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Mélange KW 13/25 (Teil 2): Hitlergrüße, ein „Protzbarbier“ und lebenslange Haft

Wer Straftaten im Rausch begeht, kommt in der Regel milder davon als nicht alkoholisiert. Doch manchmal gibt’s bezüglich Zurechnungsfähigkeit Grenzfälle, den Fall eines Hitlergrüßers wies nun eine Richterin an die Staatsanwaltschaft zurück. Ein Schüler, der bei einer Parlamentsführung die Hand gehoben hat, will eine andere Geste gemacht haben, weiß aber nicht, welche. In Klagenfurt will ein antisemitischer Millionär seine Geldstrafe nicht zahlen.

3. Apr. 2025
Rückblick
Rückblick

Ried/OÖ: Vollrausch, Schlägerei und Wiederbetätigung?
Klagenfurt: Antisemitischer Barbershop-Millionär abgetaucht
Wien-Oststmk: Missverständlicher Hitlergruß?
Wolfsberg/K: Hakenkreuze
Helsinki: Russischer Neonazi verurteilt

 

Ried/OÖ: Vollrausch, Schlägerei und Wiederbetätigung?

Das Fragezeichen im Titel ist vermutlich nicht für die Schlägerei angebracht. Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (26.3.25) schildern den Ablauf der Ereignisse in der Nacht vom 5. auf den 6.9.24 in Schärding, die zu dem Strafprozess am Landesgericht Ried geführt haben, so:

Die Beschuldigten sollen laut Staatsanwaltschaft Ried in jener Septembernacht zwei Männer mit mehreren Faustschlägen angegriffen haben. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Rissquetschwunde und einen Nasenbeinbruch. Das zweite Opfer erlitt ebenso eine Gehirnerschütterung, Prellungen und eine Rissquetschwunde. Der 37-jährige, bereits vorbestrafte Zweitangeklagte war bei der Gewalttat offenbar federführend. Damit dürfte er aber noch nicht genug gehabt haben: Beim Eintreffen der Polizei soll er sich erneut strafbar gemacht haben. Laut Anklage hob der stark Betrunkene die Hand zum Hitlergruß und rief: „Heil Hitler! Ich lasse mich nicht ficken von der Polizei! Ich bin Österreicher!

In Ried standen sie zunächst einmal wegen „Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung“ (§ 287 StGB) vor einer Einzelrichterin. Weil die aber beim Zweitangeklagten, dem Hitlergrüßer, die Vollberauschung nicht gegeben sah, erklärte sie sich für unzuständig. Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft, ob sie die Fortführung des Verfahrens nach § 287 StGB oder wegen des Delikts der Wiederbetätigung (§ 3g Verbotsgesetz) eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht verlangt.

Klagenfurt: Antisemitischer Barbershop-Millionär abgetaucht

Eigentlich war er in einer vorausgegangenen Verhandlung ziemlich billig mit einer Diversion davongekommen, der „Protzbarbier“ (krone.at, 27.3.25) mit türkischen Wurzeln. Er war wegen Verhetzung angeklagt worden, weil er gepostet hatte: „Juden, bald wird es euch nicht mehr geben.“

Zu mehreren Einvernahmen musste er polizeilich vorgeführt werden, weil er die Termine verweigert hatte. Warum die Titulierung „Protzbarbier“ durch die „Krone“? Der 46-jährige Friseur protzte anscheinend mit einem Porsche Cayenne, einer Villa und einer Million Euro. Die in der Diversion vereinbarten 8.000 Euro zahlte er jedoch nicht, ließ den Richter in einem zweiten Anlauf dann gnädig wissen, dass er in Raten zahlen werde, weil auch ein Millionär finanzielle Probleme habe.

Da er aber auch in Raten nicht zahlte, hätte er sich am 27.3. zum fünften Mal vor Gericht einfinden sollen. Er erschein abermals nicht, eine polizeiliche Vorführung scheiterte, daher wurde er in Abwesenheit zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Wien-Oststmk: Missverständlicher Hitlergruß?

Ein 17-jähriger Schüler aus der Oststeiermark soll während einer Parlamentsführung in Wien den Hitlergruß gezeigt haben. Der Vorfall, der sich am 26. März ereignete, führte zu einer Anzeige durch die Leiterin der Führung und zu Ermittlungen durch die Wiener Polizei. Der Schüler, der als Schulsprecher fungierte, erklärte den Vorfall als „Missverständnis“ und zeigte sich bei der Befragung nicht geständig.

Die Schulleitung ist um Schadensbegrenzung bemüht: Der Schüler bedauere den Vorfall zutiefst, er sei bisher nie durch rassistisches oder neonazistisches Gedankengut aufgefallen.

Auch der Direktion gegenüber hat der Jugendliche bestritten, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Was die Geste sonst gewesen sein soll, konnte er aber auch nicht schlüssig erklären. „Wenn sie als Hitlergruß interpretiert werden kann, war es jedenfalls eine Dummheit“, heißt es aus der Direktion klar. Als direkte Konsequenz wird der 17-Jährige seine Funktion als Schulsprecher zurücklegen, eine Suspendierung sei aber nicht notwendig. „Er stellt für niemanden eine Gefahr in Sachen Radikalisierung dar und bereut die Aktion.“ (kleinezeitung.at, 29.3.25)

Wolfsberg/K: Hakenkreuze

Nur die „Kronen Zeitung“ (29.3.25, S. 30) meldet kurz einen Vorfall in Wolfsberg:
„Mehrere Objekte des Kapuzinerspielplatzes in Wolfsberg mit Hakenkreuzen beschmiert haben Unbekannte. Der Vorfall wurde der örtlichen Polizei gemeldet, die bittet jetzt um zweckdienliche Hinweise.“

Helsinki: Russischer Neonazi verurteilt

Der russische Neonazi Woislaw Torden wurde im März von einem Bezirksgericht in Helsinki zu lebenslanger Haft verurteilt. Torden war ein Mitglied der neonazistischen russischen Miliz Rusitsch, die im September 2014 unter seiner Leitung einen äußerst brutalen Angriff in der Provinz Luhansk auf Soldaten des Freiwilligenbataillons Ajdar ausgeführt hatte.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Torden im September 2014 an einem Angriff auf Soldaten des ukrainischen Freiwilligenbataillons Aidar im ostukrainischen Luhansker Gebiet beteiligt gewesen sei, durch den 22 Männer getötet und fünf verwundet worden seien. Unter anderem sei Torden dafür verantwortlich, dass einem der getöteten Soldaten das Emblem der Rusitsch-Miliz in die Wange geschnitten worden sei. Dabei handelt es sich um ein Kolovrat, ein achtgliedriges Hakenkreuz, das bei russischen Neonazis verbreitet ist. Außerdem, so das Gericht, habe Torden am Ort des Geschehens herabwürdigende Bilder eines Gefallenen aufgenommen und verbreitet. (FAZ via msn.com, 16.3.25)

Torden hat laut FAZ ein Jahr danach an dem Kongress „Internationales Russisches Konservatives Forum“ in St. Petersburg teilgenommen, „das russische und westliche Rechtsextremisten zusammenbrachte“ (msn.com).

Fast hätte er da den damaligen Klubchef der Wiener FPÖ, Johann Gudenus, treffen können – denn der hatte laut „Wiener Zeitung“ (11.3.15) seine Teilnahme schon zu-, dann aber doch wieder abgesagt:

Wie auch immer. Eine Recherche der „Wiener Zeitung“ hat ergeben, dass die FPÖ bereits seit längerem in Internet-Blogs zum Kongress mit dem Namen „Internationales Russisches Konservatives Forum“ unter den Teilnehmern rangierte – daneben die Neonazi-Partei Goldene Morgenröte aus Griechenland und die deutsche NPD. Die russische Zeitung „Kommersant“ hatte erst in ihrer Dienstagausgabe berichtet, die FPÖ sei eine von elf teilnehmenden Parteien.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hitlergruß | Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Weite Welt | Wiederbetätigung | Wien

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