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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ried (OÖ): Hakenkreuz –Tätowierer verurteilt

Die Bade­sai­son ist nicht güns­tig für Neo­na­zis. Die­se Erfah­rung muss­te – nach eini­gen ande­ren — auch ein Inn­viert­ler Neo­na­zi machen. Als er mit sei­nem Waden-Tat­too, dem NS-Reichs­ad­ler samt Haken­kreuz, bei einem öffent­li­chen Bade­see her­um­stol­zier­te, wur­de er ange­zeigt. Außer­dem gab’s da noch etwas.

12. März 2013

Die ver­un­stal­te­te Wade war aber nicht der ein­zi­ge Grund, war­um er sich in der Vor­wo­che vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und ver­such­ter Kör­per­ver­let­zung ver­ant­wor­ten muss­te. Er hat­te auch einem Bekann­ten ein Tat­too mit Nazi-Sym­bo­len gesto­chen und dafür Geld kas­siert. Die Mut­ter des ein­schlä­gig Täto­wier­ten zeig­te den Täto­wie­rer bei der Gewer­be­be­hör­de an, wor­auf der von der Behör­de eine Ver­wal­tungs­stra­fe von 250 Euro erhielt, weil er kei­nen Gewer­be­schein hatte.

Da stellt sich die Fra­ge, ob bei Nazi-Tat­toos eine Gewer­be­be­rech­ti­gung hel­fen wür­de? Natür­lich nicht! Ob die Behör­de das Nazi-Tat­too an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­mel­det und damit die Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ins Rol­len gebracht hat, geht aus den Berich­ten nicht hervor.

Die Ver­wal­tungs­stra­fe von 250 Euro hat den Täto­wie­rer so in Rage ver­setzt, dass er dem Täto­wier­ten mit dem „Umha­cken“ droh­te, wenn er sei­ne Aus­sa­ge nicht ände­re. Außer­dem soll er als „Wie­der­gut­ma­chung“ 1650 Euro ver­langt und dem Opfer eine Kopf­nuss ver­passt haben.

Das Urteil, sechs Mona­te beding­ter Haft, ist dafür sehr mild aus­ge­fal­len. Aus einem frü­he­ren Ver­fah­ren kom­men zwar noch 15 Mona­te Haft dazu, die aller­dings auch bedingt blei­ben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

➡️ derstandard.at (6.3.13): Wie­der­be­tä­ti­gung: Sechs Mona­te bedingt für Tätowierer
➡️ nachrichten.at (6.3.13): Sechs Mona­te bedingt für Hakenkreuz-Tätowierung

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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