Ried/OÖ: Wiederbetätigung im Ausland auf dem Prüfstand
Klagenfurt-Graz: Neue Runde für gewaltbereite Preußen
Ried/OÖ: Wiederbetätigung im Ausland auf dem Prüfstand
Am 18. Dezember sollte beim Landesgericht Ried beurteilt werden, ob ein 57-jähriger Innviertler, der jede Menge Nazi-Schrott wie „einschlägige Liederbücher, NS-Flaggen und neun Atemschutzmasken mit Reichsadler- oder Hakenkreuz-Aufdruck“ (krone.at, 18.12.24) bei sich zuhause gesammelt hatte, NS-Wiederbetätigung begangen hat. Weil er aber auch an einen Geschäftspartner via WhatsApp Bilder verschickt hatte, in denen laut Anklage der Nationalsozialismus verherrlicht wurde, musste vertagt werden. Denn:
Zudem soll der Beschuldigte auf einer Veranstaltung in einer Wehrmachtsuniform aufgetreten sein und sich damit auch mit Gleichgesinnten fotografieren lassen haben. (…) Das muss die Staatsanwaltschaft Ried nun überprüfen und klären, ob bzw. in welcher Form das Tragen von NS-Uniformen in unserem Nachbarland überhaupt zu bestrafen ist. Der Prozess wurde vertagt, er wird voraussichtlich nicht vor Februar 2025 stattfinden. (ebd.)
Mit der Novellierung des Verbotsgesetzes wurde Wiederbetätigung von in Österreich lebenden Personen, die im Ausland begangen wurde, unter Strafe gestellt – allerdings mit Einschränkungen: „Zum einen muss es sich um Mitteilungen oder Darbietungen in einem Medium handeln, die im Inland verbreitet worden sind, abgerufen oder empfangen werden konnten, zum anderen müssen die Taten die Eignung aufweisen, den öffentlichen Frieden zu verletzen.“ (Erläuterungen Verbotsgesetz; Hervorhebungen im Original) Der oben genannte Vorwurf wird also nicht von der Novelle betroffen sein.
Klagenfurt-Graz: Neue Runde für gewaltbereite Preußen
Rund 70 Personen der Gruppe „Bundesstaat Preußen“ sind laut „Kronen Zeitung“ (krone.at, 20.12.24) bislang ausgeforscht worden. Etliche von ihnen wurden auch vor Gericht gestellt, die meisten kamen mit bedingten Haftstrafen davon, nur wenige fassten unbedingte aus.
Was vor allem Sorge bereitet, ist, dass so mancher von ihnen bewaffnet ist – und bei Drohungen gegen Ämter und Behörden nicht zimperlich agiert. Auch eine Kärntner Staatsanwältin war ins Visier der Gruppe geraten – doch ihre eigenen Juristenkollegen scheinen da weniger mitfühlend zu sein. (krone.at, 20.12.24)
Damit ist vor allem jener 70-Jährige gemeint, der bei seinem Prozess am 8.3.24 zunächst einmal aus dem Gerichtssaal ausgezogen war, einige Tage später festgenommen und am 27.3. 24 schließlich zu 12 Monaten bedingt verurteilt wurde. Er hatte gemeinsam mit zwei Mitangeklagten die Staatsanwältin mit dem Tod bedroht.
Aber auch dieser Fall ist nun unter jenen, die im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht Graz für viele überraschend aufgehoben wurden; es muss neu verhandelt werden! OLG-Sprecher Stefan Koller: „Der Berufungssenat ortet ein Feststellungsdefizit, weil die Art der Drohung, also das Übel, nicht genauer beschrieben wurde.“ Zu Deutsch: Ein allgemeines „Ich schlag dich tot“ ist der Justiz offenbar zu wenig konkret; es müsste definiert werden, durch welchen Schlag man sterben sollte. (krone.at, 20.12.24)