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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg/Wien: Widersprüchliches bei den Verhetzungsverfahren

Mit „gegen­sätz­li­chen Urtei­len”, so der „Stan­dard“ (21.10.14), ende­ten die Ver­het­zungs­pro­zes­se in Kor­neu­burg und Salz­burg. In den bei­den Ver­fah­ren stan­den jun­ge Män­ner (25 bzw. 28) vor Gericht, weil sie sich auf Face­book für die Ver­nich­tung von Juden bzw. von Bett­lern nach NS-Vor­bild aus­ge­spro­chen hatten.

22. Okt. 2014

„Bett­ler gehö­ren in die berühm­tes­ten Duschen der Welt in Maut­hau­sen“, schrieb der 28-jäh­ri­ge Ange­klag­te in Salz­burg, der selbst vor Jah­ren als bos­ni­scher Flücht­ling nach Öster­reich gekom­men war, um dann dem Gericht zu erklä­ren: „Ich bin nicht rechts­ra­di­kal. Es tut mir leid.” Er habe sich über einen Bett­ler am Salz­bur­ger Haut­bahn­hof geär­gert, das sei der Grund für sein Face­book-Pos­ting gewe­sen: „Aber ich weiß ja, wie das ist, wenn jemand zu dir sagt: Scheiß Ausländer.“

Der Ver­tei­di­ger, für den das Ver­hal­ten sei­nes Man­dan­ten „gänz­lich unver­ständ­lich“ ist, ver­such­te es mit einer nahe­lie­gen­den Stra­te­gie: Der Ange­klag­te habe sich bei dem Pos­ting nichts gedacht und sich womög­lich von der Medi­en­be­richt­erstat­tung über Bett­ler in Salz­burg dazu ver­lei­ten las­sen. Der Rich­ter fand, dass „in Zei­ten wie die­sen, wo Anders­den­ken­de ver­hetzt und ver­folgt wer­den”, eine Diver­si­on nicht ins Auge gefasst wer­den konn­te und ver­ur­teil­te den Ange­klag­ten aus gene­ral­prä­ven­ti­ven Grün­den zu drei Mona­ten beding­ter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

In Kor­neu­burg leg­te die Rich­te­rin für den Ange­klag­ten (25) dage­gen eine Diver­si­on fest. Inner­halb von sechs Mona­ten muss K. ins­ge­samt 100 Stun­den gemein­nüt­zi­ge Arbeit leis­ten. Er hat­te im Juli auf der Face­book-Sei­te von Sebas­ti­an Kurz gepos­tet: „Frie­de exis­tiert erst dann wenn die juden kom­plett ver­schwin­den!! 1950 hat­ten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Paläs­ti­na und ermor­den dort men­schen um mehr flä­che zu krie­gen!! Hit­ler hat ein­deu­tig zu wenig gemacht!!”

Der tür­kisch­stäm­mi­ge Ange­klag­te Ali K. erklär­te, dass er „im Prin­zip“ bereue und das Pos­ting „unter Frust geschrie­ben“ habe. „Ich habe nicht gemeint, dass die Juden kom­plett aus­ra­diert wer­den sol­len, son­dern dass sie aus Gaza abzie­hen.“ Um die­se Aus­sa­ge etwas genau­er zu erör­tern, dafür blieb kei­ne Zeit, denn nach nur rund zehn Minu­ten war der Pro­zess vorbei.

Im Kom­men­tar „Haft hilft nicht gegen Hass“ setzt sich Micha­el Möse­ne­der mit der unter­schied­li­chen Bewer­tung der bei­den Hass-Pos­tings aus­ein­an­der und plä­diert für die Diver­si­on. Dage­gen wäre in den bei­den und ähn­li­chen, aber sicher nicht allen Fäl­len, nichts ein­zu­wen­den. Dort, wo es sich um Ein­zel­fäl­le han­delt, wo nicht all­täg­lich, qua­si pro­fes­sio­nell gehetzt wird, ist eine Diver­si­on ver­mut­lich sinn­vol­ler als eine (beding­te) Haftstrafe.

Aber der Stel­len­wert, den die Gesell­schaft und die Jus­tiz der Ver­het­zung, der Äch­tung von Hass und Het­ze, bei­mes­sen, ist auch an der Dau­er eines Ver­fah­rens, an der Inten­si­tät der vor­her­ge­hen­den Ermitt­lun­gen sowie der Erör­te­rung vor Gericht ables­bar. Und da sind rund zehn Minu­ten für ein Straf­ver­fah­ren wegen Ver­het­zung selbst bei angeb­lich kla­rer Sach­la­ge ein­deu­tig zu wenig.

Von den acht Anzei­gen wegen Ver­het­zung auf der FB-Sei­te von Kurz sind damit drei „abge­ar­bei­tet“: eine durch Diver­si­on, zwei durch Ein­stel­lung der Verfahren.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Salzburg | Verhetzung | Wien

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