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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 40/25 (Teil 1): Hitlergruß, Nazi-Chats, FPÖ-Parteimitglied, aber „unpolitisch“

Ein Ex-FPÖ-Par­tei­mit­glied, der sich mit Hit­ler­gruß und Hit­ler­bart foto­gra­fie­ren ließ und Nazi-Chats ver­schick­te, bezeich­net sich vor Gericht als „unpo­li­tisch“. Ein ande­rer Noch-FPÖ­ler steht kurz vor der Auf­he­bung sei­ner Immu­ni­tät – der Vor­wurf: Kör­per­ver­let­zung. Der Ver­ein „Ring frei­heit­li­cher Stu­den­ten – Wien“ wur­de behörd­lich aufgelöst.

6. Okt. 2025
Rückblick FPÖ
Rückblick FPÖ

Inhalt

Togg­le
  • Bez. Mat­ters­burg-Eisen­stadt: Unpo­li­ti­scher Ex-FPÖ­ler nach dem Ver­bots­ge­setz verurteilt
  • Eisen­stadt: FPÖ-Man­da­tar vor Auf­he­bung sei­ner Immunität
  • Wien: Gude­nus schei­tert mit Kla­ge gegen „Stan­dard“
  • RFS-Wien behörd­lich aufgelöst

Bez. Mattersburg-Eisenstadt: Unpolitischer Ex-FPÖler nach dem Verbotsgesetz verurteilt

Da dürf­te in der FPÖ schon zuvor die Not­brem­se gezo­gen wor­den sein: Die BVZ (29.9.25) berich­tet über ein mitt­ler­wei­le ehe­ma­li­ges FPÖ-Par­tei­mit­glied aus dem Bezirk Mat­ters­burg, das sich am 29. Sep­tem­ber wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Schwur­ge­richt Eisen­stadt ver­ant­wor­ten musste.

Zwi­schen 2021 und 2024 hat­te der 55-jäh­ri­ge Bur­gen­län­der 43 ein­schlä­gi­ge Medi­en­da­tei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten gesam­melt und auf sei­nem Han­dy gespei­chert und teil­wei­se in Whats­App-Grup­pen ver­schickt. Eini­ge die­ser Bil­der ver­harm­los­ten laut Staats­an­wäl­tin das natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gedan­ken­gut oder stell­ten eine Rück­kehr zum Natio­nal­so­zia­lis­mus als wün­schens­wert dar.

Der Ange­klag­te, der sich iro­ni­scher­wei­se als nicht poli­tisch bezeich­ne­te, bekann­te sich teil­wei­se schul­dig und gab an, nur ein Jahr Mit­glied einer FPÖ-Orts­grup­pe gewe­sen zu sein. Das Ver­schi­cken der Bil­der sei nur ein „blö­der Schmäh“ gewesen.

Er hat­te sich foto­gra­fie­ren las­sen, als er den Hit­ler­gruß zeig­te. Auf einem wei­te­ren Bild trägt der Ange­klag­te einen auf­ge­kleb­ten „Hit­ler­bart“. Die­se Fotos sei­en „in der Arbeit“ ent­stan­den, so der Ange­klag­te. „Es schaut so aus, als ob Sie sich damit iden­ti­fi­zie­ren“, stell­te eine der Rich­te­rin­nen fest. „Sonst wür­de man sich ja nicht so foto­gra­fie­ren las­sen.“ (bvz.at)

Die Poli­zei wur­de durch Ermitt­lun­gen gegen eine ande­re Per­son auf ihn auf­merk­sam und beschlag­nahm­te im Novem­ber 2024 sein Han­dy. Ein ermit­teln­der Beam­ter beton­te, der Ange­klag­te sei kein „Extrem-Neo-Nazi“. Die Geschwo­re­nen spra­chen ihn mit sechs zu zwei Stim­men schul­dig. Das Urteil: acht Mona­te Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung und 2.400 Euro Geld­stra­fe. Der Ange­klag­te akzep­tier­te das Urteil, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab – daher noch nicht rechtskräftig.

Eisenstadt: FPÖ-Mandatar vor Aufhebung seiner Immunität

Der Immu­ni­täts- und Unver­ein­bar­keits­aus­schuss des bur­gen­län­di­schen Land­tags hat nach inten­si­ver Bera­tung emp­foh­len, die Immu­ni­tät des FPÖ-Abge­ord­ne­ten San­dro Wald­mann auf­zu­he­ben. Hin­ter­grund ist ein Vor­fall auf dem Wald­fest der Bur­schen­schaft Lan­geck in Locken­haus, bei dem Wald­mann mit einem Orga­ni­sa­ti­ons­hel­fer in einen Streit gera­ten war.

Bei­de Par­tei­en schil­dern unter­schied­li­che Ver­sio­nen des Gesche­hens, jedoch sind die Ver­let­zun­gen des Fest­mit­ar­bei­ters von der Poli­zei doku­men­tiert wor­den. Die Staats­an­walt­schaft Eisen­stadt sieht den Ver­dacht der Kör­per­ver­let­zung und benö­tigt zur wei­te­ren Klä­rung die Auf­he­bung von Wald­manns Immu­ni­tät, da sich der blaue Poli­ti­ker auf sein Man­dat beru­fen hat. Der Land­tag wird am 16. Okto­ber über Wald­manns Aus­lie­fe­rung entscheiden.

