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Lesezeit: 9 Minuten

Nur das gemacht, „was sein Papa wollen hat“ – Der Prozess gegen René Schimanek

René Schi­ma­nek, einst Büro­lei­ter von Wal­ter Rosen­kranz, ist nach einer NS-codier­ten Todes­an­zei­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung schul­dig gespro­chen wor­den. Vor Gericht prall­ten knap­pe, selt­sa­me Erklä­run­gen und fami­liä­res Neo­na­zi-Umfeld auf­ein­an­der – mit Fol­gen über den Ein­zel­fall hin­aus. Ein Prozessbericht.

12. März 2026
Ausstellung im Gerichtssaal mit Teilen der NS-Funde im Forsthaus (© SdR)
Ausstellung im Gerichtssaal mit Teilen der NS-Funde im Forsthaus (© SdR)

Eine Familie vor Gericht

Es war das nun­mehr vier­te Mit­glied der Fami­lie Schi­ma­nek, das am Mitt­woch den 11. März im noch nicht so lan­gen Jahr 2026 auf der Ankla­ge­bank vor Gericht Platz neh­men muss­te. Nach sei­nen zwei Nef­fen, die seit Jän­ner in Dres­den im Rah­men des Pro­zes­ses gegen die „Säch­si­schen Sepa­ra­tis­ten“ wegen des Ver­dachts auf Bil­dung einer rechts­ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung teil­wei­se als Rädels­füh­rer vor Gericht ste­hen, und sei­nem Bru­der Hans Jörg Jun., der im Febru­ar wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung in Wien zu einer 18-mona­ti­gen beding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt wur­de, war es nun René Schi­ma­nek, der ehe­ma­li­ge Büro­lei­ter des Natio­nal­rats­prä­si­den­ten Wal­ter Rosen­kranz, der sich wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz vor Gericht ver­ant­wor­ten musste.

„Es liegt in der Fami­lie“, titel­te die „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne“ (20.2.26) in einem Arti­kel über die Schi­man­eks, denn die­se hät­ten „Ver­bin­dun­gen zur FPÖ und zu Neo­na­zis“. Vor einer mög­li­chen „Sip­pen­haf­tung“ warn­te des­halb der Ver­tei­di­ger von René Schi­ma­nek, Wer­ner Toma­nek, bereits im Vor­feld des Pro­zes­ses. Die Staats­an­walt­schaft beton­te dem­ge­gen­über, dass das sozia­le Umfeld eben auch die Per­son prä­gen wür­de. Und sie warf René Schi­ma­nek vor, Ende Dezem­ber 2024, nach dem Tod des Vaters Hans Jörg Schi­ma­nek Seni­or, eine Todes­an­zei­ge ver­öf­fent­licht zu haben, auf der eine Irm­in­sul und der Spruch „… und ewig lebt der Toten Taten­ruhm“ zu abge­druckt waren.

Auf Anwei­sung des FPÖ-Stadt­rats René Schi­ma­nek wur­de die Par­te von Gemein­de­be­diens­te­ten auf die Web­site der Gemein­de Lan­gen­lois gestellt und war damit für die Öffent­lich­keit zugäng­lich. Erst nach über einer Woche wur­de sie auf Anwei­sung des Bür­ger­meis­ters ent­fernt. „Wir haben schon über die Medi­en mit­be­kom­men, dass mit der Par­te etwas nicht stimmt. Als wir aus dem Weih­nachts­ur­laub wie­der zurück im Büro waren, hat der Bür­ger­meis­ter die Ent­fer­nung der Par­te beauf­tragt“, schil­dert eine Gemein­de­be­diens­te­te als Zeu­gin vor Gericht.

Irminsul und „Tatenruhm“ als politische Chiffren

Die Irm­in­sul wur­de von den Nazis ver­wen­det und teil­wei­se als Alter­na­ti­ve zum christ­li­chen Kreuz­sym­bol in Stel­lung gebracht. Auch die SS-Orga­ni­sa­ti­on „Deut­sches Ahnen­er­be“ ver­wen­de­te sie als Sym­bol. Im Zusam­men­spiel mit dem Spruch „Und ewig lebt der Toten Taten­ruhm“, von dem die Nazis häu­fig Gebrauch mach­ten, um ihre gefal­le­nen Hel­den und Mär­ty­rer zu ehren, bestehe kein Zwei­fel am poli­ti­schen Gehalt der Par­te, führ­te die Staats­an­wäl­tin aus. Für inter­es­sier­te Krei­se stel­le dies eine Glo­ri­fi­zie­rung, Ver­herr­li­chung, Revi­ta­li­sie­rung und ein Wie­der­auf­le­ben der NS-Ideo­lo­gie dar, so die Staatsanwältin.

