Politik gegen die Menschen VIII: FPÖ-Volkssport: rassistische Hassmails als Basis politischer Arbeit

Ver­het­zung ist ein zen­traler Bestandteil der FPÖ-Poli­tik. Dabei wer­den völ­lig haarsträubende, falsche Behaup­tun­gen aufgestellt und in der Folge Kon­se­quen­zen gefordert, um die behaupteten Missstände abzustellen. Ins­beson­dere zu Beginn von Wahlkämpfen tauchen in Öster­re­ich Massen­mails auf, in denen ange­bliche Missstände und Miss­brauch von Sozialleis­tun­gen durch Aus­län­derIn­nen behauptet wer­den. Die Behaup­tun­gen sind oft der­art abstrus, dass eine Reak­tion darauf nicht so ein­fach ist: Ver­gle­ich­srech­nun­gen, wonach Asyl­wer­berIn­nen höhere Unter­stützung bekä­men als öster­re­ichis­che Min­dest­sicherungs­bezieherIn­nen, bei denen neben völ­lig falschen Zahlen gle­ich auch noch eine fün­fköp­fige Fam­i­lie von Asyl­wer­berIn­nen mit einem einzi­gen Min­dest­sicherungs­bezieher ver­glichen wird; behauptete hun­dert­tausende RumänIn­nen, die in Öster­re­ich eine Min­dest­pen­sion erhal­ten (es sind genau 17 in Wahrheit) und ähn­lich­er Unsinn mehr …

Den Vogel abgeschossen hat die FPÖ mit ein­er par­la­men­tarischen Anfrage des Abge­ord­neten Vil­im­sky. Der seit einem Taserselb­stver­such möglicher­weise intellek­tuell beein­trächtigte Abge­ord­nete wollte mit der Anfrage 7466/J vom Sozialmin­is­ter doch tat­säch­lich wis­sen, ob es Fälle gäbe, in denen „sich Vater und Sohn nominell von ihren Frauen schei­den lassen und der Vater eine Ehe auf dem Papi­er mit der jun­gen Exfrau seines Sohnes einge­ht, damit im Falle seines Ablebens die Fam­i­lie noch lange eine öster­re­ichis­che Rente beziehen kann.“

Sel­biges war näm­lich zu Beginn des Jahres 2011 in zirkulieren­den Has­s­mails behauptet wor­den. Die in klas­sisch schlechtem FPÖ-Deutsch gehal­tene Begrün­dung hat es in sich und über­schre­it­et möglicher­weise die Gren­ze zur Verhetzung:

In let­zter Zeit häufen sich die Beschw­er­den von Bürg­ern, dass zum Beispiel ältere Türken, die in Öster­re­ich eine Pen­sion beziehen, nur am Papi­er eine Ehe einge­hen, damit nach deren Tod die „arme trauernde“ Witwe mit ein­er lebenslan­gen Witwen­pen­sion ver­sorgt ist. Diese Meth­ode des Aus­nutzens unseres öster­re­ichis­chen Sozial­sys­tems soll sich in der Türkei inzwis­chen zu ein­er Art Volkss­port entwick­elt haben.

Nun, Herr Vil­im­sky ist möglicher­weise des Lesens nicht mächtig, andern­falls hätte er ein­fach im All­ge­meinen Sozialver­sicherungs­ge­setz (ASVG) nach­se­hen kön­nen und wäre schnell dahin­ter gekom­men, dass ein der­ar­tiges Vorge­hen nicht zu ein­er Witwen­pen­sion führen kann. § 258 ASVG legt näm­lich fest, dass eine Witwen­pen­sion – etwas vere­in­facht for­muliert – über­haupt nur dann in Frage kommt, wenn entwed­er ein gemein­sames Kind aus der Ehe her­vorge­gan­gen ist oder die Ehe auch noch – vom Alter­sun­ter­schied abhängig – zumin­d­est eine bes­timmte Zeit aufrecht war. Bei einem Alter­sun­ter­schied von 25 Jahren liegt diese Unter­gren­ze bei zehn Jahren gemein­samer Ehe. Im Übri­gen muss die Witwe zum Todeszeit­punkt zumin­d­est 35 Jahre alt sein (außer es gibt gemein­same Kinder). Kurz: Der von Vil­im­sky geschilderte Fall ist denkunmöglich.

Gut möglich ist jedoch, dass Herr Vil­im­sky nicht die intellek­tuelle Kapaz­ität hat, um der­ar­tig bösar­tig-ver­het­zende Hoax zu erken­nen. Die absurde Anfrage haben aber auch noch vier andere Abge­ord­nete unter­schrieben. Es gibt offen­sichtlich keinen ras­sis­tis­chen Blödsinn, der unsin­nig genug wäre, dass die FPÖ davon die Fin­ger ließe.

Anfrage­beant­wor­tung des Sozialmin­is­ters als pdf.


Aus der Serie: FPÖ: Poli­tik gegen Menschen