(Quel­le: krone.at, 1.10.25)

Update 17.10.25: Erwar­tungs­ge­mäß hat der Land­tag Wald­manns Immu­ni­tät aufgehoben.
Update 15.1.26: Wald­mann hat eine von der Staats­an­walt­schaft ange­bo­te­ne Diver­si­on ange­nom­men.

Wien: Gudenus scheitert mit Klage gegen „Standard“

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Wien hat die Bericht­erstat­tung des „Stan­dard“ über die Beer­di­gung des Olym­pen Wal­ter Sucher, bei der das his­to­risch belas­te­te „Treu­e­lied” – die Hym­ne der SS – ange­stimmt wur­de, erneut für zuläs­sig erklärt. Unter den Trau­er­gäs­ten hat­ten sich die FPÖ-Poli­ti­ker und Bur­schen­schaf­ter Mar­tin Graf, Nor­bert Neme­th, Harald Ste­fan und der 2018 nach der Ibi­za-Affä­re zurück­ge­tre­te­ne Ex-FPÖ-Abge­ord­ne­te Johann Gude­nus befun­den. Kei­ner der Anwe­sen­den ver­ließ die Fei­er beim Absin­gen des Lie­des. Alle vier klag­ten den „Stan­dard“ und beka­men erst­in­stanz­lich recht. Der „Stan­dard“ leg­te Beru­fung ein. Das Ober­lan­des­ge­richt Wien ent­schied Ende Juli zu Unguns­ten von Graf, Neme­th und Ste­fan und wies nun auch die Kla­ge von Gude­nus ab.

„Das OLG stell­te nun klar, dass der STANDARD weder Gude­nus noch den ande­ren Poli­ti­kern unter­stellt habe, das Lied gesun­gen zu haben.“ (derstandard.at, 2.10.25)

RFS-Wien behördlich aufgelöst

Wie dem Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug zu ent­neh­men ist, wur­de der hin­ter dem „Ring frei­heit­li­cher Stu­den­ten – Wien“ ste­hen­de, 1974 gegrün­de­te Ver­ein am 18.3.25 – also knapp vor den Hochschüler*innenschaftswahlen 2025 – behörd­lich auf­ge­löst. Das ist inso­fern bemer­kens­wert, als dass nach der Judi­ka­tur des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs „nur schwer­wie­gen­de Grün­de eine Ver­eins­auf­lö­sung“ (wien.gv.at) recht­fer­ti­gen.

Eine Auf­lö­sung des Ver­eins durch die Behör­de erfolgt, wenn
der Ver­ein gegen Straf­ge­set­ze verstößt,
der Ver­ein sei­nen sta­tu­ten­mä­ßi­gen Wir­kungs­be­reich über­schrei­tet oder
über­haupt den Bedin­gun­gen sei­nes recht­li­chen (Fort-)Bestands nicht mehr ent­spricht. (oesterreich.gv.at)

Vereinsregisterauszug RFS Wien: Am 18.3.2025 behördlich aufgelöst.
Ver­eins­re­gis­ter­aus­zug RFS Wien: Am 18.3.2025 behörd­lich aufgelöst.

Unse­re Fra­ge an die Ver­eins­po­li­zei Wien nach dem Grund für die Auf­lö­sung blieb unbeantwortet.

Der RFS hält sich auf sei­ner Web­site, was sei­ne Per­so­na­lia betrifft, ziem­lich bedeckt. Genannt sind aus­schließ­lich der Bun­des­vor­sit­zen­de Wolf­gang Gais­wink­ler und sie­ben Lan­des­vor­sit­zen­de. Das könn­te auch dar­auf zurück­zu­füh­ren sein, dass der RFS nicht (viel) mehr Per­so­nal auf­wei­sen kann.

Als Wie­ner Lan­des­vor­sit­zen­der wird der iden­ti­tä­ren-nahe Bur­schen­schaf­ter Ger­win Kowa­rik, auch par­la­men­ta­ri­scher Mit­ar­bei­ter des FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Manu­el Litz­ke, ange­führt. Kowa­rik fiel im Novem­ber 2023 auf, als er an der Uni-Ram­pe anläss­lich eines Auf­tritts des Rechts­extre­men Götz Kubit­schek via Mega­fon den Anhei­zer spielte.

Update 29.10.25: Das Maga­zin „zack­zack” (29.10.25) hat bei der LPD Wien nach dem Grund der Auf­lö­sung nachgefragt.

Die LPD Wien teilt auf Anfra­ge mit, dass im Zuge einer “Bestands­er­he­bung” im Ver­eins­re­gis­ter auch die Ein­tra­gung des RFS Wien auf­ge­fal­len ist. Dabei wur­de wohl fest­ge­stellt, dass der zwei­köp­fi­ge, ein­ge­tra­ge­ne Vor­stand schon Ende 2023 sei­ne Wir­kungs­dau­er ver­lo­ren hat­te und offen­sicht­lich auch nie­mand nach­be­setzt wor­den war.

Damit erhär­tet sich die The­se, dass der RFS Wien über kein Per­so­nal ver­fügt, das den Vor­stand beset­zen hät­te können.

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Schlagwörter: Burgenland | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | RFS | Wiederbetätigung | Wien

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