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Forderung nach Homogenität des „österreichischen Staatsvolks“ im Wahlprogramm der FPÖ – rechtsextrem und inhaltliche Angleichung an die Identitäre Bewegung Österreichs

Die FPÖ-For­de­rung nach „Homo­ge­ni­tät“ in ihrem Wahl­pro­gramm ist rechts­extrem und ent­spricht iden­ti­tä­ren Vor­stel­lun­gen. Ein Gast­bei­trag von Bri­git­te Bailer-Galanda.

9. Sep. 2024
Herbert Kickl 26.9.23 NR (ORF, Hintergrund entfernt)
Herbert Kickl 26.9.23 NR (ORF, Hintergrund entfernt)

In ihrem auf ihrer Web­site her­un­ter­zu­la­den­den Pro­gramm für die Natio­nal­rats­wahl 2024 for­dert die FPÖ mit Nach­druck den Schutz und die Bewah­rung der vor­der­grün­dig nicht näher defi­nier­ten „Homo­ge­ni­tät“ des „öster­rei­chi­schen Staatsvolk[es]“, denn: „Geht man davon aus, dass sich Per­so­nen zu einem Staats­we­sen zusam­men­fin­den, die Ähn­lich­kei­ten auf­wei­sen, so gilt vice ver­sa, dass das Staats­we­sen lei­det, wenn die­se Bedin­gung auf­hört zu bestehen.“ (S. 45)

Wei­te­re Pas­sa­gen des Pro­gramms ver­deut­li­chen, dass damit unter ande­rem eine Ableh­nung von Frem­den, ins­be­son­de­re der Zuwan­de­rung von Mus­li­men ver­bun­den ist, denn: „Der radi­ka­le Islam stellt aktu­ell im Bereich der Zuwan­de­rung die größ­te Gefahr für die Homo­ge­ni­tät des Vol­kes dar.“ (S. 54)

Zur Abwen­dung die­ser Bedro­hung soll es Flücht­lin­gen unter­sagt wer­den, die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft zu erwer­ben, wie über­haupt das in Öster­reich ohne­hin schon sehr restrik­ti­ve Staats­bür­ger­schafts­recht noch­mals ver­schärft wer­den sol­le. Unter ande­rem soll nach Vor­stel­lung der FPÖ eine zuer­kann­te Staats­bür­ger­schaft wegen „Ver­bre­chen, Miss­brauch des Sozi­al­staa­tes oder Gering­ach­tung unse­res Lan­des und Vol­kes“ (S. 49) auch wie­der aberkannt wer­den kön­nen – eine Vor­ga­be, die jeg­li­cher Will­kür Tür und Tor öff­nen wür­de. Dop­pel­staats­bür­ger­schaf­ten sei­en (mit Aus­nah­men) zu verbieten.

Inwie­weit die FPÖ auch völ­ki­sche Homo­ge­ni­tät im Sin­ne von Abstam­mungs­ge­mein­schaft wünscht, lässt das Pro­gramm offen. Jeden­falls steht die ersehn­te Homo­ge­ni­tät in schar­fem Gegen­satz zu einer „Mul­ti­kul­ti-Gesell­schaft“. Dass eine wie immer gear­te­te „Homo­ge­ni­tät“ aller Österreicher:innen völ­lig irre­al ist und ins Reich der völ­ki­schen Phan­ta­sie gehört, braucht wohl nicht geson­dert erwähnt zu wer­den. Mit die­sen For­de­run­gen schließt die FPÖ aber sowohl an gleich­lau­ten­de Vor­stel­lun­gen der vom deut­schen Ver­fas­sungs­schutz als gesi­chert rechts­extrem ein­ge­stuf­ten AfD wie auch an Pos­tu­la­te der gleich­falls rechts­extre­men Iden­ti­tä­ren Bewe­gung Öster­reichs an. 2012 posi­tio­nier­ten sich die Iden­ti­tä­ren bei­na­he gleich­lau­tend wie die FPÖ:

Demo­kra­tie (…) erfor­dert eine gewis­se Homo­ge­ni­tät in der Bevöl­ke­rung, damit sie einen gemein­sa­men Wil­len bil­den kann. Indem wir gegen das mul­ti­kul­tu­rel­le Pro­jekt und sein Schei­tern in Form der Isla­mi­sie­rung kämp­fen, kämp­fen wir auch für die Bedin­gung der Mög­lich­keit einer ech­ten Demo­kra­tie (Volks­herr­schaft). (doew.at)

