Ein eindeutiges Ranking der ärgsten Rechtsextremen ist nicht möglich, was bereits aus Teil 1 und Teil 2 dieser Serie hervorgeht. Bei den Urteilen über die Rechtsextremen der Soucek-Rößner-Gruppe waren die ersten Urteile mit den Todesstrafen heftig, aber auch ihre dann im Endeffekt relativ niedrigen Haftzeiten. Bei den Südtirol-Terroristen wird eine klare Einordnung noch schwieriger: In Österreich wurde keiner von ihnen verurteilt, zumindest einen der in Italien Verurteilten – Egon Kufner – können wir nicht als klaren Rechtsextremen identifizieren.
In unserer Liste finden sich einige der ärgsten Rechtsextremen der Nachkriegszeit gar nicht wieder. Der Grund: Sie wurden nie zu hohen Haftstrafen verurteilt. Das gilt für Gunther bzw. Günter Kümel, der den Antifaschisten Ernst Kirchweger mit einem Faustschlag zu Tode brachte (und dafür das Skandalurteil von zehn Monaten Haft wegen Putativnotwehrexzess erhielt). Der heute 85-jährige Kümel ging nach Deutschland und publiziert noch immer in einschlägigen Organen Einschlägiges.
Auch andere – extrem gewalttätige – Rechtsextremisten wie Karl Polacek oder solche, die die ideologische Front des Neonazismus bedienten, fehlen in unserer Liste, weil sie keine oder nur geringe Haftstrafen erhielten. Einen sehr guten Überblick bietet die Arbeit von Wilhelm Lasek über Funktionäre, Aktivisten und Ideologen der rechtsextremen Szene in Österreich, die allerdings mit dem Jahr 2015 endet.
Jetzt aber zu den Rechtsextremisten der letzten 30 Jahre, in denen die meisten und höchsten tatsächlichen Freiheitsstrafen wegen NS-Wiederbetätigung ausgesprochen wurden.
Peter Binder, der Waffendealer der Neonazis
Die erste Überraschung ist wohl, dass nicht Gottfried Küssel, der bekannteste Rechtsextremist und bekennende Nationalsozialist, die insgesamt längsten Haftstrafen eingesammelt hat, sondern der ebenfalls aus den VAPO-Zeiten bekannte Peter Binder, der immer wieder als Waffendealer der Neonazis fungierte.
Als wir Peter Binder 2018 bei einem Geschworenenprozess in Wiener Neustadt wiederentdeckt haben, hatte er laut Anklage schon 13 Vorstrafen hinter sich, darunter etliche, über die nichts bekannt ist. Seine wichtigsten Verurteilungen sind es jedoch:
1995: 5 Jahre Haft wegen Wiederbetätigung (Wien)
1999: 9 Monate bedingt wegen eines Waffendelikts (Aachen, D)
2018: 10 Monate bedingt wegen Waffen/Suchtgift (Passau)
2018: 2 Jahre 6 Monate wegen Wiederbetätigung und Waffengesetz (Wiener Neustadt)
2022: 7 Jahre 6 Monate wegen Suchtgift- und Waffendelikten (Wien)
2022: 3 Jahre 6 Monate wegen Wiederbetätigung (Wiener Neustadt)
Binders Gesamtlast an Haftstrafen (inkl. der zwei bedingten Verurteilungen, aber exkl. der unbekannten Verurteilungen) beträgt daher mindestens 20 Jahre und 1 Monat.
Gottfried Küssel, der bekannteste und bekennende Neonazi
Knapp hinter Binder rangiert Gottfried Küssel. Von ihm sind fast alle Haftstrafen öffentlich bekannt.
1983: unbekannte bedingte Haftstrafe (Korneuburg)
1984: 1 Jahr bedingt wegen Wiederbetätigung – Aktion Neue Rechte (Wien)
1994: 11 Jahre wegen NS-Wiederbetätigung – VAPO (Wien), 1999 entlassen
2013: 9 Jahre wegen Wiederbetätigung (Alpen-Donau-Info), die dann auf 7 Jahre 9 Monate herabgesetzt wurden (Wien)
Das macht eine Gesamtlast an Haftstrafen (inkl. bedingter Verurteilungen) von mindestens 19 Jahren und 9 Monaten.
