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Lesezeit: 4 Minuten

Wien: Freispruch für Vernichtungswünsche

Das Urteil des Einzelrichters gleich zu Beginn: ein Freispruch vom Vorwurf der Verhetzung. Ein unverständlicher, ein schockierender Freispruch. Die ultraliberale Haltung des Richters ist schon aus anderen Verhandlungen bekannt – im Prozess gegen den Imam, der sich am 8.10. wegen des Vorwurfs der Verhetzung vor dem Landesgericht Wien verantworten musste, ist mit diesem Urteil aber eine Grenze überschritten worden.

17. Okt. 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Angeklagt war der mittlerweile von seinem Amt enthobene Imam, weil er – beginnend mit dem 9. Jänner 2024 – mehrere Postings auf Facebook veröffentlicht hatte, die eindeutig hetzerische Passagen enthielten. Wobei „hetzerisch“ nur unzureichend zum Ausdruck bringt, dass die Postings von Vernichtungswünschen für alle Juden und ihre Unterstützer durchtränkt waren.

Natürlich ging es um den blutigen Krieg, der im Gaza-Streifen von der israelischen Regierung gegen die Terrorgruppe Hamas und gegen die palästinensische Bevölkerung geführt wurde, nachdem am 7. Oktober 2023 Hamas einen grauenhaften Terrorangriff auf vorwiegend israelische Zivilbevölkerung durchgeführt hatte.

In den Postings des Imams wurde der Terrorangriff der Hamas nicht einmal am Rande erwähnt. In einer Situation, in der verständlicherweise Emotionen dominieren, gießt ausgerechnet der Wiener Imam Öl ins Feuer. Weit mehr als 3.600 Menschen folgen dem Facebook-Konto des Imam, wo sie Postings folgenden Wünsche lesen können:

Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.
Oh Gott, verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen und mit ihnen kämpfen.

Auch aus etlichen andere Stellen in den langen Texten geht ganz klar hervor, dass der Imam damit nicht – wie er selbst zeitweise in seiner Verteidigungsrede behauptete – die israelische Regierung bzw. deren Ministerpräsidenten Netanjahu gemeint hat, sondern alle Juden und Jüdinnen und deren Unterstützer*innen. Die wurden in den Postings mit den Zionisten gleichgesetzt. Beide seien kriminell und sollen getötet werden – wie auch ihre Unterstützer*innen. Alle.

Wer ist dieser Imam, der so Ungeheuerliches von sich gibt? Er heißt mit dem Vornamen Mohammed wie der Prophet des Islam, ist 1973 in Ägypten geboren, Absolvent einer Universität, österreichischer Staatsbürger. Der Richter, der ihn später freispricht, befragt ihn zunächst ziemlich ruppig zu seinen Personalien. Warum er seit 13 Jahren nicht arbeite, warum er noch immer so schlecht Deutsch spreche, warum er als Österreicher in der Moschee nicht auf Deutsch predige?

Auf die Frage an den Angeklagten, ob er sich schuldig bekenne, antwortet der Imam ausweichend: „Ich bitte um Verzeihung es tut mir sehr leid, ich habe das gepostet, ich lebe seit 36 Jahren in diesem Land, ich wollte zu keiner Zeit zu Gewalt aufrufen, und ich gebe zu, dass ich diesen Fehler begangen habe.“

Das ähnelt zwar einem Schuldbekenntnis, ist aber keines. Die Floskel vom „Fehler“, den er begangen habe, wiederholt er mehrmals und ergänzt sie durch das „Bekenntnis“, dass er die inkriminierten Postings nicht vom Anfang bis zum Ende gelesen habe. Er will sie via WhatsApp von „einem Freund außerhalb Österreichs“ erhalten und dann auf seinen FB-Account weitergeleitet haben.

Der „Freund außerhalb Österreichs“ erspart weitere Nachforschungen und Nachfragen. Nicht aber die nach der Verantwortung des Imams für die von ihm veröffentlichten Texte. Der Richter hakt nach, bekommt sehr ausweichende Antworten des Imam wie die, dass er zunächst geglaubt habe, es handle sich um religiöse Texte. Er habe erst später bemerkt, dass es da um Palästina gehe. Wenn er religiöse Texte erhalte, lese er sie oft nicht bis zum Ende.

Der Richter verliest auch die Passagen, in denen – sehr blumig und ausschweifend – erwünscht wird, dass diese „Kriminellen bestraft“, „ihre Kinder zu Waisen gemacht“ und zerstreut werden, und fragt nach: „Das haben Sie alles nicht gelesen?“ „Ja“, sagt der angeklagte Imam und behauptet, er stehe für den Frieden, „bin gegen Tötung und Zerstörung egal von welcher Seite er kommt, das predige ich auch in der Moschee“. Rückblickend würde er das nicht mehr so posten, erklärt er auf Nachfrage, fügt noch hinzu, dass die Texte Gebete und „missverstanden“ worden seien, er sie aber trotzdem nicht mehr so posten würde.

Als ihn die Staatsanwältin befragt, kommt noch einmal der Rechtfertigungsversuch mit der Regierung. Nicht die Juden und Zionisten allgemein, sondern nur die Netanjahu-Regierung sei gemeint gewesen: Die arabische Sprache sei eine mehrdeutige Sprache.

Das Urteil: ein Freispruch, den der Richter im Wesentlichen damit begründet, man dürfe zwar nicht sagen, dass Jüdinnen und Juden massakriert werden sollen, aber im Sinne der Religionsfreiheit dafür beten dürfe, dass die Feinde Palästinas von Gott vernichtet werden. Die Religionsfreiheit – ein Freibrief für öffentlich geäußerte Mord- und Vernichtungswünsche?

Die Staatsanwaltschaft hat noch in der Verhandlung Berufung gegen den Freispruch angemeldet.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Verhetzung | Wien

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