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Feldkirch: Neonazi als Messerstecher

Im Jän­ner 2014 sticht eine jun­ge Frau (20) in einer Bre­gen­zer Woh­nung drei­mal mit dem Mes­ser auf einen 49-Jäh­ri­­gen ein. Sie habe ihm eine Abrei­bung geben und den Penis abschnei­den wol­len, erklärt sie in der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me. Unter­stützt wur­de sie von ihrem Bekann­ten (19), der auf den Ober­schen­kel des Man­nes ein­ge­sto­chen und ihn dabei schwer […]

1. Jun 2015

Ange­klagt waren die bei­den wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung , aber vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch stand nur der neun­zehn­jäh­ri­ge Zweit­an­ge­klag­te. Die jun­ge Frau war – aus unge­klär­ten Grün­den – nicht zur Haupt­ver­hand­lung erschie­nen. Bei der Tat im Jän­ner 2014 war sie mit 2,8 Pro­mil­le schwer alko­ho­li­siert gewe­sen. Sie habe ihr Opfer mit dem Mes­ser kas­trie­ren wol­len, weil er sie zu Unrecht als Pro­sti­tu­ier­te bezeich­net habe, hat­te sie bei der Poli­zei zu Pro­to­koll gege­ben. Die Ankla­ge­schrift warf ihr und dem Zweit­an­ge­klag­ten vor, abwech­selnd auf den 49-Jähir­gen ein­ge­sto­chen zu haben.

Was genau sich damals im Jän­ner zwi­schen der jun­gen Frau und ihrem Opfer abge­spielt hat, wird in einer spä­te­ren Ver­hand­lung geklärt wer­den müs­sen. Fakt ist jeden­falls auch, dass die Ange­klag­te als Kind in einem Kin­der­dorf Opfer eines schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs gewe­sen ist, für den der Täter 2007 zu sechs Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wurde.

Der Zweit­an­ge­klag­te war jeden­falls zur Ver­hand­lung erschie­nen, wofür er auch trif­ti­ge Grün­de hat­te. Im Juli des Vor­jah­res war er näm­lich wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu einer Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten, davon vier unbe­dingt, ver­ur­teilt wor­den. Gemein­sam mit drei wei­te­ren Ange­klag­ten war er mit Hit­ler­gruß und Nazi­lie­dern der übels­ten Sor­te über den Dorn­bir­ner Markt­platz zum Bahn­hof gezogen.

Die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ beschrei­ben ihn in der dama­li­gen Haupt­ver­hand­lung so:

„„Für mich ist Hit­ler ein Mes­si­as, der Deutsch­land befreit hat“, gab der 19-jäh­ri­ge bis­lang Unbe­schol­te­ne bei der Poli­zei zu Pro­to­koll. Er erscheint in Sprin­ger­stie­feln, schwar­zer Kluft und einem Shirt mit ein­deu­ti­gem Auf­druck vor Gericht. Sein Kopf ist kahl gescho­ren. „Ich habe mich jetzt total von der rech­ten Sze­ne distan­ziert“, behaup­tet er vor den Geschworenen….
….Die Gerichts­ver­hand­lung schei­nen zumin­dest zwei der vier ziem­lich locker zu neh­men. Der jun­ge Mann in den Sprin­ger­stie­feln feixt, wäh­rend er auf sein Urteil war­tet, dass er vom Staat Geld für sei­ne Aktio­nen zuge­spro­chen bekommt. Ver­mut­lich ist er ent­täuscht, als er hören muss, wie er zu zwölf Mona­ten, vier dazu unbe­dingt, ver­ur­teilt wird.“
(Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 4.7.2014)

Im Herbst 2014 kam dann noch eine Haft­stra­fe von vier Mona­ten wegen Ein­bruchs­dieb­stahls dazu. Jetzt fass­te der vor­be­straf­te Zweit­an­ge­klag­te noch ein­mal vier Mona­te Zusatz­stra­fe wegen absicht­lich schwe­rer Kör­per­ver­let­zung aus. Außer­dem muss er ein Schmer­zens­geld von 1.700 Euro bezah­len und der Gebiets­kran­ken­kas­se 2.300 Euro für die Behand­lungs­kos­ten bezahlen.

(Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung 30.5.15)