Lesezeit: 1 Minute

Verhetzung (I): 800 Euro Strafporto für Mail

Wegen Ver­het­zung ist am Don­ners­tag ein Wie­ner (45) zu 800 Euro unbe­ding­ter Geld­stra­fe (oder ersatz­wei­se zu 100 Tagen Arrest) ver­ur­teilt wor­den. Er muss­te sich am Lan­des­ge­richt Wien für Mails ver­ant­wor­ten, die er am 17. Jän­ner 2016 an zwei Dut­zend Spit­zen­po­li­ti­ker geschrie­ben hat­te. In die­sen Mails hat­te er sich über Flücht­lin­ge aus­ge­las­sen und sie als „Volks­schäd­lin­ge“, […]

18. Mrz 2016

Dem Rich­ter (Ste­fan Apos­tol) ver­such­te der Ange­klag­te zu erklä­ren, dass es nie sei­ne Absicht gewe­sen sei, Men­schen zu belei­di­gen. Sei­ne Wort­wahl sei „hart und aggres­siv“ gewe­sen, „aber Hil­fe schreit man auch laut“. Sei­ne bei­den Kin­der, die in Pra­ter-Nähe leben, wür­den die „Aus­wüch­se der Will­kom­mens­kul­tur“ beson­ders zu spü­ren bekommen.

Die­se zyni­sche und unein­sich­ti­ge Hal­tung, aber vor allem sei­ne Ter­mi­no­lo­gie („Volks­s­schäd­lin­ge“) hät­ten sich eigent­lich einen ordent­li­chen Straf­zu­schlag ver­dient, aber bei dem Ver­fas­ser han­delt es sich um einen Ange­stell­ten im Pri­vat­kon­kurs, schreibt der „Kurier“. Der Mai­schrei­ber nahm sein Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab – die 800 Euro sind daher noch nicht rechtskräftig.

Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation