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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 36/24 (Teil 3): Eiernockerl, Wiederbetätiger-Karrieren und schlechtes Karma

„Eier­no­ckerl“ am 20. April: Dass die Kom­bi nicht bekömm­lich ist, muss­te nun auch ein Nie­der­ös­ter­rei­cher ler­nen. In Salz­burg schaff­te jemand die Kar­rie­re vom Geld­fäl­scher zum Wie­der­be­tä­ti­ger und ein ande­rer vom Wie­der­be­tä­ti­ger zum Isla­mis­ten. In Linz hat es einen Schwei­zer erwischt, der sich just über Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät auf­ge­regt hat – selbst­ver­ständ­lich über die der ande­ren – schlech­tes Karma?

11. Sep. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Scheibbs-St. Pöl­ten: Eier­no­ckerl und „Schmaz” für Eva
Salz­burg: Vom Geld­fäl­scher zum Neonazi
Flach­gau-Salz­burg: Vom Neo­na­zi zum Islamisten
Salz­burg: Gemobb­ter Jung-Neonazi
Ober­alm-Salz­burg: Diver­si­on für Hitlergrüßerei
Linz: Kar­ma is a bitch
Linz: Het­ze wegen der Nachrichten

 

Scheibbs-St. Pölten: Eiernockerl und „Schmaz” für Eva

Es war an einem spe­zi­el­len Sams­tag, als der Scheibbser Micha­el P. mein­te, bei Face­book allen, die „heu­te Geburts­tag“ hät­ten, gra­tu­lie­ren zu müs­sen. Am Abend wer­de er Eier­no­ckerl essen und der „Eva“ ver­sprach er einen „Schmaz“. Die am 20. April 24 abge­setz­te Nach­richt blieb nicht fol­gen­los: Anzei­ge, Ankla­ge und Ver­ur­tei­lung, die am 4. Sep­tem­ber am Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ein­stim­mig erfolgte.

Michael P. Eiernockerl 20.4.24 (Screenshot FB 20.4.24)
Micha­el P. Eier­no­ckerl 20.4.24 (Screen­shot FB 20.4.24)

„Da sind vie­le Recht­schreib­feh­ler drin­nen, hams was getrun­ken gehabt? Es war 14:45Uhr, da hams schon soviel getrun­ken gehabt“, frag­te der Rich­ter den 45-Jäh­ri­gen, bis­lang unbe­schol­te­nen Nie­der­ös­ter­rei­cher. Es sei ein Sams­tag gewe­sen, da habe er schon getrun­ken, ant­wor­te­te der Ange­klag­te. Das erwies sich als Glück, den die ange­nom­me­ne Alko­ho­li­sie­rung stell­te schluss­end­lich in der Straf­be­mes­sung einen Mil­de­rungs­grund dar.

Das Pos­ting habe er gelöscht, als er zur Poli­zei zitiert wur­de, gab P. vor Gericht an. Davor zeig­te sich der Scheibbser aller­dings völ­lig unein­sich­tig: Direkt nach sei­ner Hit­ler-Hul­di­gung auf Face­book, wur­de er in Kom­men­ta­ren auf die Straf­bar­keit hin­ge­wie­sen. P. for­der­te den Hin­wei­ser aber mehr­fach auf, sein Pos­ting doch anzu­zei­gen: „Das kos­tet mich nur einen Lacher”, tön­te P. noch groß­spu­rig. Vor Gericht klang das anders: Es täte ihm leid, es sei ihm pein­lich, die­sen Feh­ler began­gen zu haben.

Nach nur 90 Minu­ten war der Pro­zess vor­bei, P. erhielt bereits rechts­kräf­ti­ge acht Mona­te bedingt auf drei Jah­re, muss die Kos­ten des Straf­ver­fah­rens über­neh­men und eine KZ-Gedenk­stät­te unter Beglei­tung des Ver­eins „Neu­start“ besuchen.

Eiernockerl vor Gericht: Prozess Michael P. LG St. Pölten 4.9.24 (© SdR)
Eier­no­ckerl vor Gericht: Pro­zess Micha­el P. LG St. Pöl­ten 4.9.24 (© SdR)

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Salzburg: Vom Geldfälscher zum Neonazi

Am 3. Sep­tem­ber ende­te ein Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung am Lan­des­ge­richt Salz­burg mit einem Schuld­spruch, berich­ten die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (4.9.24, S. L6) in Kurzform.

15 Mona­te beding­te Haft wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz. So lau­te­te am Diens­tag das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil eines Salz­bur­ger Geschwo­re­nen­se­nats über einen 30-jäh­ri­gen Öster­rei­cher. Der wegen Geld­fäl­sche­rei vor­be­straf­te, reu­mü­tig gestän­di­ge Ange­klag­te (Ver­tei­di­ger: Kurt Jeli­nek) hat­te dem­nach über den Mes­sen­ger­dienst Whats­App ins­ge­samt 20 Nach­rich­ten bzw. Vide­os ver­sandt, in denen Hit­ler glo­ri­fi­ziert, die Nazi-Gräu­el ver­harm­lost oder die Zie­le des Natio­nal­so­zia­lis­mus posi­tiv dar­ge­stellt wer­den. (SN)

Flachgau-Salzburg: Vom Neonazi zum Islamisten

Ein 21-jäh­ri­ger Flach­gau­er, „auf­ge­wach­sen in einem Dorf im Flach­gau, in einem christ­lich-öster­rei­chi­schen Haus­halt“ (krone.at, 3.9.24), stand am 3.9. in Salz­burg vor einem Jugend­schöf­fen­ge­richt, weil er 2022 und 2023 über Social Media Pro­pa­gan­da für den Isla­mi­schen Staat (IS) betrie­ben habe. Staats­an­walt Chris­toph Wan­ca­ta warf ihm vor, auf Platt­for­men wie Tik­Tok, You­Tube und Spo­ti­fy unter ver­schie­de­nen Account­na­men, dar­un­ter auch Namen bekann­ter IS-Ter­ro­ris­ten, auf­ge­tre­ten zu sein und ein IS-Nasch­id (Sprech­ge­sang mit reli­giö­sen Inhal­ten) ver­öf­fent­licht zu haben, das zum Dschi­had auf­ruft. Der Ange­klag­te soll gegen­über sei­ner Mut­ter und der Poli­zei geäu­ßert haben, den Mär­ty­rer­tod ster­ben zu wollen.

Bereits 2020 war gegen ihn ein Straf­ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung geführt wor­den, das mit einer Diver­si­on ein­ge­stellt wur­de. Der Staats­an­walt erklär­te, der Ange­klag­te habe sich vom Rechts­extre­mis­mus zum radi­ka­len Isla­mis­mus gewandt. Ver­tei­di­ger Micha­el Hofer beschrieb sei­nen Man­dan­ten als einen psy­chisch belas­te­ten Suchen­den, der von einem Extrem ins ande­re fiel. Der Ange­klag­te selbst gab an, unter schwe­ren Depres­sio­nen gelit­ten zu haben und eine Grup­pe gesucht zu haben, wes­halb er sich dem Islam zuge­wandt habe.

Der Senat sprach den Flach­gau­er schul­dig und ver­häng­te ein nicht rechts­kräf­ti­ges Urteil von einem Jahr beding­ter Haft. Zudem muss er eine Psy­cho­the­ra­pie und ein Dera­di­ka­li­sie­rungs­pro­gramm absol­vie­ren. (wei­te­re Quel­le: Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 4.9.24, S. L6)

Salzburg: Gemobbter Jung-Neonazi

Ein 17-jäh­ri­ger Bur­sche aus Salz­burg wur­de am 4. Sep­tem­ber wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung zu fünf Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Ab dem Alter von 14 hat­te er über einen Zeit­raum von fast zwei Jah­ren 146 Hit­ler-ver­herr­li­chen­de und Nazi-Gräu­el­ta­ten ver­harm­lo­sen­de Bil­der über einen Mes­sen­ger­dienst ver­schickt. Vor Gericht zeig­te er sich reu­mü­tig und erklär­te, er habe aus Angst vor Mob­bing und unter Grup­pen­zwang gehan­delt. Er beton­te, dass er für die Ver­brei­tung der Bil­der Aner­ken­nung erhal­ten habe. Sein Ver­tei­di­ger hob her­vor, dass der Ange­klag­te inzwi­schen Reue zeigt und zwei KZ-Gedenk­stät­ten besucht hat. Das Gericht erkann­te jedoch die Schwe­re der Tat an und lehn­te eine diver­sio­nel­le Erle­di­gung des Ver­fah­rens ab. Das Urteil ist rechts­kräf­tig, und der Jugend­li­che muss wei­ter Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch neh­men. (Quel­le: Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 5.9.24, S. L4)

Oberalm-Salzburg: Diversion für Hitlergrüßerei

Wie­der­be­tä­ti­gung im Voll­rausch ist kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern eine „Bege­hung von mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen im Zustand vol­ler Berau­schung“ (§ 287 StGB). Daher wur­de am 4. Sep­tem­ber ein 21-jäh­ri­ger Ten­nen­gau­er nicht vor ein Geschwo­re­nen­ge­richt, son­dern vor eine Ein­zel­rich­te­rin gela­den, wo er sich für eine mehr­fa­che Hit­ler­grü­ße­rei in Ober­alm zu ver­ant­wor­ten hat­te. „Rich­te­rin Bet­ti­na Maxo­nes-Kur­kow­ski erle­dig­te die Cau­sa diver­sio­nell: Zahlt der 21-Jäh­ri­ge 3000 Euro Geld­bu­ße, wird das Straf­ver­fah­ren end­gül­tig ein­ge­stellt. – Nicht rechts­kräf­tig.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 5.9.24, S. L4)

Linz: Karma is a bitch

Er sei in Rage gera­ten, sag­te ein 63-jäh­ri­ger Lin­zer mit Schwei­zer Staats­bür­ger­schaft vor Gericht, als er Anfang März Medi­en­be­rich­te über mut­maß­li­che Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät gele­sen habe. Des­halb habe er auf Face­book an drei Tagen abfäl­li­ge Kom­men­ta­re gegen Mus­li­me sowie syri­sche und afgha­ni­sche Asyl­wer­ber ver­öf­fent­licht. Die Staats­an­walt­schaft Linz sah dar­in den Tat­be­stand der Ver­het­zung erfüllt und erhob Anklage.

Er sei emo­tio­nal auf­ge­la­den und unter Alko­hol­ein­fluss gestan­den, bereue sei­ne Aus­sa­gen und habe die Bei­trä­ge mitt­ler­wei­le gelöscht. Die Richterin:

„Sie waren an drei Tagen hin­ter­ein­an­der betrun­ken?“ Nein, er betrin­ke sich nicht jeden Tag, beteu­er­te der Ange­klag­te. Es habe sich um „Aus­rut­scher“ gehan­delt. Pro­ble­me mit Mos­lems und Asyl­wer­bern habe er „eigent­lich nicht“. Zu sei­ner Ver­tei­di­gung fühl­te sich der 63-Jäh­ri­ge dann bemü­ßigt, der Rich­te­rin über einen Auto­un­fall zu erzäh­len, angeb­lich zwei Wochen nach sei­nen Pos­tings. Der Unfall­geg­ner, „ein Mos­lem mit Gebets­ge­wand“, sei aus­ge­stie­gen und habe ihn nie­der­ge­schla­gen. Die Rich­te­rin sah ihn fra­gend an: „Viel­leicht schlech­tes Kar­ma?“ (Ober­ös­ter­rei­chi­sche Nach­rich­ten, 4.9.24, S. 27)

Anstel­le einer Ver­ur­tei­lung ent­schied das Gericht auf eine Diver­si­on: Der Ange­klag­te muss am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ teil­neh­men, damit das Ver­fah­ren end­gül­tig ein­ge­stellt wird. Der 63-Jäh­ri­ge akzep­tier­te die­se Ent­schei­dung und bedank­te sich. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab.

Danke für die Prozessbeobachtung!

Linz: Hetze wegen der Nachrichten

Nach 20 Minu­ten war der Pro­zess am 4. Sep­tem­ber im Lin­zer Lan­des­ge­richt gegen einen in Linz leben­den tür­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen wegen Ver­het­zung vor­bei. Über den Ankla­ge­inhalt war kaum etwas zu erfah­ren, nur dass der Ange­klag­te über meh­re­re Mona­te hin­weg  – begin­nend mit dem 9. Okto­ber 2023 (was einen Kon­nex zum Über­fall der Hamas in Isra­el am 7. Okto­ber ver­mu­ten lässt) – in den sozia­len Netz­wer­ken Pos­tings abge­setzt habe, weil er „die Nach­rich­ten nicht mehr ertra­gen konn­te“, so die Begrün­dung vor Gericht. Der Mann, ein aus­ge­bil­de­ter Imam, plä­dier­te auf nicht schul­dig, bereu­te aller­dings, dass er sich hat zu den Äuße­run­gen hin­rei­ßen habe las­sen. Er erhielt eine Diver­si­on mit einer Zah­lung von 800 Euro. Das beschlag­nahm­te Tele­fon gibt es nach Til­gung der Zah­lung zurück.

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Schlagwörter: Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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