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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 36/25 (Teil 1): Blitzurteil wegen Verhetzung und Kunasek abgeblitzt

Nach nur sie­ben Minu­ten Pro­zess­dau­er fäll­te ein Wie­ner Rich­ter ein Urteil zu einem Ver­het­zungs­de­likt. Sinn­voll sind sol­che Blitz­ver­hand­lun­gen eher nicht. Die FPÖ blitzt wie­der ein­mal vor Gericht ab: Kuna­sek woll­te den „Stan­dard“ zum Schwei­gen brin­gen – vergeblich.

11. Sep. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Extrem kur­zer Prozess
  • Ried/OÖ: Geplatz­ter Prozess
  • Wels/OÖ: Infor­ma­ti­ons­ar­mer Prozess
  • Inns­bruck: Pro­zess wegen unter­las­se­ner Strafanzeigen
  • Wien: Ver­lo­re­ner Pro­zess für FPÖ-Kunasek

Wien: Extrem kurzer Prozess

Was war das da am 3. Sep­tem­ber am Lan­des­ge­richt Wien? Ange­kün­digt war eine Ver­hand­lung zu Delik­ten nach § 282 (1) StGB (Auf­for­de­rung zu einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung) und § 283 (1), Z.1 und § 283 (2) (Ver­het­zung). Der Ange­klag­te, Boris D., ein Ser­be, war­tet zei­tig vor dem Ver­hand­lungs­saal auf den Beginn des Pro­zes­ses. Anwalt hat er kei­nen. Um 9:35 Uhr star­tet die Ver­hand­lung mit der Auf­nah­me der Personalien.

Eine Ankla­ge wird nicht vor­ge­tra­gen – um 9:37 Uhr beginnt die Befra­gung des Ange­klag­ten, des­sen Deutsch nicht opti­mal ist. Er will die Ver­hand­lung schnell hin­ter sich haben. Da ist er offen­sicht­lich nicht der ein­zi­ge. Der Rich­ter stellt eini­ge Fra­gen, aus denen nur umriss­haft klar wird, dass es um ein Video mit dem Titel „Braucht man in Ser­bi­en ein neu­es Sre­bre­ni­ca?“ geht. Der Ange­klag­te dürf­te die­ses Video, in dem er offen­bar gegen bos­ni­sche Mus­li­me gehetzt hat, online gestellt haben. Wo, wie lan­ge und auch war­um, wird nicht erör­tert, Boris D. schwört, „dass ich so was nicht noch mal mache“.

Die Staats­an­walt­schaft hat kei­ne Fra­gen, Akten­in­hal­te wer­den nicht ver­le­sen, daher ver­kün­det der Rich­ter um 9:40 Uhr das Ende des Beweis­ver­fah­rens. Das Plä­doy­er der Staats­an­walt­schaft beschränkt sich auf eini­ge weni­ge unver­ständ­li­che Sät­ze, ein Schluss­plä­doy­er der Ver­tei­di­gung fällt man­gels Verteidiger*in aus, der Ange­klag­te ver­zich­tet auf ein Schluss­wort, sodass um 9:42 Uhr, also sie­ben Minu­ten nach Beginn, der Rich­ter das Urteil ver­kün­den kann: acht Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Es folgt eine Minu­te spä­ter eine Rechts­mit­tel­be­leh­rung. Ange­klag­ter und Staats­an­walt­schaft ver­zich­ten auf Rechts­mit­tel, der Ange­klag­te hat aber noch drei Tage Bedenk­zeit. Um 9:44 Uhr ist die Ver­hand­lung beendet.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Ried/OÖ: Geplatzter Prozess

Am Lan­des­ge­richt Ried soll­te am 3. Sep­tem­ber eine Ver­hand­lung wegen Ver­het­zung, Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung gegen einen deut­schen Staats­bür­ger (66) statt­fin­den. Weil er sich angeb­lich vor einem „isla­mi­schen Schau­pro­zess“ gefürch­tet hat, zog es der ange­klag­te Hel­mut S. vor, nicht zu erscheinen.