Sehr ähn­lich for­mu­lier­te bereits in den 1920er Jah­ren der Jurist Carl Schmitt, spä­ter Unter­stüt­zer des Natio­nal­so­zia­lis­mus, nun­mehr als Vor­den­ker der Neu­en Rech­ten bekannt:

Jede wirk­li­che Demo­kra­tie beruht dar­auf, daß nicht nur Glei­ches gleich, son­dern, mit unver­meid­li­cher Kon­se­quenz, das Nicht­glei­che nicht gleich behan­delt wird. Zur Demo­kra­tie gehört also not­wen­dig ers­tens Homo­ge­ni­tät und zwei­tens – nöti­gen­falls – die Aus­schei­dung oder Ver­nich­tung des Hete­ro­ge­nen. (…) Die poli­ti­sche Kraft einer Demo­kra­tie zeigt sich dar­in, daß sie das Frem­de und Unglei­che, die Homo­ge­ni­tät Bedro­hen­de zu besei­ti­gen oder fern­zu­hal­ten weiß. (Schmitt zit. nach humanistische-union.de, 2016)

Jeden­falls erfüllt die­ses Wahl­pro­gramm sehr deut­lich eine von Wil­li­bald I. Hol­zer (1) bereits 1993 etwas dras­ti­scher for­mu­lier­te Beschrei­bung von Aspek­ten des zen­tra­len Ele­ments rechts­extre­mer Ideo­lo­gie „Volk und Volksgemeinschaft“:

Die poli­ti­schen und kul­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen, die im Zuge poli­ti­scher und öko­no­mi­scher Glo­ba­li­sie­rungs­pro­zes­se Platz grei­fen und Kon­tu­ren einer poli­tisch und öko­no­misch ver­netz­ten, mul­ti­kul­tu­rel­len Welt erken­nen las­sen, erschei­nen aus die­ser Sta­tik prä­fe­rie­ren­den Per­spek­ti­ve [des Rechts­extre­mis­mus, Anmk. d. Verf.] zual­ler­erst als Bedro­hung völ­kisch-natio­na­ler Identität.

Als Abhil­fe „gel­te es, die ‚Umvolkungs’prozesse zu stop­pen, die Ent­mi­schung der Völ­ker und Ras­sen ein­zu­lei­ten und hier­durch jene Homo­ge­ni­sie­rungs­be­din­gun­gen grund­zu­le­gen, die für die Wie­der­ge­sun­dung der geschun­de­nen Volks­kör­per unent­behr­lich sei­en.“ (ebda.)

Setzt man die­ses Homo­ge­ni­täts­pos­tu­lat noch in Ver­bin­dung mit der gleich­falls im Wahl­pro­gramm erho­be­nen For­de­rung nach „Soli­da­ri­tät“ inner­halb der „eige­nen Fami­lie, der Dorf­ge­mein­schaft, letzt­lich der gesam­ten Gesell­schaft“ (S. 57), dann gelangt man zum Kon­zept der Volks­ge­mein­schaft, einer wei­te­ren zen­tra­len Kate­go­rie rechts­extre­mer Ideo­lo­gie.  Damit wird das Indi­vi­du­um in die homo­ge­ne Gemein­schaft gestellt, der es letzt­lich ver­pflich­tet wird.

Es bleibt also fest­zu­hal­ten, dass die FPÖ mit die­sem ein zen­tra­les Kri­te­ri­um des Rechts­extre­mis­mus erfül­len­dem Wahl­pro­gramm den Schul­ter­schluss mit der AfD eben­so wie mit den Iden­ti­tä­ren, also ande­ren rechts­extre­men Grup­pie­run­gen vollzieht.

Bri­git­te Bai­ler-Galan­da ist His­to­ri­ke­rin und ehe­ma­li­ge wis­sen­schaft­li­che Lei­te­rin des DÖW.

Fußnote

1 Wil­li­bald I. Hol­zer, Rechts­extre­mis­mus – Kon­tu­ren, Defi­ni­ti­ons­merk­ma­le und Erklä­rungs­an­sät­ze, in: Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (Hg.), Hand­buch des öster­rei­chi­schen Rechts­extre­mis­mus, Wien 1993, 1. Aufl., S. 34 f.)

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Schlagwörter: FPÖ | Identitäre | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsextremismus

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