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Wien: Schmächtig, aber mächtig in der Hetze

Domi­nik Z. war haupt­säch­lich in Tele­gram-Grup­pen aktiv. Am 17.12. muss­te er sich vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten, weil er in die­sen Grup­pen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und wil­de Ver­het­zung betrie­ben hatte.

10. Jan. 2025
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Der Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt, arbeits­los, depres­siv und sieht sich sel­ber als Außen­sei­ter. Sei­ne (Stief-) Väter waren gewalt­tä­tig. Das wür­de eini­ges erklä­ren, aber noch lan­ge nichts rechtfertigen.

Meh­re­re Leh­ren hat­te Domi­nik Z. bis­her begon­nen, aber alle wie­der abge­bro­chen, war im Pro­zess zu erfah­ren. Die letz­te (abge­bro­che­ne) war eine Maler­leh­re. Das AMS erklär­te den Ange­klag­ten für nicht ver­mitt­lungs­fä­hig, er selbst sieht sich der­zeit nicht imstan­de, einen Beruf aus­zu­üben, die Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt aber schon. Was ihm des­halb finan­zi­ell zum Leben bleibt, ist eine erbärm­lich nied­ri­ge Min­dest­si­che­rung in der Höhe von 420 Euro monatlich.

Aus sei­ner Befra­gung und der Stel­lung­nah­me des psych­ia­tri­schen Gut­ach­ters geht her­vor, dass der Ange­klag­te nicht nur eine „schwie­ri­ge Geschich­te“ mit sich trägt, son­dern auch in sei­ner Kind­heit und Jugend häu­fig gemobbt wur­de, weil er klein und schmäch­tig war. In der Fami­lie habe er Gewalt erfah­ren. Der Gut­ach­ter: „Er war prä­de­sti­niert, ein Außen­sei­ter zu sein.“

In den Tele­gram-Grup­pen, in denen er sich tum­mel­te, bekam er von Neo­na­zis und ande­ren Het­zern jene Aner­ken­nung, die er in sei­nem vor­he­ri­gen Leben offen­sicht­lich nicht erhal­ten hat­te. „Ich woll­te dazu­ge­hö­ren“, erklär­te er dem vor­sit­zen­den Rich­ter, und über sei­ne vir­tu­el­len Nazi-Kum­pa­ne: „Ihre Vide­os auf Tele­gram haben mich fas­zi­niert. Nicht die Inhal­te, son­dern die Art und was in den Kom­men­ta­ren geschrie­ben wur­de.“

Um zu gefal­len, erstell­te er zwei Tele­gram-Kon­ten, dra­piert mit den Sig- Runen, ver­schick­te Nazi-Vide­os und auch Bot­schaf­ten, die nicht nur het­ze­risch waren. Zur „Vien­na-Pri­de“ (mut­maß­lich 2023) pos­te­te er in einer Grup­pe mit über 100 User*innen ein Foto der Demo-Rou­te mit dem Text: „Es wird Zeit für einen Angriff, das ist der Weg, den die­se Seu­che in Wien gehen will.“ Der Ange­klag­te dazu: „Viel­leicht war ich wütend auf jeman­den.“

In einer ande­ren TG-Grup­pe teil­te er ein Foto der Trans­per­son Audrey Hale, die 2023 in einer Schu­le in Nash­ville sechs Per­so­nen ermor­det hat­te, bevor sie selbst erschos­sen wur­de, mit dem Kom­men­tar: „Es wird eine Bom­ben­stim­mung. Die Stim­mung wird euch zer­fet­zen.“ Dazu befragt, gab er die wir­re Erklä­rung ab: „Wie ich das mit­be­kom­men habe, ist sie nicht unschul­dig. Sie hat in einer Kir­che in Nash­ville Men­schen umge­bracht. Ein Poli­zist hat sie erschos­sen, und der wur­de auf Tik­Tok gefei­ert.“

Der Ange­klag­te zeig­te sich voll gestän­dig und bekann­te sich auch schul­dig. Den Geschwo­re­nen wur­den acht Fra­gen zu sei­ner Schuld gestellt, die alle ein­stim­mig mit Ja beant­wor­tet wur­den. Das Urteil: 15 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und zwei Wei­sun­gen: ers­tens Arbeit mit dem Ver­ein „Neu­start“ beim Pro­jekt „Dia­log statt Hass“ und zwei­tens die Fort­set­zung der bereits begon­ne­nen The­ra­pie mit der Auf­la­ge, das Gericht alle drei Mona­te schrift­lich dar­über zu infor­mie­ren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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