Schärding/OÖ: Hakenkreuz-Sprüher ausgeforscht
Drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wurden von der Polizei im Bezirk Schärding als Täter mehrerer schwerer Sachbeschädigungen durch Graffiti identifiziert. Zwischen dem 19. und 21. Juni besprühten sie in Schärding, Andorf, St. Florian am Inn, St. Marienkirchen bei Schärding und Suben Fahrzeuge und andere Objekte. Bei einer Kontrolle ihres Autos wurden zwei Elektroschocker gefunden, die dem 17-jährigen Fahrer gehörten und aufgrund seines Alters sichergestellt wurden. Einer der Jugendlichen wird zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angezeigt, da er ein Hakenkreuz gesprüht hatte. Die drei Beschuldigten werden bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis und der Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt.
(Quelle: nachrichten.at, 25.6.25)
Wien-Alsergrund: Hitlerei im Votivpark
Am Abend des 23. Juni wurde im Wiener Votivpark ein stark alkoholisierter 29-Jähriger von der Polizei vorläufig festgenommen, nachdem er vor mehreren Passantinnen und Passanten „Heil Hitler“ gerufen und weitere nationalsozialistische Aussagen getätigt haben soll. Zuvor soll er bereits mehrere Personen belästigt haben. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung ermittelt gegen den Mann wegen Wiederbetätigung.
(Quelle: meinbezirk.at, 24.6.25)
Leipzig/D: Gericht hebt Verbot von „Compact“ auf – aber mit Zeigefinger
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilsverkündung am 24. Juni das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact durch das Bundesinnenministerium aufgehoben. Zwar stuft das Gericht das Magazin als verfassungsfeindlich ein – dennoch bleibt es erlaubt.
Im Juni 2024 hatte das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser das Magazin Compact verboten. Die Begründung: Der Verlag verbreite verfassungsfeindliche Ideologie, identifiziere sich mit dem sogenannten „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremen Martin Sellner und greife damit das Grundrecht auf Menschenwürde sowie das Demokratieprinzip an. Grundlage des Verbots war das Vereinsgesetz, das auch auf Organisationen angewendet werden kann, die nicht formal als Verein eingetragen sind – wie in diesem Fall eine GmbH.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass das Vereinsgesetz grundsätzlich auch auf Medienunternehmen anwendbar ist. Auch die Pressefreiheit stehe einem solchen Verbot nicht automatisch entgegen – sie müsse aber in jedem Einzelfall besonders berücksichtigt werden.
Inhaltlich gab das Gericht dem Innenministerium in wesentlichen Punkten recht: Compact sei verfassungsfeindlich, das Magazin identifiziere sich mit menschenverachtenden Konzepten und vertrete völkisch-nationalistische Positionen, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Doch diese Feststellung reichte nicht aus, um das Verbot aufrechtzuerhalten.
Entscheidend war, dass das Gericht die verfassungsfeindlichen Inhalte bei einer Gesamtwürdigung nicht als „prägend“ für das Gesamtbild der Publikation einstufte. Zwar seien einzelne Beiträge extrem, aber das Magazin beinhalte auch zahlreiche andere – wenn auch polemisch zugespitzte – Artikel etwa zu Corona oder der Ukraine, die noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Ein Vereinsverbot sei laut Gericht nur dann verhältnismäßig, wenn verfassungswidrige Ziele klar das Gesamtprofil bestimmen. Das war bei Compact aus Sicht des Gerichts (noch) nicht der Fall.
Das Urteil zieht damit eine Linie: Auch Magazine mit verfassungsfeindlichen Inhalten dürfen weiter erscheinen, solange diese Inhalte nicht dominieren. Das Gericht betont: Auch Verfassungsfeinde sind durch die Pressefreiheit geschützt. Ein bemerkenswerter Satz, den das Gericht aber nicht als Freibrief verstehen will, denn es stellte ausdrücklich fest: Sollte Compact in Zukunft stärker durch extremistische Inhalte geprägt sein, wäre ein Verbot sehr wohl denkbar.
Blamage für das Innenministerium
Für das Innenministerium und ihrer Ex-Ministerin Nancy Faeser ist das Urteil eine politische Niederlage. Der gescheiterte Versuch stärkt nun die Erzählung des rechtsextremen Verlegers Jürgen Elsässer, der sich als Verteidiger der Pressefreiheit inszeniert – obwohl das Gericht ihn klar als Verfassungsfeind entlarvt hat. Auch andere rechtsextreme Medien sehen sich selbst bestätigt – ein Schaden, der sich auch in Österreich auswirkt.
Elsässer behauptete nach dem Urteil, die AfD könne nun auch nicht verboten werden. Doch das ist eine Fehlinterpretation: Das Gericht betonte, dass ethnisch definierte Volksvorstellungen unvereinbar mit der Verfassung sind – und dass auch ein Parteiverbot denkbar ist, wenn solche Ideen die Partei prägen. Eine Warnung, kein Freispruch.
Quellen
➡️ Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 2025, Az. 6 A 4.24: Bundesverwaltungsgericht hebt COMPACT-Verbot auf
➡️ lto.de, 24.6.25: Darum wurde das „Compact”-Verbot aufgehoben
➡️ zdfheute.de, 24.6.25: Verbot aufgehoben: „Compact” darf weitermachen
➡️ spiegel.de, 24.6.25: „Selbst für Verfassungsfeinde gilt die Pressefreiheit“
D: AfD-Bayern im Verzeichnis extremistischer Organisationen
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, die AfD in das Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen. Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern müssen künftig eine AfD-Mitgliedschaft offenlegen; eine Einstellung erfolgt nach Einzelfallprüfung, ein genereller Ausschluss besteht nicht. Allerdings: Bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigte sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Das Verzeichnis umfasst etwa 200 Organisationen aus verschiedenen extremistischen Spektren, darunter auch die Deutsche Kommunistische Partei, die Identitäre Bewegung und Al-Kaida. Bewerber*innen müssen grundsätzlich angeben, ob sie Mitglied in einer dieser Organisationen sind oder waren beziehungsweise diese unterstützt haben. Für die Entscheidung über die Einstellung können auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes herangezogen werden. Ob die Entscheidung der bayerischen Regierung konkrete Auswirkungen haben wird, wird erst die Praxis zeigen.
(Quelle: br.de, 24.6.25)
München/D: Danuben-Haus durchsucht
Am 24. Juni durchsuchte die Polizei die Villa der Münchner Burschenschaft Danubia sowie ein weiteres Objekt im Landkreis Forchheim. Hintergrund der Razzia sind Ermittlungen gegen Adrian S., Mitglied der als rechtsextremistisch eingestuften Burschenschaft, wegen mutmaßlich illegaler Ausreise zu einer Veranstaltung der Identitären Bewegung in Mailand.
Insgesamt wird fünf Personen vorgeworfen, trotz eines Ausreiseverbots der Bundespolizei Mitte Mai am sogenannten „Remigrationsgipfel 2025“ der Identitären Bewegung in Gallarate teilgenommen zu haben. Ziel der Ausreisesperren war es, die Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland und eine mögliche Gefährdung des Ansehens der Bundesrepublik zu verhindern. Die fünf Betroffenen machten aus dem Ausreiseverbot, ihrem Auftritt in Italien und der Rückkunft eine Show und bewusste Provokation. Auch die Razzia wurde mittels mehrerer Videos in der üblichen Opfermanier inszeniert.
Bei der Hausdurchsuchung wurden Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone, sichergestellt, Festnahmen erfolgten nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Passgesetz, worauf Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr stehen.
Die Danubia gilt als eine der am weitesten rechts stehenden Burschenschaften Deutschlands, ihre aktiven Mitglieder werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Es lägen „seit vielen Jahren Erkenntnisse über rechtsextremistische Bestrebungen“ aktiver Mitglieder vor, erklärt die Behörde am Dienstag auf SZ-Anfrage. In letzter Zeit hat der Verfassungsschutz zudem „eine besondere Nähe“ zu Organisationen wie der Identitären Bewegung festgestellt, die ebenfalls unter Beobachtung steht. So sollen Teile der Aktivitas, also der Studierenden innerhalb der Burschenschaft, an Aktionen der IB teilgenommen haben. (sueddeutsche.de, 24.6.25)
In der Vergangenheit fanden im Danuben-Haus Veranstaltungen mit bekannten Rechtsextremisten und Neonazis wie dem Holocaustleugner Horst Mahler statt. 2001 geriet die Verbindung in die Schlagzeilen, weil sie einem Skinhead, der zuvor bei einem brutalen Überfall auf einen Griechen beteiligt war, Unterschlupf gewährt hatte. Auch ein Danube soll bei dem Überfall beteiligt gewesen sein. Seither steht sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Die Mitglieder der Danubia vertreten eine völkisch-nationalistische Ideologie mit Bezug auf das deutsche Kaiserreich und revisionistische Geschichtsbilder. Auch Österreicher pflegen Beziehungen zu den Danuben: Fred Duswald, ehemaliger Aula-Skandalautor ist Mitglied, zuletzt ist Walter Rosenkranz bei einer Danuben-Veranstaltung als Festredner aufgetreten.
Düsseldorf/D: Sellner ausgeladen
Spätestens seit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem kriselt es in der Partei, die Diskussion um ein Verbotsverfahren spielt dabei einen Turbo. Dass die Richter in Leipzig die Deportationsfantasien aka „Remigration“ im Compact-Verfahren und seinen Promotor Martin Sellner als klar verfassungsfeindlich eingestuft haben, hat die innerparteiliche Angst befeuert. Sichtbar wird dies nicht nur in einem von der „Autonomen Antifa Freiburg“ geleakten internen Schreiben, das als Handreichung AfD-Beamt*innen empfiehlt, in der Wortwahl vorsichtig zu sein, „sich von verfassungsfeindlichen Äußerungen“ zu distanzieren sowie „bei Bedarf mäßigend auf andere einzuwirken“, sondern ebenfalls in den öffentlich geführten Auseinandersetzungen zwischen dem politischen Chamäleon und aus juristischen Gründen angeschlagenen Maximilian Krah auf der einen Seite und Martin Sellner auf der anderen. Mittendrin jongliert der politische AfD-Einflüsterer Götz Kubitschek.
Nun hat es die AfD Düsseldorf auf Druck des Landesparteivorstands (NRW) vorgezogen, eine Einladung an Sellner für eine Podiumsdiskussion wieder rückgängig zu machen.
Der Kreisvorstand der AfD Düsseldorf soll eine Podiumsdiskussion im August mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner geplant haben. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte der Vorstand die Veranstaltung nach Druck aus der Partei offenbar wieder ab — allerdings unter Vorbehalt. (…) Eine Kooperation mit Sellner könne (…) „nur als parteischädigend angesehen werden“, schreibt die AfD NRW. Sollte die Podiumsdiskussion doch stattfinden, müssten die „zuständigen Gremien aktiviert“ und gegebenenfalls Parteiordnungsmaßnahmen verhängt werden. (ksta.de, 25.6.25)
Sellner selbst schweigt dazu. Er wird wissen, warum.