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Lesezeit: 9 Minuten

Nur das gemacht, „was sein Papa wollen hat“ – Der Prozess gegen René Schimanek

René Schimanek, einst Büroleiter von Walter Rosenkranz, ist nach einer NS-codierten Todesanzeige wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Vor Gericht prallten knappe, seltsame Erklärungen und familiäres Neonazi-Umfeld aufeinander – mit Folgen über den Einzelfall hinaus. Ein Prozessbericht.

12. März 2026
Ausstellung im Gerichtssaal mit Teilen der NS-Funde im Forsthaus (© SdR)
Ausstellung im Gerichtssaal mit Teilen der NS-Funde im Forsthaus (© SdR)

Eine Familie vor Gericht

Es war das nunmehr vierte Mitglied der Familie Schimanek, das am Mittwoch den 11. März im noch nicht so langen Jahr 2026 auf der Anklagebank vor Gericht Platz nehmen musste. Nach seinen zwei Neffen, die seit Jänner in Dresden im Rahmen des Prozesses gegen die „Sächsischen Separatisten“ wegen des Verdachts auf Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung teilweise als Rädelsführer vor Gericht stehen, und seinem Bruder Hans Jörg Jun., der im Februar wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Wien zu einer 18-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt wurde, war es nun René Schimanek, der ehemalige Büroleiter des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz, der sich wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht verantworten musste.

„Es liegt in der Familie“, titelte die „Frankfurter Allgemeine“ (20.2.26) in einem Artikel über die Schimaneks, denn diese hätten „Verbindungen zur FPÖ und zu Neonazis“. Vor einer möglichen „Sippenhaftung“ warnte deshalb der Verteidiger von René Schimanek, Werner Tomanek, bereits im Vorfeld des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft betonte demgegenüber, dass das soziale Umfeld eben auch die Person prägen würde. Und sie warf René Schimanek vor, Ende Dezember 2024, nach dem Tod des Vaters Hans Jörg Schimanek Senior, eine Todesanzeige veröffentlicht zu haben, auf der eine Irminsul und der Spruch „… und ewig lebt der Toten Tatenruhm“ zu abgedruckt waren.

Auf Anweisung des FPÖ-Stadtrats René Schimanek wurde die Parte von Gemeindebediensteten auf die Website der Gemeinde Langenlois gestellt und war damit für die Öffentlichkeit zugänglich. Erst nach über einer Woche wurde sie auf Anweisung des Bürgermeisters entfernt. „Wir haben schon über die Medien mitbekommen, dass mit der Parte etwas nicht stimmt. Als wir aus dem Weihnachtsurlaub wieder zurück im Büro waren, hat der Bürgermeister die Entfernung der Parte beauftragt“, schildert eine Gemeindebedienstete als Zeugin vor Gericht.

Irminsul und „Tatenruhm“ als politische Chiffren

Die Irminsul wurde von den Nazis verwendet und teilweise als Alternative zum christlichen Kreuzsymbol in Stellung gebracht. Auch die SS-Organisation „Deutsches Ahnenerbe“ verwendete sie als Symbol. Im Zusammenspiel mit dem Spruch „Und ewig lebt der Toten Tatenruhm“, von dem die Nazis häufig Gebrauch machten, um ihre gefallenen Helden und Märtyrer zu ehren, bestehe kein Zweifel am politischen Gehalt der Parte, führte die Staatsanwältin aus. Für interessierte Kreise stelle dies eine Glorifizierung, Verherrlichung, Revitalisierung und ein Wiederaufleben der NS-Ideologie dar, so die Staatsanwältin.

Hinzukommt, dass in jener Langenloiser Liegenschaft, in der René Schimanek hauptwohnsitzlich gemeldet war, Unmengen an NS-Devotionalien gefunden wurden. Ermittler sprachen von einem „Nazi-Museum“. Ein Teil der beschlagnahmten Gegenstände, vom Nazi-Dolch bis zum Hitler-Porträt, wurde im Gerichtssaal ausgestellt. Sie waren zwar nicht Teil der Anklage – die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen René Schimanek diesbezüglich ein, weil niemand bezeugen könne, dass die inkriminierten Gegenstände René Schimanek gehören – sollten den Geschworenen aber vermitteln, was sich im Umfeld des Angeklagten so zuträgt.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte nur dürftig und teils widersprüchlich. Der Partezettel sei auf Wunsch des Vaters erstellt worden, gestaltet habe er ihn aber selber nach dessen Ableben. Es sollte eine „würdige Traueranzeige“ werden. Welche Bedeutung das Runensymbol für den Angeklagten habe, will die Richterin wissen? Es sei ein Lebensbaum-Symbol, das er bei einer gemeinsamen Deutschlandrundfahrt mit seinem Vater kennengelernt hätte. Ein Bezug zur NS-Zeit sei ihm nicht in den Sinn gekommen.

Was der Angeklagte dazu sage, dass das Symbol auf diversen Nazi-Seiten im Internet verwendet wird, fragt die Richterin? „Glauben Sie mir, als Repräsentant der Freiheitlichen Partei habe ich mir ausführlich Gedanken darüber gemacht, welches Symbol ich verwende“, meinte Schimanek. Er wolle ja jeden Schaden für sich und die Partei abwenden. Ob ihm bei diesen Gedankengängen nicht aufgefallen ist, dass die Rune nicht nur von den Nazis verwendet wurde, sondern auch in der Neonazi-Szene Verbreitung findet, hakt die Richterin nach. Er habe keine Internetrecherche gemacht, sondern nur in Büchern aus der Bibliothek seines Vaters dazu gelesen. Die Irminsul würde den Kreislauf des Lebens, das Werden und Vergehen abbilden.

In den Unterlagen seines Vaters sei er dann auch über den Spruch gestoßen, der den Partezettel neben der Rune zierte. „Den habe ich dort öfter auf Todesanzeigen gesehen“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Es sei ein Spruch, der die „Leistungen meines Vaters“, seine „politischen Leistungen“ würdigen sollte. Der Vater war immerhin nicht nur langjähriger FPÖ-Politiker, sondern auch Konrad-Lorenz-Preisträger, führt der Angeklagte aus. Ob der Spruch eine Nähe zum Nationalsozialismus habe? Definitiv nicht, lässt der Angeklagte wissen. Ob man bei einer Recherche nicht darauf stoßen würde, dass der Spruch dazu diente, den Heldentod zu glorifizieren und damit die Nazi-Gräuel zu rechtfertigen, fragt die Richterin? Das könne er nicht nachvollziehen, antwortet der Angeklagte knapp.

Seit 2002 nicht mehr im Elternhaus?

Die Richterin will von René Schimanek auch noch wissen, wem die einschlägigen 58 Gegenstände gehören, die bei einer Hausdurchsuchung im November 2024 von der Polizei in seinem Hauptwohnsitz gefunden und sichergestellt wurden? Ihm nicht, und er wisse auch nicht, wem die gehören sollten, beteuerte er. Er wohne seit 2002 nicht mehr dort. Wann er das letzte Mal dort war – zu Weihnachten, im Sommer? Ob ihm die Gegenstände davor aufgefallen sind, in seiner Kindheit, fragt die Richterin nach. Er sei seit 2002 nicht mehr dort gewesen und davor hätte er dort keine NS-Devotionalien wahrgenommen. Also sind diese Gegenstände auf wundersame Weise zwischen 2002 und 2024 dort hingekommen, fragt die Richterin verdutzt. Und ob darüber nicht in der Familie gesprochen wurde? Nicht wirklich, meint der Angeklagte. Er könne darüber keine Angaben machen.

Die Mails, das familiäre Umfeld und ein Angriff aufs Verbotsgesetz

In ihrem Schlusswort betont die Staatsanwältin den unstrittigen Sachverhalt, dass René Schimanek die Veröffentlichung der Parte veranlasst habe. Es stelle sich noch die Frage der subjektiven Tatseite. Hier sei der Angeklagte aufgrund seines familiären Umfelds spätestes mit der Verurteilung seines Bruders wegen NS-Widerbetätigung im Jahr 1995 mit der Nazi-Zeit und dessen Fortleben konfrontiert worden. Die Staatsanwältin kommt auch auf jene E-Mails zu sprechen, die vom Grünen Nationalratsabgeordneten Lukas Hammer veröffentlicht wurden, und weswegen René Schimanek seinen Job als Büroleiter des Nationalratspräsidenten Rosenkranz räumen musste. Dort unterhielt er sich mit seinem Bruder und weiteren Neonazis über den Nationalsozialismus, gab sich historisch interessiert, bezeichnete eine Dokumentation über Hitler als „Geschichtsfälschung“ und verabschiedete sich mit „Üblicher Gruß“.

In Summe scheint der Zufall einfach zu groß, dass René Schimanek aus purer Unwissenheit Symbol und Spruch auf der Parte verwendete. In der Zusammenschau und mit der gegebenen Beweislage muss der Angeklagter es ernstlich für möglich gehalten oder sich damit abgefunden haben, dass Kenner der rechtsextremen Szene sich durch die Traueranzeige angesprochen und in ihrer Ideologie bestärkt fühlen. Aus diesem Grund sei ein Schuldspruch mehr als angebracht, so die Staatsanwältin. Denn das Verbotsgesetz ziele eben darauf ab, jedes Wiederbeleben oder Bestärken der NS-Ideologie im Keim zu ersticken.

Das sah der Verteidiger Werner Tomanek naturgemäß anders. Wikipedia sagt, die Rune sei völlig unbedenklich und nicht verboten. Das Kapitel über die Bedeutung der Irminsul im NS und danach in rechtsextremen Kreisen muss Tomanek übersehen haben!

Für seine familiäre Situation könne der Angeklagte nichts. Außerdem hat er nur das gemacht, „was sein Papa wollen hat“. Tomanek nutzte das Schlusswort auch für einen Angriff auf das Verbotsgesetz. Dieses sei in einer historischen Situation 1947 beschlossen worden, weil man Angst hatte, dass die Heimkehrer die NSDAP wiedergründen. Aber heutzutage werde es zur Gesinnungsjustiz missbraucht. Man muss schon Angst haben, was man in der Öffentlichkeit sagt. Was vor Jahren noch völlig normal war, geht heute nicht mehr. Vor allem in der Kriegsgeneration, da war man noch ganz andere Sprüche gewohnt.

Und nun, nur weil der Lueger was gegen Juden gesagt hat, will man die Statue kippen. Das gleiche werde auch mit den ganzen Kriegerdenkmälern geschehen. Denn dort findet sich manchmal auch jenes Symbol und jener Spruch, derentwegen sein Mandant heute vor Gericht steht. Dabei sei es gerade der Umgang der Bevölkerung – Volk dürfe man ja nicht sagen, „da muss man aufpassen“ – mit den eigenen Toten, wo man ablesen könne, ob ein Volk „zivilisiert“ agiere oder eine Bande „ehrloser Gesellen“ sei.

Dass Tomanek den Gegenwartsbezug des Verbotsgesetzes für hinfällig erklärt und mit der Rede von den „ehrlosen Gesellen“ genau jenen Wortlaut aufgreift, mit dem Kurt Waldheim Vertreter des Jüdischen Weltkongresses antisemitisch attackierte, ist mehr als ein patscherter Ausrutscher. So war Tomanek als Mitglied der Burschenschaft Olympia selbst in der rechtsextremen Szene aktiv. 1987 beteiligte er sich am Saalschutz für eine Veranstaltung am Wiener Juridicum, bei der der Neonazi Reinhold Oberlercher Juden als „bakterieller Krankheitserreger“ bezeichnete. Auch Gottfried Küssel war dort anwesend.

Kurze Beratungen, Schuldspruch und ein Rücktritt

René Schimanek hat den Ausführungen seines Verteidigers nichts hinzuzufügen. Nach relativ kurzer Beratung steht dann auch das Urteil der Geschworenen fest: Fünf von acht Stimmen halten den Angeklagten der nationalsozialistischen Wiederbetätigung für schuldig. Er wird nach Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absätze eins und zwei) zu zwölf Monaten auf drei Jahre Probezeit bedingt verurteilt. Die Verteidigung legt keine Rechtsmittel ein und akzeptiert das Urteil, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.

René Schimanek erläuterte nach dem Urteilsspruch vor Journalist:innen, er werde sein Mandat als Stadtrat und seine FPÖ-Parteimitgliedschaft niederlegen.

René Schimanek erklärt direkt nach dem Prozess seinen Rücktritt als FPÖ-Stadtrat in Langenlois und seinen Austritt aus der FPÖ (© SdR)
René Schimanek erklärt direkt nach dem Prozess seinen Rücktritt als FPÖ-Stadtrat in Langenlois und seinen Austritt aus der FPÖ (© SdR)

Reaktionen: „Bankrotterklärung“ für Rosenkranz

Die Grünen sahen in dem Schuldspruch eine „politische Bankrotterklärung“ für Nationalratspräsident Rosenkranz. Er müsse sich „die Frage gefallen lassen, welche politischen Konsequenzen es hat, wenn man jemanden mit einem derartigen Hintergrund zu seinem engsten Mitarbeiter macht und ihn trotz aller Vorwürfe verteidigt“, teilte Lukas Hammer, Rechtsextremismussprecher der Grünen, in einer Aussendung mit. Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim „fordert Kickl auf, sich von Schimanek zu distanzieren und in seinen Reihen endlich für Ordnung zu sorgen“. Die Forderung ist berechtigt. Laut „Falter“ (28.10.25) ist Schimanek vom Parlament als Abteilungsleiter internationale Bildungspolitik ins „Freiheitliche Bildungsinstitut“ gewechselt.

Wir danken für die Prozessbeobachtung!

Update 17.3.26: Das Urteil ist rechtskräftig.

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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