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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 42/24: 3x Verbotsgesetz, 1x Staatsverweigerin

Was ein Neo­na­zi als Hilfs­be­reit­schaft ver­kau­fen woll­te, sah ein Geschwo­re­nen­ge­richt in Vor­arl­berg deut­lich anders. Ein besach­wal­te­ter Nie­der­ös­ter­rei­cher räum­te 12 Mona­te bedingt nach dem Ver­bots­ge­setz ab, weil er in einem Lokal gestän­kert und den Hit­ler­gruß gezeigt hat. Eine dop­pelt so hohe Stra­fe bekam in Salz­burg ein Mann, der Nazi-Nach­rich­ten auch an Min­der­jäh­ri­ge ver­schickt hat­te. In Graz muss­te eine Staats­ver­wei­ge­rin erneut vor Gericht, weil sie einem Gerichts­voll­zie­her Droh­schrei­ben geschickt hat. Spe­zi­el­le Note: Die Schrei­ben waren in Frak­tur­schrift und kyril­li­schen Schrift­zei­chen gehal­ten und mit gefälsch­ten rus­si­schen Stem­peln garniert.

22. Okt. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Feldkirch/V: Hilfsbereiter Neonazi falsch abgebogen
Wiener Neustadt/NÖ: Zweifelhaftes Urteil
Salzburg: Nazi-Memes an Minderjährige
Oststeiermark-Graz: Wieder eine Staatsverweigerin

 

Feldkirch/V: Hilfsbereiter Neonazi falsch abgebogen

Es erstaunt, wenn ein Ange­klag­ter, der letz­te Woche nach dem Ver­bots­ge­setz in Feld­kirch vor Gericht stand und auch ver­ur­teilt wur­de, als „ehe­ma­li­ger Neo­na­zi“ (krone.at, 15.10.24) bezeich­net wird. Was bei dem 54-jäh­ri­gen Deut­schen „ehe­ma­lig“ sein soll, erschließt sich aus der Pro­zess­schil­de­rung der „Kro­nen Zei­tung“ jeden­falls nicht. Zur Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung kamen auch noch gefähr­li­che Dro­hung und Belei­di­gung hin­zu. Der 54-Jäh­ri­ge beton­te vor Gericht schluch­zend, dass er eigent­lich nur hel­fen wollte.

Zum Vor­fall: Es ist der 26. Mai, gegen vier Uhr in der Früh, als der Ange­klag­te vor einem Lokal in Blu­denz ein wenig fri­sche Luft schnappt. Kurz dar­auf eilt sein Kol­le­ge aus dem Gast­haus und drückt dem Lkw-Fah­rer eine bewusst­lo­se jun­ge Frau in die Hand. „Er sag­te, dass zwei Jugend­li­che der Frau Dro­gen gege­ben hät­ten. Da rie­fen wir die Poli­zei. Das war der Aus­lö­ser für mei­ne Beschimp­fun­gen“, schil­dert der Beschul­dig­te sei­ne Sicht der Din­ge. (krone.at)

Er beschimpf­te fünf Jugend­li­che und droh­te, sie zu erschie­ßen. Zudem bezeich­ne­te er sich selbst als Nazi und zeig­te ein Tat­too mit Reichs­ad­ler, Haken­kreuz, SS-Runen und dem Schrift­zug „Mei­ne Ehre heißt Treue“, das Mot­to der SS. Der Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te zwar, sein Man­dant sei kein „klas­si­scher Neo­na­zi“, son­dern in sei­ner Jugend bloß poli­tisch falsch abge­bo­gen, aber die Staats­an­wäl­tin hin­ter­frag­te zurecht, war­um der falsch Abge­bo­ge­ne 20 Jah­re mit dem Über­ste­chen des Tat­toos gewar­tet habe, wor­auf die­ser ant­wor­te­te, dass dies nicht ein­fach gewe­sen sei. Das Urteil, ein Schuld­spruch einer drei­mo­na­ti­gen Haft­stra­fe auf Bewäh­rung und einer Geld­stra­fe von 4.560 Euro, ist bereits rechtskräftig.

