Der Waffendealer der Neonazis – kein Neonazi?

Der „Stan­dard“ berichtet über die soeben fer­tiggestellte Anklageschrift gegen Peter Binder, den Waf­fend­eal­er der Neon­azis. Als er im Dezem­ber 2020 auf­flog, sprach der dama­lige Innen­min­is­ter Neham­mer nicht nur von einem der größten Waf­fen­funde bei Neon­azis in der Zweit­en Repub­lik, son­dern auch von einem Net­zw­erk zwis­chen Recht­sex­tremen und Organ­isiert­er Krim­i­nal­ität. In der Anklage find­et sich nichts davon. Vor 20 Jahren lief das auch so – bei der „SS-Kampfge­mein­schaft Prinz Eugen“.

Seit rund 30 Jahren zieht Peter Binder seine braunen Spuren – immer ver­bun­den mit Waf­fen, Sprengstof­fen, Neon­azi-Grup­pen, Verurteilun­gen wegen NS-Wieder­betä­ti­gung und nach den Waf­fenge­set­zen. In den let­zten Jahren ist noch der Han­del mit Sucht­giften in großem Maßstab dazugekom­men. Da müssen wir uns selb­st kor­rigieren: Wir haben Binder näm­lich auch verdächtigt, schon im Jahr 2010 unter anderem wegen des beachtlichen Besitzes von 260 Gramm Kokain aufge­flo­gen zu sein.

Die „Kleine Zeitung“ (23.3.2010) schrieb damals:

Der Niederöster­re­ich­er ist in der recht­en Szene kein Unbekan­nter. Er wurde in den Neun­ziger-Jahren sog­ar mit der Brief­bombenserie in Zusam­men­hang gebracht und — gemein­sam mit einem Steir­er — wegen Wider­betä­ti­gung (sic!) verurteilt. Jet­zt wur­den in sein­er Woh­nung auch jede Menge Waf­fen und 1600 Schuss Muni­tion sichergestellt.

Das hätte ziem­lich exakt auch für Binder gepasst, aber damals, in den 90er-Jahren, stand nicht nur der Niederöster­re­ich­er Peter Binder gemein­sam mit dem Steir­er Franz Radl vor Gericht, son­dern ein weit­er­er Niederöster­re­ich­er und Neon­azi, und der war der von der „Kleinen Zeitung“ Beschriebene.

Bei Binder blieb den­noch über die Jahre hin­weg noch genug hän­gen. Das Wichtig­ste haben wir in ein­er Chronik zusam­menge­tra­gen. Was hier noch fehlt, ist der Umfang der Waffen‑, Muni­tions- und Sprengstoff­funde, die seit seinem Auf­fliegen als Sucht­gifthändler im Dezem­ber sichergestellt wur­den, wobei da nicht klar ist, ob schon alle Waf­fend­e­pots gefun­den wurden.

Bei dieser Gele­gen­heit müssen auch noch die beson­deren Umstände erwäh­nt wer­den, unter denen Binder 2020 „aufge­flo­gen“ ist. Er saß näm­lich ger­ade seine Haft­strafe wegen Wieder­betä­ti­gung und Verge­hen nach dem Waf­fen- und Sucht­mit­telge­setz ab, die er 2018 in Wiener Neustadt kassiert hat­te. Also eigentlich saß er nicht, son­dern bere­it­ete sich im Freigang auf seine Rück­kehr in ein ziviles Leben vor. Durch den Han­del mit Sucht­gift und Waf­fen in großem Stil. Irgend­wie kam das auch den Ermit­tlungs­be­hör­den zu Ohren, und sie schaut­en ihm anscheinend einige Wochen dabei zu, um ihn dann festzunehmen. Wobei das mit dem „Fes­t­nehmen“ eine unpassende For­mulierung ist, denn eigentlich saß er ja schon ein.

Trotz der mehrwöchi­gen Beobach­tun­gen sein­er Freigänger-Aktiv­itäten, trotz der Fest­stel­lun­gen des dama­li­gen Innen­min­is­ters Neham­mer über das Net­zw­erk zwis­chen Recht­sex­tremen und Organ­isiert­er Krim­i­nal­ität, trotz der nach­fol­gen­den weit­eren Haus­durch­suchun­gen, Waf­fen­funde und dem Auf­bau ein­er paramil­itärischen Gruppe namens „Miliz der Anständi­gen“, die eben­falls mit Binder in Verbindung gebracht wurde, find­et sich in der Anklage nichts davon: kein Net­zw­erk, keine Verbindun­gen zur organ­isierten Krim­i­nal­ität, keine „Miliz der Anständi­gen“, keine Wieder­betä­ti­gung. Die 18-seit­ige Anklageschrift kommt ohne jegliche Erwäh­nung eines poli­tis­chen Back­grounds aus.

NS-Devotionalien und Waffen im Neonazi-Netzwerk von Peter B. (Quelle: BM.I)

NS-Devo­tion­alien und Waf­fen im Neon­azi-Net­zw­erk von Peter B. (Quelle: BM.I)

Da fällt zunächst Binders Anwalt, der Strafvertei­di­ger Rudolf May­er, auf, dessen aktuelle Vertei­di­gungslin­ie darin beste­ht, Binder als „Waf­fen­nar­ren“ hinzustellen. Das war auch bere­its 1995 so, als May­er den wegen Wieder­betä­ti­gung angeklagten Binder vertei­digte. Mit der neuen Anklage hat sich offen­sichtlich die Vertei­di­gungslin­ie May­ers durchge­set­zt – alle braunen Spuren sind getilgt.

Da fällt uns aber auch noch die „SS-Kampfge­mein­schaft Prinz Eugen“ ein, eine Bande von Neon­azis, die 2002 aufge­flo­gen ist, vom dama­li­gen Innen­min­is­ter Ernst Strass­er als „gefährliche Gruppe“ beze­ich­net wurde, bei der der größte Waf­fen­fund bei Neon­azis in der Zweit­en Repub­lik sichergestellt wer­den kon­nte. Die Mit­glieder der „SS-Kampfge­mein­schaft Prinz Eugen“, die die NS-Wieder­betä­ti­gung schon im Grup­pen­na­men tru­gen, wur­den nicht wegen der ihnen ursprünglich vorge­wor­fe­nen Delik­te, „wegen des Ver­dacht­es der NS-Wieder­betä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz, wegen des Ver­dacht­es der Grün­dung ein­er staats­feindlichen Verbindung nach § 246 StGB, wegen Auf­stel­lung ein­er bewaffneten Verbindung (§ 279 StGB), wegen Ansam­meln von Kampfmit­teln (§ 280 StGB)“ angeklagt, son­dern nur wegen Verge­hen nach dem Waf­fenge­setz von einem Bezirks­gericht zu Geld­strafen verurteilt. Weit­ere Auskün­fte über die Gründe des völ­li­gen Scheit­erns der Ermit­tlun­gen und der Strafver­fol­gung gegen die Nazi-Bande wur­den selb­st Jahre danach in ein­er par­la­men­tarischen Anfrage­beant­wor­tung verweigert.

➡️ SS-Kampfge­mein­schaft Prinz Eugen: Amtsgeheimnis!