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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 27/25 (Teil 3): Zwischen Compact-Nichtverbot, Sellner und AfD-Verbot

Zwar hat das Leip­zi­ger Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt das Com­pact-Ver­bot auf­ge­ho­ben, ein war­nen­der Zei­ge­fin­ger war den­noch dabei. Der betraf auch den Iden­ti­tä­ren­füh­rer Mar­tin Sell­ner, der von der AfD Düs­sel­dorf zuerst ein- und nun wie­der aus­ge­la­den wur­de. Im Haus der Münch­ner Danu­ben hat sich die Poli­zei selbst ein­ge­la­den und eine Raz­zia durch­ge­führt – auch wegen eines Identitären.

3. Juli 2025
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Inhalt

Togg­le
  • Schärding/OÖ: Haken­kreuz-Sprü­her ausgeforscht
  • Wien-Alser­grund: Hit­le­rei im Votivpark
  • Leipzig/D: Gericht hebt Ver­bot von „Com­pact“ auf – aber mit Zeigefinger
  • D: AfD-Bay­ern im Ver­zeich­nis extre­mis­ti­scher Organisationen
  • München/D: Danu­ben-Haus durchsucht
  • Düsseldorf/D: Sell­ner ausgeladen

Schärding/OÖ: Hakenkreuz-Sprüher ausgeforscht

Drei Jugend­li­che im Alter von 16 und 17 Jah­ren wur­den von der Poli­zei im Bezirk Schär­ding als Täter meh­re­rer schwe­rer Sach­be­schä­di­gun­gen durch Graf­fi­ti iden­ti­fi­ziert. Zwi­schen dem 19. und 21. Juni besprüh­ten sie in Schär­ding, Andorf, St. Flo­ri­an am Inn, St. Mari­en­kir­chen bei Schär­ding und Suben Fahr­zeu­ge und ande­re Objek­te. Bei einer Kon­trol­le ihres Autos wur­den zwei Elek­tro­scho­cker gefun­den, die dem 17-jäh­ri­gen Fah­rer gehör­ten und auf­grund sei­nes Alters sicher­ge­stellt wur­den. Einer der Jugend­li­chen wird zudem wegen des Ver­dachts des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz ange­zeigt, da er ein Haken­kreuz gesprüht hat­te. Die drei Beschul­dig­ten wer­den bei der Staats­an­walt­schaft Ried im Inn­kreis und der Bezirks­haupt­mann­schaft Schär­ding angezeigt.

(Quel­le: nachrichten.at, 25.6.25)

Wien-Alsergrund: Hitlerei im Votivpark

Am Abend des 23. Juni wur­de im Wie­ner Votiv­park ein stark alko­ho­li­sier­ter 29-Jäh­ri­ger von der Poli­zei vor­läu­fig fest­ge­nom­men, nach­dem er vor meh­re­ren Pas­san­tin­nen und Pas­san­ten „Heil Hit­ler“ geru­fen und wei­te­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Aus­sa­gen getä­tigt haben soll. Zuvor soll er bereits meh­re­re Per­so­nen beläs­tigt haben. Das Lan­des­amt für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung ermit­telt gegen den Mann wegen Wiederbetätigung.

(Quel­le: meinbezirk.at, 24.6.25)

Leipzig/D: Gericht hebt Verbot von „Compact“ auf – aber mit Zeigefinger

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat mit Urteils­ver­kün­dung am 24. Juni das Ver­bot des rechts­extre­men Maga­zins Com­pact durch das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um auf­ge­ho­ben. Zwar stuft das Gericht das Maga­zin als ver­fas­sungs­feind­lich ein – den­noch bleibt es erlaubt.

Im Juni 2024 hat­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um unter Nan­cy Fae­ser das Maga­zin Com­pact ver­bo­ten. Die Begrün­dung: Der Ver­lag ver­brei­te ver­fas­sungs­feind­li­che Ideo­lo­gie, iden­ti­fi­zie­re sich mit dem soge­nann­ten „Remi­gra­ti­ons­kon­zept“ des Rechts­extre­men Mar­tin Sell­ner und grei­fe damit das Grund­recht auf Men­schen­wür­de sowie das Demo­kra­tie­prin­zip an. Grund­la­ge des Ver­bots war das Ver­eins­ge­setz, das auch auf Orga­ni­sa­tio­nen ange­wen­det wer­den kann, die nicht for­mal als Ver­ein ein­ge­tra­gen sind – wie in die­sem Fall eine GmbH.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tig­te, dass das Ver­eins­ge­setz grund­sätz­lich auch auf Medi­en­un­ter­neh­men anwend­bar ist. Auch die Pres­se­frei­heit ste­he einem sol­chen Ver­bot nicht auto­ma­tisch ent­ge­gen – sie müs­se aber in jedem Ein­zel­fall beson­ders berück­sich­tigt werden.

