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Freispruch für transfeindlichen Kommentar

Ein trans­feind­li­cher Face­book-Kom­men­tar bleibt straf­frei, weil der Ange­klag­te mit der latei­ni­schen Bedeu­tung des Wor­tes „per­vers“ durch­kommt. Und der Rich­ter fin­det, dass man heut­zu­ta­ge fast nichts mehr straf­frei pos­ten kann.

1. Nov. 2025
Landesgericht Wien (2022)
Landesgericht Wien (2022)

Het­ze ist auf den diver­sen Platt­for­men zuhauf zu fin­den, doch die Ver­ur­tei­lun­gen wegen Ver­het­zung nach § 283 StGB sind erstaun­lich gering. Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um gibt für 2024 nur 38 Ver­ur­tei­lun­gen nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen an, im ers­ten Halb­jahr 2025 waren es 22. An der gerin­gen Ver­ur­tei­lungs­ra­te haben auch Novel­lie­run­gen mit dem Ziel, die Straf­bar­keit zu ver­schär­fen, kaum etwas geändert.

Am 7. Juni die­ses Jah­res schrieb Anton M. auf Face­book: „Trans ist nicht Viel­falt son­dern per­vers”. Dafür erhielt er einen Frei­spruch. Herr M. (70), der sich am 22. Okto­ber wegen Ver­het­zung vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten muss­te, hat die­sen Kom­men­tar unter der Ankün­di­gung einer Ver­an­stal­tung für Trans­per­so­nen abge­setzt. Der Aus­lö­ser war: Ein Arzt äußer­te sich posi­tiv über die­se Ver­an­stal­tung. Sich selbst bezeich­net M. als Katho­li­ken, der an die Schöp­fungs­ge­schich­te glaubt. Damit rekur­riert er auf das Alte Tes­ta­ment: Mann-Frau in der Gene­sis. Dass die christ­li­che Theo­lo­gie und auch das Neue Tes­ta­ment längst viel­fäl­ti­ge­re Men­schen­bil­der ken­nen, blen­det er aus.

Auf Face­book sei er oft, weil er mit sei­ner in Thai­land leben­den Freun­din über den Mes­sen­ger kom­mu­ni­zie­re. Anton M. müss­te aller­dings nicht auf FB her­um­stö­bern, wenn er mit sei­ner Freun­din chat­ten will. Hat er auch anders­wo belei­di­gen­de oder het­ze­ri­sche Kom­men­ta­re abge­ge­ben? Wir wis­sen es nicht – ange­klagt war nur die­ser eine Eintrag.

Was heißt „pervers“?

Die Kon­ver­sa­ti­on zwi­schen Rich­ter und Ange­klag­tem kreist um die Bedeu­tung des Wor­tes „per­vers“. Hat es der Ange­klag­te im Sin­ne der latei­ni­schen Bedeu­tung „ver­kehrt“, „umge­dreht“ gemeint oder – wie das Wort im sexu­el­len Kon­text ver­wen­det wird – im Sin­ne von „abar­ti­ger, wider­na­tür­li­cher Nei­gung“, „ent­ar­tet“, also abwer­tend und het­ze­risch. Für den Tat­be­stand der Ver­het­zung ent­schei­dend ist die Absicht, der Vor­satz. Genügt es da schon, wenn der Ange­klag­te und sein Ver­tei­di­ger erklä­ren, mit dem Vor­wurf „per­vers“ soll­ten Trans­men­schen nicht belei­digt oder her­ab­ge­setzt wer­den? Im Kom­men­tar selbst fin­det sich jeden­falls kein Hin­weis auf die­se angeb­lich harm­lo­se Bedeutung.

Richterliche Hilfe

Anton M. hat Trans­men­schen gegoo­gelt und will dabei fest­ge­stellt haben, dass sie nur eine win­zi­ge Min­der­heit bil­den wür­den, maxi­mal 0,5 Pro­zent. Und zieht dar­aus offen­bar die Berech­ti­gung, sie als „per­vers“ zu bezeich­nen. Der Rich­ter hilft dem Ange­klag­ten mit einem ziem­lich unge­heu­er­li­chen Satz: „Es ist heut­zu­ta­ge fast nichts mehr nicht straf­bar, was man im Inter­net [pos­tet]. Weil das immer stren­ger aus­ge­legt wird.“ Die Ver­ur­tei­lungs­sta­tis­tik sagt aber das Gegenteil.

Das Pro­blem bei dem Satz des Rich­ters ist, dass er damit den Frei­spruch schon vor­weg­nimmt. In der Urteils­be­grün­dung räumt er zwar ein, dass es sich dabei um eine dis­kri­mi­nie­ren­de Aus­sa­ge gehan­delt habe, die nicht durch die Mei­nungs­frei­heit gedeckt sei, aber auf der sub­jek­ti­ven Ebe­ne sei es nicht die Absicht des Ange­klag­ten gewe­sen, die Men­schen­wür­de zu ver­let­zen, daher Frei­spruch. Wie stell­te der Rich­ter die­se sub­jek­ti­ve Absicht des Ange­klag­ten fest? Durch sei­ne Fest­stel­lung bzw. die des Angeklagten?

Blick nach Thailand

Anton M. soll­te mit sei­ner Thai-Freun­din auch ein­mal über Trans­men­schen kom­mu­ni­zie­ren. und sie zu „Kat­hoey“ in Thai­land befra­gen. Obwohl es auch in Thai­land noch immer Dis­kri­mi­nie­rung von Trans­per­so­nen gibt, sind sie – wie auch in Laos und Kam­bo­dscha – gesell­schaft­lich akzep­tier­ter als in Öster­reich und seit 2015 vor Dis­kri­mi­nie­rung durch eine Ver­fas­sungs­be­stim­mung geschützt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

➡️ derstandard.at (23.10.25): Ver­het­zungs­pro­zess um „Trans ist pervers”-Posting endet mit Freispruch
➡️ srf.ch (3.6.23): Stu­die zum Anteil von Trans­men­schen in 30 Län­dern (ohne Österreich)

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Schlagwörter: Hetze | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Verhetzung | Wien

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