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Der „kleine Dolferl“ und die Eiernockerl

Kurt M. geriet ins Visier der Jus­tiz, weil er am 20. April 24 ein Eier­no­ckerl-Foto gepos­tet hat­te. Am 21. Novem­ber stand er, der „klei­ne Dol­ferl“, vor Gericht, nicht nur wegen der Eier­no­ckerl. Der Pro­zess ende­te mit einem Kopf­schüt­teln des Richters.

22. Nov. 2024
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)

Kurt M.s Kar­rie­re ist geprägt von Abbrü­chen: kein Schul­ab­schluss, kein Lehr­ab­schluss, Hilfs­ar­bei­ten und der Job­ver­lust, als bekannt wur­de, dass bei ihm eine Haus­durch­su­chung statt­ge­fun­den hat­te. Einen Job hat er zwar wie­der, aber auch jede Men­ge Schul­den – wie hoch die genau sind, weiß M. nicht.

Der aus Vösen­dorf stam­men­de Ange­klag­te scheint davon geprägt wor­den zu sein, dass er das glei­che Geburts­da­tum wie Adolf Hit­ler, eben den 20. April, hat. Dass die­se Tat­sa­che in sei­ner Fami­lie eine gro­ße Rol­le spiel­te, wird von ihm im Lau­fe der Ver­hand­lung mehr­mals the­ma­ti­siert. Er wur­de „klei­ner Dol­ferl“ genannt, was offen­bar eher lie­be­voll gemeint war, er fand es sehr lustig.

Mit der Schu­le hat M. die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen besucht, konn­te aber nach eige­ner Aus­sa­ge von die­sem Besuch nichts mit­neh­men. Es war halt ein Aus­flug, und sie haben her­um­ge­blö­delt, das Ziel der Exkur­si­on hat ihn nicht inter­es­siert. Von der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er kei­ne Ahnung, das sei in der Schu­le nicht behan­delt wor­den. Poli­tisch sieht er sich als „neu­tral“, eigent­lich des­in­ter­es­siert. Das Ver­bost­ge­setz ist ihm aller­dings bekannt, davon fühlt er sich aber nicht tan­giert, da er „sel­ber nie Haken­kreu­ze gemalt“ habe. 

Zwi­schen 1985 und 2013 hat er beim Pro­zess am Wie­ner Neu­städ­ter Lan­des­ge­richt eine nicht näher defi­nier­te Anzahl von Vor­stra­fen ange­sam­melt, deren Til­gung für Juni 2026 ange­setzt ist. Wofür er sei­ne Stra­fen kas­siert hat, war bei der Ver­hand­lung kein The­ma, erwähnt wird nur eine damals statt­ge­fun­den Haus­durch­su­chung und eine frü­he­re Alkoholsucht.

Viel Adolf vom Dolferl

Zwi­schen 2023 und 2024 hat er meh­re­re ein­schlä­gi­ge Pos­tings auf Face­book unter dem mitt­ler­wei­le gelösch­tem Account„Gfries Birchl“ und auf Tele­gram abgesetzt:
 – ein Hit­ler-Bild mit dem Text: „Sen­sa­tio­nell. Deutsch­land hat 2024 mehr Nazis als im Deut­schen Reich“
– ein Foto sei­ner Ter­ras­se mit Kro­nen Zei­tung, Kaf­fee­hä­ferl mit Hit­ler-Bild – ein Geburts­tags­ge­schenk sei­nes inzwi­schen ver­stor­be­nen Bruders
– am 20.4.24 ein Eier­no­ckerl-Foto und eine Zeich­nung mit ange­deu­te­tem Hitler-Bart
– ein Video mit einer Hitler-Rede

Bei der Haus­durch­su­chung soll sich M. extrem aggres­siv gezeigt und die Beam­ten, beschimpft und bedroht haben.

Eiernockerl-Foto und Figur mit Hitler-Bart beim keinem Dolferl (Screenshot FB 20.4.24)
Eier­no­ckerl-Foto und Figur mit Hit­ler-Bart beim „kei­nen Dol­ferl” (Screen­shot FB 20.4.24)

Kopfschütteln über Freispruch

Die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie, sich als unter­be­lich­tet, unpo­li­tisch und ins­ge­samt des­in­ter­es­siert dar­zu­stel­len, dürf­te bei den Geschwo­re­nen gut ange­kom­men sein. Obwohl Rich­ter Hans Bar­wit­zi­us die Geschwo­re­nen vor der Urteils­fin­dung noch einer unge­wöhn­lich lan­gen Beleh­rung unter­zog, wur­de der Ange­klag­te von allen Vor­wür­fen frei­ge­spro­chen, was bei Bar­wit­zi­us ein hilf­los wir­ken­des Kopf­schüt­teln aus­lös­te. Die Staats­an­wäl­tin gab kei­ne Erklä­rung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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