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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Klagenfurt: Der braune Entsorger

Sei­ne Hei­mat­ge­mein­de im Bezirk Vil­lach-Land ist uns bereits wegen eini­ger ver­ur­teil­ter Neo­na­zis bekannt, der Ange­klag­te selbst noch nicht. Auch bei ihm, der beruf­lich mit Waf­fen han­tiert, geht es um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Um Dut­zen­de brau­ne Whats­App-Nach­rich­ten und um NS-Devo­tio­na­li­en, die er zur Ent­sor­gung erhal­ten haben will. Nicht klar ist die Rol­le sei­ner Ex-Frau. Die ist näm­lich Poli­zis­tin und wur­de durch den Ange­klag­ten belastet.

10. Jan. 2025
Landesgericht Klagenfurt
Landesgericht Klagenfurt

Die Ver­hand­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz fand am 18.12. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Kla­gen­furt statt. Vor­ge­wor­fen wur­de dem Kärnt­ner (32), dass er zwi­schen Dezem­ber 2016 und Dezem­ber 2018 über Whats­App mehr als 50 Nach­rich­ten mit Fotos geteilt bzw. an sei­nen Freun­des­kreis wei­ter­ge­lei­tet habe. Die meis­ten davon waren brau­ne „Memes“ – also Fotos mit Tex­ten, die nur dum­me oder rechts­extre­me Men­schen lus­tig fin­den kön­nen. Zum 20.4. ver­schick­te der Ange­klag­te auch ein Geburts­tags­pos­ting. Als er vom vor­sit­zen­den Rich­ter gefragt wird, was denn das für ein Tag für ihn sei, appor­tiert der Ange­klag­te brav mit „Geburts­tag des Füh­rers“. Das ver­an­lasst den bei­sit­zen­den Rich­ter zu der tro­cke­nen Fest­stel­lung: „Jeder Nor­mal­sterb­li­che hät­te gesagt, Geburts­tag von Hit­ler und nicht vom Füh­rer.”

Nor­mal war es auch nicht, dass der Ange­klag­te in sei­ner Woh­nung einen Bie­der­mei­er-Schrank her­um­ste­hen hat­te, der mit NS-Devo­tio­na­li­en befüllt war. Die „Kro­nen Zei­tung“ (krone.at, 20.12.24) beschrieb das gute Stück, das von der Schwie­ger­mut­ter stamm­te, etwas despek­tier­lich als „NS-Kas­ten mit Dolch, SS-Emblem und ande­rem Hit­ler­kram“.

Bei einer Haus­durch­su­chung im Jahr 2023 wur­den der „NS-Kas­ten” ent­deckt und die Devo­tio­na­li­en sicher­ge­stellt. Als Erklä­rung für sei­nen brau­nen Schatz gab der Ange­klag­te an, dass er die ein­zel­nen Stü­cke, unter ihnen auch „Füh­rer­wein“ und Hit­ler-Häferl, von Bekann­ten erhal­ten habe, die die Din­ge aus Nach­läs­sen über ihn ent­sor­gen woll­ten. Der Nazi-Kram im Kas­ten wäre gewis­ser­ma­ßen ein altru­is­ti­scher Akt gewe­sen? Zum Bild des bra­ven Ent­sor­gers pas­sen die zahl­rei­chen brau­nen Pos­tings schlecht dazu. Die Ver­tei­di­gung ver­such­te es mit dem Hin­weis, dass es ja seit Dezem­ber 2018 kei­ne Ein­trä­ge mehr auf Whats­App gege­ben habe.

Der Ange­klag­te ver­such­te es mit einer ande­ren Erklä­rung. Sei­ne Ex-Frau, die Poli­zei­be­am­tin, habe die NS-Devo­tio­na­li­en im Kas­ten für Fotos, die sie ange­fer­tigt habe, dra­piert, um sie im Schei­dungs­ver­fah­ren gegen ihren Mann ver­wen­den kön­ne. Anzei­ge habe sie aber jah­re­lang nicht erstat­tet. Das ist frei­lich mehr als ein neben­säch­li­cher Vorwurf.

Wäh­rend der Kärnt­ner acht Mona­te bedingt erhielt, muss sei­ne Ex, die Poli­zei­be­am­tin, laut „Kro­nen Zei­tung“ jetzt mit Ermitt­lun­gen rech­nen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Update 20.8.25: Das Urteil wur­de wegen eines Ver­fah­rens­feh­lers auf­ge­ho­ben und der Mann erhielt einen Freispruch.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Polizei | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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