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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Rechte Normalisierung: 5 Prozesse vom Hitler-Kommentar bis zur Amokverherrlichung

Fünf Pro­zes­se, fünf Vari­an­ten rech­ter Nor­ma­li­sie­rung: ein Gra­zer FPÖ-Fan mit „Hit­ler hätte“-Kommentar, Applaus für Schüs­se auf eine Moschee, NS-Devo­tio­na­li­en in Leo­ben, Nazi-Bil­der per Whats­App und ein jun­ger Flach­gau­er in Chat­grup­pen vol­ler Hit­ler-Kult, Ter­ror- und Amokfantasien.

16. Juli 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Graz: Hohe Geld­stra­fe für „Hit­ler hät­te …“-Kom­men­tar von FPÖ-Fan
  • Korneuburg/NÖ: Teil-Schuld­spruch wegen Hass-Postings
  • Leoben/Stmk: Beding­te Haft für NS-Devo­tio­na­li­en in Wohnung
  • Salz­burg: Sechs Mona­te Haft wegen NS-Bil­dern auf WhatsApp
  • Salz­burg: NS-Datei­en, Chat­grup­pen, Amok­ver­herr­li­chung und sechs Mona­te bedingt

Graz: Hohe Geldstrafe für „Hitler hätte …“-Kommentar von FPÖ-Fan

Am 13. Juli 2026 stand ein 72-jäh­ri­ger Pen­sio­nist aus der West­stei­er­mark, Land­wirt und FPÖ-Unter­stüt­zer vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt in Graz. Der Vor­wurf: Gut­hei­ßung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ver­bre­chen. Anlass war Franz S.’ Face­book-Kom­men­tar unter einem Video­bei­trag zum The­ma Anti­se­mi­tis­mus und Tole­ranz der Par­tei Neos: „Die Neos sind das größ­te Gesin­del, das jemals gebo­ren wur­de. (…) Hier hat der Esel im Galopp geschis­sen. (…) Hit­ler hät­te sie hin­rich­ten las­sen.” Dass S. vor dem Bild­schirm öfters die Fas­sung ver­liert, war beim Pro­zess in Graz kein The­ma – aber dazu später.

Am Lan­des­ge­richt sag­te die Anwäl­tin des Pen­sio­nis­ten, ihr Man­dant wer­de „nicht bestrei­ten, das Pos­ting ver­fasst zu haben“. Der Kom­men­tar sei „völ­lig inak­zep­ta­bel“, sei aber „nicht ernst gemeint“. Auf Nach­fra­ge der Rich­te­rin, wie S. Hit­ler fän­de, ent­geg­ne­te die­ser: „Für Land­wir­te war er gut. Für ande­re aber schlecht.“ An den Neos mache ihn wütend, dass „die Meinl-Rei­sin­ger die Ukrai­ne spon­sert“, der Krieg aber vie­len Men­schen das Leben koste.

Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te, das Pos­ting sei ein „impul­si­ver Aus­rut­scher“ gewe­sen, es gäbe „kei­ne rechts­extre­men Kon­tak­te, kei­ne Vor­stra­fen, kei­ne ein­schlä­gi­gen Bil­der auf dem Han­dy“. Schul­dig gespro­chen wur­de der Pen­sio­nist trotz­dem: Das Gericht ver­häng­te zwölf Mona­te bedingt sowie eine Geld­stra­fe von 9.000 Euro. Das Urteil war nicht rechts­kräf­tig, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab.

Franz S. hat­te aber nicht nur ein­mal einen „impul­si­ven Aus­rut­scher“, wie er auf Face­book beweist. Vor Gericht aber stand er nur wegen sei­nes Hit­ler-Pos­tings, dabei hät­te es da noch so man­ches mehr gegeben.

Den Bun­des­kanz­ler Chris­ti­an Sto­cker beschimpf­te Franz S. vor einem Jahr mit: „Der größ­te Voll­idi­ot aller Zei­ten der Teu­fel soll den pas­tart holen“ (sic!). Zur man­geln­den Impuls­kon­trol­le gesellt sich eine Rechts­schreib­schwä­che, mit der der Stei­rer auch den Bun­des­prä­si­den­ten Alex­an­der Van der Bel­len ver­wünsch­te: „Ich wün­sche bel­lo dem fal­schen pas­tart das er Weih­nach­ten nicht mehr schafft.“

Facebook-Kommentar von Franz S.: „Ich wünsche bello dem falschen pastart das er Weihnachten nicht mehr schafft.“
Face­book-Kom­men­tar von Franz S.: „Ich wün­sche bel­lo dem fal­schen pas­tart das er Weih­nach­ten nicht mehr schafft.“ (Screen­shot FB 23.10.24)

Wen Franz S. lie­ber mag als die Grü­nen und die ÖVP, ver­heim­licht er kei­nes­wegs. Der Mann ist FPÖ-Fan, wie er in einem Pos­ting zum blau­en stei­ri­schen Lan­des­haupt­mann Mario Kuna­sek belegt:

Da kann ich nur sagen Super Mario die Fpö ist eine Par­tei fürs Volk und nicht gegen das Volk den die ande­ren fres­sen sich alle den wanzt voll auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler denen ist der Mensch scheißegal 💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙

Facebook-Kommentar von Franz S. zu Mario Kunasek: „Da kann ich nur sagen Super Mario die Fpö ist eine Partei fürs Volk und nicht gegen das Volk den die anderen fressen sich alle den wanzt voll auf Kosten der Steuerzahler denen ist der Mensch scheißegal 💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙“
Face­book-Kom­men­tar von Franz S. zu Mario Kuna­sek: „Da kann ich nur sagen Super Mario die Fpö ist eine Par­tei fürs Volk und nicht gegen das Volk den die ande­ren fres­sen sich alle den wanzt voll auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler denen ist der Mensch scheiß­egal 💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙“ (Screen­shot FB 22.10.25)

Korneuburg/NÖ: Teil-Schuldspruch wegen Hass-Postings

Als im Dezem­ber 2025 nachts eine Moschee in Hol­la­brunn mit einer Faust­feu­er­waf­fe beschos­sen wur­de, gab es dazu brei­te media­le Bericht­erstat­tung und viel Betrof­fen­heit. Einem aber ging die islam­feind­li­che Atta­cke nicht weit genug. Der Wein­viert­ler Chris­ti­an S. kom­men­tier­te dazu unter einem Arti­kel auf Face­book: „Scha­de um jede Kugel, die dane­ben ging.“

Am 7. Juli stand der 28-jäh­ri­ge Grün­raum­pfle­ger aus dem Bezirk Hol­la­brunn des­we­gen vor Gericht. Am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg muss­te er sich wegen des Vor­wurfs der Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen (§ 282) verantworten.

Auf Face­book schrieb er noch mehr, was er bes­ser für sich behal­ten hät­te: Er teil­te ein Bild eines T‑Shirts mit dem Auf­druck „Kei­ne Vor­haut, kein Asyl“ sowie ein Video mit dem Wehr­machts­marsch­lied „Eri­ka“, das heu­te auch in rechts­extre­men und neo­na­zis­ti­schen Milieus beliebt ist. Das brach­te ihm auch eine Ankla­ge wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ein. Vor Gericht behaup­te­te der Ange­klag­te, er habe sich „eine Hetz machen wol­len“ und „mit den Nazis nichts am Hut“ zu haben. Der Rich­ter ent­geg­ne­te: „Ganz so dumm sind Sie hof­fent­lich nicht, wie Sie sich hier dar­stel­len.“ Bereits 2025 war der Nie­der­ös­ter­rei­cher wegen Dieb­stahls, Kör­per­ver­let­zung, Wider­stands gegen die Staats­ge­walt und ande­rer Delik­te bedingt ver­ur­teilt worden.

Dies­mal gab es einen Frei­spruch vom Vor­wurf nach dem Ver­bots­ge­setz, aber eine Ver­ur­tei­lung wegen Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen. Das Urteil – acht Mona­te bedingt auf drei Jah­re sowie die Über­nah­me der Gerichts­kos­ten – ist rechtskräftig.

Leoben/Stmk: Bedingte Haft für NS-Devotionalien in Wohnung

Am 9. Juli 2026 wur­de der 26-jäh­ri­ge arbeits­lo­se Fische­rei­fach­ar­bei­ter Dani­el P. vor dem Lan­des­ge­richt Leo­ben nach § 3g Ver­bots­ge­setz schul­dig gespro­chen. In sei­nem Wohn­zim­mer hat­te er über zwei Jah­re eine Hit­ler-Post­kar­te mit SS-Offi­zie­ren sowie einen Dolch mit Haken­kreuz und ande­ren NS-Insi­gni­en auf­ge­hängt. Die Poli­zei ent­deck­te die Gegen­stän­de, als sie im Zuge eines Sucht­mit­tel­ver­fah­rens die Woh­nung des Ange­klag­ten betrat.

Vor Gericht bekann­te sich der Ober­stei­rer schul­dig. Auf die Fra­ge, was ihn am Natio­nal­so­zia­lis­mus fas­zi­nie­re, sag­te er: „Inter­es­san­te Geschich­te, was alles pas­siert ist und wie es abge­lau­fen ist damals.“ Zu den his­to­ri­schen Nazis befragt erklär­te er: „Sie haben auf das eige­ne Volk geach­tet. Die Sache mit den Juden leh­ne ich ab.“

Der Ver­tei­di­ger ver­wies dar­auf, dass sein Man­dant wegen Dro­gen­kon­sums „ver­wirrt“ gewe­sen sei. Das Gericht sprach ihn den­noch schul­dig und ver­häng­te acht Mona­te bedingt, drei Jah­re Pro­be­zeit sowie Bewäh­rungs­hil­fe und einen Besuch der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Dani­el P. war bis­lang unbe­schol­ten, gegen ihn läuft jedoch ein wei­te­res Ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Suchtmittelgesetz.

Salzburg: Sechs Monate Haft wegen NS-Bildern auf WhatsApp

Weil er meh­re­re NS-bezo­ge­ne Moti­ve via Whats­App ver­schickt hat­te, wur­de ein 37-jäh­ri­ger Pinz­gau­er am 2. Juli schul­dig gespro­chen. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, Moti­ve – dar­un­ter ein T‑Shirt mit Reichs­ad­ler in natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Gestal­tung sowie „Hap­py Rama­dan“ mit dem Bild eines Span­fer­kels – ver­brei­tet zu haben. Drei Mona­te spä­ter ver­schick­te er erneut ein­schlä­gi­ge Inhal­te und kün­dig­te an, sich einen ent­spre­chen­den Adler täto­wie­ren zu las­sen. Bei einer Haus­durch­su­chung fand die Poli­zei bei ihm außer­dem NS-Devotionalien.

Ste­fan B., der bereits (nicht ein­schlä­gig) vor­be­straft ist, bekann­te sich schul­dig. Er wol­le „rei­nen Tisch machen“ und bat um ein mil­des Urteil.

Das Gericht ver­ur­teil­te ihn wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz zu sechs Mona­ten unbe­ding­ter Haft, eine Ver­bü­ßung mit­tels Fuß­fes­sel sei aber mög­lich. Mil­dernd wer­te­te es Ste­fan B.s begon­ne­ne Psy­cho­the­ra­pie und die Behand­lung sei­ner Alko­hol­ab­hän­gig­keit, erschwe­rend die Wie­der­ho­lung der Tat nach nur weni­gen Mona­ten. Ob das Urteil rechts­kräf­tig ist, ist unklar.

Salzburg: NS-Dateien, Chatgruppen, Amokverherrlichung und sechs Monate bedingt

Pas­cal J., ein 2004 gebo­re­ner Flach­gau­er, stand am 6. Juli vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Salz­burg. Ange­klagt war er nach § 3g Ver­bots­ge­setz. Der damals 20-Jäh­ri­ge soll zwi­schen März und Dezem­ber 2024 über Whats­App, Snap­chat, Tele­gram, Tik­Tok und Insta­gram hit­ler­ver­herr­li­chen­de und NS-glo­ri­fi­zie­ren­de Bil­der, Vide­os und Datei­en geteilt, gespei­chert und zur Wei­ter­ver­brei­tung bereit­ge­hal­ten haben.

Laut Ankla­ge beweg­te sich J. in rund 60 Chat­grup­pen, dar­un­ter ein­schlä­gi­ge Grup­pen mit Namen wie „Aus­tro­fa­schist“ oder „Ari­sches und bes­se­res Euro­pa“. Eine eige­ne Chat­grup­pe soll rund 30 Mit­glie­der gehabt haben. Sicher­stel­lun­gen auf dem Han­dy ent­hiel­ten unter ande­rem Vide­os mit Titeln bzw. Inhal­ten wie „Unter­men­schen“ und „Holo­caust them all“, außer­dem Mate­ri­al zu Amok­läu­fen, Ter­ror­an­grif­fen und Schul­an­schlä­gen. J. betrieb ein Tele­gram-Pro­fil mit Hit­ler-Bild statt Pro­fil­fo­to und ver­wen­de­te auch auf Tik­Tok ein­deu­ti­ge Nazi-Codes.

Aus­lö­ser der Haus­durch­su­chung am 23. April 2024 war offen­bar ein Mani­fest in einer Chat­grup­pe zur Grün­dung einer rechts­extre­men, gewalt­tä­ti­gen Grup­pe. Im Raum stand auch ein geplan­tes Tref­fen im Aus­land, wobei im Pro­zess unklar blieb, ob es um die Slo­wa­kei oder Tsche­chi­en ging. J. soll vor­ge­habt haben, dort­hin zu rei­sen; aus­län­di­sche Behör­den mel­de­ten dies nach Österreich.

Der Ange­klag­te zeig­te sich gestän­dig und erklär­te sein Ver­hal­ten mit Lan­ge­wei­le, Alko­hol, Dro­gen, sozia­ler Iso­la­ti­on und dem Wunsch dazu­zu­ge­hö­ren. Die Ver­tei­di­gung stell­te ihn als labi­len jun­gen Men­schen dar, der Hil­fe und Kon­trol­le brau­che. Die Staats­an­walt­schaft hielt dage­gen, ein Geständ­nis sei ange­sichts der sicher­ge­stell­ten Pos­tings und Datei­en nahe­lie­gend. Zugleich baga­tel­li­sie­re J. sein Ver­hal­ten. Auch die Jugend­ge­richts­hil­fe sah zwar eine Distan­zie­rung seit der Haus­durch­su­chung, hielt aber fest, dass er durch Ver­harm­lo­sung von NS- und rechts­extre­men Inhal­ten wei­ter auf­fäl­lig geblie­ben sei.

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Flach­gau­er ein­stim­mig schul­dig. Das Gericht ver­häng­te sechs Mona­te beding­te Haft bei drei Jah­ren Pro­be­zeit. Zusätz­lich wur­den Bewäh­rungs­hil­fe und ein geführ­ter Besuch in der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen mit Neu­start ange­ord­net. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab zunächst kei­ne Erklä­rung ab. Das Urteil war daher vor­erst nicht rechtskräftig.

Über die­sen Fall war im Vor­feld nichts bekannt gewor­den, im Pro­zess waren aus­schließ­lich die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten” und Prozessbeobachter:innen von Stoppt die Rech­ten anwe­send. Er zeigt exem­pla­risch, wie weit die rech­te Nor­ma­li­sie­rung mitt­ler­wei­le geht: ein erst 20-Jäh­ri­ger, des­sen gesam­ter Bewe­gungs­ra­di­us im neo­na­zis­ti­schen Gewalt­mi­lieu ver­läuft und der in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung höchs­tens eine Rand­no­tiz bleibt, anstatt einen Auf­schrei zu verursachen.

Wir dan­ken für alle Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Antisemitismus | FPÖ | Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Salzburg | Steiermark | Suchtmittelgesetz | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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