Tumeltsham-Ried/OÖ: Serien-Wiederbetätiger mit Vergangenheit im „Bund freier Jugend“ (BFJ)
Am 15. Dezember stand Thomas E. (46) in Ried vor einem Geschworenengericht. Angeklagt waren das Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz sowie ein Waffendelikt (Besitz eines Schlagrings). Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf eine 84-seitige Anklageschrift: Über einen langen Tatzeitraum (August 2022 bis Ende März 2024) hat E. NS-Propaganda, Hitler-Bilder und einschlägige Videos massenhaft über WhatsApp verbreitet und teils mit eigenen Kommentaren untertitelt. Zusätzlich wurden bei einer Hausdurchsuchung im April 2024 zahlreiche NS-Devotionalien in seiner Wohnung sichergestellt, darunter die bei Neonazis beliebte Reichskriegsflagge, eine Schwarze Sonne, rechtsextreme Szene-Bekleidung und CDs mit Musik von Nazigruppen.
Der aus Schärding stammende Angeklagte bekannte sich „schuldig im Sinne der Anklage“ und versuchte, die Eskalation mit Alkoholmissbrauch, sozialer Isolation und Online-Radikalisierung (Telegram-Kanäle) zu erklären. E. brachte neun Vorstrafen und mehr als zehn Jahre Haftaufenthalte mit in den Prozess – bereits 2003 gab es eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Zudem räumte E. eine frühere Funktion im „Bund Freie Jugend“ ein – jene neonazistische Organisation, in denen die rechtsextremen Medienmacher Stefan Magnet und Michael Scharfmüller in führender Funktion beteiligt waren.
Das Gericht konfrontierte ihn im Detail mit den Inhalten, darunter offen antisemitische, rassistische und gewaltverherrlichende Sujets sowie mit der Selbstdarstellung vor NS-Symbolik. Auch der Schlagring wurde als eigener Anklagepunkt behandelt.
Im Schlussplädoyer stellte die Staatsanwaltschaft klar, dass es nicht um „Weltanschauung“, sondern um strafbare Wiederbetätigung gehe, und verlangte eine spürbare Freiheitsstrafe samt De-Radikalisierungs- und Alkoholtherapie. Die Geschworenen sprachen den Oberösterreicher mit 8:0 Stimmen in beiden Hauptfragen schuldig. Das Urteil: drei Jahre und sechs Monate unbedingter Haft – rechtskräftig.
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Innermanzing-St. Pölten: Mann im Bettwäschekasten
Auslöser war eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt: Ein Installateur soll beobachtet haben, wie ein 37-jähriger Gastwirt seine Partnerin beim Hauseingang zwei Stufen hinabgestoßen habe. Als die Polizei einschritt, fanden die Beamt:innen die Frau an beiden Beinen verletzt vor – den Mann hingegen zunächst nicht sofort: Er hatte sich in einem Bettwäschekasten versteckt.
Bei der Hausdurchsuchung stießen die Polizist:innen zudem auf mehrere Langwaffen und Schrotmunition – obwohl gegen den Mann ein Waffenverbot besteht und er wegen Verstößen dagegen bereits mehrfach vorbestraft ist. Zusätzlich hing im Wohnzimmer gut sichtbar, sogar foliert geschützt, ein „Ariernachweis“ der Großmutter mit Reichsadler und Hakenkreuz. Der Angeklagte stellte das als „Andenken“ dar („Seit ich denken kann, hängt das dort.“) und bestritt jede Nähe zum Nationalsozialismus. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht verwiesen jedoch auch auf einschlägige Tätowierungen, darunter eine „Schwarze Sonne“, die der Mann als angebliches „Logo“ einer Jugendband zu erklären versuchte.
Der Niederösterreicher wurde von einem Geschworenengericht am 15. Dezember in St. Pölten in allen drei Anklagepunktenunkten, Verbotsgesetz, (versuchte) schwere Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffenverbot, schuldig gesprochen; das Urteil lautet auf fünf Jahre unbedingter Haft und ist nicht rechtskräftig. Laut NÖN (20.12.25) wurden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.
(Weitere Quelle: meinbezirk.at, 16.12.25)
Update 5.5.26: Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde seitens des OGH zurückgewiesen.
Waidhofen-Krems/NÖ: „Heil Hitler“ irrtümlich am Karsamstag und zwei Einbrüche
Am 16. Dezember (zweiter Verhandlungstag) verhandelte ein Geschworenengericht am Landesgericht Krems gegen den erst 20-jährigen Laurenz S., der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung (§ 3g Verbotsgesetz) sowie Einbruchsdiebstählen angeklagt war.
Am Karsamstag, 19.4.2025, soll S. während einer Osterprozession zweimal „Heil Hitler“ aus dem Fenster seiner Wohnung gerufen haben. Kurz danach rief er sogar bei der Polizei an und erklärte sinngemäß, er habe sich im Datum geirrt – Hitlers Geburtstag sei erst am nächsten Tag, da werde er wieder rausrufen.
Dazu kamen zwei Einbrüche: Ende Mai in eine Kfz-Werkstätte in Kurzschwarza (Beute laut Berichten u.a. Bargeld, OMV-Gutscheine, Zigaretten, Wildkamera bzw. teils auch Reifen) sowie am 1.6. in ein Wohnhaus in Dobersberg (30 Euro aus einer Geldbörse/Handtasche – der Hausbewohner stellte ihn, bei der Flucht stürzte er und verletzte sich).
