NVP: Anklage fertig

Die Jus­tiz kommt auf Touren: Die Anklage gegen Robert Fall­er und Stephan Ruprechts­berg­er ist den bei­den Beschuldigten zugestellt wor­den. Unter­halt­sam ist das, was die NVP darüber schreibt.

Im Zusam­men­hang mit der geplanten Kan­di­datur der Nationalen Volkspartei (NVP) für die Land­tagswahlen in Oberöster­re­ich 2009, die in erster Lin­ie an der fehlen­den Unter­stützung durch das „eigene Volk“ gescheit­ert ist (die NVP hat nur für den Wahlkreis Linz die Unter­stützung­sun­ter­schriften geschafft) und erst in zweit­er Lin­ie an der Entschei­dung der Lan­deswahlbe­hörde, die Kan­di­datur der NVP nicht zuzu­lassen, hat­te die Lan­deswahlbe­hörde gegen die bei­den Kan­di­dat­en der NVP, Stephan Ruprechts­berg­er (der durfte sich Bun­dess­chrift­führer nen­nen) und Robert Fall­er (der war Gen­er­alsekretär) auch Anzeige nach dem NS-Ver­bots­ge­setz erstat­tet. Jet­zt wurde aus der Anzeige endlich eine Anklage der Staatsanwaltschaft.

Warum hat das so lange gedauert? Immer­hin sind geschla­gene zwei Jahre seit der Anzeige ver­gan­gen. Einen mehr als deut­lichen Hin­weis, wo der Hund begraben ist, liefert die „Stel­lung­nahme“ des Gutachters, der von der oö. Lan­deswahlbe­hörde beige­zo­gen wurde. Diese Stel­lung­nahme aus dem Jahr 2009 von Univ-Prof. Dr. Andreas Janko ist ins­ge­samt ein lesenswertes Doku­ment und eine ver­nich­t­ende Beurteilung der Arbeit des Ver­fas­sungss­chutzes: „Die Lan­deswahlbe­hörde war bei dieser Umfeld­prü­fung zunächst mit dem Umstand kon­fron­tiert, dass von den zur Überwachung von Ver­stößen gegen das Ver­bots­ge­setz primär zuständi­gen Stellen, vor allem auch seit­ens des Lan­desamtes für Ver­fas­sungss­chutz und Ter­ror­is­mus­bekämp­fung, nur wenig brauch­bare Infor­ma­tio­nen über dies­bezügliche Aktiv­itäten der NVP über­mit­telt wur­den“, heißt es da sehr deut­lich. Die Her­vorhe­bung stammt nicht von uns, son­dern ist aus dem Dokument.

Weil der Ver­fas­sungss­chutz nichts liefern kon­nte oder wollte, ist die Behörde selb­st auf die Suche gegan­gen und ist dabei auf das Parteipro­gramm der NVP, das aus Schu­lung­sun­ter­la­gen der SS zusam­menge­flickt wurde, gestoßen. Das war’s dann auch für die NVP. Gutachter Dr. Janko hat­te für den Ver­fas­sungss­chutz auch noch einen abschließen­den Tipp parat: „Vor diesem Hin­ter­grund wäre ein besser­er Infor­ma­tions­fluss seit­ens der Sicher­heits­be­hör­den, in deren Auf­gaben­bere­ich die Observierung extrem­istis­ch­er Grup­pierun­gen gehört und die daher über entsprechende Unter­la­gen ver­fü­gen müssten, zweifel­los hil­fre­ich gewesen.“

Gut, diese Vorgeschichte für die Entschei­dung der Lan­deswahlbe­hörde wäre jet­zt aufgek­lärt. Was aber, wenn der Ver­fas­sungss­chutz auch nach der Anzeige der bei­den NVP-Funk­tionäre etwas getrödelt hat? Jeden­falls liegt jet­zt die Anklage der Staat­san­waltschaft vor und die NVP reagiert darauf gekon­nt: „Der Staat­san­walt fol­gt damit der Forderung der Nationalen Volkspartei, aber auch viel­er link­er Grup­pen endlich eine Entschei­dung zu tre­f­fen, ob alle Anklagepunk­te sofort fall­en gelassen wer­den oder ob zumin­d­est wegen eini­gen Punk­ten ein Ver­fahren angestrengt wird.“

Ganz so traut die NVP ihrem eige­nen Mut aber nicht. In der Über­schrift spricht sie – noch in Frage­form – vom zweit­en „Patri­oten­prozess” und spielt damit auf das Ver­fahren gegen die Aktivis­ten des Bun­des freier Jugend (BfJ) an. Zunächst ein­mal will die NVP über­legen und weit­ere Schritte (Ein­spruch gegen die Anklageschrift usw.) berat­en. Auch die Öffentlichkeit will sie informieren.

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