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Vernichtungsantisemitismus, Nazi-Tattoos und immer wieder WhatsApp

In einer gro­ßen Anzahl an Pro­zes­sen, über die wir berich­ten, spie­len straf­ba­re Whats­App-Nach­rich­ten eine Rol­le. Der Mes­sen­ger hat damit Face­book-Grup­pen, in denen frü­her reich­lich Brau­nes aus­ge­tauscht wur­de, abge­löst – quer durch alle Alters­grup­pen. Heu­te: ein 59-Jäh­ri­ger, der sich in den „sozia­len Medi­en” aus­ge­tobt hat und ein ca. 80-Jäh­ri­ger auf der Anklagebank.

20. Dez. 2024
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)

Don Pedro und seine braune WhatsApp-Ausstellung

Ein etwa 80-jäh­ri­ger Ange­klag­ter, der nicht weiß, dass der pri­mi­ti­ve Ver­nich­tungs­an­ti­se­mi­tis­mus, der ihm so gefal­len hat, straf­bar ist? Der dümm­li­che Hit­ler-Bild­chen, oft Memes, ver­schickt und den Geschwo­re­nen ver­kli­ckern will, dass das ja nichts ande­res sei als Aus­stel­lun­gen zum Natio­nal­so­zia­lis­mus in Museen?

Peter V., der sich am 9.12. wegen § 3g Ver­bots­ge­setz und eigent­lich auch wegen § 50 Waf­fen­ge­setz am Lan­des­ge­richt Wien als Ange­klag­ter ein­fin­den muss­te, hat es mit die­ser Argu­men­ta­ti­on versucht.

Ers­ter Ein­schub: Der Hin­weis, dass er so um die 80 Jah­re alt ist, beruht auf einer Schät­zung unse­rer Pro­zess­be­ob­ach­tung, die etwas zu spät zur Ver­hand­lung ein­ge­trof­fen ist und des­halb die Auf­nah­me der per­sön­li­chen Daten versäumte.

Zwei­ter Ein­schub: Die Ankla­ge wegen des Ver­ge­hens nach dem Waf­fen­ge­setz wur­de gleich zu Beginn wie­der aus­ge­schie­den. Dabei war es der Hin­weis von einem, der von Peter V. Waf­fen gekauft hat, der zu einer Haus­durch­su­chung geführt hat. Bei der hat man zwar nur eine Waf­fe und Muni­ti­on, dafür aber viel Nazi-Kram in den Whats­App-Nach­rich­ten auf sei­nem Han­dy gefun­den*.

Von Schuld­ein­sicht ist bei V., der auch als „Don Pedro“ unter­wegs ist, nichts zu bemer­ken. Nur die Flos­kel, dass es ihm leid­tue, kommt ihm über die Lip­pen. Natür­lich mit dem Zusatz, er habe ja nicht gewusst, sich damit straf­bar zu machen. Einem Geschwo­re­nen ist die­ses Gesül­ze zu viel, und er fragt den Ange­klag­ten, ob er denn sein gan­zes Leben zuhau­se ein­ge­sperrt ver­bracht habe – ohne Kon­takt nach außen? Der erklärt, dass ihm sei­ne Freun­de „irgend­wann“ gesagt hät­ten, das sei ver­bo­ten, und dar­auf­hin habe er das eh nicht mehr gemacht.

„Irgend­wann“ muss nach dem Dezem­ber 2023 gewe­sen sein, denn zwi­schen August 2019 und Dezem­ber 2023 lie­gen die Vor­fäl­le, die ihm die Staats­an­walt­schaft in der Ankla­ge zur Last leg­te. Dass der Tipp zur Zurück­hal­tung aus sei­nem tief­blau­en Freun­des­kreis gekom­men sein soll, ist über­ra­schend – aber wir glau­ben ja an das Gute in den Menschen.

Die Geschwo­re­nen glaub­ten den Mär­chen von Don Pedro nicht und spra­chen ihn schul­dig. Die 18 Mona­te Stra­fe, bedingt auf drei Jah­re, hat der Ange­klag­te akzep­tiert, aber die Staats­an­walt­schaft gab zum Ende der Ver­hand­lung noch kei­ne Erklä­rung ab.

*Die Beschlag­nah­mung und Aus­wer­tung von Han­dys und ande­ren Daten­trä­gern wird in Zukunft schwie­ri­ger: Han­dy­si­cher­stel­lung: Brei­te Mehr­heit für Paket zur Neuregelung

Glatzen-Michael und der „Bereich”

Der Ange­klag­te macht auch auf sei­nem Face­book-Pro­fil kei­nen gewin­nen­den Ein­druck. Die Ankla­ge ver­fes­tigt das Bild: Wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung, der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren muss­te sich Micha­el L. (59) am 11.12. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Inns­bruck verantworten.

Vor­ge­wor­fen wer­den ihm die Delik­te für einen Zeit­raum zwi­schen Novem­ber 2023 und 20. April 2024. Began­gen hat er sie auf Tik­Tok, Insta­gram, Face­book und X. Das spricht für ein star­kes Mit­tei­lungs- und Selbst­dar­stel­lungs­be­dürf­nis. Zeit für sei­ne Het­ze­rei­en hat­te er jeden­falls aus­rei­chend, weil seit einem Arbeits­un­fall 2007 bezieht er eine Pension.

Auf der Brust hat sich der Glatz­kopf den SS-Wahl­spruch „Mei­ne Ehre heißt Treue“ täto­wie­ren las­sen, dazu die SS-Runen. In sei­nen Posts geht’s viel um Hit­ler-Fotos mit ent­spre­chen­dem Begleit­text. Z.B.: „Ich ver­ges­se, ich ver­gaß, ich ver­gas­te“ Das nennt sein Ver­tei­di­ger dann bloß „geschmack­los“. L. betont in sei­nem Schluss­plä­doy­er, dass er nie etwas mit dem „Bereich“ zu tun gehabt hät­te. Weil das kei­ne sehr glaub­haf­te Erklä­rung für sein Nazi-Tat­too und sei­ne media­len Akti­vi­tä­ten war, kauf­ten ihm die Geschwo­re­nen den Schmäh auch nicht ab und spra­chen ihn in fünf von 18 Ankla­ge­punk­ten schul­dig. Das reich­te für eine Ver­ur­tei­lung zu einem Jahr bedingt und einer Geld­stra­fe von 2.700 Euro. Unklar ist, ob das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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