Dem Richter (Stefan Apostol) versuchte der Angeklagte zu erklären, dass es nie seine Absicht gewesen sei, Menschen zu beleidigen. Seine Wortwahl sei „hart und aggressiv“ gewesen, „aber Hilfe schreit man auch laut“. Seine beiden Kinder, die in Prater-Nähe leben, würden die „Auswüchse der Willkommenskultur“ besonders zu spüren bekommen.
Diese zynische und uneinsichtige Haltung, aber vor allem seine Terminologie („Volkssschädlinge“) hätten sich eigentlich einen ordentlichen Strafzuschlag verdient, aber bei dem Verfasser handelt es sich um einen Angestellten im Privatkonkurs, schreibt der „Kurier“ (17.3.16). Der Angeklagte nahm sein Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab – die 800 Euro sind daher noch nicht rechtskräftig.