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Lesezeit: 4 Minuten

FPÖ-Wahlprogramm (III): Multiple Verfassungsbrüche?

In Deutsch­land wer­den rechts­extre­me The­men (wie Depor­ta­ti­on bzw. „Remi­gra­ti­on“ und „Homo­ge­ni­sie­rung“ des Vol­kes) in gehei­men Tref­fen ver­han­delt, in Öster­reich sind sie Teil des FPÖ-Wahl­pro­gramms. Gin­ge es nach die­sem Pro­gramm und der FPÖ, wür­de das den Bruch mit unse­rer par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie und der Ver­fas­sung bedeuten.

12. Sep. 2024
Nationalratssitzungssaal im österreichischen Parlament (© SdR}
Nationalratssitzungssaal im österreichischen Parlament (© SdR}

Das FPÖ-Wahl­pro­gramm beginnt mit einem etwas ver­rät­sel­ten, aber schwer ideo­lo­gi­schen Satz:

Unser gemein­sa­mes frei­heit­li­ches Ziel ist es, den Auf­lö­sungs­pro­zess unse­res Staa­tes zu stop­pen und unse­rer Repu­blik Öster­reich wie­der die vol­le Ver­fü­gungs­ge­walt über die drei wesent­li­chen Ele­men­te ‑Regie­rung, Raum und Volk – zu ver­schaf­fen. (S. 4)

Der Staat Öster­reich im Auf­lö­sungs­pro­zess? Haben wir etwas über­se­hen? Was folgt dar­aus? Und was soll die For­mu­lie­rung bedeu­ten, dass sich die Repu­blik Öster­reich wie­der die vol­le Ver­fü­gungs­ge­walt über Regie­rung, Raum und Volk ver­schaf­fen müsse?

Auf­klä­rung über den dra­ma­ti­schen Befund der FPÖ gibt es nicht im Pro­gramm, wohl aber Hin­wei­se. Von „ent­glit­te­nen Gebie­ten“ (S. 25) in den grö­ße­ren Städ­ten, in denen der Staat die Kon­trol­le ver­lo­ren habe, ist da die Rede. Eine „Auf­lö­sung der auf Bina­ri­tät fußen­den gesell­schaft­li­chen und recht­li­chen Ord­nung“ (S. 13) erfol­ge auch durch „Trans­gen­der-Gehirn­wä­sche“ (ebd.) und „que­e­re Expe­ri­men­te“ (ebd.).

Ganz klar ist das nicht. Die FPÖ, die auf der einen Sei­te einen immer stär­ke­ren Staat, den „Über­wa­chungs­staat“ (S. 15) kri­ti­siert, der auf „Mas­sen­über­wa­chung“ (S. 9), „bei­spiel­lo­se Indok­tri­na­ti­on und Gehirn­wä­sche“ (S. 10) set­ze, sieht gleich­zei­tig den Staat in Auf­lö­sung? Das passt nicht zusammen.

Zunächst ein­mal schwie­rig ist auch die Inter­pre­ta­ti­on der zwei­ten Hälf­te des Sat­zes. Unse­re Repu­blik, also die Staats­form, in der das Recht vom Volk aus­geht, soll sich wie­der die vol­le Ver­fü­gungs­ge­walt über Regie­rung, Raum und Volk ver­schaf­fen? Wer soll da über wen und was ver­fü­gen? Fakt ist, dass die Begrif­fe „Raum“ und „Volk“ toxisch durch ihre Ver­wen­dung in deutsch-völ­ki­schen, rechts­extre­men und NS- Dis­kur­sen schwer belas­tet sind. Wer sie heu­te wie­der ver­wen­det, will ganz offen­sicht­lich an eine völ­lig dis­kre­di­tier­te staats­po­li­ti­sche Kon­zep­ti­on anknüp­fen, auch wenn sie durch eini­ge Ver­ne­be­lun­gen neu inter­pre­tiert scheint.

Multiple Verfassungsbrüche im FPÖ-Wahlprogramm

Zum behaup­te­ten Staat in Auf­lö­sung pas­sen jeden­falls die Maß­nah­men, mit denen die FPÖ gegen­steu­ern will: Not­stands­maß­nah­men, Ver­fas­sungs­brü­che und die Aus­he­be­lung unse­rer par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie. Eine lin­ke Über­trei­bung? Keineswegs.

FPÖ-Wahlprogramm: "Asylrecht durch Notgesetz aussetzen"
FPÖ-Wahl­pro­gramm: „Asyl­recht durch Not­ge­setz aussetzen”

Das Asyl­recht soll durch Not­ge­setz aus­ge­setzt wer­den, solan­ge Öster­reich über­las­tet ist, heißt es auf Sei­te 47. In der ORF-Kon­fron­ta­ti­on am 5.9.24 for­mu­lier­te Her­bert Kickl das noch deut­li­cher und direk­ter. Auf den Ein­wand der Mode­ra­to­rin, dass durch einen tota­len Asyl-Stopp Völ­ker­recht, EU-Recht und Ver­fas­sung gebro­chen wür­de, ant­wor­te­te Kickl: „Wir wür­den es ein­fach machen. Ich sage es Ihnen, wie es ist, es ein­fach machen. Genau­so wie es die Ungarn machen, um die­se Völ­ker­wan­de­rung zu stoppen.“

Sicher ist hin­ge­gen: Die öster­rei­chi­sche Ver­fas­sung gibt nie­man­dem – weder einer Regie­rung, dem Par­la­ment oder dem Bun­des­prä­si­den­ten – das Recht, Ver­fas­sungs­recht (sowohl die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on als auch die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on ste­hen in Öster­reich im Ver­fas­sungs­rang) durch Not­ge­setz­ge­bung aus­zu­he­beln. Was wenig bekannt ist: Es gibt zwar seit der Ver­fas­sungs­no­vel­le von 1929 eine Bestim­mung im Bun­des­ver­fas­sungs­ge­setz, die dem Bun­des­prä­si­den­ten unter eng defi­nier­ten Vor­aus­set­zun­gen auf Vor­schlag der Regie­rung und Mit­wir­kung des Par­la­ments das Recht ein­räumt, befris­tet Not­ver­ord­nun­gen zu erlas­sen (Arti­kel 18, Abs3‑5 B‑VG), aber Ver­fas­sungs­be­stim­mun­gen sind bei die­ser Kom­pe­tenz, die in der Zwei­ten Repu­blik bis­her totes Recht war, strikt aus­ge­nom­men. Allein die­se von Kickl bzw. im Wahl­pro­gramm skiz­zier­te Vor­gangs­wei­se wäre daher ein mul­ti­pler Ver­fas­sungs­bruch – und kei­nes­wegs der einzige.

Der Fremden-Schnellgerichtshof als Sondergericht?

FPÖ-Wahlprogramm: "Fremden-Schnellgerichtshof"
FPÖ-Wahl­pro­gramm: „Frem­den-Schnell­ge­richts­hof”

Das öster­rei­chi­sche Ver­wal­tungs­straf­recht (§ 47 VStG) kennt zwar unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein Schnell­ver­fah­ren, das aber die Mög­lich­keit, ordent­li­che bzw. außer­or­dent­li­che Rechts­mit­tel zu ergrei­fen, nicht aus­schließt. Der Vor­schlag des FPÖ- Wahl­pro­gramms zur Ein­rich­tung eines Frem­den-Schnell­ge­richts­hofs wür­de aber „abschlie­ßend“ die Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung klä­ren wol­len, wäre also eine Mischung aus – wegen der Vor­aus­set­zun­gen des § 47 VStG – unzu­läs­si­ger Schnell­ge­richts- und Son­der- bzw. Ausnahmegerichtsbarkeit.

Aushebelung der parlamentarischen Demokratie?

Was die FPÖ in ihrem Wahl­pro­gramm unter dem Aus­bau direk­ter Demo­kra­tie ver­steht und vor­schlägt, wür­de wohl auf eine Schwä­chung bzw. sogar Aus­he­be­lung der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie hinauslaufen.

  • Wenn vier Pro­zent der Stimm­be­rech­tig­ten (also rund 250.000 Men­schen) ein vom Natio­nal­rat ver­wor­fe­nes Volks­be­geh­ren unter­stüt­zen, soll das zu einer „ver­pflich­ten­den Volks­ab­stim­mung füh­ren“ (S. 6) – „Gesetz­ge­bung unab­hän­gig vom Wil­len des Natio­nal­rats“, jubelt das FPÖ-Wahl­pro­gramm. Rich­tig, aber auch eine rei­ne Mehr­heits­ent­schei­dung ohne Rück­sicht auf Min­der­heits­in­ter­es­sen. Und wer schreibt das Gesetz, wenn weder Natio­nal­rat noch Regie­rung ein­ge­bun­den sind? Der Hei­li­ge Geist oder eine Lobby-Gruppe?
  • Mit dem glei­chen Quo­rum, also vier Pro­zent der Stimm­be­rech­tig­ten, soll eine Volks­ab­stim­mung über die Abbe­ru­fung von ein­zel­nen Regie­rungs­mit­glie­dern oder der gesam­ten Bun­des­re­gie­rung, ein­ge­lei­tet wer­den kön­nen. Das könn­te wohl über die Dau­er einer Legis­la­tur­pe­ri­ode zur Läh­mung jeg­li­cher poli­ti­schen Arbeit durch Rechts­extre­me führen.

Wir sind am Ende, obwohl zu etli­chen Punk­ten, die im Wahl­pro­gramm ent­we­der feh­len (z.B. Kor­rup­ti­on) oder über­wie­gend ver­ächt­lich und het­ze­risch the­ma­ti­siert (z.B. Kunst ver­sus „Staats­künst­ler“, Kul­tur versus„Kulturschickeria“, Kli­ma ver­sus „Kli­makle­ber“, „Kli­ma­stra­fen“, „Kli­ma­hys­te­rie“) oder abge­würgt wer­den (Arbei­ter­kam­mer und Wirt­schafts­kam­mer durch Abschaf­fung der Pflicht­bei­trä­ge), noch eini­ges zu sagen wäre.

Wer nach der Lek­tü­re des FPÖ-Wahl­pro­gramms bzw. unse­rer Anmer­kun­gen noch immer dar­an fest­hal­ten will, bei die­sem Pro­gramm hand­le es sich um Vor­stel­lun­gen und For­de­run­gen, die man durch eine Regie­rungs­ver­ant­wor­tung der FPÖ ent­zau­bern kön­ne, der oder dem ist nicht zu helfen.

➡️ FPÖ-Wahl­pro­gramm (I): Homo­gen durch Aus­schei­dung des Heterogenen
➡️ FPÖ-Wahl­pro­gramm (II): Can­celn, Rol­la­to­ren & Frei­heit für Hass und Hetze
➡️ Das FPÖ-Wahl­pro­gramm (IV) und der Kli­ma­schutz: Land unter!

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Schlagwörter: FPÖ | Rechtsextremismus

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