Klagenfurt: Depperter Ex-Polizist
Weil er über einen Zeitraum von fünf Jahren auf Facebook Beiträge veröffentlicht hat, die den Holocaust leugneten oder verharmlosten, musste sich ein mittlerweile 60-jähriger Pensionist, der früher als Polizist in Wien tätig war, vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten.
„Als Grund für sein damaliges Gedankengut führte er eine persönliche Krise an“, schreibt der ORF (25.8.26). Die „Kronen Zeitung“ (25.8.26) berichtet etwas deftiger: „Ich war deppert“ und „Es hätte mir bewusst sein sollen, dass es eine Straftat war, aber das war es aus unerklärlichen Gründen nicht“.
Weil der Angeklagte voll geständig war und Reue zeigte, die Posts auch schon längst gelöscht hat, fiel das rechtskräftige Urteil mit 14 Monaten bedingt relativ milde aus.
Salzburg: Holocaustleugnung als Verirrung in den sozialen Medien
Der Bericht des ORF Salzburg (25.8.26) fiel fast entschuldigend aus. Nur vier Worte hätten schon gereicht, um zu einer Anklage nach dem Verbotsgesetz (§ 3h) und der Verurteilung wegen Holocaustleugnung zu führen. Stimmt, aber was für zynische Worte! „Ach ja, die Holocaustlüge“, hatte die Angeklagte Petra N. (58) unter einen Beitrag eines Handelskonzerns über ein Gespräch mit einer Holocaust-Überlebenden geschrieben. Beitrag und Kommentar von Petra N. konnten ein riesiges Publikum erreichen. Der Verteidiger:
Meine Mandantin ist schwer krank und kann seit ein paar Jahren nicht mehr arbeiten. Sie war damals auch längere Zeit ans Bett gebunden, sie kam nicht aus dem Haus, und hat sich damals völlig im Internet, in den sozialen Medien verirrt. Und wurde Verschwörungsmythen zugänglich. (sn.at, 25.8.26)
Die Angeklagte ist seit vier Jahren im Krankenstand. In dieser Zeit, so schilderte sie es vor Gericht selbst, sei sie durch ihre Streifzüge im Internet, bei denen sie nach Kosmetik und Ernährungsthemen suchte, immer mehr „verwirrt“ worden. Die Richterin will wissen, warum sie sich freiwillig und ohne Not auf solche Seiten begeben habe, in denen der „Genozid ganz und gar geleugnet“ wurde. Die Angeklagte sei ja auch Anhängerin der Flat-Earth-Schwurbelei – also der obskuren Behauptung, die Erde sei eine Scheibe.
Was die geständige Angeklagt zu ihrer Rechtfertigung sonst noch vorbrachte, ist mindestens so jenseitig: Sie sei mit der Schule bei einer KZ -Gedenkstätte gewesen, habe es aber „anscheinend wieder vergessen“. Sie wollte schon eine Gedenkstätte wieder besuchen, könne es sich aber finanziell nicht leisten. Es tue ihr leid und es „war dumm“. Ihren Kommentar bereue sie sehr. Das einstimmige Urteil der Geschworenen ist bereits rechtskräftig. Die Strafe: 15 Monate bedingt.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Linz: Renitenter Pensionist erhält Geld- und bedingte Freiheitsstrafe
Ein öffentliches Facebook-Profil, antisemitische Beschimpfungen und abwertende Äußerungen über zwei Beamt:innen: Das brachte einen 72-Jährigen am 25. August zum wiederholten Mal vor das Landesgericht Linz. Angeklagt war er wegen Verhetzung und übler Nachrede.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, auf seinem Facebook-Profil unter anderem „Korruptes Juden-Pack und Mörder der Rechtsstaatlichkeit in Österreich“ geschrieben und gefordert haben, diese sollten endlich aus Österreich „abhauen“. Neben diesen antisemitischen Postings ging es auch um üble Nachrede: Der Gerichtsstammgast soll einen Beamten und eine Beamtin abwertend angegriffen und diese Aussagen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.
Der Mann, der ohne Verteidigung, dafür aber mit einem großen Stapel an Unterlagen zur Verhandlung kam, gestand zwar ein, die Postings abgesetzt zu haben, bekannte sich aber nicht schuldig, weil seine Bemerkungen doch stimmen würden. Das führte zu einem Disput mit der Richterin.

Am Ende setzte es eine unbedingte Geldstrafe von 1.800 Euro sowie sieben Monate bedingter Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte eine Amtshaftungsklage gegen das Gericht einbringen will. Den Verhandlungssaal verließ er mit den Worten: „I bin nu lang net fertig mit euch!“
Danke für die Prozessbeobachtung!
FPÖ Salzburg: Büroleiter geschasst
Wie die „Krone“ am 27.8.26 berichtet, hat der Salzburger FPÖ-Landesrat Wolfgang Fürweger einen angeordneten Urlaub dazu genutzt, um seinen eigenen Büroleiter Benjamin Kamper „auf harsche Art und Weise“ loszuwerden:
Schon der angeordnete Urlaub von 11. bis 17. Mai schmeckte Benjamin Kamper nicht. Dass in dieser Zeit sein Büro geräumt wurde, schmeckte ihm noch weniger. Sein Name wurde von der Website gelöscht. Kurzum: Kamper wurde „entfernt“ – ohne dessen Beisein oder Zustimmung.
Kamper, der über einen auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag verfügte, hat daraufhin die Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler, deren Landes- ÖVP mit der FPÖ koaliert, und die Personalvertretung informiert. Über die Gründe der faktischen Kündigung ist bislang nichts bekannt.
FPÖ Steiermark: „Notausschluss“ oder Austritt eines Gemeinderats
„Private Gründe“ seien es gewesen, die ihn zum Austritt aus der FPÖ veranlasst hätten, erklärte der FPÖ-Gemeinderat einer südoststeirischen Gemeinde der „Kleinen Zeitung“ (27.8.26). Die hatte aber etwas anderes gehört. Demnach sei er mit seinem Austritt einem Notausschlussverfahren zuvorgekommen, das die Partei bereits eingeleitet hatte. Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, wird der Mann, der alle Funktionen zurückgelegt hat, mit einer „handfesten Auseinandersetzung“ mit mehreren Verletzten in Verbindung gebracht. Die Polizei ermittelt.
FPÖ Graz: Staatsanwaltschaft will die Aufhebung von Axel Kasseggers Immunität
Die „Heimdall Vermietungs- und VerwaltungsGmbH“ hat ihren Firmensitz in Gratwein. Wer benennt schon ein so profanes Gewerbe wie das Vermieten und Verwalten von Liegenschaften nach einem nordischen Gott aus dem Geschlecht der Asen? Ein rechter FPÖ-Politiker natürlich: Axel Kassegger ist Nationalratsabgeordneter der FPÖ, Burschenschafter und hat in Graz vor kurzem für den Gemeinderat kandidiert.
Das ist auch schon der eigentliche Punkt, denn Kassegger hat vor der Graz-Wahl behauptet, in Graz-Liebenau zu wohnen. Der Hauptwohnsitz in Graz ist Voraussetzung, um dort kandidieren zu können. Nun liegt Gratwein zwar in der Nähe von Graz, gehört aber mit Sicherheit nicht zu Graz. In einer anonymen Anzeige wird deshalb der Verdacht geäußert, dass Kasseggers Angabe über den Wohnsitz Graz nicht der Wahrheit entsprächen. Die Staatsanwaltschaft Graz hat jetzt die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Kasseggers beantragt, um gegen ihn ermitteln zu können.
Der „Standard“ (28.8.26) hat aber noch mehr in Erfahrung gebracht. Demnach will die Staatsanwaltschaft Graz nicht nur wegen des Verdachts der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung (§ 228 StGB) ermitteln, sondern auch wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung, Vor dem Haus in Gratkorn ist nämlich beim Eingang im Boden ein Zeichen groß eingelassen, das der verbotenen Othala-Rune (auch Odal-Rune) sehr ähnlich sieht: „Kassegger hatte die Rune gegenüber Medien als ‚Fisch‘ bezeichnet. Dass er tatsächlich in dem Haus mit der Rune seinen Lebensmittelpunkt hat, wurde dem STANDARD von mehreren Insidern bestätigt.“ (derstandard.at)
Über „Heimdall“ urteilt übrigens Loki, ein anderer nordischer Gott: „Schweig Heimdall! Dir war in Urtagen ein schlimmes Leben gegeben.“
D: AfD kämpft weiter um Millionen aus Vorarlberg
2,35 Millionen Euro für mehr als 6.000 AfD-Wahlplakate, finanziert über einen ehemaligen FPÖ-Funktionär aus Vorarlberg: Die ungewöhnliche Spendenkonstruktion beschäftigt inzwischen die nächste deutsche Gerichtsinstanz. Die AfD hat gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Berufung eingelegt und verlangt die Millionen zurück, die sie vorsorglich an die Bundestagsverwaltung überwiesen hatte. Im Mai entschied das Gericht, die Partei habe keinen Anspruch auf das Geld: Bei Annahme der Spende sei der tatsächliche Spender nicht feststellbar gewesen. Nun ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Zug.