Wiener Neustadt/NÖ: Zweifelhaftes Urteil

Ein besach­wal­te­ter 38-jäh­ri­ger Mann aus Wie­ner Neu­stadt wur­de am 15. Okto­ber ver­ur­teilt, nach­dem er letz­ten Okto­ber in einem Restau­rant den Hit­ler­gruß gezeigt und zwei Gäs­ten mit Ver­ga­sung gedroht haben soll. Der Ange­klag­te behaup­te­te vor Gericht, er habe die Äuße­run­gen von sei­nem Groß­va­ter über­nom­men, und führ­te einen Gruß vor, der aller­dings so aus­sah: „[E]r leg­te die rech­te Hand aufs Herz und schwang die lin­ke nach außen. Befragt, ob er denn wis­se, was mit ‚ver­ga­sen‘ gemeint sei, sag­te der Ange­klag­te, er habe kei­ne Ahnung. Er wis­se auch nicht, wie Adolf Hit­ler aus­sah und was er getan hat.“ (noen.at, 16.10.24)

Ein Zeu­ge berich­te­te, der Ange­klag­te habe zunächst Jugend­li­che beläs­tigt und sei spä­ter zu sei­nem Tisch gekom­men, wo er die Dro­hun­gen aus­sprach und den Hit­ler­gruß mach­te. Der Mann ver­ließ anschlie­ßend das Lokal, wur­de jedoch von den Zeu­gen bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei festgehalten.

Ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten stell­te fest, dass der Ange­klag­te auf­grund einer Kind­heits­er­kran­kung eine leich­te Intel­li­genz­min­de­rung hat und sei­ne Zurech­nungs­fä­hig­keit gera­de noch erhal­ten ist. Der Gut­ach­ter ver­mu­te­te, dass der Ange­klag­te sei­nen Groß­va­ter imi­tiert, wenn er sich bedroht fühlt, und wies dar­auf hin, dass der Mann kaum schrei­ben und nicht lesen kann.

Der Anwalt des Ange­klag­ten stell­te infra­ge, ob der Mann den Tat­be­stand der Wie­der­be­tä­ti­gung erfül­len kann, da er nicht ver­steht, wer Hit­ler war oder was der Hit­ler­gruß bedeu­tet. Wie in dem Fall der Nach­weis des Tat­vor­sat­zes, der für eine Ver­ur­tei­lung nach § 3g Ver­bots­ge­setz not­wen­dig ist, gelun­gen ist, fragt sich. Die Geschwo­re­nen ver­ur­teil­ten den Ange­klag­ten aber den­noch zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft, wobei das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist. Fest­steht: Wer sich vor Gericht elo­quent ver­tei­di­gen kann oder angibt, gesof­fen zu haben, ist bes­ser dran.

Salzburg: Nazi-Memes an Minderjährige

Ein 42-jäh­ri­ger in Salz­burg leben­der kroa­ti­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger wur­de zu zwei Jah­ren beding­ter Haft ver­ur­teilt, nach­dem er über einen Zeit­raum von fast zwei­ein­halb Jah­ren wie­der­holt Hit­ler-Memes und ande­re Inhal­te mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Bezug über Whats­App ver­schickt hat­te. Beson­ders scho­ckie­rend war, dass er die­se Inhal­te 25-mal an Min­der­jäh­ri­ge, dar­un­ter sei­nen eige­nen elf- bzw. zwölf­jäh­ri­gen Sohn, gesen­det hat­te. Der Ange­klag­te, der in der Gas­tro­no­mie arbei­tet, bekann­te sich vor dem Salz­bur­ger Schwur­ge­richt schul­dig und erklär­te, er habe die Memes als „schwar­zen Humor“ ver­stan­den und sie ohne nach­zu­den­ken wei­ter­ge­lei­tet. Er räum­te ein, ihm sei­en damals die Kon­se­quen­zen sei­nes Han­delns gleich­gül­tig gewesen.

