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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange 51/25 (Teil 2): Ein Serien-Wiederbetätiger mit Vergangenheit im BFJ

Vom BFJ-Vete­ra­nen, der Hit­ler­bil­der und NS-Pro­pa­gan­da mas­sen­haft in Whats­App-Grup­pen streu­te, bis zum Gewalt­tä­ter, der sich im Bett­wä­sche­kas­ten ver­steck­te und Waf­fen samt „Arier­nach­weis“ hor­te­te: Wie­der­be­tä­ti­ger, ihre lau­si­gen Aus­re­den, ein irr­tüm­li­ches „Heil Hitler”-Gebrüll und ein Frei­spruch in Feld­kirch, der selbst Gerichts­pro­fis stau­nen lässt.

27. Dez. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Tumelts­ham-Rie­d/OÖ: Seri­en-Wie­der­be­tä­ti­ger mit Ver­gan­gen­heit im „Bund frei­er Jugend“ (BFJ)
  • Inner­manz­ing-St. Pöl­ten: Mann im Bettwäschekasten
  • Waid­ho­fen-Krem­s/NÖ: „Heil Hit­ler“ irr­tüm­lich am Kar­sams­tag und zwei Einbrüche
  • Bez. Ober­pul­len­dorf-Eisen­stadt: Die fal­schen Kreise
  • Eisen­stadt: Zwi­schen Rausch und Miss­ver­ständ­nis und Rausch
  • Feldkirch/V: Frei­spruch nach 25 Nazi-Nachrichten

Tumeltsham-Ried/OÖ: Serien-Wiederbetätiger mit Vergangenheit im „Bund freier Jugend“ (BFJ)

Am 15. Dezem­ber stand Tho­mas E. (46) in Ried vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt. Ange­klagt waren das Ver­bre­chen der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz sowie ein Waf­fen­de­likt (Besitz eines Schlag­rings). Die Staats­an­walt­schaft stütz­te sich auf eine 84-sei­ti­ge Ankla­ge­schrift: Über einen lan­gen Tat­zeit­raum (August 2022 bis Ende März 2024) hat E. NS-Pro­pa­gan­da, Hit­ler-Bil­der und ein­schlä­gi­ge Vide­os mas­sen­haft über Whats­App ver­brei­tet und teils mit eige­nen Kom­men­ta­ren unter­ti­telt. Zusätz­lich wur­den bei einer Haus­durch­su­chung im April 2024 zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en in sei­ner Woh­nung sicher­ge­stellt, dar­un­ter die bei Neo­na­zis belieb­te Reichs­kriegs­flag­ge, eine Schwar­ze Son­ne, rechts­extre­me Sze­ne-Beklei­dung und CDs mit Musik von Nazigruppen.

Der aus Schär­ding stam­men­de Ange­klag­te bekann­te sich „schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge“ und ver­such­te, die Eska­la­ti­on mit Alko­hol­miss­brauch, sozia­ler Iso­la­ti­on und Online-Radi­ka­li­sie­rung (Tele­gram-Kanä­le) zu erklä­ren. E. brach­te neun Vor­stra­fen und mehr als zehn Jah­re Haft­auf­ent­hal­te mit in den Pro­zess – bereits 2003 gab es eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz. Zudem räum­te E. eine frü­he­re Funk­ti­on im „Bund Freie Jugend“ ein – jene neo­na­zis­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on, in denen die rechts­extre­men Medi­en­ma­cher Ste­fan Magnet und Micha­el Scharf­mül­ler in füh­ren­der Funk­ti­on betei­ligt waren.

Das Gericht kon­fron­tier­te ihn im Detail mit den Inhal­ten, dar­un­ter offen anti­se­mi­ti­sche, ras­sis­ti­sche und gewalt­ver­herr­li­chen­de Sujets sowie mit der Selbst­dar­stel­lung vor NS-Sym­bo­lik. Auch der Schlag­ring wur­de als eige­ner Ankla­ge­punkt behandelt.

Im Schluss­plä­doy­er stell­te die Staats­an­walt­schaft klar, dass es nicht um „Welt­an­schau­ung“, son­dern um straf­ba­re Wie­der­be­tä­ti­gung gehe, und ver­lang­te eine spür­ba­re Frei­heits­stra­fe samt De-Radi­ka­li­sie­rungs- und Alko­hol­the­ra­pie. Die Geschwo­re­nen spra­chen den Ober­ös­ter­rei­cher mit 8:0 Stim­men in bei­den Haupt­fra­gen schul­dig. Das Urteil: drei Jah­re und sechs Mona­te unbe­ding­ter Haft – rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Innermanzing-St. Pölten: Mann im Bettwäschekasten

Aus­lö­ser war eine Anzei­ge wegen häus­li­cher Gewalt: Ein Instal­la­teur soll beob­ach­tet haben, wie ein 37-jäh­ri­ger Gast­wirt sei­ne Part­ne­rin beim Haus­ein­gang zwei Stu­fen hin­ab­ge­sto­ßen habe. Als die Poli­zei ein­schritt, fan­den die Beamt:innen die Frau an bei­den Bei­nen ver­letzt vor – den Mann hin­ge­gen zunächst nicht sofort: Er hat­te sich in einem Bett­wä­sche­kas­ten versteckt.

Bei der Haus­durch­su­chung stie­ßen die Polizist:innen zudem auf meh­re­re Lang­waf­fen und Schrot­mu­ni­ti­on – obwohl gegen den Mann ein Waf­fen­ver­bot besteht und er wegen Ver­stö­ßen dage­gen bereits mehr­fach vor­be­straft ist. Zusätz­lich hing im Wohn­zim­mer gut sicht­bar, sogar foliert geschützt, ein „Arier­nach­weis“ der Groß­mutter mit Reichs­ad­ler und Haken­kreuz. Der Ange­klag­te stell­te das als „Andenken“ dar („Seit ich den­ken kann, hängt das dort.“) und bestritt jede Nähe zum Natio­nal­so­zia­lis­mus. Die Staats­an­walt­schaft und das Gericht ver­wie­sen jedoch auch auf ein­schlä­gi­ge Täto­wie­run­gen, dar­un­ter eine „Schwar­ze Son­ne“, die der Mann als angeb­li­ches „Logo“ einer Jugend­band zu erklä­ren versuchte.

Der Nie­der­ös­ter­rei­cher wur­de von einem Geschwo­re­nen­ge­richt am 15. Dezem­ber in St. Pöl­ten in allen drei Ankla­ge­punk­ten­unk­ten, Ver­bots­ge­setz, (ver­such­te) schwe­re Kör­per­ver­let­zung, Ver­stoß gegen das Waf­fen­ver­bot, schul­dig gespro­chen; das Urteil lau­tet auf fünf Jah­re unbe­ding­ter Haft und ist nicht rechts­kräf­tig. Laut NÖN (20.12.25) wur­den Nich­tig­keits­be­schwer­de und Beru­fung angekündigt.

(Wei­te­re Quel­le: meinbezirk.at, 16.12.25)

Update 5.5.26: Die Nich­tig­keits­be­schwer­de wur­de sei­tens des OGH zurückgewiesen.

Waidhofen-Krems/NÖ: „Heil Hitler“ irrtümlich am Karsamstag und zwei Einbrüche

Am 16. Dezem­ber (zwei­ter Ver­hand­lungs­tag) ver­han­del­te ein Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Krems gegen den erst 20-jäh­ri­gen Lau­renz S., der wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung (§ 3g Ver­bots­ge­setz) sowie Ein­bruchs­dieb­stäh­len ange­klagt war.

Am Kar­sams­tag, 19.4.2025, soll S. wäh­rend einer Oster­pro­zes­si­on zwei­mal „Heil Hit­ler“ aus dem Fens­ter sei­ner Woh­nung geru­fen haben. Kurz danach rief er sogar bei der Poli­zei an und erklär­te sinn­ge­mäß, er habe sich im Datum geirrt – Hit­lers Geburts­tag sei erst am nächs­ten Tag, da wer­de er wie­der rausrufen.

