Tage vor seinem Prozess wegen Wiederbetätigung vor dem Grazer Landesgericht gelobte der ‚Generalsekretär‘ der Partei des Volkes (PdV) Besserung. Wolfgang Pestl, der unter verschiedenen Pseudonymen auf Facebook und vk.com braunen Dreck und Drohungen verbreitet hatte, wollte nicht länger mit seiner Vergangenheit zu tun haben und schwor der PdV und seiner Gesinnung schriftlich ab. Zu spät! Am 21. Juli stand er vor Gericht.
Er nannte sich „Frank Arm“, „Frank Johann Armlos“, „Hans Georg Wilhelm Schnurz“ oder auch „hirnbeamter“ auf Facebook bzw. vk.com, zeichnet noch immer für eine Webseite über die „Firma Österreich“ verantwortlich und schrieb auch heftige Beiträge auf der Internet-Plattform fischundfleisch.com. Als „Generalsekretär“ der PdV rief er bei Kundgebungen zum Sturz der Regierung und zur Selbstbewaffnung auf und betrieb ganz offen und ungeniert Holocaustleugnung.
Wolfgang Pestl alias Frank Arm: „Gerhard Menuhin (Jude): „Der Holocaust ist die größte Lüge”
Seit Jahren lebt Wolfgang Pestl (53) , der deutscher Staatsbürger ist und früher mal für die sehr konservative Bayernpartei aktiv war, in der Steiermark. Zuletzt war er mit dem Titel „Generalsekretär“ bei der rechtsextremen PdV aktiv und sorgte dort gemeinsam mit dem Parteivorsitzenden Thomas „Tomi“ Kirschner für den deutlich neonazistischen Touch der Partei.
Die Anklage legte Pestl einen Text zur Last, den er auf seinem Konto auf vk.com geteilt hatte und in dem Adolf Hitler glorifiziert wurde. Der vorsitzende Richter Helmut Wlasak ließ an Deutlichkeit nichts offen in seiner Beurteilung dieser Seite: „In 37 Jahren habe ich nicht so eine Vollscheiße wie diese Seite gesehen“ (Krone Steiermark, 22.7.2016). Da half auch die Erklärung des Angeklagten („Ich habe mit dem Scheiß-Nazitum nichts zu tun“) nicht viel.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig und verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von 20 Monaten (bedingt), die noch nicht rechtskräftig ist. Die Drohung, die im Namen der PdV gegen Georg B. ausgesprochen wurde, und für die Pestl die Verantwortung übernahm, war nicht Gegenstand der Anklage.