Hin­zu­kommt, dass in jener Lan­gen­loi­ser Lie­gen­schaft, in der René Schi­ma­nek haupt­wohn­sitz­lich gemel­det war, Unmen­gen an NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den wur­den. Ermitt­ler spra­chen von einem „Nazi-Muse­um“. Ein Teil der beschlag­nahm­ten Gegen­stän­de, vom Nazi-Dolch bis zum Hit­ler-Por­trät, wur­de im Gerichts­saal aus­ge­stellt. Sie waren zwar nicht Teil der Ankla­ge – die Staats­an­walt­schaft stellt ein Ver­fah­ren gegen René Schi­ma­nek dies­be­züg­lich ein, weil nie­mand bezeu­gen kön­ne, dass die inkri­mi­nier­ten Gegen­stän­de René Schi­ma­nek gehö­ren – soll­ten den Geschwo­re­nen aber ver­mit­teln, was sich im Umfeld des Ange­klag­ten so zuträgt.

Zu den Vor­wür­fen äußer­te sich der Ange­klag­te nur dürf­tig und teils wider­sprüch­lich. Der Par­te­zet­tel sei auf Wunsch des Vaters erstellt wor­den, gestal­tet habe er ihn aber sel­ber nach des­sen Able­ben. Es soll­te eine „wür­di­ge Trau­er­an­zei­ge“ wer­den. Wel­che Bedeu­tung das Runen­sym­bol für den Ange­klag­ten habe, will die Rich­te­rin wis­sen? Es sei ein Lebens­baum-Sym­bol, das er bei einer gemein­sa­men Deutsch­land­rund­fahrt mit sei­nem Vater ken­nen­ge­lernt hät­te. Ein Bezug zur NS-Zeit sei ihm nicht in den Sinn gekommen.

Was der Ange­klag­te dazu sage, dass das Sym­bol auf diver­sen Nazi-Sei­ten im Inter­net ver­wen­det wird, fragt die Rich­te­rin? „Glau­ben Sie mir, als Reprä­sen­tant der Frei­heit­li­chen Par­tei habe ich mir aus­führ­lich Gedan­ken dar­über gemacht, wel­ches Sym­bol ich ver­wen­de“, mein­te Schi­ma­nek. Er wol­le ja jeden Scha­den für sich und die Par­tei abwen­den. Ob ihm bei die­sen Gedan­ken­gän­gen nicht auf­ge­fal­len ist, dass die Rune nicht nur von den Nazis ver­wen­det wur­de, son­dern auch in der Neo­na­zi-Sze­ne Ver­brei­tung fin­det, hakt die Rich­te­rin nach. Er habe kei­ne Inter­net­re­cher­che gemacht, son­dern nur in Büchern aus der Biblio­thek sei­nes Vaters dazu gele­sen. Die Irm­in­sul wür­de den Kreis­lauf des Lebens, das Wer­den und Ver­ge­hen abbilden.

In den Unter­la­gen sei­nes Vaters sei er dann auch über den Spruch gesto­ßen, der den Par­te­zet­tel neben der Rune zier­te. „Den habe ich dort öfter auf Todes­an­zei­gen gese­hen“, recht­fer­tigt sich der Ange­klag­te. Es sei ein Spruch, der die „Leis­tun­gen mei­nes Vaters“, sei­ne „poli­ti­schen Leis­tun­gen“ wür­di­gen soll­te. Der Vater war immer­hin nicht nur lang­jäh­ri­ger FPÖ-Poli­ti­ker, son­dern auch Kon­rad-Lorenz-Preis­trä­ger, führt der Ange­klag­te aus. Ob der Spruch eine Nähe zum Natio­nal­so­zia­lis­mus habe? Defi­ni­tiv nicht, lässt der Ange­klag­te wis­sen. Ob man bei einer Recher­che nicht dar­auf sto­ßen wür­de, dass der Spruch dazu dien­te, den Hel­den­tod zu glo­ri­fi­zie­ren und damit die Nazi-Gräu­el zu recht­fer­ti­gen, fragt die Rich­te­rin? Das kön­ne er nicht nach­voll­zie­hen, ant­wor­tet der Ange­klag­te knapp.

Seit 2002 nicht mehr im Elternhaus?