Inhalt­lich gab das Gericht dem Innen­mi­nis­te­ri­um in wesent­li­chen Punk­ten recht: Com­pact sei ver­fas­sungs­feind­lich, das Maga­zin iden­ti­fi­zie­re sich mit men­schen­ver­ach­ten­den Kon­zep­ten und ver­tre­te völ­kisch-natio­na­lis­ti­sche Posi­tio­nen, die mit dem Grund­ge­setz unver­ein­bar sind. Doch die­se Fest­stel­lung reich­te nicht aus, um das Ver­bot aufrechtzuerhalten.

Ent­schei­dend war, dass das Gericht die ver­fas­sungs­feind­li­chen Inhal­te bei einer Gesamt­wür­di­gung nicht als „prä­gend“ für das Gesamt­bild der Publi­ka­ti­on ein­stuf­te. Zwar sei­en ein­zel­ne Bei­trä­ge extrem, aber das Maga­zin beinhal­te auch zahl­rei­che ande­re – wenn auch pole­misch zuge­spitz­te – Arti­kel etwa zu Coro­na oder der Ukrai­ne, die noch durch die Mei­nungs­frei­heit gedeckt seien.

Ein Ver­eins­ver­bot sei laut Gericht nur dann ver­hält­nis­mä­ßig, wenn ver­fas­sungs­wid­ri­ge Zie­le klar das Gesamt­pro­fil bestim­men. Das war bei Com­pact aus Sicht des Gerichts (noch) nicht der Fall.

Das Urteil zieht damit eine Linie: Auch Maga­zi­ne mit ver­fas­sungs­feind­li­chen Inhal­ten dür­fen wei­ter erschei­nen, solan­ge die­se Inhal­te nicht domi­nie­ren. Das Gericht betont: Auch Ver­fas­sungs­fein­de sind durch die Pres­se­frei­heit geschützt. Ein bemer­kens­wer­ter Satz, den das Gericht aber nicht als Frei­brief ver­ste­hen will, denn es stell­te aus­drück­lich fest: Soll­te Com­pact in Zukunft stär­ker durch extre­mis­ti­sche Inhal­te geprägt sein, wäre ein Ver­bot sehr wohl denkbar.

Bla­ma­ge für das Innenministerium

Für das Innen­mi­nis­te­ri­um und ihrer Ex-Minis­te­rin Nan­cy Fae­ser ist das Urteil eine poli­ti­sche Nie­der­la­ge. Der geschei­ter­te Ver­such stärkt nun die Erzäh­lung des rechts­extre­men Ver­le­gers Jür­gen Elsäs­ser, der sich als Ver­tei­di­ger der Pres­se­frei­heit insze­niert – obwohl das Gericht ihn klar als Ver­fas­sungs­feind ent­larvt hat. Auch ande­re rechts­extre­me Medi­en sehen sich selbst bestä­tigt – ein Scha­den, der sich auch in Öster­reich auswirkt.

Elsäs­ser behaup­te­te nach dem Urteil, die AfD kön­ne nun auch nicht ver­bo­ten wer­den. Doch das ist eine Fehl­in­ter­pre­ta­ti­on: Das Gericht beton­te, dass eth­nisch defi­nier­te Volks­vor­stel­lun­gen unver­ein­bar mit der Ver­fas­sung sind – und dass auch ein Par­tei­ver­bot denk­bar ist, wenn sol­che Ideen die Par­tei prä­gen. Eine War­nung, kein Freispruch.

