Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 4 Minuten

Die Alpen-Donau-Neonazis (Teil 1): Die Schneckenpost vom Verfassungsschutz

Am Umgang mit den Mel­dun­gen bei der Mel­de­stel­le NS-Wie­der­be­tä­ti­gung lässt sich gut erken­nen, wie die zustän­di­gen Behör­den mit Wie­der­be­tä­ti­gung, aber auch mit den Mel­den­den umge­hen. Dar­an ändert sich auch dadurch nichts, dass das Innen­mi­nis­te­ri­um in Zukunft Namen von Mel­den­den nur mehr auf aus­drück­li­chen Wunsch an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­ben will.

6. Aug. 2014

Mit­te Jän­ner 2014 geht auf Face­book die Fan-Sei­te „alpen-donau.info“ online. Ihr erklär­tes Ziel: „Infor­ma­tio­nen über die poli­ti­schen Gefan­ge­nen Gott­fried Küs­sel, Felix B. und Wil­helm Chris­ti­an A.“ zu lie­fern. Tat­säch­lich geht es kaum um Infos zu den drei ver­ur­teil­ten Neo­na­zis; die FB-Fan-Sei­te fun­giert als Teaser für die Web­sei­te „alpen-donau.info“, die aber erst Mit­te Febru­ar online geht.

Die­se bei­den Daten sind des­halb bemer­kens­wert, weil im jetzt auf alpen-donau.info ver­öf­fent­lich­ten „Anfalls­be­richt“ des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz (BVT) zwei Mails an die NS-Mel­de­stel­le in den knap­pen Text hin­ein­ko­piert wur­den, die sich nicht auf die Web­site, son­dern auf die FB-Fan­sei­te bezie­hen. Mög­li­cher­wei­se ent­hält der „Anfalls­be­richt“ des BVT noch viel mehr und bes­se­re Infor­ma­tio­nen zu alpen-donau.info als die im gekürz­ten Fak­si­mi­le, aber wahr­schein­lich ist es nicht.

Ein „Anfalls­be­richt“ ist defi­niert über die Straf­pro­zess­ord­nung (StPO): Er wird erstellt, wenn und sobald die Behör­de vom Ver­dacht eines schwer wie­gen­den Ver­bre­chens oder einer sons­ti­gen Straf­tat von beson­de­rem öffent­li­chen Inter­es­se Kennt­nis erlangt. Wich­tig ist das Wort „sobald“: Die bei­den ver­öf­fent­lich­ten Mel­dun­gen wur­den am 21.1. bzw. am 14.2.2014 gemacht. Anzu­neh­men, dass auch die ande­ren Mel­dun­gen kurz nach dem Start der FB-Fan-Sei­te bzw. der Web­site bei der Mel­de­stel­le ein­tru­del­ten. Dort hat­te man es aber offen­sicht­lich nicht eilig. Der, soweit beur­teil­bar, äußerst knapp gehal­te­ne Anfalls­be­richt des BVT wur­de erst am 24. März 2014 erstellt.

Es kommt aber noch bes­ser: Als Ein­gangs­da­tum bei der Staats­an­walt­schaft Wien wird der 8. Mai 2014 ange­ge­ben. Dem­nach sind zwi­schen Erstel­lung des Anfalls­be­richts und sei­nem Ein­tref­fen bei der Staats­an­walt­schaft wei­te­re sechs Wochen ver­gan­gen. Ein mehr als deut­li­cher Hin­weis, wie ernst und wich­tig man im Bereich des BVT Mel­dun­gen zum Ver­bots­ge­setz nimmt.

In den Berich­ten der letz­ten Tage war des öfte­ren zu lesen, dass es sich bei Mel­dun­gen an die Mel­de­stel­le NS-Wie­der­be­tä­ti­gung for­mell um Anzei­gen hand­le und daher die Anzei­ger auch nicht damit rech­nen dürf­ten, im Akt anonym zu blei­ben. Das ist unse­rer Ansicht nach falsch. Auch wenn es kei­ne kla­re Defi­ni­ti­on gibt, wel­che Merk­ma­le eine Anzei­ge ent­hal­ten müss­te – eine Fra­ge an die Mel­de­stel­le „kön­nen Sie mir bit­te erklä­ren, war­um eine ver­bo­te­ne Inter­net-Gemein­schaft eine Face­book-Sei­te haben darf?“ bleibt eine Fra­ge und stellt kei­ne Anzei­ge dar, auch wenn davon aus­zu­ge­hen ist, dass die Mel­de­stel­le an den Fra­ge­stel­ler kei­ne Ant­wort gege­ben hat. Auch das BVT spricht in sei­nem Anfalls­be­richt die ein­ge­gan­ge­nen Mel­dun­gen nicht als Anzei­gen, son­dern als „Hin­wei­se“ an. Das hat auch sei­ne Rich­tig­keit, denn die Behör­de ist von sich aus ver­pflich­tet, Anzei­ge zu erstat­ten, wenn und sobald sie Kennt­nis vom Ver­dacht einer Straf­tat erhält.

