Graz: 20 Monate für den Generalsekretär

Tage vor seinem Prozess wegen Wieder­betä­ti­gung vor dem Graz­er Lan­des­gericht gelobte der ‚Gen­er­alsekretär‘ der Partei des Volkes (PdV) Besserung. Wolf­gang Pestl, der unter ver­schiede­nen Pseu­do­ny­men auf Face­book und vk.com braunen Dreck und Dro­hun­gen ver­bre­it­et hat­te, wollte nicht länger mit sein­er Ver­gan­gen­heit zu tun haben und schwor der PdV und sein­er Gesin­nung schriftlich ab. Zu spät! Am 21. Juli stand er vor Gericht.

Er nan­nte sich „Frank Arm“, „Frank Johann Arm­los“, „Hans Georg Wil­helm Schnurz“ oder auch „hirn­beamter“ auf Face­book bzw. vk.com, zeich­net noch immer für eine Web­seite über die „Fir­ma Öster­re­ich“ ver­ant­wortlich und schrieb auch heftige Beiträge auf der Inter­net-Plat­tform fischundfleisch.com. Als „Gen­er­alsekretär“ der PdV rief er bei Kundge­bun­gen zum Sturz der Regierung und zur Selb­st­be­waffnung auf und betrieb ganz offen und unge­niert Holocaustleugnung.


Wolf­gang Pestl alias Frank Arm: „Ger­hard Menuhin (Jude): „Der Holo­caust ist die größte Lüge”

Seit Jahren lebt Wolf­gang Pestl (53) , der deutsch­er Staats­bürg­er ist und früher mal für die sehr kon­ser­v­a­tive Bay­ern­partei aktiv war, in der Steier­mark. Zulet­zt war er mit dem Titel „Gen­er­alsekretär“ bei der recht­sex­tremen PdV aktiv und sorgte dort gemein­sam mit dem Parteivor­sitzen­den Thomas „Tomi“ Kirschn­er für den deut­lich neon­azis­tis­chen Touch der Partei.

Die Anklage legte Pestl einen Text zur Last, den er auf seinem Kon­to auf vk.com geteilt hat­te und in dem Adolf Hitler glo­ri­fiziert wurde. Der vor­sitzende Richter Hel­mut Wlasak ließ an Deut­lichkeit nichts offen in sein­er Beurteilung dieser Seite: „In 37 Jahren habe ich nicht so eine Vollscheiße wie diese Seite gese­hen“ (Kro­ne Steier­mark, 22.7.2016). Da half auch die Erk­lärung des Angeklagten („Ich habe mit dem Scheiß-Naz­i­tum nichts zu tun“) nicht viel.

Die Geschwore­nen sprachen den Angeklagten schuldig und verurteil­ten ihn zu ein­er Haft­strafe von 20 Monat­en (bed­ingt), die noch nicht recht­skräftig ist. Die Dro­hung, die im Namen der PdV gegen Georg B. aus­ge­sprochen wurde, und für die Pestl die Ver­ant­wor­tung über­nahm, war nicht Gegen­stand der Anklage.