Jürgen Windhofer, der oberösterreichische Regionalhäuptling
In der Liste der Rechtsextremen mit den höchsten Haftstrafen hat auch Jürgen Windhofer einen Spitzenplatz. Der selbsternannte Chef von „Kampfverband Oberdonau“ und spätere „Objekt 21“-Aktivist ist seit Anfang der 2000er Jahre nachweislich in der rechtsextremen Szene Oberösterreichs aktiv gewesen und hat dafür etliche Haftstrafen (davon auch einige unbekannte) erhalten, die ihn auf ein Gesamtscore von mindestens 17 Jahren und 10 Monaten bringen.
2010: 28 Monate unbedingt wegen Wiederbetätigung (OLG Linz)
2013/14: 8 Jahre Haft wegen Wiederbetätigung/Brandstiftung
2020: 7 Jahre Haft wegen Wiederbetätigung und Waffendelikten (LG Ried/OLG Linz)
2024: 6 Monate Zusatzstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes – Rechtskraft unklar (LG Ried)

Björn Erik W., der unbekannte „Hitlerist“
Er ist der einzige in der Liste, dessen Name nie öffentlich wurde, obwohl er mit einer Gesamtbelastung an Haftstrafen von mindestens 15 Jahren im Spitzenfeld rangiert. Über seine Vergangenheit, die er weitgehend in Deutschland verbracht hat, ist wenig bekannt – acht Vorstrafen wurden in der Salzburger Verhandlung erwähnt, davon eine „einschlägige“ wegen Verhetzung.
2016 wurde er am Landesgericht Salzburg zu 5 Jahren Haft wegen Wiederbetätigung verurteilt
2025 folgte die nächste Verurteilung, diesmal am Landesgericht Feldkirch. Nach § 3d Verbotsgesetz wurde er im Oktober zu weiteren 10 Jahren Haft verurteilt. Ob das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.
Wolfgang Fröhlich, der multiple Holocaust-Leugner
Ein Spezialfall ist der 2021 verstorbene Diplomingenieur Wolfgang Fröhlich, der bis zu seinem Ausschluss 1994 Bezirksrat der FPÖ in Wien-Neubau war. Aus der Partei geworfen wurde man damals noch für Formulierungen wie jene von der „multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft“. Heute wäre er bei dieser hetzerischen Formulierung vermutlich ein integriertes Mitglied dieser Partei. Seine zahlreichen Verurteilungen, die er nach seiner FPÖ-Zeit erhielt, sind ausschließlich auf § 3h Verbotsgesetz (Leugnung des NS-Völkermordes) zurückzuführen. Insgesamt sind bei Fröhlich 13 Jahre und 6 Monate Haft dokumentiert.
2003: 3 Jahre Haft, davon 2 bedingt wegen Holocaust-Leugnung (Wien)
2006: 18 Monate Haft unbedingt wegen Holocaust-Leugnung (Wien)
2008: 4 Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung
2010: 2 Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung
2012: Schuldspruch wegen Betrug, keine zusätzliche Strafe
2015: 3 Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung
2018: 4 Jahre Haft wegen Holocaust-Leugnung, aufgehoben wegen Unzurechnungsfähigkeit
Hans Jörg Schimanek jun., ein weiterer Spezialfall
Hans Jörg Schimanek jun., früher Kameradschaftsführer aus Langenlois und VAPO-Aktivist, ist deshalb ein Spezialfall, weil er 1995 zwar mit 15 Jahren in erster Instanz die höchste Freiheitsstrafe wegen NS-Wiederbetätigung seit den Nachkriegsjahren erhalten hat, die aber nach der Berufung auf acht Jahre Haft reduziert wurde, aus der er nach zwei Dritteln wegen guter Führung 1999 bedingt in die Freiheit entlassen wurde. Seine Gesinnung hat man dabei nicht beachtet, wie die Folgejahre zeigten. Aber erst 2025 musste er sich neuerlich in Wien wegen NS-Wiederbetätigung verantworten und wurde zu weiteren 18 Monaten, diesmal bedingt, verurteilt.

➡️ Teil 1: Die Gruppe Soucek-Rößner
➡️ Teil 2: Die Südtirol-Terroristen
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