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Verhetzung (II): Freispruch für Vergasungswünsche!

Der Lager­lei­ter eines Wie­ner Möbel­mark­tes (50) wünscht auf Face­book alle Flücht­lin­ge zurück nach Syri­en, dann kön­ne man „alle auf ein­mal spren­gen“. Wider­lich genug. Er stellt aber auch neben das Foto eines tan­zen­den far­bi­gen Kin­des in Trais­kir­chen ein Hit­­ler-Foto mit dem Spruch „Du bist lus­tig, dich ver­ga­se ich zuletzt“. Der Rich­ter Ste­fan Apos­tol befin­det das als […]

18. Mrz 2016

Der Lager­lei­ter eines Wie­ner Möbel­mark­tes (50) wünscht auf Face­book alle Flücht­lin­ge zurück nach Syri­en, dann kön­ne man „alle auf ein­mal spren­gen“. Wider­lich genug. Er stellt aber auch neben das Foto eines tan­zen­den far­bi­gen Kin­des in Trais­kir­chen ein Hit­ler-Foto mit dem Spruch „Du bist lus­tig, dich ver­ga­se ich zuletzt“. Der Rich­ter Ste­fan Apos­tol befin­det das als Aus­druck der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung und „Pseu­do­lus­tig­keit“ und spricht den Ange­klag­ten („I hab ma nix dacht dabei“) frei. Unfass­bar! Sie­he „kurier.at“.