Quel­len

➡️ Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, Urteil vom 24. Juni 2025, Az. 6 A 4.24: Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hebt COM­PACT-Ver­bot auf
➡️ lto.de, 24.6.25: Dar­um wur­de das „Compact”-Verbot aufgehoben
➡️ zdfheute.de, 24.6.25: Ver­bot auf­ge­ho­ben: „Com­pact” darf weitermachen
➡️ spiegel.de, 24.6.25: „Selbst für Ver­fas­sungs­fein­de gilt die Pressefreiheit“

D: AfD-Bayern im Verzeichnis extremistischer Organisationen

Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat beschlos­sen, die AfD in das Ver­zeich­nis extre­mis­ti­scher und extre­mis­tisch beein­fluss­ter Orga­ni­sa­tio­nen auf­zu­neh­men. Bewer­ber für den öffent­li­chen Dienst in Bay­ern müs­sen künf­tig eine AfD-Mit­glied­schaft offen­le­gen; eine Ein­stel­lung erfolgt nach Ein­zel­fall­prü­fung, ein gene­rel­ler Aus­schluss besteht nicht. Aller­dings: Bereits im öffent­li­chen Dienst Beschäf­tig­te sind von der Maß­nah­me nicht betroffen.

Das Ver­zeich­nis umfasst etwa 200 Orga­ni­sa­tio­nen aus ver­schie­de­nen extre­mis­ti­schen Spek­tren, dar­un­ter auch die Deut­sche Kom­mu­nis­ti­sche Par­tei, die Iden­ti­tä­re Bewe­gung und Al-Kai­da. Bewerber*innen müs­sen grund­sätz­lich ange­ben, ob sie Mit­glied in einer die­ser Orga­ni­sa­tio­nen sind oder waren bezie­hungs­wei­se die­se unter­stützt haben. Für die Ent­schei­dung über die Ein­stel­lung kön­nen auch Erkennt­nis­se des Ver­fas­sungs­schut­zes her­an­ge­zo­gen wer­den. Ob die Ent­schei­dung der baye­ri­schen Regie­rung kon­kre­te Aus­wir­kun­gen haben wird, wird erst die Pra­xis zeigen.

(Quel­le: br.de, 24.6.25)

München/D: Danuben-Haus durchsucht

Am 24. Juni durch­such­te die Poli­zei die Vil­la der Münch­ner Bur­schen­schaft Danu­bia sowie ein wei­te­res Objekt im Land­kreis Forch­heim. Hin­ter­grund der Raz­zia sind Ermitt­lun­gen gegen Adri­an S., Mit­glied der als rechts­extre­mis­tisch ein­ge­stuf­ten Bur­schen­schaft, wegen mut­maß­lich ille­ga­ler Aus­rei­se zu einer Ver­an­stal­tung der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung in Mailand.

Ins­ge­samt wird fünf Per­so­nen vor­ge­wor­fen, trotz eines Aus­rei­se­ver­bots der Bun­des­po­li­zei Mit­te Mai am soge­nann­ten „Remi­gra­ti­ons­gip­fel 2025“ der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung in Gall­ara­te teil­ge­nom­men zu haben. Ziel der Aus­rei­se­sper­ren war es, die Teil­nah­me an extre­mis­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen im Aus­land und eine mög­li­che Gefähr­dung des Anse­hens der Bun­des­re­pu­blik zu ver­hin­dern. Die fünf Betrof­fe­nen mach­ten aus dem Aus­rei­se­ver­bot, ihrem Auf­tritt in Ita­li­en und der Rück­kunft eine Show und bewuss­te Pro­vo­ka­ti­on. Auch die Raz­zia wur­de mit­tels meh­re­rer Vide­os in der übli­chen Opfer­ma­nier inszeniert.

Bei der Haus­durch­su­chung wur­den Beweis­mit­tel, ins­be­son­de­re Mobil­te­le­fo­ne, sicher­ge­stellt, Fest­nah­men erfolg­ten nicht. Die Staats­an­walt­schaft ermit­telt wegen mög­li­cher Ver­stö­ße gegen das Pass­ge­setz, wor­auf Geld- oder Frei­heits­stra­fen bis zu einem Jahr stehen.

Die Danu­bia gilt als eine der am wei­tes­ten rechts ste­hen­den Bur­schen­schaf­ten Deutsch­lands, ihre akti­ven Mit­glie­der wer­den vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet. Es lägen „seit vie­len Jah­ren Erkennt­nis­se über rechts­extre­mis­ti­sche Bestre­bun­gen“ akti­ver Mit­glie­der vor, erklärt die Behör­de am Diens­tag auf SZ-Anfra­ge. In letz­ter Zeit hat der Ver­fas­sungs­schutz zudem „eine beson­de­re Nähe“ zu Orga­ni­sa­tio­nen wie der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung fest­ge­stellt, die eben­falls unter Beob­ach­tung steht. So sol­len Tei­le der Akti­vi­tas, also der Stu­die­ren­den inner­halb der Bur­schen­schaft, an Aktio­nen der IB teil­ge­nom­men haben. (sueddeutsche.de, 24.6.25)

In der Ver­gan­gen­heit fan­den im Danu­ben-Haus Ver­an­stal­tun­gen mit bekann­ten Rechts­extre­mis­ten und Neo­na­zis wie dem Holo­caust­leug­ner Horst Mahler statt. 2001 geriet die Ver­bin­dung in die Schlag­zei­len, weil sie einem Skin­head, der zuvor bei einem bru­ta­len Über­fall auf einen Grie­chen betei­ligt war, Unter­schlupf gewährt hat­te. Auch ein Danu­be soll bei dem Über­fall betei­ligt gewe­sen sein. Seit­her steht sie unter Beob­ach­tung des Verfassungsschutzes.

Die Mit­glie­der der Danu­bia ver­tre­ten eine völ­kisch-natio­na­lis­ti­sche Ideo­lo­gie mit Bezug auf das deut­sche Kai­ser­reich und revi­sio­nis­ti­sche Geschichts­bil­der. Auch Öster­rei­cher pfle­gen Bezie­hun­gen zu den Danu­ben: Fred Dus­wald, ehe­ma­li­ger Aula-Skan­dal­au­tor ist Mit­glied, zuletzt ist Wal­ter Rosen­kranz bei einer Danu­ben-Ver­an­stal­tung als Fest­red­ner aufgetreten.

Düsseldorf/D: Sellner ausgeladen

Spä­tes­tens seit der Ein­stu­fung der AfD als gesi­chert rechts­extrem kri­selt es in der Par­tei, die Dis­kus­si­on um ein Ver­bots­ver­fah­ren spielt dabei einen Tur­bo. Dass die Rich­ter in Leip­zig die Depor­ta­ti­ons­fan­ta­sien aka „Remi­gra­ti­on“ im Com­pact-Ver­fah­ren und sei­nen Pro­mo­tor Mar­tin Sell­ner als klar ver­fas­sungs­feind­lich ein­ge­stuft haben, hat die inner­par­tei­li­che Angst befeu­ert. Sicht­bar wird dies nicht nur in einem von der „Auto­no­men Anti­fa Frei­burg“ gele­ak­ten inter­nen Schrei­ben, das als Hand­rei­chung AfD-Beamt*innen emp­fiehlt, in der Wort­wahl vor­sich­tig zu sein, „sich von ver­fas­sungs­feind­li­chen Äuße­run­gen“ zu distan­zie­ren sowie „bei Bedarf mäßi­gend auf ande­re ein­zu­wir­ken“, son­dern eben­falls in den öffent­lich geführ­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen dem poli­ti­schen Cha­mä­le­on und aus juris­ti­schen Grün­den ange­schla­ge­nen Maxi­mi­li­an Krah auf der einen Sei­te und Mar­tin Sell­ner auf der ande­ren. Mit­ten­drin jon­gliert der poli­ti­sche AfD-Ein­flüs­te­rer Götz Kubitschek.

Nun hat es die AfD Düs­sel­dorf auf Druck des Lan­des­par­tei­vor­stands (NRW) vor­ge­zo­gen, eine Ein­la­dung an Sell­ner für eine Podi­ums­dis­kus­si­on wie­der rück­gän­gig zu machen.

Der Kreis­vor­stand der AfD Düs­sel­dorf soll eine Podi­ums­dis­kus­si­on im August mit dem öster­rei­chi­schen Rechts­extre­mis­ten Mar­tin Sell­ner geplant haben. Nach Infor­ma­tio­nen des „Köl­ner Stadt-Anzei­ger“ sag­te der Vor­stand die Ver­an­stal­tung nach Druck aus der Par­tei offen­bar wie­der ab — aller­dings unter Vor­be­halt. (…) Eine Koope­ra­ti­on mit Sell­ner kön­ne (…) „nur als par­tei­schä­di­gend ange­se­hen wer­den“, schreibt die AfD NRW. Soll­te die Podi­ums­dis­kus­si­on doch statt­fin­den, müss­ten die „zustän­di­gen Gre­mi­en akti­viert“ und gege­be­nen­falls Par­tei­ord­nungs­maß­nah­men ver­hängt wer­den. (ksta.de, 25.6.25)

Sell­ner selbst schweigt dazu. Er wird wis­sen, warum.

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