Frappierend ist tatsächlich, wie das Mauthausen-Komitee anmerkt, dass selbst das Faktum, dass die NVP Teile ihres Parteiprogramms aus den Schulungsunterlagen der SS abgeschrieben hat, noch zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen geführt hat. Die Liste der „Bunten“ und die NVP wurden zwar am 20. August 2009 von der Wahlbehörde nicht zur Landtags- bzw. Gemeinderatswahl zugelassen und angezeigt, seither ist aber kein erkennbarer weiterer Schritt zur strafrechtlichen Verfolgung der beiden Listen bzw. der Funktionäre erfolgt.
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OÖ: Breite Kritik an langsamen Neonazi-Verfahren
Das Mauthausen-Komitee, der ÖGB, die Israelitische Kultursgemeinde, SPÖ, Grüne und KPÖ protestierten heute in Aussendungen gegen die schleppenden Verfahren wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung bei der Nationalen Volkpartei (NVP) und der Welser Partei „Die Bunten“ des Ludwig Reinthaler.
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