verlorener Prozess für FPÖ-Kunasek
Über zwei Jahre lang hatte der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek beim Wiener Handelsgericht versucht, ein Urteil gegen den „Standard“ wegen dessen Berichterstattung über eine anonyme Anzeige gegen ihn durchzusetzen.
Für FPÖ-Anwalt Christoph Völk war die damalige Berichterstattung (trotzdem) unzulässig. Die Journalistin sei von Dritten „missbraucht” worden, argumentierte er im Juli vor Gericht. Kunasek habe durch die Anzeige einen „Finanz-Striptease” vor Behörden leisten müssen. Gefordert wurden Widerruf und Ersatz der Prozesskosten wegen angeblicher Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Ein Vergleich kam für die FPÖ-Seite nicht infrage – man wolle die Grenzen zulässiger Berichterstattung „ausloten”, sagte Völk. (derstandard.at, 1.9.2)
Der Richter befand aber die Recherche der Journalistin für „tiefgreifend“, wies alle Ansprüche Kunaseks ab und verpflichtete ihn zur Begleichung der Prozesskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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