Mit ‚gegensätzlichen Urteilen‘, so der „Standard“, endeten gestern, 21.10., die Verhetzungsprozesse in Korneuburg und Salzburg. In den beiden Verfahren standen junge Männer (25 bzw. 28) vor Gericht, weil sie sich auf Facebook für die Vernichtung von Juden bzw. von Bettlern nach NS-Vorbild ausgesprochen hatten.
„Bettler gehören in die berühmtesten Duschen der Welt in Mauthausen“, schrieb der 28-jährige Angeklagte in Salzburg, der selbst vor Jahren als bosnischer Flüchtling nach Österreich gekommen war, um dann dem Gericht zu erklären: “Ich bin nicht rechtsradikal. Es tut mir leid“. Er habe sich über einen Bettler am Salzburger Hautbahnhof geärgert, das sei der Grund für sein Facebook-Posting gewesen: „Aber ich weiß ja, wie das ist, wenn jemand zu dir sagt: Scheiß Ausländer“.
Der Verteidiger, für den das Verhalten seines Mandanten „gänzlich unverständlich“ ist, versucht es mit einer naheliegenden Strategie: der Angeklagte habe sich bei dem Posting nichts gedacht und sich womöglich von der Medienberichterstattung über Bettler in Salzburg dazu verleiten lassen.
Der Richter fand, dass “in Zeiten wie diesen, wo Andersdenkende verhetzt und verfolgt werden“, eine Diversion nicht ins Auge gefasst werden konnte und verurteilte den Angeklagten aus generalpräventiven Gründen zu drei Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Gaskammer in Mauthausen (LP mAn, Creative Commons Attribution 3.0 Unported license)
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In Korneuburg legte die Richterin für den Angeklagten (25) dagegen eine Diversion fest. Innerhalb von sechs Monaten muss K. insgesamt 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er hatte im Juli auf der Facebook-Seite von Außenminister Kurz gepostet:
„Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!”
Der Angeklagte Ali K., der als türkischstämmig bezeichnet wird, erklärt, dass er „im Prinzip“ bereue und das Posting „unter Frust geschrieben“ habe. Dann aber kommt noch ein Satz, der zumindest zweideutig ist: „Ich habe nicht gemeint, dass die Juden komplett ausradiert werden sollen, sondern dass sie aus Gaza abziehen“.
Um diesen Satz noch etwas genauer zu erörtern, dafür blieb keine Zeit mehr, denn nach rund zehn Minuten ist der Prozess vorbei!
Im Kommentar „Haft hilft nicht gegen Hass“ setzt sich Michael Möseneder mit der unterschiedlichen Bewertung der beiden Hass-Postings auseinander und plädiert für die Diversion. Dagegen wäre in den beiden und ähnlichen, aber sicher nicht allen Fällen, nichts einzuwenden. Dort, wo es sich um Einzelfälle handelt, wo nicht alltäglich, quasi professionell gehetzt wird, ist eine Diversion vermutlich sinnvoller als eine (bedingte) Haftstrafe.
Aber der Stellenwert, den die Gesellschaft und die Justiz der Verhetzung, der Ächtung von Hass und Hetze, beimessen, ist auch an der Dauer eines Verfahrens, an der Intensität der vorhergehenden Ermittlungen sowie der Erörterung vor Gericht ablesbar. Und da sind rund 10 Minuten für ein Strafverfahren wegen Verhetzung selbst bei angeblich klarer Sachlage eindeutig zu wenig!
Von den 8 Anzeigen wegen Verhetzung auf der FB-Seite von Minister Kurz sind damit drei „abgearbeitet“: eine durch Diversion, zwei durch Einstellung der Verfahren.
Am Salzburger Landesgericht gibt es auch in den nächsten Tagen Verfahren wegen Verhetzung. Am Freitag geht es um ein FB- Posting, in dem ebenfalls zum Nahost-Konflikt gehetzt wurde: “Hitler hat leider nicht alle Juden umgebracht“, und am 13. November wird gegen einen anderen Österreicher ebenfalls wegen antisemitischer Sprüche auf Facebook verhandelt.