Die Verhandlung wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz fand am 18.12. vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt statt. Vorgeworfen wurde dem Kärntner (32), dass er zwischen Dezember 2016 und Dezember 2018 über WhatsApp mehr als 50 Nachrichten mit Fotos geteilt bzw. an seinen Freundeskreis weitergeleitet habe. Die meisten davon waren braune „Memes“ – also Fotos mit Texten, die nur dumme oder rechtsextreme Menschen lustig finden können. Zum 20.4. verschickte der Angeklagte auch ein Geburtstagsposting. Als er vom vorsitzenden Richter gefragt wird, was denn das für ein Tag für ihn sei, apportiert der Angeklagte brav mit „Geburtstag des Führers“. Das veranlasst den beisitzenden Richter zu der trockenen Feststellung: „Jeder Normalsterbliche hätte gesagt, Geburtstag von Hitler und nicht vom Führer.”
Normal war es auch nicht, dass der Angeklagte in seiner Wohnung einen Biedermeier-Schrank herumstehen hatte, der mit NS-Devotionalien befüllt war. Die „Krone“ (krone.at, 20.12.24) beschrieb das gute Stück, das von der Schwiegermutter stammte, etwas despektierlich als „NS-Kasten mit Dolch, SS-Emblem und anderem Hitlerkram“.
Bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 wurden der NS-Kasten entdeckt und die Devotionalien sichergestellt. Als Erklärung für seinen braunen Schatz gab der Angeklagte an, dass er die einzelnen Stücke, unter ihnen auch „Führerwein“ und Hitler-Häferl, von Bekannten erhalten habe, die die Dinge aus Nachlässen über ihn entsorgen wollten. Der Nazi-Dreck im NS-Kasten wäre gewissermaßen ein altruistischer Akt gewesen? Zum Bild des braven Entsorgers passen die zahlreichen braunen Postings schlecht dazu. Die Verteidigung versuchte es mit dem Hinweis, dass es ja seit Dezember 2018 keine Einträge mehr auf WhatsApp gegeben habe.
Der Angeklagte versuchte es mit einer anderen Erklärung. Seine Ex-Frau, die Polizeibeamtin, habe die NS-Devotionalien im Kasten für Fotos, die sie angefertigt habe, drapiert, um sie im Scheidungsverfahren gegen ihren Mann verwenden könne. Anzeige habe sie aber jahrelang nicht erstattet. Das ist freilich mehr als ein nebensächlicher Vorwurf.
Während der Angeklagte acht Monate bedingt erhielt, muss seine Ex, die Polizeibeamtin, laut „Kronen Zeitung“ jetzt mit Ermittlungen rechnen. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!