Der Angeklagte bekannte sich schuldig, versuchte aber die Verantwortung mit massivem Alkohol- und Drogenkonsum sowie Erinnerungslücken zu relativieren. Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt dem entgegen, dass S. trotz Intoxikation zu komplexen Handlungen fähig gewesen sei (u.a. der Anruf bei der Polizei samt korrekter Datumszuordnung). Die Geschworenen bejahten die Schuld in allen Punkten einstimmig und verneinten eine Zurechnungsunfähigkeit. Das Strafmaß viel hart aus: vier Jahre unbedingter Haft.
Erschwerend wurde gewertet, dass die Taten kurz nach einer bedingten Haftentlassung passiert sind. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Bez. Oberpullendorf-Eisenstadt: Die falschen Kreise
Am Landesgericht Eisenstadt ging es am 16.12. um die falschen Kreise. Angeklagt waren NS-Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Aber der Angeklagte und sein Verteidiger machten dafür zumindest teilweise die falschen Kreise verantwortlich.
Patrik F. (34) stammt aus einer Gemeinde im Südburgenland, die bis 1919 noch Teil Ungarns war und 1921 Österreich zugesprochen wurde. Seit eineinhalb Jahren ist er arbeitslos und hatte wegen Suchtproblemen, Nötigung und Körperverletzung auch schon Kontakt mit der Justiz.
Was genau im Mai zu der Hausdurchsuchung bei ihm geführt hat, wird in der Verhandlung nicht klar. Sicher ist, dass dabei jede Menge Nazi-Devotionalien gefunden wurden: im Stiegenhaus ein Hitlerbild, im Schlafzimmer ein Reichsadler mit Hakenkreuz, dazu noch Dolche mit SS-Runen, einschlägige Statuen, Bücher, Bilder. Auf seinem Handy waren ebenfalls braune Bilder und Videos gespeichert. Schließlich warf ihm die Anklage auch noch ein Facebook-Posting vor. In einer Montage zeigte er den Davidstern mit der Inschrift „ungeimpft“. Während der Corona-Zeit sei er sich vorgekommen wie in der NS-Zeit, erklärt F. auf Befragung durch die Richterin. Die korrigiert ihn präzise mit einer Rückfrage. Sein Vergleich sei eine Frechheit, ob er denn während Corona verfolgt und vergast worden sei? Dazu fällt F. nichts mehr ein – er schweigt.
Auch sonst fällt ihm nicht viel ein. Sein Verteidiger will ihm mit den „falschen Kreisen“, in die er geraten sei, aushelfen. F. sieht das auch so. Die Nazi-Devotionalien habe er sich mit seinen Freunden auf Flohmärkten angeschaut und eingekauft, mittlerweile habe er sich aber von seinen Freunden distanziert, weil die ihm zu radikal geworden seien. Von seinen NS-Devotionalien hat er sich allerdings nicht getrennt und auch von seinen Waffen nicht. Die habe er schon vor dem Waffenverbot, das gegen ihn ausgesprochen wurde, besessen, hätten also mit dem Verbot quasi nichts zu tun.
F. erklärt, Mauthausen besucht und daraus gelernt zu haben, was zur Trennung von seinen Freunden, eben den falschen Kreisen, geführt habe. Er bekennt sich schuldig – das sehen die Geschworenen einstimmig auch so. Die Strafe: 18 Monate, bedingt auf drei Jahre und eine unbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Eisenstadt: Zwischen Rausch und Missverständnis und Rausch
Ein Südburgenländer wurde am 17. Dezember am Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung verurteilt, nachdem bei ihm mehrere rechtsextreme Tattoos entdeckt wurden, darunter ein Hakenkreuz, SS-Runen und die Zahl 88, die für „Heil Hitler“ steht.
Der Angeklagte erklärte, das Hakenkreuz sei im betrunkenen Zustand gestochen worden, die SS-Runen seien missverstanden worden (seien zwei Blitze) und die Zahl 88 sei ebenfalls im Rausch entstanden. Er betonte, dass seine Lebensgefährtin der Volksgruppe der Roma angehöre und er sich nicht mit nationalsozialistischem Gedankengut identifiziere. Die Vorsitzende des Geschworenensenats hinterfragte seine Aussagen kritisch. Der Mann, der bereits wegen anderer Delikte in Untersuchungshaft saß und Vorstrafen wegen Diebstahls, Nötigung und Drogenhandels hat, erhielt eine unbedingte Haftstrafe von 20 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: krone.at, 17.12.25)
Feldkirch/V: Freispruch nach 25 Nazi-Nachrichten
In einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde ein 29-jähriger, unbescholtener Angestellter aus dem Bezirk Feldkirch in allen 25 Anklagepunkten wegen NS-Wiederbetätigung freigesprochen. Die acht Geschworenen entschieden einstimmig mit 8:0‑Stimmen auf nicht schuldig.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, über WhatsApp Bilder mit NS-Bezug, darunter Fotomontagen mit Adolf Hitler und herabwürdigenden Inhalten, an Gruppen mit mehr als 30 Personen verschickt zu haben. Die Staatsanwältin unterstellte ihm bedingten Vorsatz, da er den Verstoß gegen das Verbotsgesetz zumindest in Kauf genommen habe.
Selbst der langjährige Gerichtsreporter Seff Dünser ist von dem Freispruch überrascht:
In Geschworenenprozessen nach dem Verbotsgesetz werden Angeklagte am Landesgericht für vergleichbare geschmacklose Postings mit NS-Bezug von stets wechselnden Laienrichtern in der Regel nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Unbescholtene Angeklagte werden zu Geldstrafen oder Geldstrafen mit bedingten Haftstrafen verurteilt. (neue.at, 26.12.25)
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