Wien: Kein Reisepass für Küssel
So schnell kann’s gehen! In der Vorwoche wurde der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs als Höchstinstanz bekannt, wonach dem Neonazi Gottfried Küssel die Ausstellung eines Reisepasses und eines Personalausweises verweigert worden ist, die er vor zwei Jahren beantragt hatte, nachdem ihm sein alter Reisepass 2016 wegen seiner Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe entzogen worden ist:
Die MA 62 verweigerte ihm das Dokument jedoch, und das Verwaltungsgericht Wien bestätigte: Mit Blick auf Küssels Vorleben, insbesondere seine zahlreichen Verurteilungen einschließlich jener nach dem Verbotsgesetz, sei die Annahme gerechtfertigt, der Mann würde durch einen Aufenthalt im Ausland die Sicherheit der Republik Österreich gefährden. (diepresse.com, 2.9.25)
Küssels Verteidiger sieht zwar in seinem Mandanten einen geläuterten Neonazi, aber das könnte sich durch die Ermittlungen in dieser Woche als ungeeignete Verteidigungsstrategie erweisen.
Wien: Kickl-Ministerium wollte Meldestelle „Stopline” strafrechtlich verfolgen
Das Innenministerium (BMI) wollte rasch nach Amtsantritt von Herbert Kickl als Minister gegen die Meldestelle Stopline vorgehen, bei der Internetdelikte nach dem NS-Verbotsgesetz und wegen Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen gemeldet werden können. Das enthüllte der „Standard“ (4.9.25) in einer brisanten Recherche.
Mit der absurden Begründung, dass die Mitarbeiter*innen von Stopline im Besitz von illegalen Darstellungen seien, die Kindesmissbrauch zeigen, wollte das damalige Generalsekretariat im BMI ausgerechnet die Einrichtung strafrechtlich verfolgt wissen, die jährlich Tausende Meldungen und an die zuständige Behörde, das Bundeskriminalamt (BKA), übermittelt. BKA und Justiz wehrten sich entschieden gegen Kickls BMI bzw. dessen Generalsekretariat und konnten eine Anzeige verhindern.
Manche vermuten, dass die FPÖ-Führung des Ressorts die Stopline vor allem wegen ihrer Funktion als Meldestelle für Wiederbetätigung ins Visier genommen hat. (derstandard.at)
Ein Monat nach der geplanten Aktion gegen Stopline kam es zur Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz. Was das Ende der Kooperation von Stopline mit dem BKA bedeutet hätte, beschreibt der „Standard“:
Bei einem Ende der Kooperation wäre diese Aufgabe komplett von der NS-Meldestelle im Verfassungsschutz übernommen worden. Dort kam es kurz nach den Mails zur Stopline zu einer Hausdurchsuchung, auch hier sorgte das Büro des Generalsekretärs für Druck. Mitarbeiter drängten die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu intensiven Ermittlungen gegen Verfassungsschützer. Das führte zur berüchtigten Razzia im BVT inklusive Hausdurchsuchung im Extremismusreferat, wo die staatliche NS-Meldestelle angesiedelt ist.
Schweden: Neonazi-Versand Midgård vor dem Aus?
Spätestens seit dem Leak der Kundendateien des Midgård-Versandes im Jahr 2023 ist es nicht ratsam, dort Nazi-Reliquien zu bestellen. Das mussten bereits einige der geouteten österreichischen Kunden vor Gerichterfahren. Ein österreichischer Besteller beklagt auf Facebook, auch er sei wegen CDs im Zuge der Razzien am 9. September „unsanft geweckt worden“.
Jetzt sind Bestellungen möglicherweise noch riskanter. Die schwedische Polizei ist, wie über das schwedische Medium „expressen“ (4.9.25) erst jetzt bekannt wurde, bereits Anfang September 2024 an einem frühen Morgen mit einer Hausdurchsuchung gegen den Bauernhof in Alingsås, in dem der Neonazi-Versand beheimatet ist, vorgegangen. Midgård gilt als der größte Nazi-Versand Nordeuropas, der neben Szenekleidung, Propaganda-Artikel auch Tausende CDs in großen Auflagen vorrätig hielt und in mehr als 60 Länder verschickte.
„Wir haben so ziemlich alle Länder beliefert, in denen es Weiße gibt“, sagt Martin Flennfors, Teilhaber von Midgård, bei der polizeilichen Vernehmung. (expressen)
Die drei Midgård-Betreiber, Martin Flennfors, Tobias Jonsson, Martin Engelin, bestreiten jede Schuld und berufen sich dabei auf Verjährungsfristen von diversen Musiktiteln. Die Staatsanwaltschaft vertritt eine gegensätzliche Ansicht und verzeichnet mindestens acht der über Midgård vertriebenen CD-Titel, mit denen sie jetzt den Verdacht der Volksverhetzung untermauern kann – ein NS-Verbotsgesetz nach österreichischer Façon kennt das schwedische Strafrecht nicht.
Die neue Anklage betrifft im Wesentlichen den Inhalt der Texte auf CDs, die seit vielen Jahren über den Shop vertrieben werden. Einer der Texte stammt aus dem Lied „Stöveltramp” der schwedischen White-Power-Band Pluton Svea und enthält Zeilen wie: „Wir zerschlagen die Besatzung durch Zion, ein bewaffneter Kampf für unsere Nation. Wir begrüßen den Sieg mit einem Salut – Heil”
In einem anderen Lied der deutschen Band Der Stürmer wird Adolf Hitler gepriesen: „Für unseren glorreichen Führer Adolf Hitler, Sieg Heil, Sieg Heil” (expressen.se, 4.9.25; Übersetzung mit deepl)
Unverschämt kommt die Ausrede der Midgård-Betreiber daher: Bei so vielen Titeln könnten sie nicht alle Stücke anhören. Auch seien die Sänger oft nur schwer zu verstehen, und auf manchen Alben würde auf Deutsch gesungen.
Ein lesenswerter älterer Beitrag von „Expressen“ (9.9.24) beschäftigt sich ausführlich mit dem Nazi-Versandhaus und dessen Kundschaft.
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