Was jetzt im Kon­kre­ten „alpen-donau.info“ und die Face­book-Fan­sei­te betrifft, lässt sich fest­hal­ten: Das BVT erhält ziem­lich rasch Kennt­nis vom Neu­start, unter­nimmt aber meh­re­re Wochen lang nichts. Am 24. März wird ein ver­mut­lich dür­rer Anfalls­be­richt erstellt, der sechs Wochen spä­ter bei der Staats­an­walt­schaft ein­trifft. Als „Hin­weis” auf die mög­li­che NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wer­den die zwei Mails mit allen per­sön­li­chen Daten in den Bericht kopiert. Zumin­dest in dem von alpen-donau.info wie­der­ge­ge­be­nen Teil des Anfalls­be­richts ist weder einen Hin­weis zu fin­den, dass dem BVT selbst die Exis­tenz der bei­den Sei­ten auf­ge­fal­len wäre, noch dar­auf, ob das BVT auch Wie­der­be­tä­ti­gung vermutet.

Das BVT ent­hält sich (jeden­falls im ver­öf­fent­lich­ten Teil) jeg­li­cher Stel­lung­nah­me und schiebt den Ball an die Staats­an­walt­schaft hin­über: Die soll ent­schei­den, ob ermit­telt wird. Das hat auch sei­ne Rich­tig­keit, zeigt aber im Kon­kre­ten nur, wie über­flüs­sig eigent­lich die­ser Ver­fas­sungs­schutz ist: Er trägt nichts zum Sach­ver­halt bei, lässt sich Mona­te Zeit, bis er der Staats­an­walt­schaft in einem Anfalls­be­richt mit­teilt, dass es vor Mona­ten etli­che Hin­wei­se auf Wie­der­be­tä­ti­gung gege­ben hat und gibt auch noch die Namen der Mel­den­den weiter.

Totalreform der Meldestelle!

Nach der Pres­se­mit­tei­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums vom 6. August 2014 scheint auch klar, dass das BVT bis­her alle per­sön­li­chen Daten von allen Mel­den­den an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­ge­ben hat („Die Wie­der­be­tä­ti­gungs-Mel­de­stel­le des Innen­mi­nis­te­ri­ums wird künf­tig Per­so­nen­da­ten nicht mehr auto­ma­tisch an die Staats­an­walt­schaft über­mit­teln, son­dern nur mehr auf deren aus­drück­li­chen Wunsch.“)

Das ist – unab­hän­gig davon, ob und wie Richard Pfingstl, der Betrei­ber von alpen-donau-info, Kennt­nis von die­sen Daten erhal­ten hat – auch für die Zukunft inakzeptabel.

Nach der skan­da­lö­sen Behand­lung der Mel­dun­gen in Bezug auf alpen-donau.info ist nur fol­gen­des denkbar :

  • eine Klar­stel­lung, dass Mel­dun­gen an die NS-Mel­de­stel­le als ver­trau­li­che Hin­wei­se behan­delt wer­den und nicht als Anzeigen.
  • eine Ver­pflich­tung zur Infor­ma­ti­on: die Mel­den­den wer­den infor­miert, was mit ihrem Hin­weis pas­siert ist ( Anzei­ge durch die Behör­de ja/nein/ wann — samt kur­zer Begründung).
  • Die Nen­nung einer mel­den­den Per­son an die Staats­an­walt­schaft ist nur dann zuläs­sig, wenn die betref­fen­de Per­son auf Nach­fra­ge aus­drück­lich ihre Zustim­mung erklärt.

➡️ Die Alpen-Donau-Neo­na­zis (Teil 2): Pfingstl pro­vo­ziert weiter

 

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Alpen Donau Info | Anzeige | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Wiederbetätigung | Wien

Beitrags-Navigation

« Staatsaffäre NSU-Terror
Martin Graf ein Justizopfer? »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter