Kärnten: Angerer für Tanten statt Pädagog*innen
Tirol: Abwerzger verurteilt zu Unterlassung
Wels/OÖ: Wieder braune Aktivitäten im Welser Magistrat
Wien: Auslieferungsbegehren auf mirakulöse Weise verloren gegangen
Kärnten: Angerer für Tanten statt Pädagog*innen
Für höhere Weihen in der FPÖ qualifiziert hat sich der Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer mit einem unsäglichen Redebeitrag bei der Budget-Debatte im Kärntner Landtag am 18.12.24:
Ist es wirklich gescheit, dass wir neue Kindergärten bauen, dass wir zusätzliche Infrastruktur bauen? Ich habe das aus der Streitkultur nicht herausgehört. Ich habe aus der Streitkultur von den Kindergartenpädagoginnen herausgehört, sie brauchen mehr Personal. Sie wollen mehr Leute haben, sie wollen Unterstützung haben in der Betreuung ihrer Kinder (…) Muss es immer eine Pädagogin sein? Kann man nicht auch einmal wieder eine Kindergartentante einführen? Die Tanten sagen zu mir, solange ich die Kindergartentante war, war die Welt in Ordnung, und jetzt sind wir Pädagoginnen, jetzt haben wir keine Leute mehr. (kaernten.orf.at, 18.12.24)
Proteste gegen diese „unqualifizierte und respektlose“ Wortmeldung des FPÖ-Obmanns gab es nicht nur von der Berufsgruppe der Elementarpädagog*innen, sondern auch von ÖGB, SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos in Kärnten. Nicht vergessen sollte man auch Angerers ersten Satz: Keine neuen Kindergärten. Angerer und die FPÖ wollen die Kinder lieber zuhause von ihren Müttern betreut wissen – rund um die Uhr am besten.
Tirol: Abwerzger verurteilt zu Unterlassung
Zu einem Kostenersatz in der Höhe von 1.300 Euro und zur Unterlassung einer Äußerung verurteilt wurde der Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger, der auch Rechtsanwalt ist. Das nicht rechtskräftige Urteil fasste ein Wiener Bezirksgericht,
nachdem er einen Social-Media-User als „feigen Trottel” bezeichnet hatte. Der Mann hatte ihn geklagt. Abwerzgers Aussage folgte einem Posting des nunmehrigen Klägers, in dem er FPÖ-Chef Herbert Kickl als „Bonsai-Hitler” bezeichnet hatte. Der freiheitliche Politiker geht in Berufung. (…) Zu dem Urteil führte laut der Anwältin des Klägers, Maria Windhager, unter anderem, dass die Wahl des Wortes „Trottel” diffamierend sei, in keiner Weise der Auseinandersetzung mit der Sache selbst diene und folglich als Wertungsexzess zu qualifizieren sei. (derstandard.at, 19.12.24)
Wels/OÖ: Wieder braune Aktivitäten im Welser Magistrat
Nach den fragwürdigen „Tanzbewegungen“ eines Burschenschafters und ehemaligen FPÖ-Kandidaten, der hauptberuflich als Welser Magistratsbediensteter tätig ist, deckte die Welser Antifa im Dezember einen Vorfall auf, der sich schon im Juli 24 ereignet haben soll. Demnach sei bei einem Sommerfest des Magistrats Wels „ein Magistratsmitarbeiter (…) mit aufgeklebtem Bärtchen und Scheitel als Hitler ‚aufgetreten‘ (derstandard.at. 19.12.24)“.

FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl hatte dafür folgende Erklärung: Der Mann sei so betrunken gewesen, dass er nicht mitbekommen habe, wie ihm geschehe. Ihm wurde eine Alkoholberatung verordnet, damit sich so etwas nicht wiederhole. „Was Rabl im Gespräch mit dem STANDARD unerwähnt ließ: Der Mann kandidierte heuer im April auch für die blaue Personalvertretung im Magistrat, errang aber keinen Sitz.“ (ebd.)
Nicht nur die Alkoholberatung dürfte wirkungslos geblieben sein. Bei der Weihnachtsfeier im Welser Magistrat ging es nicht nur ziemlich feuchtfröhlich, sondern wiederum braungetönt zu, wie aus einem Foto, das dem „Standard“ wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Berichts zum Sommerfest zugespielt wurde, hervorgeht.
Darauf zu sehen: vier Magistratsbeamte bzw. ‑mitarbeiter. Einer von ihnen ist damit beschäftigt, das Selfie zu machen. Bei den anderen gilt das Motto: Drei Männer, drei Handbewegungen. Einer zeigt mutmaßlich den Kühnengruß, ein weiterer mutmaßlich das rassistische White-Power-Zeichen, der Dritte streckt den Arm zum Bildrand hin. Ob er den Hitlergruß zeigt, ist nicht erkennbar. (derstandard.at, 19.12.24)
Der schwer alkoholisierte Hitler-Darsteller vom Sommerfest zeigte diesmal mit Bier und Kühnengruß. Sein Dienststellenleiter, Vizeobmann einer FPÖ-Ortspartei, profilierte sich als Rechtsextremer mit dem „White Power“-Zeichen. Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (19.12.24) lieferten zum Dienststellenleiter eine interessante Ergänzung: „Gegen ihn habe es bereits in der Vergangenheit Vorwürfe wegen rechtsextremen Gedankenguts gegeben, berichtet ein Insider den OÖNachrichten.“
Natürlich folgte auch diesmal eine beschwichtigende Erklärung aus dem Magistrat Wels: „Das Foto wurde uns bereits kurz nach der Weihnachtsfeier vorgelegt, die Vorwürfe konnten bisher nicht bestätigt werden. Es wurden auch ein internes Verfahren eingeleitet und Zeugen vernommen. Das Verfahren ist bereits abgeschlossen.” (derstandard.at, 19.12.24)
Der Magistratsdirektor, ein Alter Herr der Burschenschaft „Oberösterreicher Germanen“, wird in einem weiteren Bericht des „Standard“ vom 20.12.24 damit zitiert, dass gegen den Hitlerbart-Träger auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Der oberösterreichische Verfassungsschutz habe Ermittlungen aufgenommen. Wir sind gespannt!
Wien: Auslieferungsbegehren auf mirakulöse Weise verloren gegangen
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte im Dezember ein Auslieferungsbegehren an den zuständigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ) gerichtet, weil sie gegen die drei FPÖ-Abgeordneten Graf, Nemeth und Stefan wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung aufgrund deren Teilnahme am Begräbnis des Olympen Sucher ermitteln will. Bizarrerweise war das Geschäftsstück der Staatsanwaltschaft zunächst einmal nicht aufzufinden, was zu einer Erörterung in der Präsidiale des Nationalrats führte:
Aus dem Protokoll geht hervor, dass Rosenkranz weder persönlich noch in seiner Funktion als Vorsitzender der Parlamentsverwaltung Verantwortung für den Fehler übernimmt. Nach der Darstellung des Nationalratspräsidenten ging das Schriftstück der Staatsanwaltschaft am parlamentsinternen Postweg auf mirakulöse Weise verloren. Schuld daran müssen also die Mitarbeiter von Expedit und Poststelle des Parlaments sein.
Der Ablauf, wie er von Rosenkranz in der Präsidialkonferenz geschildert wird: Am 20. November trifft das Schreiben der Staatsanwaltschaft in der Poststelle des Parlaments ein und wird an das Büro von Rosenkranz weitergeleitet. Dort wird es geöffnet, im Postbuch vermerkt und noch am selben Tag in das Ausgangspostfach des Präsidentenbüros gelegt. Von dort hätte es von Expeditmitarbeitern abgeholt und in die Nationalratskanzlei gebracht werden sollen, wo es allerdings nie einlangt.“ (profil.at, 19.12.24)
Kurz und nicht gut: Irgendwer ist schuld, aber nicht der Nationalratspräsident!
Hört man sich in den Klubs um, gilt als naheliegende Erklärung für die Panne, dass das Schriftstück wohl in Rosenkranz‘ Büro liegenblieb, weil dessen Team mangels Routine noch nicht eingespielt sei. Vorsatz stecke wohl nicht dahinter. Dass der Nationalratspräsident die Schuld indirekt auf Mitarbeiter schiebt und als Chef der Parlamentsverwaltung nicht selbst die Verantwortung übernimmt, wird als ein Mangel an Führungsstil gesehen. (ebd.)
Die Staatsanwaltschaft übermittelte das Schriftstück noch einmal, und der Nationalrat beschloss daraufhin die Auslieferung der drei FPÖ-Abgeordneten. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug.