Angeklagt waren die beiden wegen schwerer Körperverletzung , aber vor dem Landesgericht Feldkirch stand nur der neunzehnjährige Zweitangeklagte. Die junge Frau war aus ungeklärten Gründen nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Bei der Tat im Jänner 2014 war sie mit 2,8 Promille schwer alkoholisiert gewesen. Sie habe ihr Opfer mit dem Messer kastrieren wollen, weil er sie zu Unrecht als Prostituierte bezeichnet habe, hatte sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Die Anklageschrift warf ihr und dem Zweitangeklagten vor, abwechselnd auf den 49-Jähirgen eingestochen zu haben.
Was genau sich damals im Jänner zwischen der jungen Frau und ihrem Opfer abgespielt hat, wird in einer späteren Verhandlung geklärt werden müssen. Fakt ist jedenfalls auch, dass die Angeklagte als Kind in einem Kinderdorf Opfer eines schweren sexuellen Missbrauchs gewesen ist, für den der Täter 2007 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Der Zweitangeklagte war jedenfalls zur Verhandlung erschienen, wofür er auch triftige Gründe hatte. Im Juli des Vorjahres war er nämlich wegen NS-Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, davon vier unbedingt, verurteilt worden. Gemeinsam mit drei weiteren Angeklagten war er mit Hitlergruß und Naziliedern der übelsten Sorte über den Dornbirner Marktplatz zum Bahnhof gezogen.
Die „Vorarlberger Nachrichten“ beschrieben ihn in der damaligen Hauptverhandlung so:
„Für mich ist Hitler ein Messias, der Deutschland befreit hat“, gab der 19-jährige bislang Unbescholtene bei der Polizei zu Protokoll. Er erscheint in Springerstiefeln, schwarzer Kluft und einem Shirt mit eindeutigem Aufdruck vor Gericht. Sein Kopf ist kahl geschoren. „Ich habe mich jetzt total von der rechten Szene distanziert“, behauptet er vor den Geschworenen. (…)
Die Gerichtsverhandlung scheinen zumindest zwei der vier ziemlich locker zu nehmen. Der junge Mann in den Springerstiefeln feixt, während er auf sein Urteil wartet, dass er vom Staat Geld für seine Aktionen zugesprochen bekommt. Vermutlich ist er enttäuscht, als er hören muss, wie er zu zwölf Monaten, vier dazu unbedingt, verurteilt wird. (Vorarlberger Nachrichten, 4.7.14)
Im Herbst 2014 kam dann noch eine Haftstrafe von vier Monaten wegen Einbruchsdiebstahls dazu. Jetzt fasste der vorbestrafte Zweitangeklagte noch einmal vier Monate Zusatzstrafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung aus. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 1.700 Euro bezahlen und der Gebietskrankenkasse 2.300 Euro für die Behandlungskosten bezahlen.
(Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung 30.5.15)