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Lesezeit: 4 Minuten

Prozesse: Brauner Gurkengott und falsche Richterin

War­um ein „Gur­ken­gott“ hin­ter Git­ter muss und wie eine ech­te Rich­te­rin über eine fal­sche aus dem „Bun­des­staat Preu­ßen“, die bereits seit län­ge­rer Zeit hin­ter Git­tern sitzt, urteilte.

26. Sep. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wiener Neustadt/NÖ: Gurkengott als Wiederbetätiger
Klagenfurt-Bleiburg: Preußen-„Richterin“ verurteilt

 

Wiener Neustadt/NÖ: Gurkengott als Wiederbetätiger

Patrick S. hat einen eigen­ar­ti­gen Humor. War­um er sich „Gur­ken­gott“ nennt, ist nicht aus­zu­ma­chen. scheint für ihn aber lus­tig zu sein. 65 Whats­App-Nach­rich­ten, die bei ihm gefun­den wur­den, sind es defi­ni­tiv nicht. Sie sind anti­se­mi­tisch, aus­län­der­feind­lich, ras­sis­tisch und nazis­tisch. Wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung muss­te sich S. am 17.9. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wie­ner Neu­stadt des­halb als Ange­klag­ter verantworten.

Es ist nicht das ers­te Mal, dass er vor Gericht stand. Seit 2015 haben sich bei dem 30 Jah­re alten „Gur­ken­gott“ schon eini­ge Vor­stra­fen ange­sam­melt – quer durch das Gemü­se­beet. Sucht­mit­tel, Sach­be­schä­di­gung, gefähr­li­che Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung, ver­such­ter Dieb­stahl. Wobei hin­ter der Sach­be­schä­di­gung eigent­lich auch schon eine NS-Wie­der­be­tä­ti­gung stand. Er war damals mit einer Grup­pe unter­wegs, die ins­ge­samt 13 Haken­kreu­ze an öffent­li­chen Plät­zen hin­ter­las­sen hat­te. Sei­ne Ver­ant­wor­tung damals war, nicht er habe gemalt, er sei nur „dabei“ gewe­sen. Das Gericht war nicht nur damals offen­sicht­lich sehr nett zu ihm. Bis­her gab es immer nur beding­te Strafen.

Patrick S., der noch immer zuhau­se bei sei­nen Eltern wohnt, hat kein eige­nes Ein­kom­men, aber einen Bat­zen Schul­den. Das ist nicht sein ein­zi­ges Pro­blem. Sei­ne Bewäh­rungs­hel­fe­rin sieht sei­nen Alko­hol­kon­sum als größ­tes Pro­blem. Für den Staats­an­walt sind aber sei­ne Whats­App-Nach­rich­ten und Fotos der Grund, war­um er vor Gericht steht: wider­li­che, zyni­sche Posts sind da dabei neben den vie­len dümm­li­chen Hit­ler-Bild­chen. Ein Blick auf sein Face­book-Pro­fil zeigt, dass er genau weiß, was man öffent­lich nicht zei­gen darf. Die Grup­pe auf Whats­App hat­te 162 Mit­glie­der. Aber auch eine eini­ger­ma­ßen ver­schwie­ge­ne Grup­pe bie­tet kei­nen Schutz vor Ent­de­ckung und Straf­ver­fol­gung. Daher ver­sucht es S. mit der Umne­be­lung durch Alko­hol und Dro­gen als Aus­re­de. Das ist viel­leicht für ein paar Aus­fäl­le plau­si­bel, aber nicht 65-mal.

Die Geschwo­re­nen wol­len den Aus­re­den des Ange­klag­ten nicht fol­gen. Sie spre­chen ihn schul­dig. Das Straf­maß: 20 Mona­te, davon sechs Mona­te unbe­dingt. Das Urteil war zu Pro­zess­ende noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Klagenfurt-Bleiburg: Preußen-„Richterin“ verurteilt

Es wirkt zunächst ein­mal „spoo­ky“, wenn eine älte­re Frau (67) vor dem Kla­gen­fur­ter Lan­des­ge­richt steht, weil sie mit Sitz in Ebers­dorf (Blei­burg) als selbst­er­nann­te „Rich­te­rin“ für den „Bun­des­staat Preu­ßen“ tätig war. In Kärn­ten! Dem Lei­ter der Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt, der ihre Gerichts­bar­keit nicht aner­ken­nen woll­te, hat­te sie sogar die Todes­stra­fe ange­droht. Bei Mit­glie­dern vom „Bun­des­staat Preu­ßen“ war sie mil­der und kas­sier­te im Fal­le von Ver­ge­hen nur Buß­gel­der ein. Für den All­tag im öster­rei­chi­schen Able­ger des „Bun­des­staat Preu­ßen“ ent­wi­ckel­te sie Aus­weis­do­ku­men­te wie KFZ-Kenn­zei­chen – kos­ten­pflich­tig natürlich.

Das Staats­volk der Preu­ßen in Öster­reich war auch nicht beson­ders groß – gegen unge­fähr 70 Per­so­nen wird ermit­telt, eini­ge waren schon vor Gericht und auch die Rich­te­rin, die über die preu­ßi­sche „Rich­te­rin“ dies­mal zu Gericht saß, hat schon Erfah­run­gen mit ande­ren „Preu­ßen“ gesam­melt. Die Mit­glie­der des „Bun­des­staat Preu­ßen“ aner­ken­nen die Repu­blik Öster­reich nicht, was die nicht so lus­tig fin­det, son­dern unter Straf­an­dro­hung stellt. Der Möch­te­gern-Rich­te­rin wer­den die Mit­glied­schaft in einer staats­feind­li­chen Bewe­gung, gefähr­li­che Dro­hung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und schwe­rer gewerbs­mä­ßi­ger Betrug vor­ge­wor­fen. Es kann sich also auch bei einer „Rich­te­rin“ eini­ges zusammenläppern.

Als das Völk­chen der Preu­ßen in Öster­reich dann bei einer Ver­samm­lung am Katsch­berg eine selbst­ge­zim­mer­te Flag­ge des „Bun­des­staa­tes“ hiss­te, reich­te es der Repu­blik Öster­reich, und der Ver­fas­sungs­schutz wur­de aktiv. In den Jah­ren vor­her – der „Bun­des­staat“ und sei­ne „Rich­te­rin“ waren schon seit 2019 aktiv – hat­te man anschei­nend eher weg­ge­schaut, trotz der zahl­rei­chen Erfah­run­gen mit ande­ren reni­ten­ten Per­so­nen aus der Staatsverweigererszene.

Die „Rich­te­rin“, die sich nach dem Event am Katsch­berg zunächst ein­mal nach Slo­we­ni­en abge­setzt hat­te, war in der Ver­hand­lung am 20.9. reu­mü­tig und bekann­te sich in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig. Mit dem „Bun­des­staat Preu­ßen“ wol­le sie nichts mehr zu tun haben, und in Zukunft wer­de sie „ihre Ener­gie nur mehr in ihre natur­be­las­se­nen Rei­ni­gungs­pro­duk­te ste­cken“ (kleinezeitung.at, 21.9.24).

Die ech­te Rich­te­rin ver­ur­teil­te die fal­sche zu ins­ge­samt drei Jah­ren Haft, davon 12 Mona­te unbe­dingt, die aller­dings bald abge­ses­sen sein wer­den, da die U‑Haft ange­rech­net wird. Die fal­sche Rich­te­rin nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft eben­so, somit ist es rechtskräftig.

Vor­ge­wor­fen wur­de der Frau ursprüng­lich auch Wie­der­be­tä­ti­gung (§ 3h) – was dar­aus gewor­den ist, ist nicht bekannt.

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Wiederbetätigung

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