Er soll am 17. April auf dem Wochen­markt in Schär­ding eine Frau mit Kopf­tuch laut beschimpft und wegen ihrer Zuge­hö­rig­keit zum Islam gezielt belei­digt und her­ab­ge­setzt haben. Dann soll er sie gewalt­sam gepackt haben, um ihr ein Stück Wurst in den Mund zu ste­cken. „Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen”, soll er geru­fen haben. Danach habe er die Frau noch am Hand­ge­lenk gepackt, ihr den Arm ver­dreht und gedroht, ihr die Hand abzu­ha­cken. Auch drei Faust­schlä­ge ins Gesicht habe er ihr laut Staats­an­walt­schaft ver­setzt. (nachrichten.at, 3.9.25)

In einem 28-sei­ti­gen Schrei­ben an das Lan­des­ge­richt Ried hat­te S. der Rich­te­rin auf­grund ihres Namens unter­stellt, eine „isla­mi­sche Rich­te­rin“ zu sein. Außer­dem pass­te ihm die lan­ge Anrei­se (700 km) nach Ried nicht – die 700 km Anrei­se für die wider­li­che Atta­cke in Schär­ding waren für ihn kein Pro­blem. Der Pro­zess wur­de ver­tagt. Er ist unwahr­schein­lich, dass sich S. bei einem neu­er­li­chen Ter­min ver­ant­wor­ten wird, wenn er nicht mit einem inter­na­tio­na­len Haft­be­fehl fest­ge­nom­men und in Ried vor­ge­führt wird.

Wels/OÖ: Informationsarmer Prozess

Am 3. Sep­tem­ber fand in Wels ein Pro­zess statt, der eine aus­führ­li­che Bericht­erstat­tung ver­dient hät­te. Zu fin­den war jedoch nur eine knap­pe Mel­dung in den „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ am 4.9.25 (S. 26), wonach der 53-jäh­ri­ge Ange­klag­te aus dem Bezirk Vöck­la­bruck zu einem Jahr Haft ver­ur­teilt wur­de, weil er sei­ne ein­schlä­gi­gen Tat­toos öffent­lich zur Schau gestellt hat­te. „Laut Ankla­ge han­del­te es sich um eine ‚schwar­ze Son­ne‘ und einen ‚Wotans­kno­ten‘, die der Beschul­dig­te am Genick bzw. am Hand­rü­cken trägt.“ (OÖN)

Innsbruck: Prozess wegen unterlassener Strafanzeigen

Ein Oberst des Bun­des­hee­res muss­te sich am 4.9. vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen des Ver­dachts des Amts­miss­brauchs ver­ant­wor­ten, weil er etli­che ihm über­tra­ge­ne Auf­ga­ben wie die Bear­bei­tung von Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren oder auch ein Ansu­chen um Son­der­ur­laub nicht bear­bei­tet hat­te. Nach dem ers­ten Ver­hand­lungs­tag im Mai kam es nun zu einem Urteil.

Eben­so gewich­tig für die Staats­an­wäl­tin: Der Batail­lons­kom­man­dant lei­te­te straf­recht­lich durch­aus rele­van­te Sach­ver­hal­te nicht zur Beur­tei­lung an die Staats­an­walt­schaft wei­ter. Auch eine Anzei­ge wegen einer NS-Wie­der­be­tä­ti­gung durch einen Hit­ler­gruß war dabei. (Tiro­ler Tages­zei­tung, 5.9.25, S. 5)

Der Schöf­fen­se­nat urteil­te dif­fe­ren­ziert und sprach den Oberst nur wegen der unter­las­se­nen Mel­dun­gen der Straf­an­zei­gen schul­dig: sechs Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 20.640 Euro.

Wien: Verlorener Prozess für FPÖ-Kunasek

Über zwei Jah­re lang hat­te der stei­ri­sche Lan­des­haupt­mann Mario Kuna­sek beim Wie­ner Han­dels­ge­richt ver­sucht, ein Urteil gegen den „Stan­dard“ wegen des­sen Bericht­erstat­tung über eine anony­me Anzei­ge gegen ihn durchzusetzen.

Für FPÖ-Anwalt Chris­toph Völk war die dama­li­ge Bericht­erstat­tung (trotz­dem) unzu­läs­sig. Die Jour­na­lis­tin sei von Drit­ten „miss­braucht” wor­den, argu­men­tier­te er im Juli vor Gericht. Kuna­sek habe durch die Anzei­ge einen „Finanz-Strip­tease” vor Behör­den leis­ten müs­sen. Gefor­dert wur­den Wider­ruf und Ersatz der Pro­zess­kos­ten wegen angeb­li­cher Ehren­be­lei­di­gung und Kre­dit­schä­di­gung. Ein Ver­gleich kam für die FPÖ-Sei­te nicht infra­ge – man wol­le die Gren­zen zuläs­si­ger Bericht­erstat­tung „aus­lo­ten”, sag­te Völk. (derstandard.at, 1.9.2)

Der Rich­ter befand aber die Recher­che der Jour­na­lis­tin für „tief­grei­fend“, wies alle Ansprü­che Kuna­seks ab und ver­pflich­te­te ihn zur Beglei­chung der Pro­zess­kos­ten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Bundesheer | FPÖ | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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