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Mélange KW 51–52/24, & 1/25 (Teil 2): Auslandswiederbetätigung & aufgehobene Urteile

Wie ist das, wenn ein Öster­rei­cher in Tsche­chi­en fabri­zier­te Fotos von sich in Wehr­machts­uni­form ver­schickt? Straf­bar oder nicht? In Kärn­ten müs­sen eine Rei­he von Pro­zes­sen gegen Staatsverweiger*innen wie­der­holt, weil die vor­her­ge­hen­den Urtei­le vom Ober­lan­des­ge­richt auf­ge­ho­ben wurden.

11. Jan. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Ried/OÖ: Wiederbetätigung im Ausland auf dem Prüfstand
Klagenfurt-Graz: Neue Runde für gewaltbereite Preußen

 

Ried/OÖ: Wiederbetätigung im Ausland auf dem Prüfstand

Am 18. Dezem­ber soll­te beim Lan­des­ge­richt Ried beur­teilt wer­den, ob ein 57-jäh­ri­ger Inn­viert­ler, der jede Men­ge Nazi-Schrott wie „ein­schlä­gi­ge Lie­der­bü­cher, NS-Flag­gen und neun Atem­schutz­mas­ken mit Reichs­ad­ler- oder Haken­kreuz-Auf­druck“ (krone.at, 18.12.24) bei sich zuhau­se gesam­melt hat­te, NS-Wie­der­be­tä­ti­gung began­gen hat. Weil er aber auch an einen Geschäfts­part­ner via Whats­App Bil­der ver­schickt hat­te, in denen laut Ankla­ge der Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­licht wur­de, muss­te ver­tagt wer­den. Denn:

Zudem soll der Beschul­dig­te auf einer Ver­an­stal­tung in einer Wehr­machts­uni­form auf­ge­tre­ten sein und sich damit auch mit Gleich­ge­sinn­ten foto­gra­fie­ren las­sen haben. (…) Das muss die Staats­an­walt­schaft Ried nun über­prü­fen und klä­ren, ob bzw. in wel­cher Form das Tra­gen von NS-Uni­for­men in unse­rem Nach­bar­land über­haupt zu bestra­fen ist. Der Pro­zess wur­de ver­tagt, er wird vor­aus­sicht­lich nicht vor Febru­ar 2025 statt­fin­den. (ebd.)

Mit der Novel­lie­rung des Ver­bots­ge­set­zes wur­de Wie­der­be­tä­ti­gung von in Öster­reich leben­den Per­so­nen, die im Aus­land began­gen wur­de, unter Stra­fe gestellt – aller­dings mit Ein­schrän­kun­gen: „Zum einen muss es sich um Mit­tei­lun­gen oder Dar­bie­tun­gen in einem Medi­um han­deln, die im Inland ver­brei­tet wor­den sind, abge­ru­fen oder emp­fan­gen wer­den konn­ten, zum ande­ren müs­sen die Taten die Eig­nung auf­wei­sen, den öffent­li­chen Frie­den zu ver­let­zen.“ (Erläu­te­run­gen Ver­bots­ge­setz; Her­vor­he­bun­gen im Ori­gi­nal) Der oben genann­te Vor­wurf wird also nicht von der Novel­le betrof­fen sein.

Klagenfurt-Graz: Neue Runde für gewaltbereite Preußen

Rund 70 Per­so­nen der Grup­pe „Bun­des­staat Preu­ßen“ sind laut „Kro­nen Zei­tung“ (krone.at, 20.12.24) bis­lang aus­ge­forscht wor­den. Etli­che von ihnen wur­den auch vor Gericht gestellt, die meis­ten kamen mit beding­ten Haft­stra­fen davon, nur weni­ge fass­ten unbe­ding­te aus.

Was vor allem Sor­ge berei­tet, ist, dass so man­cher von ihnen bewaff­net ist – und bei Dro­hun­gen gegen Ämter und Behör­den nicht zim­per­lich agiert. Auch eine Kärnt­ner Staats­an­wäl­tin war ins Visier der Grup­pe gera­ten – doch ihre eige­nen Juris­ten­kol­le­gen schei­nen da weni­ger mit­füh­lend zu sein. (krone.at, 20.12.24)

Damit ist vor allem jener 70-Jäh­ri­ge gemeint, der bei sei­nem Pro­zess am 8.3.24 zunächst ein­mal aus dem Gerichts­saal aus­ge­zo­gen war, eini­ge Tage spä­ter fest­ge­nom­men und am 27.3. 24 schließ­lich zu 12 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt wur­de. Er hat­te gemein­sam mit zwei Mit­an­ge­klag­ten die Staats­an­wäl­tin mit dem Tod bedroht.

Aber auch die­ser Fall ist nun unter jenen, die im Beru­fungs­ver­fah­ren vom Ober­lan­des­ge­richt Graz für vie­le über­ra­schend auf­ge­ho­ben wur­den; es muss neu ver­han­delt wer­den! OLG-Spre­cher Ste­fan Kol­ler: „Der Beru­fungs­se­nat ortet ein Fest­stel­lungs­de­fi­zit, weil die Art der Dro­hung, also das Übel, nicht genau­er beschrie­ben wur­de.“ Zu Deutsch: Ein all­ge­mei­nes „Ich schlag dich tot“ ist der Jus­tiz offen­bar zu wenig kon­kret; es müss­te defi­niert wer­den, durch wel­chen Schlag man ster­ben soll­te. (krone.at, 20.12.24)

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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