Wien: Blitz-Diversion nach antimuslimischer Gewaltphantasie
Am 1. September stand eine 46-jährige Wienerin wegen eines Facebook-Kommentars vor dem Landesgericht für Strafsachen. Unter einem Bericht des ORF über Schüsse auf eine Moschee in Hollabrunn hatte sie im Dezember 2025 öffentlich gefragt: „Warum wurde sie nicht gleich abgefackelt?“ Die Staatsanwaltschaft warf ihr Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Verhetzung vor.
Die bislang unbescholtene Angeklagte bekannte sich schuldig und entschuldigte sich für das Posting. Das Verfahren endete mit einer Diversion: Die Frau nahm eine zweijährige Probezeit und eine Teilnahme am Programm „Dialog statt Hass“ an. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Nach nur sechs Minuten war die Verhandlung beendet.
Die Wienerin war nicht die erste, die für ihre hasserfüllte Reaktion auf die Attacke in Hollabrunn vor Gericht landete.
Langenwang-Graz: Einweisung nach Sprengstofffund
Im März war einem 31-jährigen Steirer beim Aussteigen aus einem Taxi vor dem LKH Graz Süd eine Pistole aus der Hose gefallen. Die anschließende Hausdurchsuchung in Langenwang förderte neben Waffen und NS-Literatur auch verdächtige Substanzen zutage. Inzwischen ist klar: Darunter befand sich explosives Material, das laut Staatsanwaltschaft zum Bombenbau geeignet war.
In handschriftlichen Aufzeichnungen beschäftigte sich der Mann außerdem mit Briefbomben, Fernzündern, Bunkerbau und der Herstellung von Geschossen. Ende Juli begann daher der Gerichtsprozess in Graz wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel. Dort erklärte der Angeklagte, die Aufzeichnungen und Materialien hätten der Recherche für ein geplantes Buch über moderne Kriegsführung gedient und die Aufzeichnungen seien nur in Teilen von ihm selbst. Nun ordnete ein Schöffengericht in Graz wegen Unzurechnungsfähigkeit seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Ein psychiatrischer Sachverständiger ging von Schizophrenie oder einer wahnhaften Störung aus.
„Eine endgültige Diagnose war noch nicht möglich“, erklärte der Gutachter. Es bedarf noch weiterer Abklärungen. Der 32-Jährige berief sofort gegen die (nicht rechtskräftige) Unterbringung und reichte Nichtigkeitsbeschwerde ein. „Ich habe keine psychische Erkrankung!“ (krone.at, 1.9.26)
Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.
Fohnsdorf/Stmk: NS-Schmierereien und Einbrüche
Ein Hakenkreuz in neongelber Farbe auf einem beliebten Geh- und Radweg mitten im Zentrum Fohnsdorfs: Die Spitze des Eisberges einer ganzen Reihe von Sachbeschädigungen und Vandalismusakte im Bergwerksort. (kleinezeitung.at, 31.8.26)
Seit Wochen kommt es in Fohnsdorf zu einer Serie von Sachbeschädigungen und Einbrüchen. Ende August wurden an zahlreichen Stellen im Ort Hakenkreuze, NS-Parolen und weitere Schmierereien angebracht. Betroffen waren unter anderem Schulen, der Bahndamm und das Gebiet rund um den Josefiplatz. Dazu kommen Einbrüche in mehrere Schulen und andere Gebäude, bei denen teils erheblicher Schaden entstand.
Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Bezirkspolizeikommandant Andreas Tafeit sprach von „Jugendgangs“, die seit einiger Zeit in Fohnsdorf aktiv seien. Der Bürgermeister geht von mehreren Tätergruppen aus und erwägt nun eine Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze.
Gleisdorf/Stmk: Aufregung bei FPÖ über „Ariervermessung“-Sager
Für Aufregung bei den Freiheitlichen hat der Gleisdorfer ÖVP-Bürgermeister und Nationalratsabgeordnete Christoph Stark gesorgt. Ausgangspunkt waren Berichte über die Nähe zwischen Freiheitlicher Jugend und Identitären sowie über Schädelvermessungen bei der identitären „Aktion 451“. Auf die Frage eines Users, wen man außer Kickl wählen solle, antwortete Stark: „Wenn Sie Kickl wählen, dann freuen Sie sich auf die Ariervermessung.“ (kleinezeitung.at, 4.9.26)
Die FPÖ Gleisdorf (die erst vor wenigen Wochen den Rücktritt eines Gemeindesrats nach einer Schlägerei mit einer Reihe von Verletzten verzeichnen musste und sich darüber ausschweigt) bezeichnete die Aussage als „Skandal“ und verlangte eine Entschuldigung. Stark lehnte ab: Seine Aussage sei zwar zugespitzt, er habe damit aber weder Kickl noch der FPÖ selbst solche Vermessungen unterstellt. Vielmehr kritisiere er, dass Kickl sich nicht von den Identitären und derartigen Praktiken distanziere.
NÖ: Landbauer erklärt Staatsschutz zum „Staatsskandal“
Mit den Enthüllungen über die enge Verzahnung von Freiheitlicher Jugend (FJ) und Identitären wollte sich Udo Landbauer im ORF-NÖ-Sommergespräch am 31. August gar nicht erst näher befassen. Der FPÖ-Landeschef und Landeshauptfrau-Stellvertreter erklärte stattdessen den Staatsschutz zum Problem: „Wenn jetzt abermals die ÖVP den Staatsschutz missbraucht, um Wahlkampf gegen die FPÖ zu betreiben, dann ist das ein handfester Staatsskandal.“ Entscheidend sei für ihn „nicht, welche Jugendlichen sich wo organisieren, solange hier nichts Strafrechtliches dabei ist“. Anschließend unterstellte er der DSN, sie verbreite Verdächtigungen ohne Beweise, worauf sich die „Systemmedien“ stürzten.
Der Anlass für Landbauers Attacke war durchaus konkret. Eine „Standard“-Recherche dokumentierte anhand interner Chats, Fotos, Videos und Aussagen ehemaliger Beteiligter personelle Überschneidungen, gemeinsame Strukturen und Jobvermittlung zwischen FPÖ-Jugend und identitärem Milieu. Hinweise auf Geldflüsse von der FJ zur identitären „Aktion 451“ werden derzeit geprüft.
Auch die aktuelle Einschätzung des Staatsschutzes erschöpft sich keineswegs in den von Landbauer behaupteten nebulösen Verdächtigungen. Die DSN wertet die Beschäftigung aktueller und ehemaliger Identitärer durch die FPÖ als Indiz für eine sinkende Hemmschwelle zur Kooperation. Sie warnt vor einer fortschreitenden personellen Verflechtung mit dem parlamentarischen Raum, einem möglichen Zugang zu sensiblen Informationen und einer zunehmenden Verbindung ideologischer Radikalisierung mit der Bereitschaft zu körperlicher Gewalt.
Landbauers Hinweis auf die fehlende Strafbarkeit geht zudem am gesetzlichen Auftrag des Staatsschutzes vorbei. § 6 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz sieht ausdrücklich die „erweiterte Gefahrenerforschung“ und den vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen vor. Sicherheitsbehörden müssen bei extremistischen Entwicklungen also gerade nicht warten, bis Straftaten begangen worden sind.
Das Innenministerium reagierte ungewöhnlich scharf. Landbauers Behauptung einer parteipolitischen Instrumentalisierung sei „unzutreffend und entbehrt jeder Grundlage“. Die Identitäre Bewegung werde seit Jahren als rechtsextrem eingestuft, die DSN handle auf gesetzlicher Grundlage. Pauschale Unterstellungen gegen Sicherheitsbehörden würden zudem Narrativen Vorschub leisten, die in extremistischen Milieus zur Untergrabung rechtsstaatlicher Strukturen genutzt werden. Gerade von hohen politischen Repräsentant:innen sei zu erwarten, den Rechtsstaat zu stärken.
Damit hat Landbauer die Debatte über dokumentierte rechtsextreme Vernetzung in der eigenen Partei kurzerhand umgedreht: Die Identitären erscheinen als Jugendliche, deren Organisation ihn nichts angeht, solange kein Strafgericht zuständig wird. Zur Affäre erklärt er jene Behörde, deren gesetzlicher Auftrag gerade die Beobachtung solcher Entwicklungen ist.
K: Der ausgeschlossenen FJ Obmann und die sogenannte Distanz der FPÖ
Selbst die „Kronen Zeitung“ (3.9.26) konnte es sich nicht verkneifen und titelte sarakstisch: „Die Freiheitlichen und ihre Auffassung von Distanz“ Der Hintergrund: Bei einer Veranstaltung der Freiheitlichen Jugend (FJ) Klagenfurt ließ sich der Kärntner FPÖ-Landesparteisekretär Josef Ofner gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Markus di Bernardo und dem kürzlich wegen seiner rechtsextremen Umtriebe aus der Partei ausgeschlossenen Viktor Erdesz ablichten.
Landesparteisekretär Josef Ofner, einer der Gratulanten nach Erdesz‘ Wahl zum Obmann der FJ Kärnten, sieht in dem Zusammentreffen mit Erdesz keinen Widerspruch zum Parteiausschluss. Es habe Konsequenzen gegeben, zugleich habe die FPÖ stets betont, weiterhin hinter ihrer Jugend zu stehen. „Dass Erdesz dort aufgetaucht sei, liege für Ofner daran, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt habe und nicht um ein internes Treffen.“ (krone.at)
Zürich/CH: „Junge Tat“ vor Gericht, Solidarität überschaubar
„Nach der Hauptverhandlung können wir sagen, wir sind grundsätzlich zuversichtlich“, sagte Tobias Lingg vergangenen Freitagnachmittag in eine Kamera. Sechs Mitglieder der rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“ standen am 4. September vor dem Bezirksgericht Zürich. Neben Lingg steht auch das zweite Aushängeschild der Gruppe, Manuel Corchia, im Fokus des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft beantragte für die beiden bereits wegen Rassendiskriminierung Vorbestraften jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Für die übrigen Angeklagten wurden bedingte Geldstrafen gefordert.
Die Anklage betrifft eine ganze Reihe von Aktionen zwischen 2022 und 2024. Dazu gehören die Störung eines Pride-Gottesdienstes in Zürich und einer queeren Lesung für Kinder sowie Auseinandersetzungen bei einer Demonstration und nicht bewilligte Aktionen auf Gebäuden in mehreren Schweizer Städten. Verhandelt werden unter anderem Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Hausfriedensbruch, Nötigung und Landfriedensbruch.
Alle Angeklagten verweigerten vor Gericht die Aussage. Außerhalb des Gerichtssaals hatten sie sich dagegen ausführlich geäußert und die Strafverfolgung als politisch motiviert dargestellt. Ihre Verteidiger beantragten in den zentralen Anklagepunkten Freisprüche und argumentierten unter anderem, die Aktionen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Der Staatsanwalt widersprach dieser Darstellung.
Lingg und Corchia, die beide aus dem organisierten Neonazismus kommen und noch im Jahr 2020 „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ grölten, sind enge Kooperationspartner von Martin Sellner und Stammgäste bei Aufmärschen in Österreich. Deswegen überrascht es nicht, dass zuletzt auch Martin Sellner einmal mehr die Werbetrommel rührte, um Spenden zu sammeln, diesmal aber für seine Schweizer Kumpanen.
Allerdings nur überschaubar erfolgreich: Eine durch alle neurechten Kanäle getrommelte Spendensammlung erreichte gerade einmal 5.500 Euro, und auch eine breit geteilte Petition blieb mit rund 1.300 Unterschriften (Stand: 7.9.26) völlig bedeutungslos.
Ein Urteil gegen die „Junge Tat“-Mitglieder wurde bislang nicht bekannt gegeben.


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