Wenn wir uns nicht gravierend täuschen, haben wir sogar ein passendes Foto von der Wade des 20-jährigen Innviertlers parat. Die verunstaltete Wade war aber nicht der einzige Grund, warum er sich in der Vorwoche vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wegen Wiederbetätigung und versuchter Körperverletzung verantworten musste.
Er hatte auch einem Bekannten ein Tattoo mit Nazi-Symbolen gestochen und dafür Geld kassiert. Die Mutter des einschlägig Tätowierten zeigte den Tätowierer bei der Gewerbebehörde an, worauf der von der Behörde eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro erhielt, weil er keinen Gewerbeschein hatte.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob bei Nazi-Tattoos eine Gewerbeberechtigung helfen würde? Natürlich nicht! Ob die Behörde das Nazi-Tattoo an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet und damit die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung ins Rollen gebracht hat, geht aus den Berichten nicht hervor.
Die Verwaltungsstrafe von 250 Euro hat jedenfalls den Tätowierer so in Rage versetzt, dass er dem Tätowierten mit dem „Umhacken“ drohte, wenn er nicht seine Aussage ändere. Außerdem soll er als „Wiedergutmachung“ 1650 Euro verlangt und dem Opfer eine Kopfnuss verpasst haben.
Das Urteil, sechs Monate bedingte Haft, ist dafür eigentlich sehr mild ausgefallen. Aus einem früheren Verfahren kommen zwar noch 15 Monate Haft dazu, die allerdings auch bedingt bleiben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
⇒ derstandard.at — Wiederbetätigung: Sechs Monate bedingt für Tätowierer
⇒ nachrichten.at — Sechs Monate bedingt für Hakenkreuz-Tätowierung