Graz: 20 Monate für den Generalsekretär

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Tage vor sei­nem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Gra­zer Lan­des­ge­richt gelob­te der ‚Gene­ral­se­kre­tär‘ der Par­tei des Vol­kes (PdV) Bes­se­rung. Wolf­gang Pestl, der unter ver­schie­de­nen Pseud­ony­men auf Face­book und vk.com brau­nen Dreck und Dro­hun­gen ver­brei­tet hat­te, woll­te nicht län­ger mit sei­ner Ver­gan­gen­heit zu tun haben und schwor der PdV und sei­ner Gesin­nung schrift­lich ab. Zu spät! Am 21. Juli stand er vor Gericht.

Er nann­te sich „Frank Arm“, „Frank Johann Arm­los“, „Hans Georg Wil­helm Schnurz“ oder auch „hirn­be­am­ter“ auf Face­book bzw. vk.com, zeich­net noch immer für eine Web­sei­te über die „Fir­ma Öster­reich“ ver­ant­wort­lich und schrieb auch hef­ti­ge Bei­trä­ge auf der Inter­net-Platt­form fischundfleisch.com. Als „Gene­ral­se­kre­tär“ der PdV rief er bei Kund­ge­bun­gen zum Sturz der Regie­rung und zur Selbst­be­waff­nung auf und betrieb ganz offen und unge­niert Holocaustleugnung.


Wolf­gang Pestl ali­as Frank Arm: „Ger­hard Menu­hin (Jude): „Der Holo­caust ist die größ­te Lüge”

Seit Jah­ren lebt Wolf­gang Pestl (53) , der deut­scher Staats­bür­ger ist und frü­her mal für die sehr kon­ser­va­ti­ve Bay­ern­par­tei aktiv war, in der Stei­er­mark. Zuletzt war er mit dem Titel „Gene­ral­se­kre­tär“ bei der rechts­extre­men PdV aktiv und sorg­te dort gemein­sam mit dem Par­tei­vor­sit­zen­den Tho­mas „Tomi“ Kirsch­ner für den deut­lich neo­na­zis­ti­schen Touch der Partei.

Die Ankla­ge leg­te Pestl einen Text zur Last, den er auf sei­nem Kon­to auf vk.com geteilt hat­te und in dem Adolf Hit­ler glo­ri­fi­ziert wur­de. Der vor­sit­zen­de Rich­ter Hel­mut Wla­sak ließ an Deut­lich­keit nichts offen in sei­ner Beur­tei­lung die­ser Sei­te: „In 37 Jah­ren habe ich nicht so eine Voll­schei­ße wie die­se Sei­te gese­hen“ (Kro­ne Stei­er­mark, 22.7.2016). Da half auch die Erklä­rung des Ange­klag­ten („Ich habe mit dem Scheiß-Nazi­tum nichts zu tun“) nicht viel.

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Ange­klag­ten schul­dig und ver­ur­teil­ten ihn zu einer Haft­stra­fe von 20 Mona­ten (bedingt), die noch nicht rechts­kräf­tig ist. Die Dro­hung, die im Namen der PdV gegen Georg B. aus­ge­spro­chen wur­de, und für die Pestl die Ver­ant­wor­tung über­nahm, war nicht Gegen­stand der Anklage.