Dazu kamen zwei Ein­brü­che: Ende Mai in eine Kfz-Werk­stät­te in Kurz­schwarza (Beu­te laut Berich­ten u.a. Bar­geld, OMV-Gut­schei­ne, Ziga­ret­ten, Wild­ka­me­ra bzw. teils auch Rei­fen) sowie am 1.6. in ein Wohn­haus in Dobers­berg (30 Euro aus einer Geldbörse/Handtasche – der Haus­be­woh­ner stell­te ihn, bei der Flucht stürz­te er und ver­letz­te sich).

Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig, ver­such­te aber die Ver­ant­wor­tung mit mas­si­vem Alko­hol- und Dro­gen­kon­sum sowie Erin­ne­rungs­lü­cken zu rela­ti­vie­ren. Ein psych­ia­tri­scher Sach­ver­stän­di­ger hielt dem ent­ge­gen, dass S. trotz Into­xi­ka­ti­on zu kom­ple­xen Hand­lun­gen fähig gewe­sen sei (u.a. der Anruf bei der Poli­zei samt kor­rek­ter Datums­zu­ord­nung). Die Geschwo­re­nen bejah­ten die Schuld in allen Punk­ten ein­stim­mig und ver­nein­ten eine Zurech­nungs­un­fä­hig­keit. Das Straf­maß viel hart aus: vier Jah­re unbe­ding­ter Haft.

Erschwe­rend wur­de gewer­tet, dass die Taten kurz nach einer beding­ten Haft­ent­las­sung pas­siert sind. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab – damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Bez. Oberpullendorf-Eisenstadt: Die falschen Kreise

Am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ging es am 16.12. um die fal­schen Krei­se. Ange­klagt waren NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Aber der Ange­klag­te und sein Ver­tei­di­ger mach­ten dafür zumin­dest teil­wei­se die fal­schen Krei­se verantwortlich.

Patrik F. (34) stammt aus einer Gemein­de im Süd­bur­gen­land, die bis 1919 noch Teil Ungarns war und 1921 Öster­reich zuge­spro­chen wur­de. Seit ein­ein­halb Jah­ren ist er arbeits­los und hat­te wegen Sucht­pro­ble­men, Nöti­gung und Kör­per­ver­let­zung auch schon Kon­takt mit der Justiz.

Was genau im Mai zu der Haus­durch­su­chung bei ihm geführt hat, wird in der Ver­hand­lung nicht klar. Sicher ist, dass dabei jede Men­ge Nazi-Devo­tio­na­li­en gefun­den wur­den: im Stie­gen­haus ein Hit­ler­bild, im Schlaf­zim­mer ein Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz, dazu noch Dol­che mit SS-Runen, ein­schlä­gi­ge Sta­tu­en, Bücher, Bil­der. Auf sei­nem Han­dy waren eben­falls brau­ne Bil­der und Vide­os gespei­chert. Schließ­lich warf ihm die Ankla­ge auch noch ein Face­book-Pos­ting vor. In einer Mon­ta­ge zeig­te er den David­stern mit der Inschrift „unge­impft“. Wäh­rend der Coro­na-Zeit sei er sich vor­ge­kom­men wie in der NS-Zeit, erklärt F. auf Befra­gung durch die Rich­te­rin. Die kor­ri­giert ihn prä­zi­se mit einer Rück­fra­ge. Sein Ver­gleich sei eine Frech­heit, ob er denn wäh­rend Coro­na ver­folgt und ver­gast wor­den sei? Dazu fällt F. nichts mehr ein – er schweigt.

