2011 wurde die Klage von Ed Moschitz gegen die FPÖ wegen übler Nachrede zum ersten Mal verhandelt – vor dem Wiener Landesgericht mit Stefan Apostol als Richter. Das – nach den Zeugenaussagen – ziemlich überraschende Resultat im Jahr 2014: Der Richter gab der FPÖ Recht.
Screenshot aus „Am rechten Rand”
Ein Jahr später hob das Oberlandesgericht Wien das Urteil der Erstinstanz wieder auf, verbunden mit einer ziemlich vernichtenden Urteilsrüge wegen „nicht lebensnaher, einseitiger Beweiswürdigung“. Die Rückverweisung an die Erstinstanz führte zu der Verhandlung, die gestern vor dem Landesgericht Wien begonnen hat. Einmal mehr ging es dabei auch um die Tonaufnahmen zu dem Film in der Rohfassung. Schon in den ersten Anschuldigungen der FPÖ nach dem Dreh in Wiener Neustadt war nicht klar, was da eigentlich gerufen wurde: „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“?
Den beiden Skins, die gerufen haben sollen, wurde nicht geglaubt, als sie beteuerten, nicht gerufen zu haben. Ed Moschitz sowieso nicht . Also wurde die Tonspur zu dem Filmmaterial als Beweismaterial herangezogen. Die FPÖ lieferte den Beweis, wie „situationselastisch“ sie agieren kann. Das eine Mal behauptete Strache, die Tonspur sei manipuliert worden sein, das andere Mal wollte er einen verdächtigen „Schnaufer“ festgestellt haben, der über die Worte „Sieg Heil“ gelegt worden sei.
Auch jetzt, im neuen Verfahren, ging es um das, was zwar nicht auf der Tonspur zu hören ist, aber irgendwo dahinter versteckt sein könnte:
Einmal mehr wurde am Donnerstag erörtert, ob die Tonspur manipuliert worden sein könnte, um ein allfälliges „Sieg Heil” zu tilgen. Moschitz kann mit dem Vorwurf „überhaupt nichts anfangen”. An der namentlichen Stelle der Tonaufnahme ist etwas zu hören, das im Laufe des Verfahrens unter anderem als „Anomalie”, als „Haucher”, als „atypisches Atemgeräusch” oder auch ein Geräusch „ähnlich einem Gähnen” typisiert wurde. Moschitz selbst hat keine Erklärung, „weil ich es selber nicht weiß”. Der „brillanteste” Tontechniker des ORF aber habe „ein deutliches Gähnen, so eine Art Verlegenheitsgähnen” vernommen. (derstandard.at, 21.1.16)
Der geladene Sachverständige wollte „keine eindeutigen Ergebnisse“ erkennen und konnte sich vorstellen, dass das Gähnen auch ein Haucher gewesen ist, der dabei entsteht, wenn sich jemand bei frostigen Temperaturen in die Hände haucht. Uns befällt angesichts dieser Interpretationen der Gutachter ein gewisses Gähnen. Strache wird da vermutlich schon wieder hellhörig werden …
Der Prozess wurde vertagt.