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Klare Sache: Verbot der AFP und ihres Treffens!

Die neo­na­zis­ti­sche Akti­ons­ge­mein­schaft für Poli­tik (AfP) ist auf Her­bergs­su­che für ihre poli­ti­sche Aka­de­mie. Der Auf­trieb mit Neo­na­zis aus Grie­chen­land und Ungarn soll jetzt wahr­schein­lich in Ober­ös­ter­reich statt­fin­den. Die zustän­di­gen Behör­den prü­fen und prü­fen…. Okto­ber­fest als „Deut­sches Schutz­ge­biet” im AFP-Heim Nach­dem der Päch­ter der Burg­schen­ke in Mau­tern­dorf erklärt hat, dass er mit die­sem Ver­ein nichts zu […]

16. Okt 2014


Okto­ber­fest als „Deut­sches Schutz­ge­biet” im AFP-Heim

Nach­dem der Päch­ter der Burg­schen­ke in Mau­tern­dorf erklärt hat, dass er mit die­sem Ver­ein nichts zu tun haben wol­le, war schon klar, dass die AfP ver­mut­lich auf jenen Ver­samm­lungs­ort zurück­grei­fen wird, wo sie über die Jahr­zehn­te immer will­kom­men war: ein Gast­haus in Offen­hau­sen im Bezirk Wels Land.


Rechts­extre­me sam­meln sich zur AFP-Aka­de­mie im Gast­haus Lau­ber in Offenhausen

Dort ist auch der gleich­na­mi­ge Dich­ter­stein ange­sie­delt, der bis in die 90er Jah­re eine rechts­extre­me Pil­ger­stät­te war, bis der Ver­ein 1999 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung behörd­lich auf­ge­löst wurde.

alpen-donau.info selbst ladet zu Tref­fen in das „Dr. Fritz Stü­ber Heim” ein, so zum Bei­spiel zu einem Vor­be­rei­tungs­tref­fen zu der Neo­na­zi-Demons­tra­ti­on in Dres­den 2010.


Auf­ruf aus dem alpen-donau.info-Forum zu einem Tref­fen im „Fritz-Stü­ber-Heim” der AFP

War­um wird die AfP nicht auch – so wie der Dich­ter­stein Offen­hau­sen – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­bo­ten? Die Behör­den, allen vor­an der haupt­zu­stän­di­ge Ver­fas­sungs­schutz, druck­sen bei der AfP seit Jah­ren her­um: ihre Tref­fen, immer eine Ansamm­lung von Neo­na­zis a la Küs­sel bis hin zu blau­en Refe­ren­ten (Johann Gude­nus, Hans-Jörg Jene­wein) mit klas­si­schen rechts­extre­men und neo­na­zis­ti­schen The­men­stel­lun­gen, wer­den seit Jah­ren immer vom Ver­fas­sungs­schutz „beob­ach­tet“, ein Grund zum Ein­schrei­ten wur­de aber anschei­nend nie gehört bzw. festgestellt.


2009 ver­such­te sich die AFP zu ver­ste­cken, sie tag­te im Döl­sa­cher Gemeindesaal

Als Haupt­grund wird auch immer wie­der ange­führt, dass es sich bei der AfP um eine Par­tei hand­le, die durch das Par­tei­en­pri­vi­leg geschützt sei. Rich­tig ist, dass es die AfP zwei­mal gibt : als Ver­ein und als Par­tei. Die brau­nen Kame­ra­den haben schon gewusst, war­um! Rich­tig ist aber auch, dass seit dem Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes aus dem Jahr 1988, in dem fest­ge­stellt wur­de, dass der NDP des Nor­bert Bur­ger wegen ihrer neo­na­zis­ti­schen Ori­en­tie­rung kei­ne Rechts­per­sön­lich­keit als poli­ti­sche Par­tei zukom­me, eigent­lich klar­ge­stellt ist, wie die Behör­de vor­zu­ge­hen hat.

Falls die Behör­de noch immer zwei­feln und prü­fen soll­te, ob wirk­lich alles an der AfP neo­na­zis­tisch ist (viel­leicht hat sie doch ein­mal was ande­res gesagt), hier noch ein wesent­li­cher Absatz aus dem Erkennt­nis des VfGH von 1988:

Bei der Beur­tei­lung des Ver­hal­tens einer Grup­pie­rung kommt es nicht dar­auf an, ob ein­zel­ne For­mu­lie­run­gen ihrer Sat­zun­gen oder Pro­gram­me schon bei iso­lier­ter Betrach­tung als Aus­druck typi­scher natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ideo­lo­gie anzu­se­hen sind oder ob man­che Ideen in der Ver­gan­gen­heit von ande­ren poli­ti­sche Grup­pie­run­gen eben­falls ver­tre­ten wur­den und ein­zel­ne davon auch heu­te in Pro­gram­men demo­kra­ti­scher Par­tei­en ent­hal­ten sind. Die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ideo­lo­gie ver­folg­te näm­lich nicht nur eigen­stän­dig auf­ge­stell­te Zie­le, son­dern über­nahm auch eine gan­ze Rei­he von Gedan­ken, die schon vor Ent­ste­hen der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen poli­ti­schen Bewe­gung ver­tre­ten wur­den, und ver­band sie in einer Wei­se, daß sie als Grund­la­ge für ihre Gewalt­herr­schaft ver­wen­det wurden.

 


Ob Job­bik mit bewaff­ne­ter Pri­vat­ar­mee auf­mar­schiert, so ähn­lich wie in Ober­wart?

Die­ses Erkennt­nis des VfGH aus 1988 wird auch aus­führ­lich im Rechts­gut­ach­ten von Heinz May­er über die AfP und den BfJ erör­tert. In aus­führ­li­cher Wür­di­gung von Publi­ka­tio­nen der AfP und des BfJ kommt der Ver­fas­sungs­recht­ler May­er zum Schluss,

dass die von der AFP zu ver­ant­wor­ten­den Publi­ka­tio­nen seit Jahr­zehn­ten mas­siv gegen die Bestim­mun­gen des Ver­bots­ge­set­zes ver­sto­ßen. Offen­kun­di­ge und ver­bräm­te Ver­herr­li­chung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ideen und Maß­nah­men, zyni­sche Leug­nung von natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gewalt­maß­nah­men, eine het­ze­ri­sche Spra­che mit deut­lich aggres­si­vem Ton gegen Aus­län­der, Juden und „Volks­frem­de“ sowie eine Dar­stel­lung „des Deut­schen“ als Opfer sind typi­sche und stets wie­der­keh­ren­de Signale.


Ein AfP-Aka­de­mie-Teil­neh­mer ruh­te sich 2010 aus und behaup­tet spä­ter vom Len­ker des Fahr­zeu­ges gerammt wor­den zu sein und wur­de wegen die­ser Ver­leum­dung auch verurteilt

Des­halb gibt es nur eine Kon­se­quenz: Ver­bot des AfP-Tref­fens und Ver­bot der AfP, wie das auch. Maut­hau­sen-Komi­tee, Anti­fa-Netz­werk OÖ und Grü­ne fordern!

⇒ Die AfP

⇒ 88 Fra­gen zu alpen-donau