Graz: Hohe Geldstrafe für „Hitler hätte …“-Kommentar von FPÖ-Fan
Am 13. Juli 2026 stand ein 72-jähriger Pensionist aus der Weststeiermark, Landwirt und FPÖ-Unterstützer vor dem Geschworenengericht in Graz. Der Vorwurf: Gutheißung nationalsozialistischer Verbrechen. Anlass war Franz S.’ Facebook-Kommentar unter einem Videobeitrag zum Thema Antisemitismus und Toleranz der Partei Neos: „Die Neos sind das größte Gesindel, das jemals geboren wurde. (…) Hier hat der Esel im Galopp geschissen. (…) Hitler hätte sie hinrichten lassen.” Dass S. vor dem Bildschirm öfters die Fassung verliert, war beim Prozess in Graz kein Thema – aber dazu später.
Am Landesgericht sagte die Anwältin des Pensionisten, ihr Mandant werde „nicht bestreiten, das Posting verfasst zu haben“. Der Kommentar sei „völlig inakzeptabel“, sei aber „nicht ernst gemeint“. Auf Nachfrage der Richterin, wie S. Hitler fände, entgegnete dieser: „Für Landwirte war er gut. Für andere aber schlecht.“ An den Neos mache ihn wütend, dass „die Meinl-Reisinger die Ukraine sponsert“, der Krieg aber vielen Menschen das Leben koste.
Die Verteidigung argumentierte, das Posting sei ein „impulsiver Ausrutscher“ gewesen, es gäbe „keine rechtsextremen Kontakte, keine Vorstrafen, keine einschlägigen Bilder auf dem Handy“. Schuldig gesprochen wurde der Pensionist trotzdem: Das Gericht verhängte zwölf Monate bedingt sowie eine Geldstrafe von 9.000 Euro. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Franz S. hatte aber nicht nur einmal einen „impulsiven Ausrutscher“, wie er auf Facebook beweist. Vor Gericht aber stand er nur wegen seines Hitler-Postings, dabei hätte es da noch so manches mehr gegeben.
Den Bundeskanzler Christian Stocker beschimpfte Franz S. vor einem Jahr mit: „Der größte Vollidiot aller Zeiten der Teufel soll den pastart holen“ (sic!). Zur mangelnden Impulskontrolle gesellt sich eine Rechtsschreibschwäche, mit der der Steirer auch den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen verwünschte: „Ich wünsche bello dem falschen pastart das er Weihnachten nicht mehr schafft.“

Wen Franz S. lieber mag als die Grünen und die ÖVP, verheimlicht er keineswegs. Der Mann ist FPÖ-Fan, wie er in einem Posting zum blauen steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek belegt:
Da kann ich nur sagen Super Mario die Fpö ist eine Partei fürs Volk und nicht gegen das Volk den die anderen fressen sich alle den wanzt voll auf Kosten der Steuerzahler denen ist der Mensch scheißegal 💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙

Korneuburg/NÖ: Teil-Schuldspruch wegen Hass-Postings
Als im Dezember 2025 nachts eine Moschee in Hollabrunn mit einer Faustfeuerwaffe beschossen wurde, gab es dazu breite mediale Berichterstattung und viel Betroffenheit. Einem aber ging die islamfeindliche Attacke nicht weit genug. Der Weinviertler Christian S. kommentierte dazu unter einem Artikel auf Facebook: „Schade um jede Kugel, die daneben ging.“
Am 7. Juli stand der 28-jährige Grünraumpfleger aus dem Bezirk Hollabrunn deswegen vor Gericht. Am Landesgericht Korneuburg musste er sich wegen des Vorwurfs der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282) verantworten.
Auf Facebook schrieb er noch mehr, was er besser für sich behalten hätte: Er teilte ein Bild eines T‑Shirts mit dem Aufdruck „Keine Vorhaut, kein Asyl“ sowie ein Video mit dem Wehrmachtsmarschlied „Erika“, das heute auch in rechtsextremen und neonazistischen Milieus beliebt ist. Das brachte ihm auch eine Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ein. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, er habe sich „eine Hetz machen wollen“ und „mit den Nazis nichts am Hut“ zu haben. Der Richter entgegnete: „Ganz so dumm sind Sie hoffentlich nicht, wie Sie sich hier darstellen.“ Bereits 2025 war der Niederösterreicher wegen Diebstahls, Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und anderer Delikte bedingt verurteilt worden.
Diesmal gab es einen Freispruch vom Vorwurf nach dem Verbotsgesetz, aber eine Verurteilung wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. Das Urteil – acht Monate bedingt auf drei Jahre sowie die Übernahme der Gerichtskosten – ist rechtskräftig.
Leoben/Stmk: Bedingte Haft für NS-Devotionalien in Wohnung
Am 9. Juli 2026 wurde der 26-jährige arbeitslose Fischereifacharbeiter Daniel P. vor dem Landesgericht Leoben nach § 3g Verbotsgesetz schuldig gesprochen. In seinem Wohnzimmer hatte er über zwei Jahre eine Hitler-Postkarte mit SS-Offizieren sowie einen Dolch mit Hakenkreuz und anderen NS-Insignien aufgehängt. Die Polizei entdeckte die Gegenstände, als sie im Zuge eines Suchtmittelverfahrens die Wohnung des Angeklagten betrat.
Vor Gericht bekannte sich der Obersteirer schuldig. Auf die Frage, was ihn am Nationalsozialismus fasziniere, sagte er: „Interessante Geschichte, was alles passiert ist und wie es abgelaufen ist damals.“ Zu den historischen Nazis befragt erklärte er: „Sie haben auf das eigene Volk geachtet. Die Sache mit den Juden lehne ich ab.“
Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant wegen Drogenkonsums „verwirrt“ gewesen sei. Das Gericht sprach ihn dennoch schuldig und verhängte acht Monate bedingt, drei Jahre Probezeit sowie Bewährungshilfe und einen Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daniel P. war bislang unbescholten, gegen ihn läuft jedoch ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz.
Salzburg: Sechs Monate Haft wegen NS-Bildern auf WhatsApp
Weil er mehrere NS-bezogene Motive via WhatsApp verschickt hatte, wurde ein 37-jähriger Pinzgauer am 2. Juli schuldig gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, Motive – darunter ein T‑Shirt mit Reichsadler in nationalsozialistischer Gestaltung sowie „Happy Ramadan“ mit dem Bild eines Spanferkels – verbreitet zu haben. Drei Monate später verschickte er erneut einschlägige Inhalte und kündigte an, sich einen entsprechenden Adler tätowieren zu lassen. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei ihm außerdem NS-Devotionalien.
Stefan B., der bereits (nicht einschlägig) vorbestraft ist, bekannte sich schuldig. Er wolle „reinen Tisch machen“ und bat um ein mildes Urteil.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu sechs Monaten unbedingter Haft, eine Verbüßung mittels Fußfessel sei aber möglich. Mildernd wertete es Stefan B.s begonnene Psychotherapie und die Behandlung seiner Alkoholabhängigkeit, erschwerend die Wiederholung der Tat nach nur wenigen Monaten. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist unklar.
Salzburg: NS-Dateien, Chatgruppen, Amokverherrlichung und sechs Monate bedingt
Pascal J., ein 2004 geborener Flachgauer, stand am 6. Juli vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Salzburg. Angeklagt war er nach § 3g Verbotsgesetz. Der damals 20-Jährige soll zwischen März und Dezember 2024 über WhatsApp, Snapchat, Telegram, TikTok und Instagram hitlerverherrlichende und NS-glorifizierende Bilder, Videos und Dateien geteilt, gespeichert und zur Weiterverbreitung bereitgehalten haben.
Laut Anklage bewegte sich J. in rund 60 Chatgruppen, darunter einschlägige Gruppen mit Namen wie „Austrofaschist“ oder „Arisches und besseres Europa“. Eine eigene Chatgruppe soll rund 30 Mitglieder gehabt haben. Sicherstellungen auf dem Handy enthielten unter anderem Videos mit Titeln bzw. Inhalten wie „Untermenschen“ und „Holocaust them all“, außerdem Material zu Amokläufen, Terrorangriffen und Schulanschlägen. J. betrieb ein Telegram-Profil mit Hitler-Bild statt Profilfoto und verwendete auch auf TikTok eindeutige Nazi-Codes.
Auslöser der Hausdurchsuchung am 23. April 2024 war offenbar ein Manifest in einer Chatgruppe zur Gründung einer rechtsextremen, gewalttätigen Gruppe. Im Raum stand auch ein geplantes Treffen im Ausland, wobei im Prozess unklar blieb, ob es um die Slowakei oder Tschechien ging. J. soll vorgehabt haben, dorthin zu reisen; ausländische Behörden meldeten dies nach Österreich.
Der Angeklagte zeigte sich geständig und erklärte sein Verhalten mit Langeweile, Alkohol, Drogen, sozialer Isolation und dem Wunsch dazuzugehören. Die Verteidigung stellte ihn als labilen jungen Menschen dar, der Hilfe und Kontrolle brauche. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, ein Geständnis sei angesichts der sichergestellten Postings und Dateien naheliegend. Zugleich bagatellisiere J. sein Verhalten. Auch die Jugendgerichtshilfe sah zwar eine Distanzierung seit der Hausdurchsuchung, hielt aber fest, dass er durch Verharmlosung von NS- und rechtsextremen Inhalten weiter auffällig geblieben sei.
Die Geschworenen sprachen den Flachgauer einstimmig schuldig. Das Gericht verhängte sechs Monate bedingte Haft bei drei Jahren Probezeit. Zusätzlich wurden Bewährungshilfe und ein geführter Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen mit Neustart angeordnet. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab. Das Urteil war daher vorerst nicht rechtskräftig.
Über diesen Fall war im Vorfeld nichts bekannt geworden, im Prozess waren ausschließlich die „Salzburger Nachrichten” und Prozessbeobachter:innen von Stoppt die Rechten anwesend. Er zeigt exemplarisch, wie weit die rechte Normalisierung mittlerweile geht: ein erst 20-Jähriger, dessen gesamter Bewegungsradius im neonazistischen Gewaltmilieu verläuft und der in der öffentlichen Wahrnehmung höchstens eine Randnotiz bleibt, anstatt einen Aufschrei zu verursachen.
Wir danken für alle Prozessbeobachtungen!
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