Neonazi-Prozesse: Eine Verurteilung & eine Vertagung

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Der Pro­zess gegen den NVP-Vor­sit­zen­den Hay­er in Wie­ner Neu­stadt wur­de auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt, um wei­te­re Zeu­gen zu laden. Das Lan­des­ge­richt in Feld­kirch kam hin­ge­gen zu einem Urteil der Geschwo­re­nen gegen den 20-jäh­ri­gen Vorarlberger.

Feld­kirch: Ange­klag­ter mit „Black­out”

Wie­der ein Ange­klag­ter, der sich an fast nichts erin­nern kann. Betrun­ken sei er gewe­sen, recht­fer­tig­te sich der jun­ge Vor­arl­ber­ger und des­halb sei er sich auch kei­ner Schuld bewusst. Das sahen die Geschwo­re­nen anders und ver­ur­teil­ten ihn zu 18 Mona­ten Haft, davon sechs Mona­te unbedingt.

Der Betrun­ke­ne hat­te beim Bahn­hof Rie­den­burg in Bre­genz eine Schü­ler­grup­pe ange­pö­belt. Er for­der­te die vier Bur­schen zwi­schen 14 und 15 Jah­ren auf, den Hit­ler­gruß zu zei­gen und demons­trier­te ihn gleich mehr­mals vor. Als einer der Bur­schen auf­ste­hen woll­te, ging der 20-Jäh­ri­ge auf Kör­per­kon­takt und herrsch­te ihn an: „Du stehst nicht gegen einen Öster­rei­cher auf.” Auf dem Lap­top des Neo­na­zi wur­de umfang­rei­ches nazis­ti­sches Lied­gut mit Titeln wie „Hacken­kreuz“ [sic!], „Adolf Hit­ler unser Füh­rer“ bzw. „Das Reich kommt wie­der“ gefun­den. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie­ner Neu­stadt: Extrem in Rich­tung Nationalsozialismus

Der zwei­te Ver­hand­lungs­tag im Pro­zess gegen Chris­ti­an Hay­er von der NVP brach­te zunächst die Aus­sa­gen von zwei Zeu­gen, die am ers­ten Ver­hand­lungs­tag nicht erschie­nen waren. Die bei­den Zeu­gen konn­ten sich im Detail nicht mehr an die Unter­hal­tun­gen bei den Stamm­tisch­tref­fen erin­nern, bestä­tig­ten aber die vor der Poli­zei gemach­ten belas­ten­den Aus­sa­gen. Der eine, ein ehe­ma­li­ges NVP-Mit­glied, nahm regel­mä­ßig an den Stamm­ti­schen teil, war aber zur Gar­ten­par­ty an Hit­lers Geburts­tag nicht erschie­nen, weil ihm klar war, was da gefei­ert wer­den soll­te und er sich davon distan­zie­ren woll­te. Dem Berufs­sol­da­ten war das Gan­ze zu „extrem in Rich­tung Natio­nal­so­zia­lis­mus“ gewor­den. „Heil Hit­ler” und dass „Maut­hau­sen wie­der auf­ge­sperrt“ wer­den sol­le, habe er jeden­falls gehört. Der Ange­klag­te warf ein, dass „laut Regel­werk“ Holo­caust und Zwei­ter Welt­krieg kein The­ma bei den Stamm­ti­schen gewe­sen sei.

Auf­hor­chen ließ die Befra­gung des zwei­ten Zeu­gen durch den Staats­an­walt­schaft, der sich nach einer offen­bar gehei­men Struk­tur, dem „Frei­korps“ erkun­dig­te. Ein Beam­ter des Lan­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz (LVT) NÖ gab dann Aus­kunft über die Daten­aus­wer­tung, die auf Hay­ers Lap­top und PC vor­ge­nom­men wur­de. Dabei waren Datei­en mit NS-Bezug und Pro­pa­gan­da­zeit­schrif­ten gefun­den worden.

Die Befra­gung von zwei Zeu­gen der Ver­tei­di­gung ergab, dass die gar nichts gehört und gese­hen hat­ten, was in Rich­tung Wie­der­be­tä­ti­gung ging, nicht ein­mal aus­län­der­feind­li­che Bemer­kun­gen. Aller­dings hat­ten die bei­den seit 2008 angeb­lich auch kei­nen Kon­takt mehr zu Hay­er. Die Ver­tei­di­gung bean­trag­te dar­auf­hin die Ladung wei­te­rer Zeu­gen, dar­un­ter Päch­ter bzw. Eigen­tü­mer jener Loka­le in Wie­ner Neu­stadt und Neun­kir­chen, wo die Stamm­ti­sche statt­ge­fun­den hat­ten. Ergeb­nis: Vertagung.