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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 19/21 (Teil 1)

Fünf Verhandlungen, davon vier in Niederösterreich – in zwei sehr ähnlich gelagerten Fälle gab’s doch einigermaßen unterschiedliche Urteile: In beiden Fällen waren der illegale Besitz von Waffen und Kriegsmaterial angeklagt, und dazu horteten die beiden noch jede Menge NS-Devotionalien. Beide Angeklagte kamen mit bedingten Haftstrafen davon; der eine, ein Ex-FPÖ-Funktionär, mit 22 Monaten (nicht rechtskräftig), der andere mit nur 15 Monaten (rechtskräftig).

19. Mai 2021
Rückblick
Rückblick

Gmünd-Krems/NÖ: Großvater & das braune Klumpert
Bez. Hollabrunn-Korneuburg/NÖ: die Großväter & das braune Klumpert
Guntramsdorf/NÖ: Hass im Suff
Bez. Horn-Krems/NÖ: manipulierte Bremsen und Hakenkreuz
Bez. Feldkirch/Vbg.: Nicht mehr so lustig vor Gericht

Gmünd-Krems/NÖ: Großvater & das braune Klumpert

Es war natürlich alles ganz anders, als es von außen scheinen könnte: NS-Devotionalien im Büro, teilweise weitergeleitete einschlägige Dateien auf Computer und Handy und einige Waffen für den Hausgebrauch: Maschinenpistolen, eine nicht registrierte Pistole, Munition und Sprengkapseln.

Nach einer anonymen Anzeige bekam der 36-jährige Ex-FPÖ-Funktionär Anfang Juli 2020 Besuch von der Polizei; jetzt musste er sich vor dem Kremser Landesgericht wegen Verstöße nach dem Waffen-, Kriegsmaterial- und Verbotsgesetz verantworten.

Die NS-Devotionalien seien hinter einer Korkwand und für Besucher nicht sichtbar gewesen. Er habe das „Klumpert“ im Büro gehabt, da er renoviert habe. Die verschiedenen Abbildungen und Sprüche habe er lustig gefunden. Das sei schwarzer Humor, den vielleicht nicht jeder verstehe. Zu Richterin und Staatsanwältin meinte der bisher Unbescholtene, „ich bin sicher kein Nazi, ich lass mich auch von Ihnen nicht als Nazi bezeichnen“. Er sei geschichtlich interessiert, sein Großvater sei im 2. Weltkrieg gefallen. Ausflüge in die Normandie, nach Polen und ins Baltikum an Kriegsschauplätze sowie zu Konzentrationslagern seien aus Interesse geschehen. Fotos von ihm mit Hitlergruß finde er spaßig, die waren ironisch gemeint. (meinbezirk.at, 12.5.21)

So spaßig wie der Angeklagte fanden es die Geschworenen und die Richterin offenbar nicht: Es folgte in Teilen der Anklage ein Schuldspruch und eine bedingte Haftstrafe von 22 Monaten. Nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.

Bez. Hollabrunn-Korneuburg/NÖ: die Großväter & das braune Klumpert

Fast ein da capo zum obigen Fall: diesmal mit einem 53-jähriger Niederösterreicher, der anonym angezeigt wurde , weil er, wie eine Hausdurchsuchung im letzten Jänner zutage förderte, Waffen, Munition, Messer, Kriegsmaterial und NS-Devotionalien (darunter eine im Abstellkammer aufgehängte Nazifahne) gesammelt hatte. Er sei mit Waffen aufgewachsen, monierte der Angeklagte, „schon seine Großväter seien Jäger gewesen“.

Über 200 Kilo an Waffen und Munition wurden bei ihm vorgefunden, darunter Handgranaten, Flak-Kartuschen und Vollmantelpatronen. Ebenso fündig wurde der Rechtsextremismus-Beamte des LVT betreffend einschlägiger Nazi-Devotionalien. Die Anklage von Staatsanwalt Friedrich Köhl lautete demnach auf Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes, Besitz einer verbotenen Waffe und von Kriegsmaterial. „Er sammelt alles alte Klumpert“, versuchte Verteidiger Andreas Rippel, die Persönlichkeit seines Mandanten näherzubringen. (noen.at, 14.5.21)

Der Angeklagte wurde in allen Punkten schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten – rechtskräftig.

Update: Wie einem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs vom 13.7.22 zu entnehmen ist, legte der Verurteilte Einspruch gegen das gegen ihn verhängte Waffenverbot ein – erfolglos. In dem Entscheid werden weitere Details zu den aufgefundenen Waffen und Kriegsmaterialien angeführt.

Guntramsdorf/NÖ: Hass im Suff

Ungewöhnlich schnell ging es mit dem Prozess nach einer Tat, die – laut NÖN – erst vor wenigen Wochen, am 22. April, begangen haben soll. Der 34-Jährige hatte auf der auf einer Facebook-Seite der LGBTQ-Community u.a. den widerlichen Kommentar „Ich würde so gern euren Kindern die Schädel einschlagen …“ (noen.at, 12.5.21) hinterlassen haben. Er führte seinen Ausraster auf seinen Alkoholkonsum zurück und zeigte sich einsichtig.

Ich war völlig daneben, hatte den Job verloren, war depressiv. Das war sehr blöd von mir. (…) Mittlerweile habe er alle Zugänge gecancelt und sich um einen Therapie-Platz gekümmert. Für eine Alkoholentwöhnung im Anton Proksch-Institut sei er ebenso bereit wie für regelmäßige Tests. Der Mann kam mit einer Diversion davon. (NÖN)

Bez. Horn-Krems/NÖ: manipulierte Bremsen und Hakenkreuz

Weil er vermutete, seine damals Noch-Partnerin habe ein Verhältnis zu einem anderen Mann, manipulierte ein 35-jähriger Kfz-Mechaniker die Bremsen am Auto seines Rivalen und hinterließ auch noch ein im Lack eingeritztes Hakenkreuz.

Die Ex-Freundin, die nunmehr in einer Beziehung mit dem „Neuen“ lebt, sagte aus, dass der Ex ihr schlussendlich die Taten gestanden habe, nachdem sie ihm nach den Briefen mitgeteilt hatte, dass das Landeskriminalamt in der Causa ermittle. Die Verhandlung endete mit einem Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Absicht wurde ihm nicht unterstellt), Sachbeschädigung und Nötigung. Der Beschuldigte erhielt 14 Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 900 Euro. Rechtskräftig. (meinbezirk.at, 30.4.21) 

Der Vorwurf der Wiederbetätigung scheint bei der Anklage nicht dabei gewesen zu sein.

Bez. Feldkirch/Vbg.: Nicht mehr so lustig vor Gericht

Vier Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe über 1.440 Euro erhielt ein erst 16-jähriger Jugendlicher, dem eine ganze Latte an Delikten vorgeworfen wurde: Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz, Besitz von Kinderpornografie, Verhetzung und Wiederbetätigung.

Der geständige Lehrling hat nach Überzeugung der Laienrichter sogenannte Sticker 34 Mal weitergeleitet, mit denen der Nationalsozialismus und Adolf Hitler verharmlost und NS-Opfer lächerlich gemacht wurden. Anders als vor der Polizei fand der Angeklagte vor Gericht die verschickten Bilder nicht mehr lustig. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 15.5.21, S. 21)

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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