Der Lagerleiter eines Wiener Möbelmarktes (50) wünscht auf Facebook alle Flüchtlinge zurück nach Syrien, dann könne man „alle auf einmal sprengen“. Widerlich genug. Er stellt aber auch neben das Foto eines tanzenden farbigen Kindes in Traiskirchen ein Hitler-Foto mit dem Spruch „Du bist lustig, dich vergase ich zuletzt.“ Der Richter Stefan Apostol befindet das als Ausdruck der freien Meinungsäußerung und „Pseudolustigkeit“ und spricht den Angeklagten („I hab ma nix dacht dabei“) frei. Unfassbar!
Lesezeit: 1 Minute
Verhetzung: Freispruch für Vergasungswünsche!
Der Lagerleiter eines Wiener Möbelmarktes (50) wünscht auf Facebook alle Flüchtlinge zurück nach Syrien, dann könne man „alle auf einmal sprengen“. Widerlich genug. Er stellt aber auch neben das Foto eines tanzenden farbigen Kindes in Traiskirchen ein Hitler-Foto mit dem Spruch „Du bist lustig, dich vergase ich zuletzt.“ Der Richter Stefan Apostol befindet das als Ausdruck der freien Meinungsäußerung und „Pseudolustigkeit“ und spricht den Angeklagten („I hab ma nix dacht dabei“) frei. Unfassbar!
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien