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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Neonazi-Prozesse: Eine Verurteilung & eine Vertagung

Der Prozess gegen den NVP-Vorsitzenden Hayer in Wiener Neustadt wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, um weitere Zeugen zu laden. Das Landesgericht in Feldkirch kam hingegen zu einem Urteil der Geschworenen gegen einen 20-jährigen Vorarlberger.

28. Juni 2011

Feldkirch/V: Angeklagter mit „Blackout“

Wieder ein Angeklagter, der sich an fast nichts erinnern kann. Betrunken sei er gewesen, rechtfertigte sich der junge Vorarlberger und deshalb sei er sich auch keiner Schuld bewusst. Das sahen die Geschworenen anders und verurteilten ihn zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt.

Der Betrunkene hatte beim Bahnhof Riedenburg in Bregenz eine Schülergruppe angepöbelt. Er forderte die vier Burschen zwischen 14 und 15 Jahren auf, den Hitlergruß zu zeigen und demonstrierte ihn gleich mehrmals vor. Als einer der Burschen aufstehen wollte, ging der 20-Jährige auf Körperkontakt und herrschte ihn an: „Du stehst nicht gegen einen Österreicher auf.“ Auf dem Laptop des Neonazi wurde umfangreiches nazistisches Liedgut mit Titeln wie „Hackenkreuz“ [sic!], „Adolf Hitler unser Führer“ bzw. „Das Reich kommt wieder“ gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wiener Neustadt/NÖ: Extrem in Richtung Nationalsozialismus

Der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Christian Hayer von der NVP brachte zunächst die Aussagen von zwei Zeugen, die am ersten Verhandlungstag nicht erschienen waren. Die beiden Zeugen konnten sich im Detail nicht mehr an die Unterhaltungen bei den Stammtischtreffen erinnern, bestätigten aber die vor der Polizei gemachten belastenden Aussagen. Der eine, ein ehemaliges NVP-Mitglied, nahm regelmäßig an den Stammtischen teil, war aber zur Gartenparty an Hitlers Geburtstag nicht erschienen, weil ihm klar war, was da gefeiert werden sollte und er sich davon distanzieren wollte. Dem Berufssoldaten war das Ganze zu „extrem in Richtung Nationalsozialismus“ geworden. „Heil Hitler“ und dass „Mauthausen wieder aufgesperrt“ werden solle, habe er jedenfalls gehört. Der Angeklagte warf ein, dass „laut Regelwerk“ Holocaust und Zweiter Weltkrieg kein Thema bei den Stammtischen gewesen sei.

Aufhorchen ließ die Befragung des zweiten Zeugen durch den Staatsanwaltschaft, der sich nach einer offenbar geheimen Struktur, dem „Freikorps“ erkundigte. Ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LVT) NÖ gab dann Auskunft über die Datenauswertung, die auf Hayers Laptop und PC vorgenommen wurde. Dabei waren Dateien mit NS-Bezug und Propagandazeitschriften gefunden worden.

Die Befragung von zwei Zeugen der Verteidigung ergab, dass die gar nichts gehört und gesehen hatten, was in Richtung Wiederbetätigung ging, nicht einmal ausländerfeindliche Bemerkungen. Allerdings hatten die beiden seit 2008 angeblich auch keinen Kontakt mehr zu Hayer. Die Verteidigung beantragte daraufhin die Ladung weiterer Zeugen, darunter Pächter bzw. Eigentümer jener Lokale in Wiener Neustadt und Neunkirchen, wo die Stammtische stattgefunden hatten. Ergebnis: Vertagung.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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