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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 44/25 (Teil 1): „Zufälliger“ Hausbesuch bei Peršmanhof-Campteilnehmer

Wäh­rend ein Wie­ner zu Hau­se ran­da­lier­te und Woh­nungs­wän­de mit Haken­kreu­zen beschmier­te, lie­fer­ten sich ein Deut­scher und Öster­rei­cher eine hand­greif­li­che Aus­ein­an­der­set­zung inklu­si­ve Nazi-Paro­len in Flo­rids­dorf. Die Raz­zia am Perš­m­an­hof hat immer mehr recht­li­che Fol­gen: Ein Anwalt bringt Maß­nah­men- und Daten­schutz­be­schwer­den ein. Ein Camp­t­eil­neh­mer erhielt selt­sa­men Haus­be­such von der Poli­zei. Und Heinz-Chris­ti­an Stra­che ist erneut mit einer Ankla­ge konfrontiert.

3. Nov. 2025
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Wien-Otta­kring: Ran­da­le mit Hakenkreuzen
  • Wien-Flo­rids­dorf: Fest­nah­me nach Nazi-Geschrei
  • Nach Perš­m­an­hof-Raz­zia: Daten­schutz- und Maß­nah­men­be­schwer­de und ein „zufäl­li­ger“ Haus­be­such bei Campteilnehmer
  • Wien: Stra­che wie­der angeklagt

Wien-Ottakring: Randale mit Hakenkreuzen

Ein 39-jäh­ri­ger Mann wur­de am 28. Okto­ber in Wien-Otta­kring fest­ge­nom­men, nach­dem er sei­ne 62-jäh­ri­ge Mut­ter mut­maß­lich mit dem Tod bedroht und in der gemein­sa­men Woh­nung ran­da­liert hat­te. Die Mut­ter ver­stän­dig­te die Polizei.

Die 62-Jäh­ri­ge gab an, mehr­fach von ihrem stark alko­ho­li­sier­ten Sohn mit dem Umbrin­gen bedroht wor­den zu sein. In der ver­wüs­te­ten Woh­nung ent­deck­ten die Ein­satz­kräf­te neben zahl­rei­chen beschä­dig­ten Möbeln auch Beschmie­run­gen an meh­re­ren Wän­den, dar­un­ter mut­maß­lich Haken­kreuz­sym­bo­le. (kurier.at, 29.10.25)

Der Tat­ver­däch­ti­ge wur­de kurz dar­auf im Innen­hof mit einer lee­ren Vod­ka­fla­sche ange­trof­fen und fest­ge­nom­men; ein Alko­hol­test ergab 2,4 Pro­mil­le. Laut Poli­zei zeig­te er sich teil­wei­se gestän­dig. Gegen ihn wur­den ein Betre­tungs- und Annä­he­rungs­ver­bot sowie ein vor­läu­fi­ges Waf­fen­ver­bot ver­hängt. Der Mann wird wegen gefähr­li­cher Dro­hung, Sach­be­schä­di­gung und nach dem Ver­bots­ge­setz angezeigt.

Wien-Floridsdorf: Festnahme nach Nazi-Geschrei

In einer Park­an­la­ge in Wien-Flo­rids­dorf kam es am 29. Okto­ber zu einem Streit zwi­schen drei Erwach­se­nen und meh­re­ren Jugend­li­chen. Die Poli­zei wur­de gegen 21:30 Uhr auf die auf­ge­brach­ten Per­so­nen auf­merk­sam und ver­such­te, die Situa­ti­on zu beru­hi­gen. Wäh­rend des Ein­sat­zes äußer­te ein 35-jäh­ri­ger Deut­scher natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut gegen­über den Jugend­li­chen und wur­de dar­auf­hin vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Bei sei­ner Fest­nah­me ver­letz­te er einen Poli­zis­ten mit einem Ellbogenschlag.

Trotz der Anwe­sen­heit der Poli­zei kam es wei­ter­hin zu Pöbe­lei­en und Beschimp­fun­gen, wes­halb zusätz­li­che Ein­satz­kräf­te zur Tren­nung der Strei­ten­den ange­for­dert wur­den. Zwei 14-jäh­ri­ge öster­rei­chi­sche Jugend­li­che sowie die bei­den öster­rei­chi­schen Beglei­ter des 35-Jäh­ri­gen, ein 28-jäh­ri­ger Mann und eine 36-jäh­ri­ge Frau, wur­den wegen ihrer Betei­li­gung am Rauf­han­del angezeigt.

(Quel­le: heute.at, 30.10.25)

Nach Peršmanhof-Razzia: Datenschutz- und Maßnahmenbeschwerde und ein „zufälliger“ Hausbesuch bei Campteilnehmer

Zwei im „Stan­dard“ erschie­ne­ne Arti­kel the­ma­ti­sie­ren, wie weit die Fol­gen des Poli­zei­ein­sat­zes am Perš­m­an­hof rei­chen. Die vom Innen­mi­nis­te­ri­um ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on hat fest­ge­hal­ten, dass der Ein­satz bei dem anti­fa­schis­ti­schen Som­mer­camp an der NS-Gedenk­stät­te teil­wei­se rechts­wid­rig war und in Wahr­heit der Daten­samm­lung dien­te. Anwalt Cle­mens Lah­ner und der Grü­nen-Abge­ord­ne­te Lukas Ham­mer spre­chen von einem „Akt der Repres­si­on“ und „poli­zei­li­cher Will­kür“. Der lei­ten­de Jurist des Kärnt­ner LSE und der Bezirks­haupt­mann sol­len ihre Zustän­dig­kei­ten über­schrit­ten haben, gegen bei­de lau­fen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren. Die Poli­zei hat­te die Iden­ti­tä­ten von rund 50 Per­so­nen fest­ge­stellt und das mit „ille­ga­lem Cam­ping“ bzw. einer „Anstands­ver­let­zung“ wegen Trans­pa­ren­ten und einer Paläs­ti­na-Fah­ne begrün­det. Ham­mer nennt das „eine Frech­heit“, weil damit vor­ge­schrie­ben wer­de, „wie sie zu geden­ken haben“. Laut Lah­ner waren die Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen „klar rechtswidrig“.

Lah­ner ver­tritt drei Teil­neh­men­de des Camps und hat im Namen sei­ner Man­dan­tin­nen Maß­nah­men­be­schwer­den ein­ge­bracht, finan­ziert über den Grü­nen-Bür­ger­initia­ti­venver­ein BIV. Es geht bei den Beschwer­den um die Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen durch die Poli­zei – laut Lah­ner „klar rechts­wid­rig”, der nun ver­öf­fent­lich­te Bericht las­se das eben­falls erken­nen. (derstandard.at, 29.10.25)

Laut Kom­mis­si­ons­be­richt wur­den die Iden­ti­täts­da­ten der Camp-Teil­neh­men­den ohne Rechts­grund­la­ge an die DSN wei­ter­ge­ge­ben. Lah­ner berei­tet daher auch eine Daten­schutz­be­schwer­de vor und spricht von Ein­grif­fen in Grundrechte.

Ein zwei­ter „Standard“-Artikel macht deut­lich, dass die Ein­schüch­te­rung selbst auch nach Ver­öf­fent­li­chung des Kom­mis­si­ons­be­richts anhält: Einen Tag nach­dem Ertuğrul Bay­rakt­ar, Teil­neh­mer des Camps am Perš­m­an­hof, des­sen Daten durch Zufall nicht erho­ben wur­den, in Wien im Zuge einer Pres­se­kon­fe­renz öffent­lich von einem „demo­kra­tie­po­li­ti­schen Skan­dal“ gespro­chen und ein „Bekennt­nis der LPD Kärn­ten zu Anti­fa­schis­mus“ gefor­dert hat­te, stand die Poli­zei bei ihm zuhau­se. Offi­zi­ell such­te sie nach einer dort angeb­lich gemel­de­ten Frau. Nach­dem Bay­rakt­ar erklär­te, dass bei ihm kei­ne Frau woh­ne, wur­den sei­ne Daten auf­ge­nom­men. Spä­ter stell­te sich beim Magis­trat her­aus, dass an der Adres­se über­haupt kei­ne Frau gemel­det ist.

DER STANDARD frag­te bei der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on (LPD) Wien detail­liert nach, ob das Auf­su­chen des Man­nes etwas mit der Pres­se­kon­fe­renz am Tag davor zu tun hat­te und auf wel­che Infor­ma­ti­on sich die Beam­ten bezo­gen, als sie behaup­te­ten, dass eine Frau in Bay­rakt­ars Woh­nung gemel­det sei. Die Ant­wort der LPD Wien lau­tet: „Durch das Lan­des­kri­mi­nal­amt Wien, Außen­stel­le West wur­den an dem Tag Erhe­bun­gen in dem Haus in Wien Otta­kring durch­ge­führt, die jedoch in kei­nem Zusam­men­hang mit der von Ihnen genann­ten Per­son oder mit den von ihnen genann­ten Poli­zei­ein­satz ste­hen.” (derstandard.at, 31.10.25)

Lah­ner erin­nert: Auch für eine Aus­weis­kon­trol­le brau­che es einen kon­kre­ten Grund, sonst sei die Amts­hand­lung rechts­wid­rig. „Soll­te man ver­sucht haben, einen Akti­vis­ten ein­zu­schüch­tern, wer­de das Kon­se­quen­zen haben, so Lah­ner, der ein „Aus­kunfts­be­geh­ren nach dem Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz” vor­be­rei­tet.“ (derstandard.at, 31.10.25)

Wien: Strache wieder angeklagt

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Chris­ti­an Stra­che muss wie­der vor Gericht – dies­mal wegen des Ver­dachts der Untreue im Zusam­men­hang mit einer von Par­tei­gel­dern finan­zier­ten Lebens­ver­si­che­rung. Die Ermitt­lun­gen der Wie­ner Staats­an­walt­schaft, die im Rah­men der FPÖ-Spe­sen­af­fä­re geführt wer­den, erstreck­ten sich bis nach Liech­ten­stein und zurück nach Wien. Im Zen­trum steht der Vor­wurf, dass hohe Sum­men aus dem Par­tei­ver­mö­gen über Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen an die bei­den ehe­ma­li­gen Wie­ner Par­tei­ob­män­ner Hil­mar Kabas und Stra­che geflos­sen sein könn­ten. Für Kabas wur­de bereits 2001 eine Ver­si­che­rung mit einer Ein­mal­prä­mie in Mil­lio­nen­hö­he abge­schlos­sen, wobei unklar bleibt, ob und an wen Aus­zah­lun­gen erfolg­ten. Kabas bestrei­tet, je Zah­lun­gen erhal­ten zu haben.

Für Stra­che wur­de 2007 eine Lebens­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, deren Prä­mie sich 2016 auf über 900.000 Euro belief. Laut einer 2014 geschlos­se­nen Ver­ein­ba­rung zwi­schen Stra­che und der Wie­ner FPÖ soll­te Stra­che im Erle­bens­fall selbst bezugs­be­rech­tigt sein, was die Staats­an­walt­schaft als Miss­brauch sei­ner Befug­nis wer­tet. Stra­che und ein Mit­an­ge­klag­ter hät­ten die­se Ver­ein­ba­rung ohne Beschluss eines Par­tei­gre­mi­ums getrof­fen und damit ver­sucht, sich einen erheb­li­chen Geld­be­trag anzu­eig­nen und die Par­tei zu schä­di­gen. Stra­che weist alle Vor­wür­fe zurück und betont, die Ver­si­che­rung sei par­tei­in­tern beschlos­sen und rechts­kon­form umge­setzt wor­den; er habe nie unzu­läs­sig über Par­tei­gel­der verfügt.

Tat­säch­lich wur­de das Geld laut Aus­zah­lungs­be­stä­ti­gung 2021 an die FPÖ Wien aus­ge­zahlt, nicht an Stra­che. Die dama­li­ge Finanz­re­fe­ren­tin bestä­tig­te, dass Stra­che oder ihm nahe­ste­hen­de Per­so­nen kei­ne Aus­zah­lung erhal­ten hätten.

Eine wei­te­re Facet­te ist ein angeb­li­ches pri­va­tes Dar­le­hen über 420.000 Euro, das Stra­che 2014 von einem Unter­neh­mer und ehe­ma­li­gen Poli­ti­ker erhal­ten haben soll, wobei die Lebens­ver­si­che­rung als Sicher­heit dien­te. Die Über­ga­be des Gel­des erfolg­te laut Zeu­gen­aus­sa­ge in bar und in Tran­chen, doch die ent­spre­chen­den Unter­la­gen sei­en nach einem Auto­dieb­stahl ver­lo­ren gegangen.

Der Zeu­ge ver­wies dar­auf, dass 2017 sein Auto gestoh­len wur­de. Dar­in hät­ten sich die Unter­la­gen zu dem Pri­vat­dar­le­hen befun­den, die er „aus dem Tre­sor mei­nes dama­li­gen Hau­ses am Abend mit­ge­nom­men und im Pkw ver­wahrt” habe, schließ­lich habe er die Immo­bi­lie ver­kauft. Das Fahr­zeug will der Stra­che-Freund sozu­sa­gen als Safe auf vier Rädern benutzt haben: Im Auto sol­len sich noch ande­re Wert­ge­gen­stän­de befun­den haben, so gab es der Zeu­ge zu Pro­to­koll. Als der Mann damals Anzei­ge wegen des Dieb­stahls erstat­tet hat, erwähn­te er aller­dings nicht, dass sich die Papie­re zum Stra­che-Dar­le­hen dar­in befun­den haben. (derstandard.at, 31.10.25)

Ob Stra­che das Dar­le­hen zurück­ge­zahlt hat, ist unklar. Die Ermitt­ler zwei­feln an der Dar­stel­lung und ver­mu­ten, das Dar­le­hen könn­te erfun­den wor­den sein, um die Her­kunft von Bar­geld zu verschleiern.

Für alle Betei­lig­ten gilt die Unschuldsvermutung.

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Schlagwörter: FPÖ | Kärnten/Koroška | Körperverletzung | Korruption/Betrug/Untreue | Neonazismus/Neofaschismus | Polizei | Wiederbetätigung | Wien

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