Wien-Ottakring: Randale mit Hakenkreuzen
Ein 39-jähriger Mann wurde am 28. Oktober in Wien-Ottakring festgenommen, nachdem er seine 62-jährige Mutter mutmaßlich mit dem Tod bedroht und in der gemeinsamen Wohnung randaliert hatte. Die Mutter verständigte die Polizei.
Die 62-Jährige gab an, mehrfach von ihrem stark alkoholisierten Sohn mit dem Umbringen bedroht worden zu sein. In der verwüsteten Wohnung entdeckten die Einsatzkräfte neben zahlreichen beschädigten Möbeln auch Beschmierungen an mehreren Wänden, darunter mutmaßlich Hakenkreuzsymbole. (kurier.at, 29.10.25)
Der Tatverdächtige wurde kurz darauf im Innenhof mit einer leeren Vodkaflasche angetroffen und festgenommen; ein Alkoholtest ergab 2,4 Promille. Laut Polizei zeigte er sich teilweise geständig. Gegen ihn wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Der Mann wird wegen gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und nach dem Verbotsgesetz angezeigt.
Wien-Floridsdorf: Festnahme nach Nazi-Geschrei
In einer Parkanlage in Wien-Floridsdorf kam es am 29. Oktober zu einem Streit zwischen drei Erwachsenen und mehreren Jugendlichen. Die Polizei wurde gegen 21:30 Uhr auf die aufgebrachten Personen aufmerksam und versuchte, die Situation zu beruhigen. Während des Einsatzes äußerte ein 35-jähriger Deutscher nationalsozialistisches Gedankengut gegenüber den Jugendlichen und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Bei seiner Festnahme verletzte er einen Polizisten mit einem Ellbogenschlag.
Trotz der Anwesenheit der Polizei kam es weiterhin zu Pöbeleien und Beschimpfungen, weshalb zusätzliche Einsatzkräfte zur Trennung der Streitenden angefordert wurden. Zwei 14-jährige österreichische Jugendliche sowie die beiden österreichischen Begleiter des 35-Jährigen, ein 28-jähriger Mann und eine 36-jährige Frau, wurden wegen ihrer Beteiligung am Raufhandel angezeigt.
(Quelle: heute.at, 30.10.25)
Nach Peršmanhof-Razzia: Datenschutz- und Maßnahmenbeschwerde und ein „zufälliger“ Hausbesuch bei Campteilnehmer
Zwei im „Standard“ erschienene Artikel thematisieren, wie weit die Folgen des Polizeieinsatzes am Peršmanhof reichen. Die vom Innenministerium eingesetzte Kommission hat festgehalten, dass der Einsatz bei dem antifaschistischen Sommercamp an der NS-Gedenkstätte teilweise rechtswidrig war und in Wahrheit der Datensammlung diente. Anwalt Clemens Lahner und der Grünen-Abgeordnete Lukas Hammer sprechen von einem „Akt der Repression“ und „polizeilicher Willkür“. Der leitende Jurist des Kärntner LSE und der Bezirkshauptmann sollen ihre Zuständigkeiten überschritten haben, gegen beide laufen Disziplinarverfahren. Die Polizei hatte die Identitäten von rund 50 Personen festgestellt und das mit „illegalem Camping“ bzw. einer „Anstandsverletzung“ wegen Transparenten und einer Palästina-Fahne begründet. Hammer nennt das „eine Frechheit“, weil damit vorgeschrieben werde, „wie sie zu gedenken haben“. Laut Lahner waren die Identitätsfeststellungen „klar rechtswidrig“.
Lahner vertritt drei Teilnehmende des Camps und hat im Namen seiner Mandantinnen Maßnahmenbeschwerden eingebracht, finanziert über den Grünen-Bürgerinitiativenverein BIV. Es geht bei den Beschwerden um die Identitätsfeststellungen durch die Polizei – laut Lahner „klar rechtswidrig”, der nun veröffentlichte Bericht lasse das ebenfalls erkennen. (derstandard.at, 29.10.25)
Laut Kommissionsbericht wurden die Identitätsdaten der Camp-Teilnehmenden ohne Rechtsgrundlage an die DSN weitergegeben. Lahner bereitet daher auch eine Datenschutzbeschwerde vor und spricht von Eingriffen in Grundrechte.
Ein zweiter „Standard“-Artikel macht deutlich, dass die Einschüchterung selbst auch nach Veröffentlichung des Kommissionsberichts anhält: Einen Tag nachdem Ertuğrul Bayraktar, Teilnehmer des Camps am Peršmanhof, dessen Daten durch Zufall nicht erhoben wurden, in Wien im Zuge einer Pressekonferenz öffentlich von einem „demokratiepolitischen Skandal“ gesprochen und ein „Bekenntnis der LPD Kärnten zu Antifaschismus“ gefordert hatte, stand die Polizei bei ihm zuhause. Offiziell suchte sie nach einer dort angeblich gemeldeten Frau. Nachdem Bayraktar erklärte, dass bei ihm keine Frau wohne, wurden seine Daten aufgenommen. Später stellte sich beim Magistrat heraus, dass an der Adresse überhaupt keine Frau gemeldet ist.
