Vier junge Erwachsene im Alter zwischen 17 und 19 standen am Donnerstag wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht in Feldkirch. Ob es sich bei ihnen um AktivistInnen der „Nationalen Aktion Vorarlberg“ (NAV) handelt, können wir derzeit nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer losen Gruppe.
Auf der Facebook-Seite der NAV wurde im Juni erklärt, dass demnächst ein Gerichtsverfahren ins Haus stünde, was auch der Grund sei, warum man etwas leisertreten müsse. Die vier Angeklagten waren jedenfalls nicht sehr leise, als sie verhaftet wurden. „Es bräuchte wieder einen Hitler, dann wüsstet ihr Juden, was euch gehört“, wird die einzige weibliche Angeklagte (17) zitiert, als sie verhaftet wurde.
FB-Seite von der „Nationalen Aktion Vorarlberg” (NAV) bewirbt die Neonazis „Der III. Weg”
Über die sonstigen Umstände, die zur Verhaftung der Angeklagten geführt hatten, schweigen sich die bisherigen Presseberichte aus. Es kam laut ORF Vorarlberg zu Aktionen in Dornbirn und Kennelbach, „bei denen Handy-Fotos mit Hitlergruß entstanden und ausländerfeindliche Lieder auf offener Straße gesungen wurden“ (ORF Vorarlberg, 3.7.14). Einer der vier ist jedenfalls mit dem Spruch aufgefallen, wonach für ihn Hitler ein Messias ist, der das deutsche Volk befreit habe. Bei Hausdurchsuchungen wurden „einschlägige“ Fahnen und CDs sichergestellt.
Vor Gericht kam die übliche Masche: Die Aktionen wurden zwar zugegeben, aber man sei sehr betrunken gewesen. Mit einer nationalsozialistischen Gesinnung habe das alles nichts zu tun gehabt, die Gruppe hätte sich mittlerweile aufgelöst. Das trifft jedenfalls nicht für die NAV zu: Die gibt’s noch immer, und sie agiert auch immer offener neonazistisch. Neben Werbung für die deutsche Neonazi-Gruppe „Der Dritte Weg“ kann man bei der NAV auch T‑Shirts der griechischen Neonazis von der Goldenen Morgenröte erwerben.
Drei der vier Angeklagten sind schon wegen Einbrüchen, Diebstahl und Körperverletzungen vorbestraft – die Urteile (noch nicht rechtskräftig) fielen jedenfalls deutlich aus: Zwei erhielten zwölf Monate, davon vier unbedingt, einer sechs Monate bedingt und die junge Frau acht Monate auf Bewährung plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe.