Lang hat es gedauert, aber mit 27.2. haben die ÖVP-Jungbauern von St. Johann/Tirol ihr altes Gästebuch geschlossen und damit den rechtsextremen und antisemitischen Schrott, der sich darin angesammelt hat, entfernt – ohne ein Wort der Entschuldigung allerdings. Mal sehen, ob die Jungbauern in Zukunft besser aufpassen.
- Jörg Staudacher hat sich auf Facebook bei Karl Öllinger gemeldet. Es habe sich bei den Ermittlungen herausgestellt, dass er nicht der „Tyr“ aus dem Alpen-Donau-Forum sei. Die beschlagnahmten Gegenstände von den Nazi-CDs bis hin zu den Nazi-Flaggen seien ihm mittlerweile wieder rückerstattet worden. Wenn das alles stimmen sollte, dann wäre das nicht unbedingt ein Indiz für die Qualität der Arbeit des Verfassungsschutzes.
- In der Grazer „Woche“ vom 2.3.2011 ist ein Beitrag unter dem Titel „Steirerpolitik im Neonazi-Visier“ erschienen, in dem ein Satz die FPÖ Steierrmark aufgebracht hat. Uwe Sailer, Datenforensiker und Polizist wurde zu Alpen-Donau befragt und mit einem Satz zitiert: „Auf Alpen-Donau wird ständig behauptet, man sei eine Vorfeldorganisation der FPÖ, und ich glaube, das stimmt.“ Die FPÖ Steiermark will einen Widerruf und Unterlassung: „Diese Äußerung ist unwahr. Die Alpen-Donau-Info ist in keinster Weise eine Vorfeldorganisation der FPÖ.” Dieses Begehren der FPÖ Steiermark hat einen bestimmten Reiz: Die Behauptung, so was wie eine Vorfeldorganisation zu sein, stammt schließlich von Alpen-Donau selbst! Die FPÖ Steiermark will aber von Sailer den Widerruf.
- Apropos FPÖ Steiermark und Alpen-Donau: Eine nicht unwichtige Entscheidung könnte demnächst in der Anzeige wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren durch das Moschee-Baba-Spiel fallen. Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 25.2.2011: „Der Oberstaatsanwaltschaft Graz liegt seit wenigen Tagen ein brisantes Schriftstück vor. Dem FPÖ-Obmann und Landesrat Gerhard Kurzmann sei wegen des Deliktes der Verhetzung der Prozess zu machen, lautet das Resümee eines Entwurfs des zuständigen Staatsanwalts.“ Zur Erinnerung: das hetzerische Spiel war, nachdem es von der Homepage der FPÖ entfernt wurde, von Alpen-Donau wieder für kurze Zeit online gestellt worden. Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Graz ist noch ausständig.