Die Rich­te­rin will von René Schi­ma­nek auch noch wis­sen, wem die ein­schlä­gi­gen 58 Gegen­stän­de gehö­ren, die bei einer Haus­durch­su­chung im Novem­ber 2024 von der Poli­zei in sei­nem Haupt­wohn­sitz gefun­den und sicher­ge­stellt wur­den? Ihm nicht, und er wis­se auch nicht, wem die gehö­ren soll­ten, beteu­er­te er. Er woh­ne seit 2002 nicht mehr dort. Wann er das letz­te Mal dort war – zu Weih­nach­ten, im Som­mer? Ob ihm die Gegen­stän­de davor auf­ge­fal­len sind, in sei­ner Kind­heit, fragt die Rich­te­rin nach. Er sei seit 2002 nicht mehr dort gewe­sen und davor hät­te er dort kei­ne NS-Devo­tio­na­li­en wahr­ge­nom­men. Also sind die­se Gegen­stän­de auf wun­der­sa­me Wei­se zwi­schen 2002 und 2024 dort hin­ge­kom­men, fragt die Rich­te­rin ver­dutzt. Und ob dar­über nicht in der Fami­lie gespro­chen wur­de? Nicht wirk­lich, meint der Ange­klag­te. Er kön­ne dar­über kei­ne Anga­ben machen.

Die Mails, das familiäre Umfeld und ein Angriff aufs Verbotsgesetz

In ihrem Schluss­wort betont die Staats­an­wäl­tin den unstrit­ti­gen Sach­ver­halt, dass René Schi­ma­nek die Ver­öf­fent­li­chung der Par­te ver­an­lasst habe. Es stel­le sich noch die Fra­ge der sub­jek­ti­ven Tat­sei­te. Hier sei der Ange­klag­te auf­grund sei­nes fami­liä­ren Umfelds spä­tes­tes mit der Ver­ur­tei­lung sei­nes Bru­ders wegen NS-Wider­be­tä­ti­gung im Jahr 1995 mit der Nazi-Zeit und des­sen Fort­le­ben kon­fron­tiert wor­den. Die Staats­an­wäl­tin kommt auch auf jene E‑Mails zu spre­chen, die vom Grü­nen Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Lukas Ham­mer ver­öf­fent­licht wur­den, und wes­we­gen René Schi­ma­nek sei­nen Job als Büro­lei­ter des Natio­nal­rats­prä­si­den­ten Rosen­kranz räu­men muss­te. Dort unter­hielt er sich mit sei­nem Bru­der und wei­te­ren Neo­na­zis über den Natio­nal­so­zia­lis­mus, gab sich his­to­risch inter­es­siert, bezeich­ne­te eine Doku­men­ta­ti­on über Hit­ler als „Geschichts­fäl­schung“ und ver­ab­schie­de­te sich mit „Übli­cher Gruß“.

In Sum­me scheint der Zufall ein­fach zu groß, dass René Schi­ma­nek aus purer Unwis­sen­heit Sym­bol und Spruch auf der Par­te ver­wen­de­te. In der Zusam­men­schau und mit der gege­be­nen Beweis­la­ge muss der Ange­klag­ter es ernst­lich für mög­lich gehal­ten oder sich damit abge­fun­den haben, dass Ken­ner der rechts­extre­men Sze­ne sich durch die Trau­er­an­zei­ge ange­spro­chen und in ihrer Ideo­lo­gie bestärkt füh­len. Aus die­sem Grund sei ein Schuld­spruch mehr als ange­bracht, so die Staats­an­wäl­tin. Denn das Ver­bots­ge­setz zie­le eben dar­auf ab, jedes Wie­der­be­le­ben oder Bestär­ken der NS-Ideo­lo­gie im Keim zu ersticken.

Das sah der Ver­tei­di­ger Wer­ner Toma­nek natur­ge­mäß anders. Wiki­pe­dia sagt, die Rune sei völ­lig unbe­denk­lich und nicht ver­bo­ten. Das Kapi­tel über die Bedeu­tung der Irm­in­sul im NS und danach in rechts­extre­men Krei­sen muss Toma­nek über­se­hen haben!

Für sei­ne fami­liä­re Situa­ti­on kön­ne der Ange­klag­te nichts. Außer­dem hat er nur das gemacht, „was sein Papa wol­len hat“. Toma­nek nutz­te das Schluss­wort auch für einen Angriff auf das Ver­bots­ge­setz. Die­ses sei in einer his­to­ri­schen Situa­ti­on 1947 beschlos­sen wor­den, weil man Angst hat­te, dass die Heim­keh­rer die NSDAP wie­der­grün­den. Aber heut­zu­ta­ge wer­de es zur Gesin­nungs­jus­tiz miss­braucht. Man muss schon Angst haben, was man in der Öffent­lich­keit sagt. Was vor Jah­ren noch völ­lig nor­mal war, geht heu­te nicht mehr. Vor allem in der Kriegs­ge­nera­ti­on, da war man noch ganz ande­re Sprü­che gewohnt.

Und nun, nur weil der Lue­ger was gegen Juden gesagt hat, will man die Sta­tue kip­pen. Das glei­che wer­de auch mit den gan­zen Krie­ger­denk­mä­lern gesche­hen. Denn dort fin­det sich manch­mal auch jenes Sym­bol und jener Spruch, derent­we­gen sein Man­dant heu­te vor Gericht steht. Dabei sei es gera­de der Umgang der Bevöl­ke­rung – Volk dür­fe man ja nicht sagen, „da muss man auf­pas­sen“ – mit den eige­nen Toten, wo man able­sen kön­ne, ob ein Volk „zivi­li­siert“ agie­re oder eine Ban­de „ehr­lo­ser Gesel­len“ sei.

Dass Toma­nek den Gegen­warts­be­zug des Ver­bots­ge­set­zes für hin­fäl­lig erklärt und mit der Rede von den „ehr­lo­sen Gesel­len“ genau jenen Wort­laut auf­greift, mit dem Kurt Wald­heim Ver­tre­ter des Jüdi­schen Welt­kon­gres­ses anti­se­mi­tisch atta­ckier­te, ist mehr als ein pat­scher­ter Aus­rut­scher. So war Toma­nek als Mit­glied der Bur­schen­schaft Olym­pia selbst in der rechts­extre­men Sze­ne aktiv. 1987 betei­lig­te er sich am Saal­schutz für eine Ver­an­stal­tung am Wie­ner Juri­di­cum, bei der der Neo­na­zi Rein­hold Ober­ler­cher Juden als „bak­te­ri­el­ler Krank­heits­er­re­ger“ bezeich­ne­te. Auch Gott­fried Küs­sel war dort anwesend.

Kurze Beratungen, Schuldspruch und ein Rücktritt

René Schi­ma­nek hat den Aus­füh­run­gen sei­nes Ver­tei­di­gers nichts hin­zu­zu­fü­gen. Nach rela­tiv kur­zer Bera­tung steht dann auch das Urteil der Geschwo­re­nen fest: Fünf von acht Stim­men hal­ten den Ange­klag­ten der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung für schul­dig. Er wird nach Para­graf 3g Ver­bots­ge­setz (Absät­ze eins und zwei) zu zwölf Mona­ten auf drei Jah­re Pro­be­zeit bedingt ver­ur­teilt. Die Ver­tei­di­gung legt kei­ne Rechts­mit­tel ein und akzep­tiert das Urteil, die Staats­an­walt­schaft gibt kei­ne Erklä­rung ab, womit das Urteil nicht rechts­kräf­tig ist.

René Schi­ma­nek erläu­ter­te nach dem Urteils­spruch vor Journalist:innen, er wer­de sein Man­dat als Stadt­rat und sei­ne FPÖ-Par­tei­mit­glied­schaft niederlegen.

René Schimanek erklärt direkt nach dem Prozess seinen Rücktritt als FPÖ-Stadtrat in Langenlois und seinen Austritt aus der FPÖ (© SdR)
René Schi­ma­nek erklärt direkt nach dem Pro­zess sei­nen Rück­tritt als FPÖ-Stadt­rat in Lan­gen­lois und sei­nen Aus­tritt aus der FPÖ (© SdR)

Reaktionen: „Bankrotterklärung” für Rosenkranz

Die Grü­nen sahen in dem Schuld­spruch eine „poli­ti­sche Bank­rott­erklä­rung“ für Natio­nal­rats­prä­si­dent Rosen­kranz. Er müs­se sich „die Fra­ge gefal­len las­sen, wel­che poli­ti­schen Kon­se­quen­zen es hat, wenn man jeman­den mit einem der­ar­ti­gen Hin­ter­grund zu sei­nem engs­ten Mit­ar­bei­ter macht und ihn trotz aller Vor­wür­fe ver­tei­digt“, teil­te Lukas Ham­mer, Rechts­extre­mis­mus­spre­cher der Grü­nen, in einer Aus­sendung mit. Der SPÖ-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Klaus Sel­ten­heim „for­dert Kickl auf, sich von Schi­ma­nek zu distan­zie­ren und in sei­nen Rei­hen end­lich für Ord­nung zu sor­gen“. Die For­de­rung ist berech­tigt. Laut „Fal­ter“ (28.10.25) ist Schi­ma­nek vom Par­la­ment als Abtei­lungs­lei­ter inter­na­tio­na­le Bil­dungs­po­li­tik ins „Frei­heit­li­che Bil­dungs­in­sti­tut“ gewechselt.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Update 17.3.26: Das Urteil ist rechts­kräf­tig.

➡️ derstandard.at (12.3.26): Schuld­spruch für Schi­ma­nek wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung – Ex-Büro­chef von Rosen­kranz tritt als FPÖ-Stadt­rat zurück

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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