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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundesheer-Oberst, ein Waffenrechtspamphlet und noch ein rechtsextremer Verein

Wie „Stoppt die Rech­ten“ ges­tern auf­ge­deckt hat, stand beim Vorch­dor­fer Poli­zei­ein­satz ein Gene­ral­stabs­of­fi­zier im Zen­trum. Sei­ne Stel­lung­nah­me zum Waf­fen­recht, sei­ne Akti­vi­tä­ten in rechts­extre­men Ver­ei­nen und alte Tex­te zeich­nen ein Bild, das die Ein­schät­zung, es sei bei der Grup­pe, die in Vorch­dorf Schieß­übun­gen abge­hal­ten hat, kein Extre­mis­mus fest­stell­bar sei, in Zwei­fel zieht.

16. Okt. 2025
Bundesheer (Symbolbild)
Bundesheer (Symbolbild)

In Vorch­dorf stürm­ten am Wochen­en­de Spe­zi­al­ein­hei­ten einen Bau­ern­hof, 19 (oder 20) Per­so­nen wur­den vor­über­ge­hend fest­ge­nom­men, rund 50 halb­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fen sicher­ge­stellt. Unter den Anwe­sen­den: ein hoch­ran­gi­ger Salz­bur­ger Offi­zier des Bun­des­heers. Die Ermitt­lun­gen hät­ten kei­ne Hin­wei­se auf Extre­mis­mus erge­ben, hieß es zunächst – Stoppt die Rech­ten hat schon ges­tern die ers­ten Ver­bin­dun­gen offen­ge­legt, die das Bild einer harm­lo­sen, unpo­li­ti­schen Schieß­ge­sell­schaft konterkarieren.

Staatsdelegitimierende Narrative

Der Offi­zier, Tho­mas R., ist kein Unbe­kann­ter. 2018 hielt er beim Inn­viert­ler Kame­rad­schafts­bund eine Rede, die selbst der Ver­an­stal­ter als „ras­sis­tisch“ cha­rak­te­ri­sier­te. Es folg­ten Straf­an­zei­ge (das Ver­fah­ren wur­de ein­ge­stellt) und dis­zi­pli­nä­re Kon­se­quen­zen in Form einer zeit­wei­sen Sus­pen­die­rung. In Vorch­dorf soll er nicht nur anwe­send gewe­sen sein, son­dern als Rädels­füh­rer der Grup­pe auf­ge­tre­ten sein. Die Poli­zei zeig­te ihn wegen Wider­stands gegen die Staats­ge­walt an.

Der „Stan­dard“ (15.10.25) ist wei­ter fün­dig gewor­den: R. ver­fass­te jüngst eine umfang­rei­che Stel­lung­nah­me gegen die Ver­schär­fung des Waf­fen­rechts (1). Dar­in stellt er das „Natur­recht“ über das „gesatz­te Recht“, for­dert statt Ver­schär­fun­gen die Libe­ra­li­sie­rung und argu­men­tiert, erfül­le der Staat den Schutz­auf­trag nicht, sei es „das Recht des Ein­zel­nen, hier Abhil­fe zu schaf­fen“. Er zitiert dazu „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Wider­stand zur Pflicht!“, das er (fälsch­li­cher­wei­se) Bert Brecht zuschreibt.

Die Lek­tü­re die­ser Stel­lung­nah­me zeigt Moti­ve, die man aus staats­de­le­gi­ti­mie­ren­den Milieus und US-ame­ri­ka­ni­schen „Second Amendment“-Narrativen kennt: das Pathos eines über­po­si­ti­ven „Natur­rechts“, die Behaup­tung eines gene­rel­len Poli­tik- und Poli­zei­ver­sa­gens, die For­de­rung, „jedem geset­zes­treu­en Bür­ger“ Waf­fen­be­sitz­kar­te und Waf­fen­pass aus­zu­stel­len und die Dro­hung, sonst wür­den sich Bür­ger „ille­ga­len Zugang“ zu Schuss­waf­fen ver­schaf­fen. Inhalt­lich ist das ein Fron­tal­an­griff auf die öster­rei­chi­sche Sicher­heits­ar­chi­tek­tur und den Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz, rhe­to­risch rutscht der Offi­zier in eine Logik der Selbst­er­mäch­ti­gung, die mit der Rol­le eines Gene­ral­stabs­of­fi­ziers – Loya­li­tät zu Ver­fas­sung, Rechts­staat und zivi­ler Gewalt­mo­no­po­l­ord­nung – schwer ver­ein­bar ist. Dass er „Natur­recht“ zum Maß­stab über dem demo­kra­tisch beschlos­se­nen Recht erhebt, ist eine Set­zung, die Staats­ver­wei­ge­rer seit Jah­ren als argu­men­ta­ti­ve Schie­ne nut­zen – in Öster­reich meist mit dem Ziel, staat­li­che Zustän­dig­kei­ten aus­zu­he­beln, nicht, um sie zu schützen.

Und noch eine Verbindung ins rechtsextreme Milieu

Wie wei­te­re Recher­chen von Stoppt die Rech­ten zei­gen, war Tho­mas R. von 10.2.2020 bis 9.2.2022 Obmann-Stell­ver­tre­ter des Ver­eins „Neu­er Klub“ mit Sitz in der Fuhr­manns­gas­se in Wien, im Haus der Öster­rei­chi­schen Lands­mann­schaft (ÖLM). Das DÖW stuft die ÖLM als rechts­extre­me Orga­ni­sa­ti­on ein und doku­men­tiert deren Akti­vi­tä­ten seit Jahr­zehn­ten. Mit R. zusam­men saß im „Neuer-Klub“-Vorstand auch Tho­mas G., der 2021, also in der Ver­eins­funk­ti­ons­pe­ri­ode von Tho­mas R., im Ver­fah­ren gegen die neo­na­zis­ti­sche „Euro­päi­sche Akti­on“ zu fünf Jah­ren teil­be­dingt ver­ur­teilt wur­de. Bri­sant dabei: nach § 3a Ver­bots­ge­setz, in dem es um die Wie­der­her­stel­lung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Struk­tu­ren geht.

Mit R. eben­falls im Vor­stand: Ger­hard Stau­din­ger, in den 1990ern bis zur behörd­li­chen Auf­lö­sung beim neo­na­zis­ti­schen „Ver­ein Dich­ter­stein Offen­hau­sen“ präsent.

Thomas R. in der freiheitlichen Bundesheergewerkschaft

Thomas R.: "Selbstbeschreibung Krieger" (Screenshot FB AFH 10.10.19)
Tho­mas R.: „Selbst­be­schrei­bung Krie­ger” (Screen­shot FB AFH, 10.10.19)

R. kan­di­dier­te 2019 für die frei­heit­li­che Bun­des­heer­ge­werk­schaft (AFH) für den Zen­tral­aus­schuss und beschreibt sich in einer Kurz­vor­stel­lung als „Krie­ger“. In einem von ihm 2019 ver­fass­ten Bei­trag in der AFH-Zei­tung skiz­ziert er, war­um das Bun­des­heer im Wes­ten, der als Rück­zugs­raum die­nen kön­ne, gestärkt wer­den müs­se. Den Ein­satz des Bun­des­hee­res brau­che es bei „eth­nisch-kul­tu­rell beding­ten, gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in Fol­ge der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung und dem damit ver­bun­de­nen Anwach­sen frem­der Kul­tu­ren“ sowie Black­outs, Plün­de­run­gen und tech­ni­schen Kata­stro­phen. Die­se Pas­sa­ge bedient zen­tra­le Ele­men­te des „Gro­ßer Aus­tausch“- bzw. „Bürgerkriegs“-Narrativs: Migra­ti­on als qua­si zwangs­läu­fi­ge Aus­lö­se­rin gewalt­sa­mer Kon­flik­te, die Vor­stel­lung eines Rück­zugs der „Eige­nen“ in gesi­cher­te Räu­me und die Umdre­hung eines poli­zei­li­chen Pro­blems in eine mili­tä­ri­sche Auf­ga­be. Das ist kein nüch­ter­nes Lage­bild, son­dern ein ideo­lo­gisch auf­ge­la­de­nes Bedro­hungs­pan­ora­ma, das zivi­le Kri­sen­vor­sor­ge und inne­re Sicher­heit militarisiert.

