Es waren viele Stellungnahmen, die die „Kleine Zeitung“ seit gestern früh auf ihrer Facebook-Seite zu der skandalösen Todesanzeige abgegeben hat. Dabei wurde auch ziemlich deutlich angesprochen, dass der Text der Todesanzeige den Verdacht der Wiederbetätigung rechtfertigt. Der Chefredakteur der „Kleinen”, Hubert Patterer verschweigt sich auch in der Printausgabe vom 31.5. nicht:
Liebe Leser: Nein, es war selbstverständlich nicht notwendig. Es war nicht nur nicht notwendig, es war ein fürchterlicher Fehler, die Parte mit den angesprochenen Nazi-Codierungen zum Satz zu geben. Sie hätte nicht erscheinen dürfen. Warum die internen Sicherungen versagten, werden wir klären und die Konsequenzen daraus ziehen. Dazu gehört auch, die Handhabung der Feuerwand zwischen Anzeigen und Redaktion zu überprüfen. Sie bedingt, dass wir alle Anzeigen, auch die Todesannoncen, auf unseren Schirmen nicht sehen. Was die Todesanzeigen betrifft, müssen wir dies hinterfragen und eine zweite Revisionsebene einziehen. Wir bitten konsterniert um Entschuldigung.
Ob die „Kleine Zeitung“ Anzeige wegen Wiederbetätigung erstatten wird, geht aus dem Text nicht hervor. Die Formulierung, dass die Parte „mit den angesprochenen Nazi-Codierungen“ so „nicht erscheinen“ hätte dürfen, macht allerdings klar, wie der Chefredakteur die Todesanzeige einschätzt. Wir werden jedenfalls Anzeige wegen des Verdachts der Wiederbetätigung erstatten.
Ein Nachtrag zum gestrigen Beitrag: Der Verstorbene Alois Pock war in der neonazistischen NDP des Norbert Burger als erster Kassier Mitglied der Parteiführung. Dort dürfte er dann die „Kameraden aus den Siebzigerjahren“, für die der Burschenschafter und ehemalige NDP-Aktivist Hermann Woger die Parte unterzeichnete, getroffen haben.
NDP-Veranstaltung mit Norbert Burger, 70er-Jahre, Quelle: bawekoll.wordpress.com