Auch sonst fällt ihm nicht viel ein. Sein Ver­tei­di­ger will ihm mit den „fal­schen Krei­sen“, in die er gera­ten sei, aus­hel­fen. F. sieht das auch so. Die Nazi-Devo­tio­na­li­en habe er sich mit sei­nen Freun­den auf Floh­märk­ten ange­schaut und ein­ge­kauft, mitt­ler­wei­le habe er sich aber von sei­nen Freun­den distan­ziert, weil die ihm zu radi­kal gewor­den sei­en. Von sei­nen NS-Devo­tio­na­li­en hat er sich aller­dings nicht getrennt und auch von sei­nen Waf­fen nicht. Die habe er schon vor dem Waf­fen­ver­bot, das gegen ihn aus­ge­spro­chen wur­de, beses­sen, hät­ten also mit dem Ver­bot qua­si nichts zu tun.

F. erklärt, Maut­hau­sen besucht und dar­aus gelernt zu haben, was zur Tren­nung von sei­nen Freun­den, eben den fal­schen Krei­sen, geführt habe. Er bekennt sich schul­dig – das sehen die Geschwo­re­nen ein­stim­mig auch so. Die Stra­fe: 18 Mona­te, bedingt auf drei Jah­re und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 1.440 Euro.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Eisenstadt: Zwischen Rausch und Missverständnis und Rausch

Ein Süd­bur­gen­län­der wur­de am 17. Dezem­ber am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt, nach­dem bei ihm meh­re­re rechts­extre­me Tat­toos ent­deckt wur­den, dar­un­ter ein Haken­kreuz, SS-Runen und die Zahl 88, die für „Heil Hit­ler“ steht.

Der Ange­klag­te erklär­te, das Haken­kreuz sei im betrun­ke­nen Zustand gesto­chen wor­den, die SS-Runen sei­en miss­ver­stan­den wor­den (sei­en zwei Blit­ze) und die Zahl 88 sei eben­falls im Rausch ent­stan­den. Er beton­te, dass sei­ne Lebens­ge­fähr­tin der Volks­grup­pe der Roma ange­hö­re und er sich nicht mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut iden­ti­fi­zie­re. Die Vor­sit­zen­de des Geschwo­re­nen­se­nats hin­ter­frag­te sei­ne Aus­sa­gen kri­tisch. Der Mann, der bereits wegen ande­rer Delik­te in Unter­su­chungs­haft saß und Vor­stra­fen wegen Dieb­stahls, Nöti­gung und Dro­gen­han­dels hat, erhielt eine unbe­ding­te Haft­stra­fe von 20 Mona­ten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quel­le: krone.at, 17.12.25)

Feldkirch/V: Freispruch nach 25 Nazi-Nachrichten

In einem Geschwo­re­nen­pro­zess am Lan­des­ge­richt Feld­kirch wur­de ein 29-jäh­ri­ger, unbe­schol­te­ner Ange­stell­ter aus dem Bezirk Feld­kirch in allen 25 Ankla­ge­punk­ten wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen. Die acht Geschwo­re­nen ent­schie­den ein­stim­mig mit 8:0‑Stimmen auf nicht schuldig.

Dem Ange­klag­ten wur­de vor­ge­wor­fen, über Whats­App Bil­der mit NS-Bezug, dar­un­ter Foto­mon­ta­gen mit Adolf Hit­ler und her­ab­wür­di­gen­den Inhal­ten, an Grup­pen mit mehr als 30 Per­so­nen ver­schickt zu haben. Die Staats­an­wäl­tin unter­stell­te ihm beding­ten Vor­satz, da er den Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz zumin­dest in Kauf genom­men habe.

Selbst der lang­jäh­ri­ge Gerichts­re­por­ter Seff Dün­s­er ist von dem Frei­spruch überrascht:

In Geschwo­re­nen­pro­zes­sen nach dem Ver­bots­ge­setz wer­den Ange­klag­te am Lan­des­ge­richt für ver­gleich­ba­re geschmack­lo­se Pos­tings mit NS-Bezug von stets wech­seln­den Lai­en­rich­tern in der Regel nach dem Ver­bots­ge­setz schul­dig gespro­chen. Unbe­schol­te­ne Ange­klag­te wer­den zu Geld­stra­fen oder Geld­stra­fen mit beding­ten Haft­stra­fen ver­ur­teilt. (neue.at, 26.12.25)

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