Thomas R.: "Erstens bei möglichen ethnisch-kulturell bedingten, gewalttätigen Auseinandersetzungen in Folge der demographischen Entwicklung und dem damit verbundenen Anwachsen fremder Kulturen oder aufgrund der unvermindert stattfindenden Zuwanderung (Ansätze davon zeigen sich bereits in Schweden und in Frankreich)" (Screenshot AHF-Zeitschrift, S. 23, Herbst 2019)
Tho­mas R.: „Ers­tens bei mög­li­chen eth­nisch-kul­tu­rell beding­ten, gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in Fol­ge der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung und dem damit ver­bun­de­nen Anwach­sen frem­der Kul­tu­ren oder auf­grund der unver­min­dert statt­fin­den­den Zuwan­de­rung (Ansät­ze davon zei­gen sich bereits in Schwe­den und in Frank­reich)” (Screen­shot AHF-Zeit­schrift, S. 23, Herbst 2019)

Zusam­men­ge­fügt erge­ben die Bau­stei­ne (Vorch­dorf, der Skan­dal­auf­tritt 2018 beim Kame­rad­schafts­bund, die Waf­fen­rechts­stel­lung­nah­me, das Ver­eins­um­feld, der AFH-Text) das Bild eines Offi­ziers, der sicher­heits­po­li­ti­sche Debat­ten durch eine rechts­extrem auf­ge­la­de­ne Bril­le ver­folgt: natio­na­le Sou­ve­rä­ni­tät gegen Mas­sen­mi­gra­ti­on, Poli­ti­ker als Dienst­leis­ter, die den Bür­gern ver­trau­en sol­len, indem sie das Waf­fen­recht libe­ra­li­sie­ren. Die Linie zur staats­skep­ti­schen Sou­ve­rä­ni­täts­ideo­lo­gie ist dünn, die Nähe zu rechts­extre­men Netz­wer­ken dokumentiert.

Und die Verantwortung?

Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um prüft nach 2018 wie­der ein­mal mög­li­che dis­zi­pli­nä­re Kon­se­quen­zen; man müs­se noch den Poli­zei­be­richt abwar­ten, heißt es aus dem Minis­te­ri­um. Poli­tisch drängt sich die Fra­ge auf, ob es im Bun­des­heer aus­rei­chend Sen­si­bi­li­tät für der­ar­ti­ge Fäl­le gibt und ob Dienst­auf­sicht und Nach­rich­ten­diens­te die „pri­va­ten“ Schnitt­stel­len mit rechts­extre­men Ver­bin­dun­gen, die sich auch ganz ohne Poli­zei­be­richt nach­wei­sen las­sen, ernst genug nehmen.

Wenn die Poli­zei „kei­ner­lei Hin­wei­se“ auf Extre­mis­mus sieht, wäh­rend öffent­lich zugäng­li­che Doku­men­te des­sel­ben Offi­ziers Natur­recht über Ver­fas­sungs­recht stel­len, stimmt der Kom­pass nicht. Die Ein­hal­tung der Ver­fas­sungs­prin­zi­pi­en durch Staats­be­diens­te­te ist kei­ne Hin­ter­zim­mer­mei­nung, son­dern unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für deren Anstel­lung. Man kann nicht gleich­zei­tig Gene­ral­stabs­of­fi­zier sein, rechts­extre­me Nar­ra­ti­ve bedie­nen und „Wider­stand“ beschwö­ren, wenn demo­kra­tisch beschlos­se­ne Geset­ze nicht ins Welt­bild passen.

1 Update 16.10.25: Wir wur­den dar­auf hin­ge­wie­sen, dass R.s Stel­lung­nah­me fast wort­gleich mit jener von Moni­ka Don­ner ist. Don­ner tritt seit Jah­ren bei und mit Rechtsextremist*innen und Neo­na­zis wie Gott­fried Küs­sel auf.

Update 21.10.25: Die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten” (21.10.25) berich­ten mitt­ler­wei­le von 23 Tat­ver­däch­ti­gen, daun­ter vier Frau­en. Zwei Per­so­nen sei­en bei Ein­tref­fen der Poli­zei davon­ge­lau­fen und sei­en erst spä­ter aus­ge­forscht wor­den. Und die noch feh­len­den zwei?

➡️ Schieß­ge­sell­schaft in Vorch­dorf: Bun­des­heer-Oberst mit Verbindungen

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Schlagwörter: Bundesheer | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Rechtsextremismus | Salzburg | Staatsverweigerer*innen

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