Die Spende, die für eine Plakatkampagne zweckgewidmet, lief über Gerhard Dingler, einem früheren Landesgeschäftsführer der FPÖ Vorarlberg. Recherchen ergaben allerdings, dass der deutsch-schweizerische Immobilieninvestor Henning Conle Dingler kurz davor 2,6 Millionen Euro überwiesen hatte. Die Bundestagsverwaltung wertete die Konstruktion als verbotene Strohmannspende. Das Verwaltungsgericht sah jedenfalls gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass Conle hinter der Zuwendung stehen könnte.
Strafrechtliche Folgen hatte die Causa in Österreich bislang keine. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte ihre Ermittlungen gegen Dingler wegen des Verdachts der Geldwäscherei und der Fälschung eines Beweismittels ein. Justizministerin Anna Sporrer erläuterte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung: Für Geldwäscherei fehlten Hinweise auf eine kriminelle Herkunft des Geldes. Die von Conle ausgestellte Schenkungsurkunde sei nach österreichischem Recht auch keine gefälschte Urkunde. Für eine strafbare Beweismittelfälschung fehlten Hinweise auf den erforderlichen Vorsatz. Die deutsche Einstufung als verbotene Strohmannspende ändere daran nichts.
Conle ist mit verdeckter AfD-Finanzierung bereits früher in Verbindung gebracht worden: 2020 verhängte die Bundestagsverwaltung gegen die Partei eine Sanktion von knapp 400.000 Euro wegen einer Wahlkampfhilfe für Alice Weidel, hinter der Conle gestanden haben soll. Die gerichtlichen Beschwerden der AfD dagegen scheiterten.
(Quelle: vn.at, 27.8.26)
Rostock/D: Vom Bankräuber zum AfD-Kandidaten
Sascha Gläser wollte für die AfD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einziehen. Letzte Woche veröffentlichte die „Ostsee Zeitung“ (28.8.26), dass der Rostocker 2012 eine Bank in Duisburg überfallen hatte. Wegen schwerer räuberischer Erpressung wurde er 2013 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe verbüßte er im offenen Vollzug.
Gläser, zuletzt stellvertretender AfD-Kreisvorsitzender in Rostock und Direktkandidat für die Landtagswahl am 20. September, räumte die Tat ein. Gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ bezeichnete er sie als „größten Fehler meines Lebens“. Er habe damals in einer persönlichen Krise gesteckt und aus seinem Umfeld ausbrechen wollen; bei der verwendeten Waffe habe es sich nach seiner Darstellung um keine echte gehandelt. Heute führe er ein unbescholtenes Leben. Seine frühere Verurteilung hindert ihn rechtlich auch nicht mehr an einer Kandidatur.
Politisch erwies sich die zweite Chance allerdings als Problem für eine Partei, die bei Kriminalität gerne maximale Härte fordert. Zunächst verlangte der Landesvorstand eine Stellungnahme. Mittlerweile geht die Partei deutlich weiter: Der NDR (31.8.26) berichtet, Gläser habe sein Amt als stellvertretender Kreisvorsitzender bereits niedergelegt und angekündigt, ein allfälliges Landtagsmandat nicht anzunehmen. Der Landesverband wertet das Verschweigen seiner Vergangenheit als erheblichen Vertrauensbruch und will ein Parteiausschlussverfahren einleiten.
Dass die AfD zu ungewöhnlichen Nominierungen neigt, hatte sie bereits in München unter Beweis gestellt: Dort fand sich ein Kandidat für den Stadtrat auf der Liste, der 2005 verurteilt wurde, weil er seine 85-jährige Nachbarin erwürgt hatte. Das Wahlamt strich den Frauenmörder dann von der Liste.
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