Der Verfassungsschutz registrierte im Vorjahr eine Verdoppelung von strafrechtlich relevanten Meldungen wegen Verhetzung, Wiederbetätigung & Co, berichtet der „Standard” (18.3.16). In dem Beitrag werden auch Reaktionen zu dem unfassbaren Urteil jenes Wiener Richters eingeholt, der gestern einen Hetzer für dessen Vergasungswünsche freigesprochen hat. Der Sektionschef im Justizministerium findet das Urteil „nicht ganz verständlich“, für Peter Pilz von den Grünen hat es eine „verheerende Signalwirkung“.
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