Ried (OÖ): Hakenkreuz –Tätowierer verurteilt

Die Bade­sai­son ist nicht gün­stig für Neon­azis. Diese Erfahrung musste – nach eini­gen anderen — auch ein Innviertler Neon­azi machen. Als er mit seinem Waden-Tat­too, dem NS-Reich­sadler samt Hak­enkreuz, bei einem öffentlichen Bade­see herum­stolzierte, wurde er angezeigt. Außer­dem gab’s da noch etwas.

Wenn wir uns nicht gravierend täuschen, haben wir sog­ar ein passendes Foto von der Wade des 20-jähri­gen Innviertlers parat. Die verun­stal­tete Wade war aber nicht der einzige Grund, warum er sich in der Vor­woche vor dem Lan­des­gericht Ried im Innkreis wegen Wieder­betä­ti­gung und ver­suchter Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten musste.

Er hat­te auch einem Bekan­nten ein Tat­too mit Nazi-Sym­bol­en gestochen und dafür Geld kassiert. Die Mut­ter des ein­schlägig Tätowierten zeigte den Tätowier­er bei der Gewer­be­be­hörde an, worauf der von der Behörde eine Ver­wal­tungsstrafe von 250 Euro erhielt, weil er keinen Gewerbeschein hatte.

Da stellt sich natür­lich die Frage, ob bei Nazi-Tat­toos eine Gewer­be­berech­ti­gung helfen würde? Natür­lich nicht! Ob die Behörde das Nazi-Tat­too an die Staat­san­waltschaft weit­ergemeldet und damit die Anklage wegen NS-Wieder­betä­ti­gung ins Rollen gebracht hat, geht aus den Bericht­en nicht hervor.

Die Ver­wal­tungsstrafe von 250 Euro hat jeden­falls den Tätowier­er so in Rage ver­set­zt, dass er dem Tätowierten mit dem „Umhack­en“ dro­hte, wenn er nicht seine Aus­sage ändere. Außer­dem soll er als „Wiedergut­machung“ 1650 Euro ver­langt und dem Opfer eine Kopfnuss ver­passt haben.

Das Urteil, sechs Monate bed­ingte Haft, ist dafür eigentlich sehr mild aus­ge­fall­en. Aus einem früheren Ver­fahren kom­men zwar noch 15 Monate Haft dazu, die allerd­ings auch bed­ingt bleiben. Das Urteil ist bere­its rechtskräftig.

derstandard.at — Wieder­betä­ti­gung: Sechs Monate bed­ingt für Tätowierer
nachrichten.at — Sechs Monate bed­ingt für Hakenkreuz-Tätowierung