Trotz sei­nes Schuld­be­kennt­nis­ses und der Erklä­rung, dass ihm inzwi­schen bewusst sei, dass sein Ver­hal­ten straf­bar ist, zeig­te das Gericht wenig Verständnis.

Die drei Berufs­rich­ter, allen vor­an die bei­sit­zen­de Rich­te­rin Ilo­na-Schal­wich-Mózes, konn­te in den Aus­sa­gen des Man­nes „kei­ne tie­fe Reue“ erken­nen: „Sie spie­len in von ihnen ver­schick­ten Bil­dern bzw. Pos­tings etwa auf die Ver­ga­sung von Mil­lio­nen Men­schen an. Das hat mit schwar­zen (sic!) Humor über­haupt nichts zu tun. Das ist nur noch men­schen­ver­ach­tend!“ (sn.at, 18.10.24)

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Mann schul­dig und ver­häng­ten eine beding­te Haft­stra­fe über 24 Mona­te. Zusätz­lich wur­de die Kon­fis­ka­ti­on sei­nes Han­dys ange­ord­net. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Oststeiermark-Graz: Wieder eine Staatsverweigerin

Die 63-jäh­ri­ge Ost­stei­re­rin, die bereits wegen Mit­glied­schaft im „Staa­ten­bund Öster­reich“ zu einer beding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war, stand am 14. Okto­ber erneut vor Gericht. Ursprüng­lich wur­de sie als Rand­fi­gur in der staats­feind­li­chen Ver­bin­dung zu vier Mona­ten bedingt ver­ur­teilt, da sie ledig­lich Mit­glieds­bei­trä­ge bezahlt und eini­ge Urkun­den erwor­ben hat­te. Jedoch hat­te sie die Ver­fah­rens­kos­ten von 900 Euro nicht begli­chen und statt­des­sen Droh­brie­fe an den Gerichts­voll­zie­her geschickt, der die Schul­den ein­trei­ben sollte.

Eines der Droh­schrei­ben erklärt, dass sie unter dem Schutz der Mili­tär­staats­an­walt­schaft der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on ste­he – in Frak­tur­schrift samt kyril­li­scher Über­set­zung und gefälsch­ten rus­si­schen Stem­peln. Das „Doku­ment“ kann man im Inter­net erwer­ben – es ist aus dem gro­ßen Staats­ver­wei­ge­rer­pro­zess bekannt und folgt der Logik, dass es Öster­reich gar nicht gebe und daher Russ­land als Nach­fol­ger der sowje­ti­schen Sie­ger­macht zustän­di­ge „Schutz­macht“ sei. Dem Exe­ku­tor wird erklärt, dass er der Unter­zeich­ne­ten für „rechts­wid­ri­ge“ Anwen­dung von Geset­zen ein Kilo Gold oder den Gegen­wert in ande­ren Edel­me­tal­len schul­det. (kleinezeitung.at, 15.10.24)

Vor Gericht distan­ziert sich die Ange­klag­te teil­wei­se von ihrem frü­he­ren Ver­hal­ten und gab an, die Brie­fe, die ihr von ihrem Ex-Lebens­ge­fähr­ten gege­ben wor­den sei­en, nicht genau gele­sen zu haben. Sie akzep­tie­re nun aber, in der Repu­blik Öster­reich zu leben und deren Geset­ze zu respek­tie­ren. Der Rich­ter ver­ur­teil­te die Frau zu einer wei­te­ren beding­ten Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten und einer Geld­stra­fe von 1.440 Euro. Der Vor­wurf der Erpres­sung wird fal­len gelas­sen, da die Dro­hun­gen nicht kon­kret genug waren. Die Ange­klag­te ver­sprach dem Rich­ter, dass sie sich künf­tig an die Geset­ze hal­ten wird.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Salzburg | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Steiermark | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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