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NVP: Anklage fertig

Die Jus­tiz kommt auf Tou­ren: Die Ankla­ge gegen Robert Fal­ler und Ste­phan Rup­rechts­ber­ger ist den bei­den Beschul­dig­ten zuge­stellt wor­den. Unter­halt­sam ist das, was die NVP dar­über schreibt. Im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Kan­di­da­tur der Natio­na­len Volks­par­tei (NVP) für die Land­tags­wah­len in Ober­ös­ter­reich 2009, die in ers­ter Linie an der feh­len­den Unter­stüt­zung durch das „eige­ne Volk“ […]

24. Aug 2011

Im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Kan­di­da­tur der Natio­na­len Volks­par­tei (NVP) für die Land­tags­wah­len in Ober­ös­ter­reich 2009, die in ers­ter Linie an der feh­len­den Unter­stüt­zung durch das „eige­ne Volk“ geschei­tert ist (die NVP hat nur für den Wahl­kreis Linz die Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten geschafft) und erst in zwei­ter Linie an der Ent­schei­dung der Lan­des­wahl­be­hör­de, die Kan­di­da­tur der NVP nicht zuzu­las­sen, hat­te die Lan­des­wahl­be­hör­de gegen die bei­den Kan­di­da­ten der NVP, Ste­phan Rup­rechts­ber­ger (der durf­te sich Bun­des­schrift­füh­rer nen­nen) und Robert Fal­ler (der war Gene­ral­se­kre­tär) auch Anzei­ge nach dem NS-Ver­bots­ge­setz erstat­tet. Jetzt wur­de aus der Anzei­ge end­lich eine Ankla­ge der Staatsanwaltschaft.

War­um hat das so lan­ge gedau­ert? Immer­hin sind geschla­ge­ne zwei Jah­re seit der Anzei­ge ver­gan­gen. Einen mehr als deut­li­chen Hin­weis, wo der Hund begra­ben ist, lie­fert die „Stel­lung­nah­me“ des Gut­ach­ters, der von der oö. Lan­des­wahl­be­hör­de bei­gezo­gen wur­de. Die­se Stel­lung­nah­me aus dem Jahr 2009 von Univ-Prof. Dr. Andre­as Jan­ko ist ins­ge­samt ein lesens­wer­tes Doku­ment und eine ver­nich­ten­de Beur­tei­lung der Arbeit des Ver­fas­sungs­schut­zes: „Die Lan­des­wahl­be­hör­de war bei die­ser Umfeld­prü­fung zunächst mit dem Umstand kon­fron­tiert, dass von den zur Über­wa­chung von Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz pri­mär zustän­di­gen Stel­len, vor allem auch sei­tens des Lan­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung, nur wenig brauch­ba­re Infor­ma­tio­nen über dies­be­züg­li­che Akti­vi­tä­ten der NVP über­mit­telt wur­den“, heißt es da sehr deut­lich. Die Her­vor­he­bung stammt nicht von uns, son­dern ist aus dem Dokument.

Weil der Ver­fas­sungs­schutz nichts lie­fern konn­te oder woll­te, ist die Behör­de selbst auf die Suche gegan­gen und ist dabei auf das Par­tei­pro­gramm der NVP, das aus Schu­lungs­un­ter­la­gen der SS zusam­men­ge­flickt wur­de, gesto­ßen. Das war’s dann auch für die NVP. Gut­ach­ter Dr. Jan­ko hat­te für den Ver­fas­sungs­schutz auch noch einen abschlie­ßen­den Tipp parat: „Vor die­sem Hin­ter­grund wäre ein bes­se­rer Infor­ma­ti­ons­fluss sei­tens der Sicher­heits­be­hör­den, in deren Auf­ga­ben­be­reich die Obser­vie­rung extre­mis­ti­scher Grup­pie­run­gen gehört und die daher über ent­spre­chen­de Unter­la­gen ver­fü­gen müss­ten, zwei­fel­los hilf­reich gewesen.“

Gut, die­se Vor­ge­schich­te für die Ent­schei­dung der Lan­des­wahl­be­hör­de wäre jetzt auf­ge­klärt. Was aber, wenn der Ver­fas­sungs­schutz auch nach der Anzei­ge der bei­den NVP-Funk­tio­nä­re etwas getrö­delt hat? Jeden­falls liegt jetzt die Ankla­ge der Staats­an­walt­schaft vor und die NVP reagiert dar­auf gekonnt: „Der Staats­an­walt folgt damit der For­de­rung der Natio­na­len Volks­par­tei, aber auch vie­ler lin­ker Grup­pen end­lich eine Ent­schei­dung zu tref­fen, ob alle Ankla­ge­punk­te sofort fal­len gelas­sen wer­den oder ob zumin­dest wegen eini­gen Punk­ten ein Ver­fah­ren ange­strengt wird.“

Ganz so traut die NVP ihrem eige­nen Mut aber nicht. In der Über­schrift spricht sie – noch in Fra­ge­form – vom zwei­ten „Patrio­ten­pro­zess” und spielt damit auf das Ver­fah­ren gegen die Akti­vis­ten des Bun­des frei­er Jugend (BfJ) an. Zunächst ein­mal will die NVP über­le­gen und wei­te­re Schrit­te (Ein­spruch gegen die Ankla­ge­schrift usw.) bera­ten. Auch die Öffent­lich­keit will sie informieren.

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