DER STANDARD fragte bei der Landespolizeidirektion (LPD) Wien detailliert nach, ob das Aufsuchen des Mannes etwas mit der Pressekonferenz am Tag davor zu tun hatte und auf welche Information sich die Beamten bezogen, als sie behaupteten, dass eine Frau in Bayraktars Wohnung gemeldet sei. Die Antwort der LPD Wien lautet: „Durch das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle West wurden an dem Tag Erhebungen in dem Haus in Wien Ottakring durchgeführt, die jedoch in keinem Zusammenhang mit der von Ihnen genannten Person oder mit den von ihnen genannten Polizeieinsatz stehen.” (derstandard.at, 31.10.25)
Lahner erinnert: Auch für eine Ausweiskontrolle brauche es einen konkreten Grund, sonst sei die Amtshandlung rechtswidrig. „Sollte man versucht haben, einen Aktivisten einzuschüchtern, werde das Konsequenzen haben, so Lahner, der ein „Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz” vorbereitet.“ (derstandard.at, 31.10.25)
Wien: Strache wieder angeklagt
Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss wieder vor Gericht – diesmal wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit einer von Parteigeldern finanzierten Lebensversicherung. Die Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft, die im Rahmen der FPÖ-Spesenaffäre geführt werden, erstreckten sich bis nach Liechtenstein und zurück nach Wien. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass hohe Summen aus dem Parteivermögen über Lebens- und Rentenversicherungen an die beiden ehemaligen Wiener Parteiobmänner Hilmar Kabas und Strache geflossen sein könnten. Für Kabas wurde bereits 2001 eine Versicherung mit einer Einmalprämie in Millionenhöhe abgeschlossen, wobei unklar bleibt, ob und an wen Auszahlungen erfolgten. Kabas bestreitet, je Zahlungen erhalten zu haben.
Für Strache wurde 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen, deren Prämie sich 2016 auf über 900.000 Euro belief. Laut einer 2014 geschlossenen Vereinbarung zwischen Strache und der Wiener FPÖ sollte Strache im Erlebensfall selbst bezugsberechtigt sein, was die Staatsanwaltschaft als Missbrauch seiner Befugnis wertet. Strache und ein Mitangeklagter hätten diese Vereinbarung ohne Beschluss eines Parteigremiums getroffen und damit versucht, sich einen erheblichen Geldbetrag anzueignen und die Partei zu schädigen. Strache weist alle Vorwürfe zurück und betont, die Versicherung sei parteiintern beschlossen und rechtskonform umgesetzt worden; er habe nie unzulässig über Parteigelder verfügt.
Tatsächlich wurde das Geld laut Auszahlungsbestätigung 2021 an die FPÖ Wien ausgezahlt, nicht an Strache. Die damalige Finanzreferentin bestätigte, dass Strache oder ihm nahestehende Personen keine Auszahlung erhalten hätten.
Eine weitere Facette ist ein angebliches privates Darlehen über 420.000 Euro, das Strache 2014 von einem Unternehmer und ehemaligen Politiker erhalten haben soll, wobei die Lebensversicherung als Sicherheit diente. Die Übergabe des Geldes erfolgte laut Zeugenaussage in bar und in Tranchen, doch die entsprechenden Unterlagen seien nach einem Autodiebstahl verloren gegangen.
Der Zeuge verwies darauf, dass 2017 sein Auto gestohlen wurde. Darin hätten sich die Unterlagen zu dem Privatdarlehen befunden, die er „aus dem Tresor meines damaligen Hauses am Abend mitgenommen und im Pkw verwahrt” habe, schließlich habe er die Immobilie verkauft. Das Fahrzeug will der Strache-Freund sozusagen als Safe auf vier Rädern benutzt haben: Im Auto sollen sich noch andere Wertgegenstände befunden haben, so gab es der Zeuge zu Protokoll. Als der Mann damals Anzeige wegen des Diebstahls erstattet hat, erwähnte er allerdings nicht, dass sich die Papiere zum Strache-Darlehen darin befunden haben. (derstandard.at, 31.10.25)
Ob Strache das Darlehen zurückgezahlt hat, ist unklar. Die Ermittler zweifeln an der Darstellung und vermuten, das Darlehen könnte erfunden worden sein, um die Herkunft von Bargeld zu verschleiern.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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